20.047
Sécurité sociale. Convention avec la Bosnie et Herzégovine
Rechsteiner Paul · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe socialiste
Bosnien und Herzegowina ist bekanntlich einer der Nachfolgestaaten der früheren Föderativen Volksrepublik Jugoslawien. Mit sämtlichen Nachfolgestaaten Jugoslawiens gibt es inzwischen Sozialversicherungsabkommen, die dem heutigen Stand entsprechen. Für Slowenien und Kroatien findet das Freizügigkeitsabkommen Schweiz/EU Anwendung, und mit Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und Kosovo gibt es spezielle Abkommen, die hier bereits genehmigt worden sind und in Kraft stehen.
Das vorliegende Abkommen mit Bosnien und Herzegowina, das letzte dieser Abkommen, wurde am 1. Oktober 2018 unterzeichnet. Am 5. Juni des letzten Jahres ist die Botschaft verabschiedet worden. Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss in der Dezembersession mit 137 zu 51 Stimmen zugestimmt.
Inhaltlich regelt das neue Abkommen wie das geltende die versicherungsrechtliche Unterstellung, die Gleichbehandlung der Versicherten, die Anrechnung von ausländischen Versicherungszeiten sowie den Rentenexport. Es umfasst die AHV, die IV, die Unfallversicherung sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Die Auswirkungen des Abkommens sind beschränkt, auch die finanziellen Folgen sind beschränkt, einzig die Bestimmung über die Anrechnung von Beitragszeiten kann zu geringen Mehrkosten führen; sie werden aber auf unter 100 000 Franken pro Jahr geschätzt. Insgesamt handelt es sich um ein Abkommen, das wie die übrigen Abkommen mit den Nachfolgestaaten von Jugoslawien die heutigen Verhältnisse so regelt, wie sie heute geregelt werden müssen.
Dieser Stand der Dinge erlaubt es der Kommission, Ihnen zu empfehlen, diesem Abkommen ebenfalls zuzustimmen. Die Kommission hat einstimmig entschieden und empfiehlt Ihnen, dasselbe zu tun.
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Je crois que le rapporteur et président de la commission a dit tout ce qu'il y avait à dire à ce sujet. J'aimerais simplement ajouter qu'il nous semble important de pouvoir conclure cette convention de manière à avoir une prévisibilité et une stabilité dans les relations. C'est aussi un élément - et il l'a rappelé - qui a des conséquences financières extrêmement faibles, mais qu'il nous paraît judicieux de prendre en compte pour faire ce pas vers une stabilisation des contacts et des relations.
Je vous invite donc, au nom du Conseil fédéral, à entrer en matière et à approuver ce projet.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit
Arrêté fédéral portant approbation de la Convention de sécurité sociale entre la Suisse et la Bosnie et Herzégovine
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Auch dieses Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.