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Plans de protection Covid-19. Des conditions égales pour tous?

Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg

Alle Betreiber von Beherbergungs- und Restaurationsbetrieben müssen die Umsetzung des Schutzkonzeptes gewährleisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Angebote der Hotellerie oder der Sharing Economy handelt. Massgeblich ist das Anbieten von Zimmern für Gäste bzw. das Bewirten von Gästen. Die Aufsicht über die Umsetzung obliegt den Kantonen. Ein entsprechendes Vollzugsmonitoring ist aufgegleist.