20.075
Loi sur les cautionnements solidaires liés au COVID-19
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus
Loi fédérale sur les crédits garantis par un cautionnement solidaire à la suite du coronavirus
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 2 Bst. a
Festhalten
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
Festhalten
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 2 let. a
Maintenir
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 3 Abs. 1, 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Matter Thomas, Addor, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Egger Mike, Friedli Esther, Gössi, Grossen Jürg, Lüscher, Walti)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3 al. 1, 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Matter Thomas, Addor, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Egger Mike, Friedli Esther, Gössi, Grossen Jürg, Lüscher, Walti)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Matter Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich äussere mich hier zu meiner Minderheit und gleichzeitig als Fraktionssprecher.
Eine knappe Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Amortisationsfrist der Covid-19-Kredite auf acht Jahre zu verlängern und in Härtefällen eine Verlängerung um weitere zwei Jahre zu gewähren, also festzuhalten an der nationalrätlichen Version. Der Bundesrat, der Ständerat und unsere Minderheit hingegen beantragen Ihnen, die Frist auf fünf Jahre festzusetzen und die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere fünf Jahre vorzusehen.
Die ursprüngliche Verordnung ging von einer Frist von fünf Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit von lediglich zwei Jahren aus. Die Covid-19-Kredite waren von Anfang an klar und deutlich als Überbrückungskredite deklariert. Es ist beim besten Willen nicht einsichtig, dass man bei acht und weiteren zwei Jahren noch von einer Überbrückung sprechen kann. Ein gesundes Unternehmen kann in normalen Zeiten diesen Kredit in ein paar Jahren zurückzahlen. Der Bund muss irgendwann wieder wissen, wo er finanzpolitisch steht, um für die Zukunft die richtigen politischen Entscheide zu treffen. Wir haben keine Ahnung, was die Zukunft uns bringen wird. Jetzt aber die Spielregeln der Covid-19-Kreditvergabe nachträglich zu ändern, ist falsch. Schliesslich kann der Gesetzgeber immer noch handeln, wenn es sich in fünf Jahren erweisen sollte, dass die Rückzahlung vielen Unternehmen existenzielle Schwierigkeiten bereitet.
Ich bitte Sie, der Minderheit Matter Thomas und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Bei den anderen Minderheiten bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, jeweils der Mehrheit zu folgen.
Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Wir von der sozialdemokratischen Fraktion erlauben uns, einen Beitrag zur zeitlichen Effizienzsteigerung zu leisten. Ich werde für die Fraktion nur einmal zu den noch ausstehenden Differenzen Stellung nehmen.
Wir beginnen mit Artikel 3. Kollege Matter hat es festgehalten: Hier geht es noch um die Frage der Dauer, also darum, wie lange die Bürgschaften und Darlehen in diesem Gesetz gelten sollen. Wir beantragen Ihnen, wie bereits in der ersten Beratung - es bestand ja noch keine Differenz -, an den von Ihrer Kommission beantragten acht Jahren festzuhalten. Es ist für die Unternehmen jetzt schon eine sportliche Herausforderung, das zu tun. Fünf Jahre scheinen uns durchaus zu kurz. Vielleicht findet man sich dann in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat. Aber fünf Jahre sind auf jeden Fall eine zu kurze Frist.
Bei Artikel 23 haben wir dann wieder verschiedene Differenzen. Wir beantragen Ihnen auch hier, der Minderheit zu folgen. Es geht um den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline und im Wesentlichen um das Dispositiv zur Verhinderung von Missbräuchen. Bundesrat und Ständerat sowie die Kommissionsminderheit schlagen Ihnen vor, das Missbrauchsdispositiv quasi um die ordentliche Prüfung durch die Revisionsstellen zu ergänzen, ihnen diesen Auftrag generell zu geben. Das scheint uns eine sinnvolle Konstruktion. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte das nur in Einzelfällen über Zusatzaufträge lösen. Das ist nicht der Weg, den wir beschreiten. Wir haben den Eindruck, dass die Revisionsstellen bei denjenigen Firmen, die eine Revision haben - zugegebenermassen nur bei diesen -, bereits an der Quelle sind. Es ist richtig, wenn sie das standardmässig in ihr Repertoire aufnehmen und hier ihren Beitrag leisten.
Bei Artikel 25a bitten wir Sie, der Minderheit Rytz Regula zu folgen. Wenn wir heute Morgen über dieses Geschäft sprechen, ist es ja ein bisschen die Ironie dieser Zeit, dass wir offensichtlich immer ein bisschen gezwungen sind, über Wirtschaftshilfen zu sprechen, die durch bundesrätliche Ankündigungen schon fast wieder überholt wurden. Wir haben diese Diskussion in der Kommission geführt, als die Frage noch offen war, ob es wirklich sinnhaft sein wird, noch einmal weitere Massnahmen zu ergreifen. Die Frage dürfte sich gestern Abend nun geklärt haben. Es ergibt absolut Sinn - das war vorher schon so und ist es jetzt noch mehr -, dass wir die Minderheit Rytz Regula unterstützen und die Möglichkeit weiterer Kreditaufnahmen oder Darlehen respektive Solidarbürgschaften bereits ab sofort gewähren.
Im gleichen Artikel geht es bei Buchstabe e um die Möglichkeit für Unternehmen, die bereits Härtefallzahlungen bezogen haben, auch Solidarbürgschaftskredite aufzunehmen. Das scheint uns absolut sinnvoll. Die sozialdemokratische Fraktion hat immer die Position vertreten, dass es je nach Unternehmenssituation durchaus Sinn macht, verschiedene Hilfen in Anspruch zu nehmen. Gewisse Hilfen haben wir per Gesetz korrekterweise bereits ausgeschlossen, z. B. die Kurzarbeitsentschädigung. Warum man aber hier einen Gegensatz zwischen den Kreditaufnahmen und den Härtefallmassnahmen konstruieren will, leuchtet uns nicht ein. Ziel muss es sein, die optimale Lösung im Einzelfall zu finden und sowohl die Liquidität als auch die Weiterführung des Geschäftes zu garantieren. Da kann diese Kombination einen Beitrag dazu leisten, wenn sie in die Logik der Unternehmung passt.
Das Gleiche gilt für Absatz 4. Wir bitten Sie, da ebenfalls der Minderheit Rytz Regula zu folgen und die Unternehmen insbesondere bei kleinen Krediten stärker zu entlasten.
Abschliessend bitten wir Sie, überall, ausser bei der Minderheit Matter Thomas, den Minderheiten zu folgen. Das Konzept des Nationalrates geht deutlich besser auf die einzelnen Situationen der Unternehmen ein und ist in diesem Sinne auch grosszügiger, vor allem aber verlangt es eine Weiterführung der Massnahmen über die kurze Frist der nächsten zwei Wochen hinaus. Das ist inzwischen eine wohl bestätigte Tatsache. Ich danke Ihnen. Wie gesagt, wir verzichten auf eine weitere Stellungnahme im Namen der Fraktion.
Paganini Nicolo · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Mitte-Fraktion ersucht Sie in der ersten Runde der Differenzbereinigung zum Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, überall der Mehrheit zu folgen und die entsprechenden Minderheitsanträge abzulehnen.
Zunächst zur Minderheit Matter Thomas: Artikel 3 und Artikel 4 stehen für unsere Fraktion in einem gewissen Zusammenhang. Für uns ist der Verzicht auf den garantierten Nullzins in Artikel 4 das Gegenstück zur Verlängerung der Laufzeit der Solidarbürgschaft von fünf auf acht Jahre in Artikel 3. Man muss einfach sehen, dass die meisten betroffenen Betriebe im Jahr 2020 grosse Verluste machen und auch im Jahr 2021 kein Geld verdienen werden. Damit sind von fünf Jahren bereits deren zwei verloren, um die Mittel für die Amortisation erwirtschaften zu können.
Wir hören, ein vernünftiger Betrieb müsse doch einen solchen Kredit in fünf Jahren zurückzahlen können. Es ist nicht verboten, auch mit Ebit-Margen von deutlich unter 10 Prozent ein Unternehmen zu betreiben. In gewissen wertschöpfungsschwächeren Branchen ist das sogar an der Tagesordnung. Trotzdem können wir doch diese Betriebe, sofern sie vor der Pandemie überlebensfähig waren, nicht einfach im Stich lassen. Die kurze Frist von fünf Jahren würde zudem verhindern, dass die Kreditnehmer auch in den nächsten Jahren noch investieren und sich damit für die Zukunft fit machen können.
Wir stehen deshalb mit Überzeugung zur Mehrheit und zur Laufzeit der Bürgschaften von acht Jahren.
Ryser Franziska · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Dieses Gesetz wurde aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Frühling entworfen. In dieser Pandemie überschlagen sich jedoch die Ereignisse. Wir stecken bereits mitten in der zweiten Welle, und wenn die Kantone und der Bund nicht rasch reagieren, werden wir nach den Festtagen direkt von der zweiten in die dritte Welle rutschen. Seit der Beratung vor sechs Wochen ist daher ein neuer Artikel 25a eingeführt worden, der die Neuauflage einer Covid-19-Kreditlinie regelt und uns damit erlaubt, auf die aktuelle Situation zu reagieren.
Was den ersten Teil des Gesetzes betrifft: Die grüne Fraktion unterstützt eine realistische Rückzahlungsfrist der Kredite von acht Jahren. Viele der betroffenen KMU waren im Frühjahr auf die Kredite angewiesen, weil sie in margenschwachen Branchen tätig sind. Für ein Restaurant oder ein Café ist eine Rückzahlung innerhalb von fünf Jahren kaum möglich, insbesondere dann, wenn die Entwicklung der Fallzahlen so weitergeht. Die Rückzahlung soll die Unternehmen zudem nicht von den notwendigen Investitionen abhalten. Mit einer Verlängerung der Rückzahlungsfrist vergeben wir uns auch nichts. Wenn sich die wirtschaftliche Situation rascher erholt, kann ein Unternehmen das Darlehen auch vor Ablauf der maximalen Frist zurückzahlen. Als Motivation dazu dient nicht zuletzt auch Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a.
Die grüne Fraktion folgt daher in den Artikeln 2 und 3 der Kommissionsmehrheit und empfiehlt, den Minderheitsantrag Matter Thomas abzulehnen.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical
Kernstück dieser Differenzbereinigung ist nun die neue Delegationsnorm in Artikel 25a zu einem Kreditprogramm, wie wir es aus der ersten Welle kennen. Die FDP-Liberale Fraktion hat bereits in der ersten Runde der Beratung dieses Gesetzes darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der notwendigen Vorkehrungen für ein weiteres Kreditprogramm vorzunehmen sei. Deshalb begrüssen wir es selbstverständlich sehr, dass nun dieser Artikel in das Gesetz aufgenommen wurde. Wir unterstützen den Entwurf des Bundesrates.
Nach wie vor gibt es sehr viele Unternehmen, welche unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, und die neuen Einschränkungen, welche die Kantone nun entschieden haben, helfen nicht, diese Situation zu verbessern. Sie sind aber wohl aufgrund der Zahlen notwendig. Aber für uns ist wichtig, dass die Kantone pragmatisch und mit Massnahmen, die auf die Situation zugeschnitten sind, entscheiden und dass ein weiterer kompletter Shutdown vermieden werden kann. Dabei gilt es, zwischen dem Schutz der Wirtschaft und Gesellschaft sowie dem Schutz der physischen und psychischen Gesundheit sorgfältig abzuwägen. Denn schon seit einiger Zeit kann man eine gewisse Corona-Müdigkeit bei der Bevölkerung feststellen. Auf die Festtage hin wird sich das wohl noch akzentuieren, was völlig verständlich ist.
Aber leider schmeisst der Bundesrat praktisch wieder alles über den Haufen. Mit der gestrigen Kommunikation und vor allem dem Vorgehen des Bundesrates wurde Vertrauen in der Bevölkerung und erst recht in den Kantonen verspielt. Zuerst ermahnt man die Kantone zu handeln; man trifft sich noch mit den Regierungen und bespricht mit ihnen die Lage. Dann handeln die Kantone mit Augenmass und Verantwortung, und nur ein paar Tage später werden sie ohne jegliche Vorankündigung vor den Kopf gestossen, ja sogar desavouiert. Der Bundesrat reagiert weiterhin aus der Not hinaus, ohne einen kohärenten Plan zu haben. Er verliert damit an Glaubwürdigkeit.
Zurück zur Vorlage: Die FDP-Liberale Fraktion wird bei diesem Kreditprogramm, also in Artikel 25a, der Mehrheit folgen. Für uns schliesst diese Kann-Formulierung nicht aus, dass der Bundesrat aufgrund seiner Abwägungen in der Lage wäre, hier sofort zu reagieren und dieses Kreditprogramm zu reaktivieren. Er hat sich mit dieser Regelung genügend Handlungsspielraum geschaffen, um aktiv zu werden. Ausserdem muss der Bundesrat hier auch die Banken wiederum ins Boot holen können, was wohl beim zweiten Mal nicht so einfach werden würde. Wir sind aber auch klar der Meinung, dass er die Situation genau beobachten muss, und zwar mit Einbezug der Härtefallverordnung, die in Kraft gesetzt worden ist. Sollte sich die Lage rasch verschlechtern, muss er entsprechend mit einem klaren Massnahmenkatalog handeln.
Im Weiteren wird die Mehrheit der Fraktion bei der Amortisationsdauer der Kredite die Minderheit Matter Thomas, also eine Dauer von fünf Jahren, unterstützen. Eine kleine Minderheit - sie steht vor Ihnen - wird die Kommissionsmehrheit, also Festhalten an der Dauer von acht Jahren, unterstützen.
Bei Artikel 23 zu den Aufgaben der Revisionsstelle werden wir die Mehrheit unterstützen. Es ist uns aber ein Anliegen, dass hier ein gangbarer Kompromiss zwischen der Lösung der Mehrheit - Festhalten am Beschluss des Nationalrates - und der Lösung der Minderheit, die sich dem Ständerat anschliessen will, gefunden wird. Ich werde hierzu noch einmal separat sprechen.
Beim Kreditprogramm gemäss Artikel 25a folgen wir, wie gesagt, der Mehrheit.
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Ich nehme gleich in einem Votum zu allen noch offenen Differenzen Stellung. Es gibt nicht mehr viele Differenzen hier, sowohl beim Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz als auch beim Covid-19-Gesetz, das wir nachher noch beraten.
Die bestehenden Unterstützungsinstrumente wie die Kurzarbeit, die Unterstützung der Selbstständigen, der Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung usw. werden optimal ergänzt durch die Solidarbürgschaftskredit-Lösung und die Härtefallunterstützung. Dies ist der Fall, wenn die Umsetzung der Härtefallregelung im Covid-19-Gesetz auch in den Kantonen reibungslos funktionieren würde und die Covid-Massnahmen nicht weiter verstärkt und verlängert werden müssten. Wir wissen aber, dass dies eher Wunschdenken ist. Ich befürchte, dass die Kantone zu lange brauchen, um gute und ausgewogene Unterstützungssysteme für Härtefälle zu etablieren. Aus unserer Sicht wäre es deshalb zielführender, wenn zunächst Solidarbürgschaftskredite gesprochen würden und damit die Liquidität für die betroffenen Unternehmen sichergestellt wäre. Damit hätten die Kantone genügend Zeit, um die Härtefälle selber zu prüfen, da diese Kredite frühestens in fünf Jahren zurückbezahlt werden müssen. Diese beiden Elemente, also die Bürgschaftskredite und die Härtefallunterstützung, sollten besser aufeinander abgestimmt werden und einander ergänzen. Der Bundesrat soll mit der Wiedereinführung der Solidarbürgschaftskredite dazu beitragen.
Die Grünliberalen folgen hier beim Solidarbürgschaftsgesetz weiterhin der Linie, die sie in der ersten Lesung eingeschlagen haben. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Kredite innerhalb von fünf Jahren amortisiert werden sollen. Für Härtefälle kommen ja zusätzliche fünf Jahre hinzu. Eine generelle Verlängerung auf acht Jahre lehnen wir deshalb ab. Für einigermassen gesunde Firmen muss es nach einer Normalisierung möglich sein, einen Kredit im Umfang von 10 Prozent eines Jahresumsatzes innerhalb von fünf Jahren zurückzubezahlen. Diese Lösung des Bundesrates in Artikel 3 wird auch vom Ständerat unterstützt. Ich bitte Sie, hier die Minderheit zu unterstützen und diese Differenz auszuräumen. Der fixe Nullzins über die gesamte Laufzeit steht ja nicht mehr zur Diskussion, dazu gibt es keine Minderheit mehr, was wir sehr begrüssen.
Wie gesagt nehme ich auch Stellung zu den übrigen Minderheiten. Bei Artikel 23 unterstützen die Grünliberalen weiterhin die Minderheit Badran Jacqueline und damit Bundesrat und Ständerat. Die Revisionsstellen sollen bei den Prüfungen der Jahresrechnungen mit in die Verantwortung genommen werden. Die Mehrheit will diese Unterstützung auslagern und mit separaten Mandaten regeln. Das lehnen wir ab.
Bei Artikel 25a hat der Ständerat auf Antrag des Bundesrates eine Delegationsnorm für eine Neuauflage der Solidarbürgschaftskredite eingefügt. Diese unterstützen wir. Eine Minderheit Rytz Regula will diese Lösung verbindlich ab 1. Januar 2021 einführen. Wir möchten auch schnell sein, aber das wird zeitlich sehr schwer zu machen sein. Die Grünliberalen unterstützen deshalb die Mehrheit, fordern aber den Bundesrat auch aufgrund der aktuellen Entwicklung auf, die Solidarbürgschaftskredite wie eingangs erwähnt rasch wieder zu ermöglichen und so etwas Druck aus dem System zu nehmen und auch Raum für saubere Verfahren bei den Härtefallregelungen zu schaffen.
Bei Artikel 25a Absatz 2 Buchstabe e unterstützen wir die Minderheit Rytz Regula und damit die Möglichkeit, Solidarbürgschaftskredite auch zu erhalten, wenn man bereits eine Härtefallunterstützung beim Covid-19-Gesetz erhalten hat.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Eigentlich geht es hier vor allem um Vergangenheitsbewältigung. Die Verordnung, die wir im Frühjahr aufgrund von Notrecht beschlossen haben, muss in ein Gesetz überführt werden, weil die Kredite für eine längere Dauer Gültigkeit haben und weil sich das in der Verordnung nicht abbilden lässt. Wir haben Ihnen einen zusätzlichen Artikel unterbreitet, der die Möglichkeit vorsieht, analoge Programme zu entwickeln oder aufzuschalten, wenn es in Zukunft notwendig sein sollte. Wir kommen darauf bei Artikel 25a zu sprechen.
Nun zu dieser Frist: Es besteht eine Differenz zwischen der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat und dem Bundesrat. Fünf oder acht Jahre, das ist hier die Frage. Vorab ist festzuhalten, dass es 135 000 Verträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren zwischen 124 Banken und 135 000 Kreditnehmern gibt. In diesen Verträgen hat der Bund keine Funktion, d. h., es ist ein Kreditvertrag zwischen einer Bank und einem Kreditnehmer. Sollten Sie an Ihren acht Jahren festhalten, heisst das, dass 135 000 Verträge ungültig sind und dass wir 124 Banken dazu zwingen, ihre Verträge anzupassen. Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn und widerspricht Treu und Glauben.
Die Banken haben dieses Geschäft damals mitgetragen, weil wir von fünf Jahren ausgingen. Wir haben ja die Möglichkeit für Härtefälle geschaffen, sprich, bei Härtefällen haben wir eine Verlängerung von zwei auf fünf Jahre vorgenommen, was nun einer möglichen Amortisationsfrist von zehn Jahren entspricht. Damit ist sichergestellt, dass für Härtefälle Lösungen gefunden werden können. Dazu müssen Sie die generelle Frist nicht auf acht Jahre verlängern, sondern Sie können bei fünf Jahren bleiben und die mögliche Amortisationsfrist auf zehn Jahre verlängern. Wenn ein Kredit verlängert wird, hat der Kreditnehmer einen Amortisationsplan vorzulegen. Ich glaube, für den Kreditnehmer ist es eine Hilfe, wenn er sich nach fünf Jahren orientieren muss und dann sagt, er könne den Kredit zwar noch nicht zurückzahlen, aber das sei sein Ziel. Wenn Sie die Frist aber auf acht Jahre verlängern, erweisen Sie dem Kreditnehmer wahrscheinlich keinen Dienst. Vielmehr müssen wir ihn dazu bringen, sich zu überlegen, wie er das Problem lösen kann.
In Anbetracht der aktuellen Situation gehe ich davon aus, dass die Zahl der Verlängerungen etwas grösser sein wird, als wir ursprünglich angenommen haben. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass bereits Bürgschaften in der Höhe von etwa 800 Millionen Franken wieder zurückbezahlt worden sind und dass Kreditlimiten im Wert von schätzungsweise 3 Milliarden Franken erst gar nicht bezogen wurden. Nicht jeder, der einen Kredit bezogen hat, ist auch ein Härtefall. Härtefälle können wir mit der Verlängerung auf zehn Jahre lösen.
Es kommt noch ein weiteres Element dazu: Die Bedingungen waren damals klar - fünf Jahre. Wenn Sie jetzt auf acht Jahre verlängern, kreieren Sie in Bezug auf all jene, die keinen Kredit in Anspruch genommen haben, ein Ungleichgewicht, sprich, Sie schaffen ungleich lange Spiesse. All jene, die sich am Kapitalmarkt orientiert und bei einer Bank einen Kredit aufgenommen haben, werden desavouiert, wenn Sie diese Kredite nun im Nachhinein verlängern. Einige Tausend würden dann sagen: "Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auch!"
Ich glaube, wir können Bedingungen nicht einfach im Nachhinein derart massiv ändern. Fünf Jahre sind eine faire Lösung. Die faire Lösung besteht darin, dass alle wussten, worum es ging. Sie besteht auch darin, dass Härtefälle speziell, mit Blick auf die zehn Jahre, angeschaut werden können. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, 135 000 Verträge grundsätzlich mit einem Federstrich zu ändern. Das ist nicht die Art von Berechenbarkeit, die wir vom Staat verlangen. Gerade eben haben Sie dem Bundesrat Unberechenbarkeit vorgeworfen. Das hängt auch mit der Krise zusammen.
Schaffen wir Berechenbarkeit dort, wo wir das können - und das wäre der Fall, wenn Sie bei diesen fünf Jahren bleiben und dem Bundesrat und dem Ständerat zustimmen.
Bendahan Samuel · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Je vais donc vous parler de la minorité dont nous avons discuté jusqu'à maintenant, à l'article 3 alinéas 1 et 2, concernant le délai d'amortissement des prêts.
La majorité de la commission vous propose de fixer une durée d'amortissement de huit ans, alors qu'une minorité propose de fixer une durée de cinq ans, comme le propose le Conseil fédéral. La question de la durée d'amortissement a été amplement discutée en commission. En effet, cette question peut être fondamentale pour les entreprises, puisqu'en gros la durée d'amortissement définit la charge que portera chaque année les entreprises.
Un point qui a été crucial pour la discussion s'est divisé en deux aspects. Le premier aspect est que la crise ne s'est pas arrêtée très vite. Lorsque ces prêts ont été donnés et distribués, la durée pendant laquelle la crise allait toucher de façon violente l'économie de notre pays n'était pas claire. Actuellement, il est beaucoup plus clair que la crise va durer relativement longtemps. Cette durée fait que, en 2020, mais aussi certainement en 2021, un grand nombre d'entreprises qui ont dû faire appel à ces prêts ne seront pas en mesure de générer des profits. Le fait de ne pas pouvoir générer de bénéfices ou d'excédents pendant une période de deux ans implique que, de facto, la charge doit être mise sur les trois années suivantes, si la durée de remboursement n'est que de cinq ans, tout cela alors que l'endettement va continuer à augmenter pendant les deux premières années de la crise. La majorité de la commission pense que ce n'est pas supportable pour l'essentiel des entreprises.
Nous pouvons rappeler d'ailleurs que, si les entreprises souhaitent rembourser leur prêt plus rapidement, elles sont tout à fait en mesure de le faire, tout comme elles ne sont pas obligées d'emprunter. Si toutefois elles doivent le faire, parce qu'elles sont réellement en difficulté de liquidités, il n'est absolument pas réaliste de penser que les trois années suivant les deux années de crise vont suffire à rembourser l'intégralité d'un prêt de cette taille, particulièrement pour des entreprises qui ont des marges relativement petites. Il est donc absolument fondamental d'étendre cette durée à huit ans, comme le propose la majorité de la commission.
Le deuxième aspect important par rapport à cette durée d'amortissement est la question de la certitude. Il est évident que, dans la proposition du Conseil fédéral, il reste possible d'obtenir des extensions. Toutefois, la possibilité d'obtenir des extensions dans le cadre des prêts Covid est quelque chose qui est de l'ordre de l'incertain, contrairement à la proposition qui est aujourd'hui faite par la majorité de la commission, qui garantit avec certitude la possibilité de rembourser sur huit ans. Cela diminue chaque année les charges fixes, alors que justement la problématique concerne cette question des charges fixes. L'aspect fondamental, c'est de pouvoir diminuer l'effet des coûts fixes sur la pérennité des entreprises.
La commission, par 13 voix contre 11, vous propose donc d'étendre ce délai à huit ans, pour garantir la sauvegarde des entreprises de notre pays et pour ne pas trop péjorer leur compte de résultat pendant les deux premières années du remboursement de ce prêt, qui sont justement des années qui seront extrêmement difficiles pour les entreprises. Je vous invite donc à suivre la majorité de la commission.
La minorité de la commission, constituée de 11 personnes, a estimé que, malgré ces deux années de crise, les entreprises sont tout à fait en mesure de rembourser sur cinq ans ou de faire une demande d'extension. Elle estime donc qu'une entreprise saine est normalement capable, en cinq ans, de rembourser ces prêts.
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Noch einmal kurz zur Ausgangslage: Der Bundesrat hat beantragt, dass diese Solidarbürgschaften höchstens fünf Jahre dauern sollen. Die Mehrheit der WAK des Nationalrates hat dann bereits an der ersten Sitzung beschlossen, diese Frist auf acht Jahre zu verlängern. Wir in diesem Rat haben dann am 30. Oktober dieses Jahres mit 105 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Frist auf acht Jahre festgelegt. Der Ständerat sah das wieder etwas anders. Er hat am 2. Dezember dieses Jahres mit 24 zu 17 Stimmen diese Frist auf fünf Jahre festgelegt, das ersehen Sie aus der Fahne. Nun sind wir hier; Sie haben die Begründungen der Mehrheits- und Minderheitsanträge gehört, ich gehe nicht mehr weiter darauf ein.
Ich möchte nur noch einen Punkt erwähnen, auch wenn wir da keine Differenz mehr haben. Er hängt mit Artikel 4 Absatz 2 zusammen. In der ersten Runde haben wir beschlossen, die Frist für die Solidarbürgschaften auf acht Jahre zu verlängern, und gleichzeitig haben wir beschlossen, dass solche Darlehen für die ganze Zeit zinslos sein sollen. Der Kompromiss der Mehrheit ist jetzt eben der, dass sie sagt: Wir bleiben bei diesen acht Jahren, weil es einige Zeit dauern wird, bis sich das Ganze wieder normalisiert und dann die Rückzahlungen erfolgen können. Aber wir sind bereit, diese Darlehen verzinslich zu machen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Wir von der Mehrheit haben also bei Artikel 4 Absatz 2 eingelenkt, damit diese Darlehen dann verzinslich sind und der Bundesrat diese Zinssätze festlegen wird. Das ist das Ergebnis der Beratung in der WAK-N.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit - das Abstimmungsresultat betrug 13 zu 11 Stimmen ohne Enthaltungen -, bei Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 2 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Art. 4 Abs. 2; 7 Abs. 2; 22
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 4 al. 2; 7 al. 2; 22
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 23
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Ryser, Wermuth)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 23
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Ryser, Wermuth)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Bei Artikel 23, den der Antrag meiner Minderheit betrifft, geht es letztendlich um die Missbrauchsbekämpfung. Es geht um die Pflicht der Revisionsstellen, die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Wenn die Firmen den gesetzlichen Zustand nicht fristgerecht wiederherstellen, müssten die Revisionsstellen eine Meldung an die Bürgschaftsorganisationen machen. Die Gegner dieses Vorgehens monieren, die Revisionsstellen hätten kein Mandat für diesen Prüfgegenstand. Der Prüfgegenstand betrifft namentlich die Ausschüttung von Dividenden oder Tantiemen, die Rückerstattung von Kapitaleinlagen sowie die Gewährung oder Rückzahlung von Darlehen von Aktionären. Das ist kein erweiterter Prüfgegenstand, das schauen sich die Revisionsstellen sowieso an. Wenn sie hier Missbräuche feststellen, haben sie das an dem Ort, wo sie die Revision machen, ohnehin zu erwähnen.
Es wird jetzt gesagt: "Das muss man dann auch noch melden, wenn der gesetzliche Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt wird." Das ist ja nicht eine besondere Zumutung oder so irgendetwas. Sodann monieren die Gegner auch, es käme zu einer Ungleichbehandlung, denn nur AG hätten Revisionsstellen, Einzelfirmen nicht. Aber Ungleiches kann man halt nicht gleich behandeln. Es gibt ja diese unterschiedlichen Rechtsformen. Im Übrigen ist es halt schon so, dass eine Einzelfirma eben gerade wegen ihrer Rechtsform weder Tantiemen noch Dividenden ausschütten kann und dass sie eigentlich diese Delikte in diesem Sinne gar nicht begehen kann. Deshalb gibt es in dem Sinne auch gar kein Missbrauchspotenzial, das zu bekämpfen wäre.
Die Gegner sagen: "Dann soll doch die Bürgschaftsstelle die Revisionsstelle mandatieren." Was heisst das? Das heisst eigentlich nur, dass wir eine grosse Bürokratie aufbauen, uns zusätzliche Kosten aufladen für etwas, wofür eigentlich der Bundesrat und übrigens auch der Ständerat ein sehr schlankes Konzept vorsehen, nämlich für die Missbrauchsbekämpfung bei diesen spezifischen Delikten, die man im Rahmen dieser Kreditbürgschaften begehen könnte.
Wir bitten Sie also ganz klar, an der Lösung des Bundesrates, die auch der Ständerat unterstützt, festzuhalten und in dem Sinne meiner Minderheit zu folgen.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die SVP-Fraktion und die SP-Fraktion verzichten auf ein Votum.
Paganini Nicolo · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich werde nun zu allen verbleibenden Minderheitsanträgen sprechen. Wir lehnen diese alle ab.
Bei Artikel 23 wurde das Ei des Kolumbus möglicherweise noch nicht gefunden. Das Einschwenken auf den Entwurf des Bundesrates bzw. den Beschluss des Ständerates ist für uns aber keine Lösung. Dies würde dazu führen, dass bei den meisten Unternehmen, die allesamt über keine Revisionsstelle verfügen, eine einzelfallbezogene Überprüfung der Kreditverwendung unterbleiben würde. Das kann schon allein dem Steuerzahler, der hier das Risiko trägt, nicht zugemutet werden. Die EFK stellt hier keine wirkliche Alternative dar. Sie kann zwar einen automatisierten Abgleich mit Daten verschiedener Ämter vornehmen, aber nicht die Buchhaltung der Unternehmen kontrollieren.
Bei Artikel 25a Absatz 1 geht es um die Frage, ob der Bundesrat eine Ermächtigung zur Neuauflage eines Solidarbürgschaftsprogramms bekommt oder ob er zwingend ein solches auflegen muss. Die Mitte-Fraktion erachtet die Kann-Formulierung, der sich die Mehrheit angeschlossen hat, als richtig. Die Situation präsentiert sich in der Tat anders als im Frühjahr. Die Liquiditätsversorgung über die Banken funktioniert grundsätzlich. Es steht mittlerweile ein beträchtliches Arsenal an Hilfsmitteln für die Unternehmen zur Verfügung. Falls die Liquiditätsversorgung erneut zum Problem wird, könnte der Bundesrat aber umgehend handeln.
Bei Artikel 25a Absatz 2 Buchstabe e will die Mehrheit verhindern, dass unter verschiedenen Titeln die gleiche Hilfsmassnahme bezogen werden kann. Auch bei den Härtefallmassnahmen sind ja Darlehen als mögliches Instrument vorgesehen. Wer als Härtefallhilfe A-Fonds-perdu-Beiträge oder Darlehen bekommt, soll nach diesem Gesetz nicht auch noch einen verbürgten Kredit erhalten können.
Im letzten Frühjahr verbürgte der Bund Kredite bis 500 000 Franken zu 100 Prozent. Die Minderheit Rytz Regula zu Artikel 25a Absatz 4 möchte diesen Mechanismus wieder aufnehmen. Die Mitte-Fraktion schliesst sich hier der Mehrheit an. Wir wollen am Schluss des Tages ja nicht die Banken subventionieren, indem wir sie total aus jeglichem Risiko entlassen, im Gegenteil: Dass sie, wenn auch nur mit 15 Prozent, im Risiko bleiben, erhöht die Sorgfalt bei der Prüfung der Businesspläne und vermindert die Gefahr von Missbräuchen bei der Kreditvergabe.
Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Herr Kollege Paganini, Sie haben jetzt gesagt, der Nationalrat habe das halbe Ei des Kolumbus gefunden, indem er sagt, man könne Revisionsstellen beauftragen, diese Prüfung durchzuführen, dies auch bei Unternehmen, die nicht als Aktiengesellschaft organisiert oder der Revisionspflicht unterstellt sind. Aber diese Möglichkeit hat der Bund jetzt schon: Er kann auch bei einfachen Gesellschaften die Unterlagen einfordern und eine Stichprobenprüfung machen. Sie ermächtigen den Bundesrat demzufolge, etwas zu tun, was er jetzt schon tun kann. (Zwischenruf des Präsidenten: Bitte eine kurze Frage, Frau Badran!) Ist Ihnen das bewusst?
Paganini Nicolo · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich habe nicht gesagt, wir hätten ein halbes Ei des Kolumbus gefunden, ich habe gesagt, wir hätten das Ei des Kolumbus wahrscheinlich noch nicht gefunden. Es gab im Ständerat einen Minderheitsantrag Ettlin Erich. Wir könnten uns diesen als einen entsprechenden Weg vorstellen. In der Kommission wurde uns ja gesagt, dass die EFK die entsprechenden Prüfungen vornehmen würde. Aber die EFK kann das in der Art, wie es eine Revisionsstelle tut, natürlich nicht machen.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die grüne Fraktion verzichtet auf ein Votum und unterstützt den Antrag der Minderheit. Die grünliberale Fraktion verzichtet ebenfalls auf ein Votum.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical
Meine Interessenbindungen kennen Sie zwar, aber ich erwähne sie trotzdem noch: Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbandes, arbeite als Revisorin und habe eine Treuhandfirma und eine Partnerschaft mit einer Treuhandfirma.
Ich habe Ihnen bereits in der ersten Runde hier im Saal erläutert, dass die Prüfung, ob ein Kreditnehmer, also das Unternehmen, anspruchsberechtigt war, einen Covid-19-Kredit zu Recht zu erhalten, und diesen in der Folge auch ordnungsgemäss verwendet hat, nicht Gegenstand der Abschlussprüfung ist und nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Revisionsstelle gehört. Die Revisionsstelle prüft die Kreditverwendungsbeschränkung bezüglich der Ausschüttung von Dividenden und der Rückerstattung von Kapitaleinlagen, nicht jedoch alle übrigen Kreditverwendungskriterien. Kommt dazu, dass rund 80 Prozent der Kredite an Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden vergeben wurden, die mehrheitlich aufgrund der im Obligationenrecht enthaltenen Opting-out-Regelung über keine Revisionsstelle verfügen oder aufgrund ihrer Rechtsform keiner Revisionspflicht unterstehen. Die Opting-out-Regelung betrifft AG und GmbH, also juristische Personen, und nicht Einzelfirmen.
An dieser Stelle stellt sich auch die Frage der Missbrauchsbekämpfung. Im Grunde genommen schaffen wir hier eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmungen, die eine Revisionsstelle haben müssen, und Unternehmungen, die keine Revisionsstelle haben müssen; da spreche ich vor allem auch die juristischen Personen an. Seit Beginn argumentiert der Bundesrat einerseits, dass es keine Aufgabenerweiterung der Revisionsstelle sei und dass es sich um eine normale Revision handle. Andererseits sagt er, er wolle nicht zu viel Bürokratie produzieren und die kleineren Unternehmen, die keine Revisionsstelle haben müssen, zu keiner Revision zwingen. Eigentlich hat das auch Frau Badran bestätigt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dann frage ich Sie, die Sie die Minderheit unterstützen und dem Bundesrat folgen: Weshalb braucht es dann diesen Artikel überhaupt? Wenn sowieso so revidiert werden soll wie üblich, also nach Gesetz, möchten wir hier einfach klargestellt haben, was von Gesetzes wegen gilt. Letztendlich müsste ja die Meldung der Revisionsstelle an die Bürgschaftsgenossenschaft geregelt werden. Genau hierzu wäre im Ständerat ein Kompromiss vorgelegen, doch leider wurde dieser weder vom Bundesrat noch von der Mehrheit des Ständerates unterstützt.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Festhalten, damit wir hier eine für alle Beteiligten gangbare Lösung finden. Stimmen Sie dieser Mehrheit also bitte zu.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
In diesem Artikel geht es um die Revisionsstelle. Der Bundesrat schlägt in seiner Lösung vor, dass die vorhandene Revisionsstelle die Prüfung vornimmt, die gesetzlich vorgegeben ist, und allenfalls Bericht erstattet. Unserer Meinung nach ist das genügend, weil dort gesetzliche Abweichungen festgestellt werden. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte die Prüfung ausdehnen und mit einem Mandat die Möglichkeit schaffen, auch Unternehmen, die keine Revisionsstelle haben, zu revidieren.
Jetzt müssen wir uns noch einmal die Verhältnisse vor Augen führen: 82 Prozent der Kreditnehmer sind Kleinunternehmen mit weniger als zehn Angestellten. Der Durchschnitt der verbürgten Kredite beträgt 105 000 Franken, also sprechen wir von einem Umsatz von 1 Million Franken. Bei den Unternehmen, die nun zusätzlich noch revidiert werden sollen, sprechen wir im Schnitt wahrscheinlich von deutlich weniger; das dürften Umsätze in der Höhe von 700 000 bis 800 000 Franken oder noch weniger sein. Wir sprechen also von Kleinstunternehmen. Damit stellt sich die Frage des Nutzens: Ist es sinnvoll, diese Unternehmen mit einem Revisionsmandat zu beglücken beziehungsweise sie zu revidieren? Irgendjemand bezahlt dann diese Kosten, und die sind nicht nichts.
Unserer Meinung nach genügt das, was Bundesrat, Ständerat und die Minderheit Ihrer Kommission vorschlagen, um Missbräuche zu bekämpfen. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle Fälle anschauen könnte, bei denen die Vermutung besteht, dass etwas schieflaufen könnte. Es braucht also nicht ein aussenstehendes Mandat.
Ich bitte Sie hier dringend, beim Bundesrat, beim Ständerat und bei der Minderheit zu bleiben. Ich appelliere vor allem an diejenigen Fraktionen, die sich immer für die KMU in Front werfen und die Bürokratie abbauen wollen: Wenn Sie hier der Mehrheit zustimmen und eine zusätzliche Bürokratie zulasten der KMU schaffen, werde ich Sie dann gelegentlich wieder daran erinnern. Der Bundesrat schlägt wirklich eine schlanke Lösung vor, eine Lösung, die Missbrauch verhindern wird, wenn es notwendig ist. Was Sie mit der Mehrheit hier fordern, ist eine zusätzliche Bürokratie, welche die KMU, die Kleinstbetriebe belastet. Das kann doch nicht in Ihrem Interesse sein. Erinnern Sie sich an all die Vorstösse, die Sie dem Bundesrat jeweils einreichen, und an all die Vorwürfe, mit denen Sie uns eindecken. Hier schlagen wir wirklich eine schlanke, vernünftige Lösung vor.
Ich bitte Sie also dringend, von der Mehrheit abzurücken, den Bundesrat und den Ständerat zu unterstützen und der Minderheit zu folgen.
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Gerade was Ihr letztes Argument betrifft, muss ich Ihnen, Herr Bundesrat, etwas widersprechen. Sie sprechen jetzt von Bürokratie. Was aber die Mehrheit des Nationalrates will, ist ja nicht eine Bürokratie. Die Formulierung ist ganz klar. Artikel 23 Absatz 1 lautet: "Die Bürgschaftsorganisation kann [...]." Das Wort "kann" heisst, es ist keine Pflicht. Es müssen nicht alle Kreditnehmerinnen und -nehmer revidiert werden, sondern die Bürgschaftsorganisation kann nur aufgrund von Stichproben oder wo auch immer solche Kontrollen anordnen. Es ist also keine flächendeckende Administration, die da betrieben wird. Ich möchte das klarstellen.
Es gibt noch ein weiteres Argument, das die Mehrheit bewogen hat, an Ihrem Beschluss festzuhalten. Es ist einfach eine Ungleichbehandlung, wenn dann die grossen Betriebe revidiert werden und die kleinen nicht. Sie haben es gehört: Es handelt sich vor allem um Klein- und Kleinstbetriebe, die solche Kredite verlangt oder beansprucht haben. Diese haben ja meistens gar keine Revisionsstelle. Demzufolge ist diese Revision gar nicht möglich. Gemäss Bundesratslösung wären dann vor allem die grösseren Unternehmen jene, die revidiert würden; die kleineren würden aber nicht revidiert. Deshalb ist die Mehrheit unserer Kommission der Meinung, dass die Version des Nationalrates die bessere Variante ist, weil wir eine Gleichbehandlung haben. Wir können so flächendeckend Stichproben anordnen und dort Revisionen machen, wo das Gefühl besteht, man müsse das tun.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, die Kommission hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, am nationalrätlichen Beschluss festzuhalten.
Bei dieser Gelegenheit weise ich noch auf eine redaktionelle Frage hin. Das ist hier erstmals von Bedeutung für eine Minderheit. Bei Artikel 23 Absatz 1 finden Sie in der zweiten Hälfte den Hinweis auf Artikel 2 Absatz 2. Dieser Hinweis muss noch um die Absätze 2bis und 2ter ergänzt werden. Ich führe das vor allem zuhanden der Materialien aus. Die Redaktionskommission hat uns darauf aufmerksam gemacht, weil wir im Nationalrat in der ersten Lesung am 30. Oktober 2020 bei Artikel 2 die Absätze 2bis und 2ter eingefügt haben. Der Ständerat hat dann Artikel 2 Absatz 3 um einen Passus erweitert, der auf die Absätze 2, 2bis und 2ter verweist.
Der Hinweis auf die beiden Absätze 2bis und 2ter fehlt an verschiedenen Orten, z. B. auch bei Artikel 22, also bei der Haftung. Dort muss am Schluss der Hinweis auf Artikel 2 Absatz 2 ebenfalls mit den Absätzen 2bis und 2ter ergänzt werden. Das Gleiche gilt für Artikel 25 Absatz 1. Diesen Artikel sehen Sie jetzt nicht auf unserer Fahne, weil es dort keine Differenz gibt. Auch dort wird auf Artikel 2 Absatz 2 verwiesen. Deshalb muss dieser Hinweis auch dort um die Absätze 2bis und 2ter ergänzt werden. Ich sage das einfach zu Ihrer Information. Diese fehlenden Absätze werden im Gesetz noch ergänzt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und am nationalrätlichen Beschluss festzuhalten.
Bendahan Samuel · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Je vais commencer par la remarque formelle que vient de faire notre collègue Leo Müller. C'est aussi une requête de la Commission de rédaction de vous l'annoncer ici.
Aux articles 22, 23 alinéa 1 et 25 de la loi sur les cautionnements solidaires liés au Covid-19 - qui ne sont pas tous sujets à divergences -, il est fait référence à l'article 2 alinéa 2. Or il se trouve que cet article 2 a été modifié pendant les discussions par le Conseil national, et qu'une partie des éléments qui figuraient dans cet article 2 alinéa 2 figurent maintenant dans les alinéas 2bis et 2ter. En d'autres termes, le problème ici soulevé est qu'il existe, dans les articles 22, 23 alinéa 1 et 25 de la loi des références à ce fameux article 2 alinéa 2.
La Commission de rédaction procédera donc à une modification formelle de ces trois articles pour ajouter, à la référence à l'article 2 alinéa 2, la référence à l'article 2 alinéas 2bis et 2ter, qui complètent, au niveau du contenu, l'information se trouvant actuellement dans l'article 2 alinéa 2. Par conséquent, il est important de savoir que l'on ne peut pas voter sur une modification formelle ici et que c'est la Commission de rédaction qui procédera à cette modification.
Sur le fond de la discussion que nous sommes en train de mener à propos de la question de l'organe de révision traitée à l'article 23, deux visions s'affrontent quant à la manière de détecter les problèmes dans l'octroi des prêts Covid-19. Le modèle du Conseil national - qui, par 15 voix contre 9, a convaincu la majorité de votre commission -, consiste à donner la possibilité à l'organisme de cautionnement de lancer une vérification. Le modèle proposé par la minorité et par le Conseil fédéral consiste quant à lui à introduire une certaine forme de devoir de diligence pour l'organisme de révision. La commission considère que la proposition de la minorité pose un certain nombre de problèmes, notamment le fait que les entreprises ne disposent pas toutes d'un organe de révision et que vérifier ce genre de choses peut poser des problèmes pour les organismes de révision concernés. La minorité considère pour sa part qu'il ne s'agit que d'un devoir de diligence et que, par conséquent, cela ne pose pas de problème et réduit les aspects administratifs.
Par 15 voix contre 9, la commission vous invite à vous rallier à sa position.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Gliederungstitel vor Art. 25a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre précédant l'art. 25a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 25a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2, 4-6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Streichen
Antrag der Minderheit
(Rytz Regula, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth)
Abs. 1
Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zur Gewährung von Solidarbürgschaften für weitere Kredite, um die Liquiditätssicherung sowie die Stabilisierung der Schweizer Wirtschaft zu gewährleisten.
Abs. 2 Einleitung
... (Gesuchstellerin oder Gesuchsteller) ab 1.1.2021 gewährt ...
Abs. 2 Bst. e
e. ... und Erwerbsausfallentschädigungen sowie Härtefallunterstützungen (Art. 12 Covid-19-Gesetz) nicht mit ein; und
Abs. 4
... Geschäftsjahr. Kredite bis 500 000 Franken werden zu 100 Prozent vom Bund verbürgt. Kredite im Umfang von mehr als 500 000 Franken werden zu 85 Prozent zuzüglich eines Jahreszinses vom Bund verbürgt.
Art. 25a
Proposition de la majorité
Al. 1, 2, 4-6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Biffer
Proposition de la minorité
(Rytz Regula, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth)
Al. 1
Le Conseil fédéral édicte des dispositions concernant l'octroi de cautionnements solidaires pour des crédits supplémentaires afin de garantir les liquidités et la stabilisation de l'économie suisse.
Al. 2 introduction
... sur demande, à partir du 1er janvier 2021, à des entreprises individuelles ...
Al. 2 let. e
e. ... perte de gain, ni les aides accordées pour les cas de rigueur (article 12 de la loi Covid-19), et
Al. 4
... déterminant. Jusqu'à 500 000 francs, les crédits sont cautionnés par la Confédération à hauteur de 100 pour cent. Au-dessus de 500 000 francs, les crédits, assortis d'un intérêt annuel, sont cautionnés par la Confédération à 85 pour cent.
Rytz Regula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Mit meinen drei Anträgen möchte ich dem Bundesrat den Auftrag geben, das vom Bund verbürgte Covid-19-Kreditprogramm für Unternehmen wieder einzuführen, und zwar ab Januar 2021 und zu den gleichen Konditionen wie im Frühling. Nur mit der Reaktivierung der Covid-19-Kredite können die Betriebe die Zeit bis zur Auszahlung von Härtefallentschädigungen überbrücken. Ich muss daran erinnern, dass die Kantone nicht bereit sind, diese Härtefallentschädigungen auszuzahlen. Es wird März, vielleicht April nächsten Jahres, bis es so weit ist. Bis dann brauchen die Betriebe eine Lösung.
Sie wissen es, wir befinden uns in einer äusserst schwierigen Situation. Die Covid-19-Fallzahlen steigen, anstatt dass sie sinken. Wir haben immer mehr Todesfälle zu beklagen, und das Gesundheitspersonal ist seit Monaten am Anschlag. Gestern Abend hat der Bundesrat deshalb darüber informiert, dass er das Heft wieder in die Hand nehmen will. Es sind weitere Einschränkungen von Kontaktmöglichkeiten in Restaurants, in der Kultur, beim Sport, bei Vorweihnachtsverkäufen zu erwarten, und das sind bittere Nachrichten für die Unternehmungen. Aber es ist offenbar nötig, dass das getan wird, denn je länger wir warten, desto schlimmer wird die Situation.
Leider tritt in dieser heftigen zweiten Welle die Schwäche der wirtschaftlichen Stützungsmassnahmen voll zutage. Für uns Grüne und für Sie alle ist hoffentlich klar: Gesunde Unternehmen, die zum Schutz des Gemeinwohls in Existenznöte kommen, müssen fair entschädigt werden. Das hat der Bundesrat im Frühling ja auch so gesehen. Er hat ein Liquiditätsprogramm aus dem Boden gestampft, die Kurzarbeitsentschädigung ausgebaut, einen Erwerbsersatz eingeführt, Spezialprogramme für Sport und Kultur beschlossen und vieles mehr. Leider wurde dieses wichtige Solidaritäts-, Sozial- und Unterstützungsnetz im Sommer wie ein Emmentalerkäse durchlöchert. Der Schutzschild für KMU und Selbstständige ist in der zweiten Welle ungenügend. Es gibt zum Beispiel bei Lockdowns keinen Teilerlass von Geschäftsmieten, und es gibt vor allem keine Umsatzentschädigung, die auch nur ansatzweise an das herankommt, was Deutschland als November- oder als Dezember-Hilfe auszahlen wird: 4,5 Milliarden Euro pro Woche - pro Woche! - und bis zu 75 Prozent Zuschüsse gemessen am Vorjahresumsatz sind dort vorgesehen. So kann ein Unternehmen einen Branchen-Lockdown nach zehn Krisenmonaten überleben. In der Schweiz ist das unmöglich.
Wir hätten ja die Härtefallregelung im Covid-19-Gesetz, haben Sie vorhin gesagt. Das stimmt. Aber eben: Die Zuschüsse werden ja erst im März oder im April ausbezahlt, und sie reichen nicht zum Leben und nicht zum Sterben. A-Fonds-perdu-Zuschüsse von maximal 10 Prozent des Jahresumsatzes für ungedeckte Fixkosten nach einem Jahr Stillstand - das ist völlig praxisfern. Wir Grünen rufen den Bundesrat deshalb wirklich eindringlich dazu auf, die Verordnung noch vor Weihnachten anzupassen und mindestens 30 Prozent A-Fonds-perdu-Entschädigungen zuzulassen. Der Bundesrat hat ja gestern angetönt, dass er eine ausserordentliche Wirtschaftshilfe prüft. Das ist eine ausgezeichnete Idee, aber es pressiert.
Auch wir als Nationalrat können heute nachbessern, und zwar mit meinem Antrag zum Solidarbürgschaftsgesetz. Ich habe ja bereits im Oktober Abklärungen zu einer Verlängerung dieses Solidarbürgschaftsprogramms gemacht. Damals hat mir die Verwaltung noch ausrichten lassen, dass das absolut unmöglich sei. Unterdessen ist auch der Bundesrat zur Überzeugung gekommen, dass es ein neues Bürgschaftsprogramm brauchen könnte. Wir revidieren deshalb ein dringliches Bundesgesetz, das wir in der Sondersession vor fünf Wochen beschlossen haben. So weit, so gut.
Doch leider ist der Bundesrat auf halber Strecke stehen geblieben, es ist nur eine Kann-Formulierung. Bundesrat Ueli Maurer hat uns in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben gesagt, es sei eine Option, falls wir in eine Situation geraten, in der die Liquidität nicht gewährleistet sei. In genau dieser Situation sind wir heute: Viele Unternehmen laufen auf dem Zahnfleisch. Sie wissen nicht mehr, wie sie die Rechnungen bezahlen sollen, und sie erhalten in dieser unsicheren Situation von Banken keine Kredite. Es ist doch eine völlige Illusion zu sagen, dass die Banken ihnen Kredite ausrichten, wenn wir nicht wissen, ob dann noch eine dritte oder vierte Welle kommt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat den verbindlichen Auftrag zu geben, das Solidarbürgschaftsprogramm ab Januar wieder zu starten, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie im Frühling dieses Jahres, als zinslose Darlehen bis zu 500 000 Franken. Das sind meine Anträge. Mit den verbürgten Krediten können anspruchsberechtigte Betriebe die Zeit bis zur Auszahlung einer Härtefallunterstützung überbrücken.
Ich komme zum Schluss. Wir haben vor Weihnachten noch genau eine Möglichkeit, den schwer geprüften KMU und Selbstständigen eine Perspektive zu geben, nämlich jetzt.
Strupler Manuel · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Kollegin Rytz, Sie haben von gesunden Unternehmen gesprochen, die dringend Kredite brauchen, weshalb die Covid-Kredite nochmals aktiviert werden müssten. Geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass die Banken kein Problem mit der Geldversorgung haben und gesunde Unternehmen Kredite bekommen? Geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass die Entschädigung über die Härtefallklausel auch später geregelt werden kann, da die gesunden Firmen von der Bank ja Geld bekommen? Oder sehen Sie diese Mittel als Kredite für Firmen, die nicht gesund sind und momentan kein Geld zur Verfügung haben?
Rytz Regula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Herr Kollege, die Frage ist sicher berechtigt. Aber es ist doch so, dass es nicht einfach ist, in einer solch unsicheren Situation von Banken Kredite zu bekommen. Die Vertreter der MEM-Industrie haben in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben gesagt, dass sie diese Solidarbürgschaften jetzt brauchen würden. Sie haben bei der ersten Welle noch keine Kredite beantragt, aber jetzt ist die Weltkonjunktur leider immer noch in der Situation, dass es auch für die MEM-Branche schwierig wird. Sie haben sicher auch zum Beispiel von Hotellerie Suisse ein Schreiben bekommen, in welchem deren Vertreter klar sagen, dass dieses Liquiditätsprogramm jetzt sofort wieder aufgelegt werden muss, damit sie die Zeit bis zur Ausrichtung von Härtefallmitteln überbrücken können, weil sie eben über den privaten Markt und die Banken keine genügende Hilfe bekommen.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wir sprechen über das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz. Die Bürgschaftsvergabe diente der Liquiditätszuführung für Unternehmen, als die Kreditversorgung mit den Banken im Frühjahr nicht gewährleistet war. Daher ist der Bund zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank, der Finma und den Banken eingesprungen und hat ein Programm lanciert, um die Unternehmen mit Liquidität zu versorgen. Zurzeit ist die Liquidität kein Problem. Strukturierte Unternehmen erhalten von Banken günstige Kredite. Eigentlich ist also die Frage obsolet, ob sofort ein neues Liquiditätsprogramm zu gestalten ist - die Kreditversorgung funktioniert.
Wenn Frau Rytz jetzt ein neues Liquiditätsprogramm fordert und die KMU in den Vordergrund stellt, nehme ich das durchaus ernst. Wir haben tatsächlich KMU, die Probleme haben. Nehmen Sie die Gastronomie, die auch angesprochen wurde: Von den rund 30 000 Gastronomiebetrieben in der Schweiz haben fast 14 000, also fast die Hälfte, im Frühjahr Kredite bezogen. Sie sind also verschuldet. Ihnen einfach noch einmal einen Kredit zu geben und sie sich zusätzlich verschulden zu lassen, kann aber nicht die Lösung sein. Es wird wohl in vielen Fällen eine Sanierung dieser Betriebe brauchen. Dann werden auch die jetzigen Kreditgeber gefragt sein. Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers, in jedem Fall wieder Liquidität nachzuschiessen. Im Fall dieser Betriebe sind wahrscheinlich in erster Linie Kreditgeber, Eigen- und Fremdkapital, herbeizuziehen, um eine Sanierung herbeizuführen.
Das ist die Situation, in der wir sind, und sie ist durchaus ernst zu nehmen. In Anbetracht der aktuellen Situation, in der wir nicht wissen, wie es weitergeht, ist es nicht ausgeschlossen, dass wir in gewissen Bereichen für bestimmte Branchen noch einmal ein Programm auflegen werden. Das kann aber nicht nur einfach die Zuführung von Liquidität sein, sondern das müsste auf die Fortführung dieser Betriebe abgestimmt werden, was entsprechend relevant ist. Es ist zu früh, jetzt zu entscheiden, was dann notwendig sein wird und wie sich das Ganze entwickeln wird. Vielleicht haben wir in zwei, drei Wochen das Gröbste hinter uns. Vielleicht haben wir dann die Impfung. Vielleicht sind wir noch monatelang in dieser Situation.
Wir werden die Situation selbstverständlich eng begleiten und untersuchen und notfalls auch wieder entsprechende Massnahmen treffen. Das Liquiditätsprogramm, wie wir es in Artikel 25a vorschlagen, ist aber einfach eine Möglichkeit, dass der Bund rasch reagieren könnte, wenn sich eine ähnliche Situation wie im Frühjahr einstellen sollte. Diese Situation haben wir im Moment nicht. Wenn Massnahmen notwendig sind, sind sie massgeschneidert auszugestalten und auf die betroffenen Branchen und Betriebe abzustimmen. Daran studieren wir zurzeit. Wir sind dabei, allfällige Lösungen zu finden.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Rytz Regula in Artikel 25a Absätze 1 und 2 abzulehnen, weil er einfach nicht adäquat ist. Es ist nicht die Massnahme, die jetzt in dieser Situation gefragt ist. Das heisst aber nicht, dass wir die Situation nicht ernst nehmen. Es ist aber nicht die Frage der Liquidität, sondern es sind andere Fragen, die es jetzt zu lösen gilt. Diese können nicht mit diesem Programm gelöst werden.
Zu den weiteren Minderheitsanträgen: Der Minderheitsantrag Rytz Regula in Artikel 25a Absatz 2 Buchstabe e möchte eine doppelte Unterstützung aus verschiedenen Töpfen. Hier bitte ich Sie ebenfalls, bei der Mehrheit zu bleiben. In Absatz 4 fordert Frau Rytz eigentlich das gleiche Programm wie im Frühjahr, mit der gleichen Verbürgung des Staates. Sollte ein solches Programm aufgelegt werden, müsste das wieder mit den Banken ausgehandelt werden. Die Situation müsste wieder analysiert werden. Es wäre falsch, schon jetzt Details festzulegen, wie das einmal abzulaufen hat. Diese Freiheit brauchen wir dann, wenn es noch einmal kommen sollte.
Zusammengefasst: Artikel 25a ist eine Eventuallösung, die dem Bundesrat die Kompetenz gibt. Wir sind nicht der Meinung, dass dieses Programm jetzt gebraucht wird, was aber nicht ausschliesst, dass wir andere Lösungen studieren und daran arbeiten.
Ich bitte Sie also, alle Minderheitsanträge Rytz Regula in Artikel 25a abzulehnen.
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich gehe kurz auf die drei Minderheitsanträge Rytz Regula ein:
1. Artikel 25a Absätze 1 und 2: Hier geht es um die Grundsatzfrage "kann" oder "muss". Sie haben es gehört, der Bundesrat will jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit dann, wenn die Notwendigkeit bestehen würde, nicht wieder aufgrund von Notrecht legiferiert werden müsste und hier bereits eine gesetzliche Grundlage vorhanden wäre. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Legitimation, also die Kann-Formulierung, ausreicht und der Bundesrat entscheiden soll - nicht wir in diesem Rat -, ob ein derartiges Programm erneut aufgelegt werden soll oder nicht. Nur eine kleine Zwischenbemerkung: Es wäre dann so oder so kein Weihnachtsgeschenk mehr, weil die Bestimmung gemäss Minderheit Rytz Regula erst ab dem 1. Januar 2021 gelten würde; das nur in Klammern bemerkt. Zu diesem ersten Minderheitsantrag hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
2. Artikel 25a Absatz 2 Buchstabe e: Hier geht es um die Frage, ob Betriebe, die Härtefallentschädigung bezogen haben, von diesem Liquiditätsprogramm ausgeschlossen werden sollen. Die Minderheit befürwortet, dass beide Entschädigungen möglich sein sollen, während die Mehrheit dagegen ist, weil sie der Meinung ist, entweder gebe es die Liquiditätsmittel oder die Härtefallentschädigung. Sie haben es sicher gehört: Die Argumentation der Minderheit beisst sich ein bisschen. Einerseits wird geltend gemacht, es brauche jetzt dringend Liquidität, weil die Härtefallentschädigungen noch nicht ausbezahlt werden können, andererseits will man, dass beides bezogen werden kann. Hier hat die Kommission mit 24 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen entschieden, dem Bundesrat zu folgen.
3. Artikel 25a Absatz 4: Hier macht der Bundesrat einen Vorschlag zu den sogenannten Kleinkrediten, was ich kurz erklären muss. Im Frühjahr hatten wir die Zweiteilung - einerseits die Kleinkredite bis 500 000 Franken, andererseits die Grosskredite. Für die Kleinkredite übernimmt der Bund 100 Prozent, für die grösseren Kredite 85 Prozent der Ausfälle. Das will in diesem Artikel jetzt auch die Minderheit Rytz Regula. Der Bundesrat schlägt eine andere Variante vor, und zwar "mindestens 85 Prozent". So könnten auch bei den Kleinkrediten allenfalls die Banken und die Bürgschaftsorganisation in die Pflicht mit einbezogen werden, damit nicht mehr der Bund zu 100 Prozent bürgen bzw. die Ausfälle für die Kleinkredite tragen würde. Hier kämen auch andere zum Tragen. In der Formulierung heisst es zudem "mindestens", also hat der Bundesrat so oder so die Möglichkeit, auch bei den Kleinkrediten wieder auf 100 Prozent zu gehen und die vollen Ausfälle zu übernehmen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Die Kommission hat dies mit 17 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie bei allen drei Anträgen der Mehrheit folgen.
Bendahan Samuel · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Je voulais juste préciser que l'article 25a, qui est nouveau, est soumis au frein aux dépenses. Malheureusement, dans son message complémentaire y relatif, le Conseil fédéral a oublié de le mentionner. Par conséquent, le Conseil des Etats ne s'est pas encore prononcé sur le frein aux dépenses. Pour information, il aura l'occasion de le faire lors de sa prochaine délibération sur cette loi.
A l'article 25a, il y a trois minorités Rytz Regula. Il s'agit donc, avec cet article 25a, d'un nouvel ajout du Conseil fédéral, qui est arrivé récemment et pour lequel il n'y a pas d'opposition de la part de la commission. Il est accepté. Toutefois, il y a trois discussions sur des points légèrement différents concernant cette question.
La première discussion concerne la phrase introductive et, un peu, l'objectif de ce mécanisme. La différence entre la proposition de la minorité Rytz Regula et celle de la majorité de la commission - la version de la majorité l'a emporté par 14 voix contre 10 - porte sur le fait que la formule est potestative dans la version de la majorité, c'est-à-dire que le Conseil fédéral peut, s'il le souhaite, "édicter des dispositions concernant l'octroi de cautionnements solidaires pour des crédits supplémentaires" de type Covid. De son côté, la minorité Rytz Regula souhaite "obliger" le Conseil fédéral à le faire. La minorité Rytz Regula introduit aussi un délai en disant qu'à partir du 1er janvier 2021, il doit être possible d'obtenir ces cautionnements, cela dans le but d'aller plus vite. La commission, par 16 voix contre 8 - et non par 14 voix contre 10, comme je l'ai indiqué par erreur tout à l'heure -, n'a pas souhaité le faire.
C'est à l'alinéa 2 lettre e que la commission a pris sa décision par 14 voix contre 10. Dans ce cas, il fallait déterminer ce qui était "excluant" pour obtenir ces crédits supplémentaires. La minorité Rytz Regula souhaite aussi exclure les bénéficiaires d'aide pour cas de rigueur. La majorité de la commission estime qu'il ne faut pas exclure cela. Il ne faut pas ajouter dans ces critères la question des aides pour cas de rigueur.
Enfin, à l'alinéa 4, la commission s'est aussi ralliée au Conseil fédéral et au Conseil des Etats, par 17 voix contre 8. Une minorité Rytz Regula demande simplement de fixer plus clairement le mécanisme de cautionnement.
Pour les prêts actuels, les premiers 500 000 francs sont cautionnés à 100 pour cent par la Confédération, et le reste à 85 pour cent. Le Conseil fédéral a souhaité, dans ses nouvelles propositions, et d'ailleurs la majorité de la commission l'a suivi, avoir plus de flexibilité. Un des éléments importants, c'est que cette flexibilité aura l'effet suivant: dès le premier franc de prêt, il est possible que les personnes qui distribuent les prêts doivent assumer une petite partie du risque. Par conséquent, cela change évidemment le mécanisme d'octroi. Le Conseil fédéral serait libre; il pourrait toujours répliquer le mécanisme, mais il n'est pas obligé de le faire. Il pourrait, dès le premier franc, ne pas octroyer un cautionnement de 100 pour cent. C'est le contraire de ce que demande la minorité Rytz, qui revient en fait à en rester à ce qui a été fait jusqu'à maintenant en matière de prêts Covid.
Vote
Abs. 1, 2 Einleitung - Al. 1, 2 introduction
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Abs. 2 Bst. e - Al. 2 let. e
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Vote
Art. 25a
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 191 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Art. 27 Ziff. 3 Art. 49a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 27 ch. 3 art. 49a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté