20.4010

Formes de travail mobile. Adapter les bases légales afin que l'administration fédérale soit exemplaire

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Ein persönliches Wort über Herrn Romano: Er wurde kürzlich Vater einer kleinen Tochter, sie heisst Eva. Herzliche Gratulation! (Beifall)

Romano Marco · Mit-M · Conseil national · Tessin · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich geniesse meinen Vaterschaftsurlaub in der Form von drei Wochen Session. (Heiterkeit)

Die Bekämpfung dieser vom Bundesrat zur Annahme empfohlenen Motion seitens der SVP ist mir noch ein Rätsel. Ich werde dann mit Interesse die Argumente von Kollege Guggisberg hören. Die Partei, die ständig für weniger Bürokratie und einfachere Regeln plädiert, opponiert gegen eine Klärung und Vereinfachung des gesetzlichen Gesamtrahmens in Zusammenhang mit den Formen des mobilen Arbeitens. Das ist schwierig zu verstehen. Der Handlungsbedarf ist in diesem Bereich gegeben.

Heute ist die Situation in den verschiedenen Departementen und Büros heterogen: Mal entscheidet der Chef, mal muss ein Antrag gestellt werden. Anderswo gibt es schon klare und arbeitnehmerfreundliche Regeln. Das ist inkohärent und realitätsfremd und ungerecht gegenüber den Bundesangestellten. Die Bundesverwaltung muss eine klare Vorbildfunktion einnehmen - gleiche Regeln und gleiche Rechte für alle -, um als Arbeitgeber attraktiv und dynamisch zu bleiben.

Ziel dieser Motion ist es, die Unterschiede in der Anwendung innerhalb der Verwaltung zu beseitigen. Mit dieser Motion beantrage ich, dass Telearbeit, soweit sie mit der Rolle und der Ausübung der Funktion vereinbar ist - also nicht in allen Fällen -, als Recht jeder oder jedes Angestellten anerkannt wird. Dafür braucht es eine Gesamtvision mit Rechten und Pflichten sowie klare und einheitliche Grundregeln für alle.

In questi ultimi dodici mesi tutti noi abbiamo vissuto quanto il telelavoro rappresenti un'opportunità, non priva di alcuni rischi ma nel complesso essenziale per non fermare integralmente il nostro paese. Questo è emerso nel quadro dell'emergenza attuale ma valeva già prima, su scala globale, e sarà ancora più importante nei prossimi decenni: il lavoratore cerca agilità e flessibilità, e i migliori vanno laddove si trovano le condizioni quadro migliori.

Svolgere una parte del proprio lavoro compatibilmente con la funzione e il ruolo in telelavoro, tanto da casa quanto in spazi di co-working nella propria regione, rappresenta una premessa fondamentale per un'amministrazione federale moderna: si facilita la conciliabilità lavoro-famiglia, si riducono le trasferte con il relativo impatto ambientale, si genera flessibilità, si possono ridurre i costi di affitto di uffici e, non da ultimo, si spronano le persone residenti in regioni e cantoni distanti dai centri di potere federale a candidarsi e poi, se assunte, lavorare per l'amministrazione federale. Chi ha la possibilità di lavorare da casa, dalla propria regione, un paio di giorni alla settimana è anche più disposto a mettersi in gioco per un posto nell'amministrazione federale.

Con la mia mozione chiedo di creare un quadro giuridico unitario e semplice per tutta l'amministrazione federale. Il Consiglio federale l'approva mentre l'UDC la combatte senza motivi evidenti. Opporsi a chiare e semplici regole generali per inquadrare in maniera unitaria sia i diritti sia i doveri delle lavoratrici e dei lavoratori mi pare un brutto segnale, soprattutto dopo gli ultimi mesi che ci hanno fatto capire il valore del telelavoro: abbiamo visto come il telelavoro ha permesso al nostro paese di non fermarsi. E poi il telelavoro permette di avere anche un'equa rappresentanza di persone provenienti da ogni regione del paese che lavorano per lo Stato.

Vi ringrazio per il sostegno che vorrete dare alla mozione e vi auguro una buona sessione.

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Motion Romano wird von Herrn Guggisberg bekämpft.

Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die aktuelle Situation zeigt uns, wie nützlich ortsunabhängiges Arbeiten sein kann. Wir sind in der angenehmen Lage, dass uns die Digitalisierung mobiles Arbeiten ermöglicht. Wir anerkennen durchaus die Vorteile von Telearbeit und Homeoffice: den Wegfall des unter Umständen langen Arbeitswegs, beispielsweise aus dem Tessin, weniger Pendelverkehr, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um nur einige zu nennen. So weit, so gut. Bis hierher haben wir keine Differenzen mit dem Motionsinhalt.

Wir sind aber dagegen, dass Bundesangestellte einen Rechtsanspruch auf eine mobile Arbeitsweise erhalten sollen. Mobiles Arbeiten ist gestützt auf das geltende Personalrecht des Bundes möglich und wird ja auch immer mehr praktiziert. Mit der Einräumung eines Rechtsanspruchs schiessen wir aber klar über das Ziel hinaus. Denn wenn Mitarbeitende im Grundsatz einen verbindlichen, durchsetzbaren und erzwingbaren Rechtsanspruch auf Telearbeit erhalten, den die Motion ausdrücklich verlangt, geht wichtiger organisatorischer Handlungsspielraum verloren.

Telearbeit, Homeoffice und Sitzungen per Videokonferenz können auch ihre Tücken haben - davon können wir sicher alle ein Lied singen. Nicht jede Person, nicht jede und jeder Mitarbeitende, nicht jeder Arbeitsinhalt und nicht jede Funktion eignet sich für mobiles Arbeiten.

Deshalb müssen Führungspersonen von Einheiten der Bundesverwaltung aus unserer Sicht nach wie vor die Möglichkeit und Flexibilität haben, ihr Team nach der praxisgerechtesten Arbeitsform einsetzen zu können. Wir erachten es daher als unverhältnismässig und nicht sachgerecht, den rund 40 000 Bundesangestellten einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten einzuräumen. Denn auch die Durchsetzung dieses Rechtsanspruchs gegen den Willen der oder des Vorgesetzten dürfte der Arbeitsatmosphäre nicht gerade zuträglich sein. Mit einem Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten würde sich das Bundespersonalrecht zudem noch weiter vom Arbeitsrecht gemäss Obligationenrecht entfernen.

Fazit: Mobiles Arbeiten ist grundsätzlich eine gute Sache. Diese Form des Arbeitens nimmt in der Bundesverwaltung aber auch ohne gesetzlichen Zwang stark zu. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir uns den Aufwand einer Gesetzesanpassung sparen können.

Wir beantragen Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Der Bundesrat ist bereit, diese Motion zu erfüllen. Die Problematik, die mit dieser Motion angegangen wird, beschäftigt uns natürlich. Das Anliegen ist nicht ganz neu. Wir haben schon in der Vergangenheit für 10 Prozent unserer Mitarbeiter - das heisst für etwa 3500 Leute - Telearbeit vorgesehen und dafür die technischen Voraussetzungen grundsätzlich zur Verfügung gestellt.

Der Lockdown vom Frühjahr hat diese Situation innerhalb kürzester Zeit völlig verändert. Wir mussten die betreffenden technischen Voraussetzungen erweitern. In Spitzenzeiten machten bis zu 25 000 Mitarbeiter von zuhause aus Telearbeit. Diese Anzahl ist in der zweiten Phase zwar etwas zurückgegangen, sie ist aber immer noch aktuell.

Wir haben auch festgestellt, dass es Arbeiten gibt, die sich für Telearbeit eignen. Es gibt aber auch Arbeiten, die sich dafür nicht eignen. Wir gehen heute davon aus, dass es insbesondere bei der Vorgesetztenschulung noch einen entsprechenden Aufwand braucht, damit die Telearbeit von A bis Z durchorganisiert werden kann, sodass Arbeiten verteilt werden und sich Mitarbeiter zuhause auch wohlfühlen.

Es sind auch entsprechende Auflagen festzulegen. Wir sind der Meinung, dass es dazu im Gesetz wahrscheinlich eine entsprechende Anpassung braucht. Die Frage der Pflicht oder des Rechtes ist im Motionstext beispielhaft genannt. Ich gehe nicht davon aus, dass wir für sämtliche Mitarbeiter ein Recht auf Homeoffice schaffen. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Der Grenzwächter oder der Armeeangehörige kann in Gottes Namen nicht von zuhause aus arbeiten. Im Vertrag muss festgelegt werden, wer was kann.

Aber auch um Sicherheit zu schaffen, ist es notwendig, dass wir hier Klarheit schaffen. Wir haben in diese Richtung Massnahmen angedacht und erste Erfahrungen gesammelt. Wir würden diese in den weiteren Arbeiten mitberücksichtigen.

Es geht ja nicht nur um Heimarbeit, sondern auch um Coworking, etwa wenn ich an Herrn Romano denke, also um Arbeitsplätze, die wir im Tessin zur Verfügung stellen. Die Arbeit erfolgt nicht von zuhause aus, sondern von anderen Orten - in Zürich, in Genf oder ich weiss nicht wo -, mit entsprechenden Einrichtungen, die wir allenfalls zusammen mit anderen Bundesbetrieben aufbauen.

Die Arbeitswelt ist etwas im Umbruch. Der Bund möchte partizipieren, damit wir auch in Zukunft Mitarbeiter haben. Es ist aber ein Nehmen und Geben. Das müssen wir schon auch klar sehen. Es geht nicht nur um Erleichterungen aufseiten der Arbeitnehmer. Es braucht eine Situation, von der beide profitieren.

In dem Sinn empfehlen wir, die Motion anzunehmen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 139 Stimmen

Dagegen ... 50 Stimmen

(1 Enthaltung)