20.3035
Verursachergerechte Netzgebühren
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Besten Dank für die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation. Allerdings stellt mich diese Antwort nicht ganz zufrieden. Zuerst möchte ich positiv hervorheben, dass der Bundesrat das Problem erkannt hat und sich gewillt zeigt, zu handeln.
Schöne Worte reichen aber nicht, wenn es darum geht, das Netznutzungsmodell verursachergerecht auszugestalten. Es braucht Massnahmen, es braucht Taten: Die Worte hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Bei den bundesrätlichen Ausführungen fehlen leider die Antworten auf einige meiner Fragen. Ich hoffe aber, dass der Bundesrat dies mit den Erkenntnissen der angekündigten Studie bald nachholen wird.
Frau Bundespräsidentin, das heutige System stammt aus einer Welt der zentralen Kraftwerke. Die Welt von morgen ist aber eine andere. Es wird eine Welt sein, in der es auf den Stromnetzen nicht mehr nur in eine Richtung geht, sondern in der auch Gegenverkehr stattfinden wird. Dezentrale Produzenten von Strom tragen zu geringeren Netzkosten bei. Sie werden aber heute am Markt dafür nicht entschädigt, sondern sogar benachteiligt, denn ihre Kunden bezahlen Netzgebühren für überliegende Netze, die sie gar nicht nutzen. Die Fragen nach den wahren Kostentreibern im Netz und danach, welche Rolle die Distanz spielt, blieben leider unbeantwortet.
Die vom Bundesrat erwähnten Massnahmen, die in der Revision des Stromversorgungsgesetzes umgesetzt werden sollen, namentlich die Erhöhung der Leistungskomponente, lösen das Problem nicht. Die Erhöhung der Leistungskomponente bei den Netznutzungstarifen kann für die Rentabilität dezentraler Anlagen sogar kontraproduktiv sein. So reduziert sie z. B. den Anreiz, vom Eigenverbrauch Gebrauch zu machen. Es braucht also weitere Anreize, damit möglichst viel Strom aus dezentraler Produktion konsumiert wird, damit weniger Leitungen gebaut werden müssen. Es wäre deshalb richtig, zusätzlich zur Leistung die Distanz in die Netzkosten einzurechnen, analog zum LSVA-System.
Ich bitte den Bundesrat, das Parlament über die laufenden Arbeiten zu diesem Thema auf dem Laufenden zu halten und für die Revision des Stromversorgungsgesetzes eine Lösung zu suchen, die der Problemstellung gerecht wird, damit auch seine Strategie der sogenannten Solarenergie effektiv aufgehen kann.
Ich danke der Frau Bundespräsidentin, wenn sie diese Inputs in die weiteren Arbeiten einfliessen lässt.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Ich möchte zuerst festhalten, dass es auch dem Bundesrat ein Anliegen ist, dass unser Netznutzungsmodell möglich verursachergerecht ist. Sie haben erwähnt, dass wir diesem Aspekt der Verursachergerechtigkeit in der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes Rechnung tragen wollen.
Beim gegenwärtigen Netznutzungsmodell ist es so, dass die Endverbraucher die Netzkosten bezahlen. Der Hauptteil der Kosten ist bekanntlich der Bau von Netzkapazität. Dann gibt es aber auch noch Betriebskosten der Netzinfrastruktur, Entgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netzebene sowie Systemleistungen der Swissgrid; all das sind Kosten, die man nicht direkt zurechnen kann, weshalb sie von allen Netznutzern gemeinsam getragen werden.
Ihre Aussage, dass man mit der dezentralen Stromproduktion gewisse Netzebenen gar nicht mehr brauchen würde, muss man, glaube ich, noch einmal sehr genau und im Detail anschauen. Natürlich, solange Sie für mich Strom produzieren, geht das gut; wenn Sie aber vorübergehend mal keinen Strom haben, brauche ich jemanden auf einer höheren Netzebene, der mir die Stromversorgung trotzdem sicherstellt. Deshalb, sage ich mal, lohnt es sich eben, sehr gut anzuschauen, wie und von wem diese verschiedenen Netzebenen bezahlt werden, damit man nicht nur bei schönem Wetter eine Stromversorgung hat und bei schlechtem Wetter plötzlich Stromausfälle, die sehr schnell sehr gravierend werden können.
Ich bin jedoch offen, das anzuschauen, weil es auch dem Bundesrat ein Anliegen ist, dass wir bei der dezentralen Stromproduktion und -versorgung - von einigen auch schon als "Quartierstrom" bezeichnet; der entsprechende Vorstoss Grossen Jürg wurde im Nationalrat auch angenommen - genauer anschauen, was die Stromversorgung in Zukunft bedeutet und wie sie funktioniert.
In Bezug auf Ihre Aussage, dass man auch die Distanz berücksichtigen sollte, bin ich noch nicht so sicher, ob das ein guter Weg ist. Sie haben die LSVA erwähnt, ich erwähne die Briefmarke. In unserem Land haben wir nun mal städtische und ländliche Gebiete. Sie sagen, wenn man weit weg wohne und eine lange Leitung habe - ich meine natürlich nur die Stromleitung! (Heiterkeit) -, müsse man halt mehr bezahlen. Den Vergleich mit der Briefmarke ziehe ich heran, um die Distanzunabhängigkeit zu veranschaulichen, die für die Kohäsion in unserem Land so wichtig ist; das ist eine klare Solidaritätsabmachung. Ich würde mir noch einmal gut überlegen, was distanzabhängige Nutzungskosten bedeuten würden, weil das wirklich auch für den Zusammenhalt unseres Landes, den Zusammenhalt zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, eine Belastung darstellen könnte. Ich sage nicht, dass Sie das möchten, überhaupt nicht, aber man muss einfach die möglichen Folgen hier noch einmal gut anschauen.
Ich möchte Ihnen aber doch gerne Verbesserungen in Aussicht stellen. Wir haben ja bei der Revision des Stromversorgungsgesetzes schon nach der Vernehmlassung noch weitere Elemente zur Verbesserung der Netzregulierung eingebaut, mit Anreizen für eine effizientere Netznutzung. Wir wollen auch die Verursachergerechtigkeit erhöhen, wir wollen eine Flexibilitätsregulierung einführen, und es soll für die Verteilnetzbetreiber eine Leistungskomponente bei den Netznutzungstarifen geben, sodass das für die Endverbraucher z. B. auf der Netzebene 7 stärker gewichtet werden könnte.
Diese Gedanken macht man sich, aber das Gesetz ist noch nicht bei Ihnen. Es wird kommen, aber wir müssen zuerst noch das Energiegesetz entsprechend vorbereiten, damit wir Ihnen die beiden Entwürfe gemeinsam vorlegen können. Diese haben auch innere Kohärenzen, und es ist gut, wenn Sie die beiden Fragen der Stromproduktion und der Stromversorgung gemeinsam beraten können. Die Botschaft ist also angekommen, aber Sie sehen: Es gibt dann plötzlich doch auch noch ein paar sensible Fragen zu diskutieren.