20.455

Frais pour l'accueil extrafamilial. Déduction fiscale de 25 000 francs au maximum par enfant et par an

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Dettling, Aeschi Thomas, Burgherr, Friedli Esther)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Dettling, Aeschi Thomas, Burgherr, Friedli Esther)

Ne pas entrer en matière

Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical

Am 19. Juni 2020 reichte Nationalrätin Christa Markwalder die parlamentarische Initiative 20.455, "Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr", ein. Mit der Initiative wird eine Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) verlangt, sodass die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr von den Einkünften abgezogen werden können. Die Initiative verlangt somit genau dieselbe Anpassung des DBG, die der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft vom 9. Mai 2018 beantragt hatte.

Die Räte erweiterten diesen Entwurf des Bundesrates um eine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 Franken, worauf dagegen das Referendum ergriffen wurde. Nachdem das Referendum am 27. Januar 2020 zustande gekommen war, lehnte das Volk die Vorlage am 27. September 2020 mit 63,2 Prozent Nein-Stimmen ab.

Um die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene und im Abstimmungskampf praktisch unbestritten gebliebene Änderung betreffend Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs wiederaufzunehmen, gab Ihre Kommission der parlamentarischen Initiative am 2. November 2020 mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte dem Entscheid Ihrer Kommission am 19. Januar 2021 mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Ihre Kommission hat die Vorlage daraufhin in ihrer Sitzung vom 12. April 2021 beraten. Sie beantragt mit der Erhöhung der Obergrenze des Kinderdrittbetreuungsabzugs für die direkte Bundessteuer von 10 100 auf 25 000 Franken bei gleichbleibenden Voraussetzungen für die Geltendmachung dieselbe Massnahme wie der Bundesrat in seiner Botschaft. Der Bundesrat hatte im Rahmen der Vernehmlassung neben der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs bei der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, dass den Kantonen im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) eine Obergrenze für den Kinderdrittbetreuungsabzug von mindestens 10 000 Franken vorgeschrieben wird. Aufgrund der Ablehnung in der Vernehmlassung hat der Bundesrat diese Anpassung des StHG nicht in die Botschaft aufgenommen. Ebenfalls geprüft, aber verworfen hat der Bundesrat die Ausgestaltung des Kinderdrittbetreuungsabzugs als unbegrenzten Abzug sowie die Anerkennung der Kinderdrittbetreuungskosten als Gewinnungskosten, also als Berufsauslagen. Die Kommission nimmt die vom Bundesrat geprüften Alternativen nicht wieder auf.

Die in der Vorlage beantragte Neuregelung sieht vor, dass der heutige Kinderdrittbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer deutlich erhöht wird: Anstelle von 10 100 Franken sollen neu maximal 25 000 Franken pro Kind und Jahr abgezogen werden können. Der Kinderdrittbetreuungsabzug soll weiterhin in der Form eines anorganischen Abzuges ausgestaltet bleiben.

Die effektiv angefallenen, nachgewiesenen Kinderdrittbetreuungskosten können wie bisher nur geltend gemacht werden, wenn die Eigenbetreuung der Kinder in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder der Erwerbsunfähigkeit nicht wahrgenommen werden konnte. Der Abzug ist auch dann bis zum Maximalbetrag zulässig, wenn die Kosten das Erwerbseinkommen des Zweitverdieners oder der Zweitverdienerin bzw. das Erwerbseinkommen der alleinerziehenden Person überschreiten.

Auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen sollen unverändert bleiben. Den Abzug können somit nur jene Personen geltend machen, die zusammen mit den drittbetreuten Kindern im gleichen Haushalt leben und für deren Unterhalt sorgen. Der Abzug kann nur für Kinder beansprucht werden, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Die Vorlage ist in diesem Sinne nicht neu, wir haben sie bereits 2018 ausführlich diskutiert. Dieses ursprüngliche Anliegen des Bundesrates ist nach wie vor berechtigt und als sinnvolle Massnahme im Rahmen der Fachkräfte-Initiative zu beurteilen.

Die Motivation für Eltern, vor allem für Frauen, einer Erwerbstätigkeit in erheblichem Umfang nachzugehen, wird durch das Steuerrecht immer noch negativ beeinflusst. Heute ist es nicht immer möglich, den Aufwand für die Kinderbetreuung vollständig vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Es ist deshalb wichtig, die im Abstimmungskampf gemachten Zusagen einzulösen und rasch eine Vorlage zu verabschieden, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Mit der Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten kann der negative Erwerbsanreiz im Steuerrecht praktisch neutralisiert werden.

Eine Minderheit empfindet es als Zwängerei, wenn man kurz nach einer Abstimmung bereits wieder über das gleiche Thema debattieren muss. Weitere Argumente werden Sie vom Minderheitssprecher selber hören.

Die Kommission bittet Sie mit 21 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Votre commission a adopté cette initiative parlementaire pour des raisons diverses. La conciliation entre vie privée et vie professionnelle et l'intégration de davantage de femmes formées et qualifiées sur le marché du travail indigène sont les raisons majoritairement exprimées.

Ce projet s'inscrit dans la suite de la votation du 27 septembre 2020 sur l'objet "Modification de la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct" qui a été rejeté par 63 pour cent des votants. Cette modification avait pour but d'augmenter la déduction des frais de garde des enfants par des tiers et la déduction générale pour enfant. Ce dernier point avait provoqué beaucoup de discussions, alors que la déduction pour frais de garde n'était, elle, pas problématique.

Cette initiative propose donc de reprendre cette partie du projet, qui correspond d'ailleurs au projet initial du Conseil fédéral de 2018, soit avant qu'il passe par le processus parlementaire.

Cette proposition vise à modifier la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct de sorte que les frais documentés pour la prise en charge extrafamiliale des enfants puissent être défalqués du revenu imposable dans une limite de 25 000 francs au plus par enfant et par an contre 10 100 francs aujourd'hui.

Les conditions d'octroi de cette déduction demeurent inchangées. L'enfant doit avoir moins de 14 ans et vivre dans le même ménage que la personne assurant son entretien. Seuls les frais de garde effectifs et documentés des enfants par des tiers entrent en ligne de compte.

Cette révision aboutirait à court terme à une diminution annuelle des recettes de l'impôt fédéral direct estimée à 10 millions de francs. Cette baisse pourrait être compensée à moyen terme en favorisant le travail des parents, notamment des mères, et amener ainsi des retombées positives sur les recettes fiscales. C'est aussi un moyen de parer à la pénurie de travailleurs et travailleuses qualifiés dans de nombreux domaines.

Cette initiative a été acceptée par la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national, le 2 novembre 2020, puis par la commission du Conseil des Etats, le 19 janvier 2021.

Le présent rapport propose un projet de modification allant donc dans ce sens.

La majorité de la commission soutient ce projet pour les raisons mentionnées précédemment.

Plusieurs minorités se sont exprimées durant le débat et n'ont recueilli aucun assentiment de la majorité de la commission. Une minorité de la commission pense que ce projet est trop rapide par rapport à la votation du 27 septembre dernier et qu'il est nécessaire d'attendre avant de pouvoir proposer un débat sur le même sujet. Elle souhaite donc ne pas entrer en matière.

Une autre minorité a été déposée par notre collègue Thomas Aeschi. Elle vise à modifier l'article 35 alinéa 1 lettre a de cette loi en proposant une déduction fiscale générale par enfant de 8250 francs plutôt que de 6500 francs comme cela est prévu actuellement. La majorité de la commission a rejeté cette proposition par 13 voix contre 10 et 1 abstention, arguant que le peuple avait déjà dit non en votation populaire à une augmentation similaire de la déduction par enfant. Celle-ci favoriserait surtout les familles les plus riches et n'aurait aucun effet positif sur l'égalité entre hommes et femmes, ni sur le retour des femmes qualifiées sur le marché de l'emploi. La perte financière a aussi été prise en compte, car si cette minorité était suivie, cela signifierait une baisse de recettes d'environ 148 millions de francs par an, ce dont nous n'avons pas besoin actuellement.

Au vote sur l'ensemble, le projet tel que voulu par la majorité de la commission a été accepté par 20 voix contre 4 et 1 abstention.

La Commission de l'économie et des redevances vous recommande donc de rejeter les deux propositions de minorité et d'accepter le projet de la majorité.

Dettling Marcel · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Am 27. September vergangenen Jahres hat das Volk entschieden: Mit 63 Prozent wurde dieses Projekt wuchtig abgelehnt. Ich war damals auf der Seite der Befürworter, und wir haben verloren. Das gilt es zu akzeptieren, das Volk hat gesprochen. Es war ähnlich wie gestern, als das Volk ebenfalls gesprochen hat: Da habe ich mich geärgert, als die Ersten schon im TV gesagt haben, dass man einzelne Projekte trotzdem umsetzen müsse. Nein! Hier hat das Volk wuchtig entschieden - mit 63 Prozent -, dass man das nicht will.

Nun, Frau Markwalder sagt, nein, nein, ein Teilbereich dieses Projekts sei unbestritten gewesen. Auch die Kommissionssprecherin hat vorhin gesagt, es sei unbestritten gewesen. Die Nachwahlbefragung der Abstimmenden zeigt aber ein anderes Bild: Die Leute haben angegeben, dass sie dieses Projekt an der Urne beerdigt haben, weil es nur für Gutverdienende sei. Wenn wir also hier etwas für die Familie machen wollen, dann müssen wir doch ehrlich sein und etwas machen, von dem alle profitieren können. Ich weiss nicht, ob Frau Markwalder und auch die Kommissionssprecherin jetzt Hellseherinnen sind, wenn sie sagen, dieser Bereich der Vorlage sei unbestritten gewesen. Das stimmt doch einfach nicht! Das können wir so nicht hier deponieren.

Die Familien mit geringen Einkommen werden damit nicht erreicht; es profitieren nur die gut verdienenden Familien. Warum? Nur die Hälfte aller Familien bezahlt überhaupt Bundessteuern. Die Eigenbetreuung wird überhaupt nicht wertgeschätzt. In der Kommission wurde gesagt, wer arbeitswillig sei, solle profitieren können. Das ist doch eine unhaltbare Aussage! Es ist keine Wertschätzung gegenüber den Elternteilen, die die Kinder selber betreuen. Eigenbetreuung und Erziehungsarbeit ist doch gleich wertvoll wie Fremdbetreuung! Der Staat darf doch nicht das eine Modell dem anderen vorziehen! Diese Vorlage ist ein Affront gegenüber allen, die Kinder selber betreuen, Freude an der Erziehungsarbeit haben, den Kindern Werte und eine Haltung mit auf den Weg geben.

Die Vorlage bestraft alle diejenigen, die die Kinder selber betreuen. Das ist überhaupt nicht schweizerisch! Diesen Vorschlag, den wir heute auf dem Tisch haben, hat in der Vernehmlassung ein rechter Teil der Kantone bereits abgelehnt. Vier Parteien haben diesen Vorschlag damals abgelehnt: die SVP, die SP, die Grünen und die EDU.

Erteilen Sie dieser Zwängerei eine deutliche Abfuhr! Das Volk hat diese Vorlage bereits abgelehnt. Akzeptieren wir das - treten Sie bitte nicht auf diese Vorlage ein!

Friedli Esther · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche direkt zum Eintreten und auch zum Minderheitsantrag Aeschi Thomas. Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Dettling auf Nichteintreten, und falls Sie dann doch Eintreten beschliessen, dann unterstützen wir den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas.

Mein Kollege Marcel Dettling hat es bereits gesagt: Die Stimmberechtigten haben es am 27. September 2020 in einer Referendumsabstimmung mit 63 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, den Fremdbetreuungsabzug von heute 10 100 Franken auf 25 000 Franken zu erhöhen und den allgemeinen Abzug pro Kind von heute 6500 Franken auf 10 000 Franken zu erhöhen. Bereits drei Monate vor der Abstimmung, also bevor sich die Stimmberechtigten zum Anliegen äussern konnten, hat Kollegin Markwalder eine parlamentarische Initiative eingereicht, die einen Teil der Vorlage - egal, wie die Abstimmung herauskommt - sofort wieder einfordert. Sie will den Abzug für die familienexterne Kinderbetreuung auf 25 000 Franken erhöhen, so wie es die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates aus dem Jahr 2018 einmal vorsah.

Die SVP-Fraktion unterstützt grundsätzlich Steuererleichterungen. Das ist auch der Grund, dass ein kleiner Teil der Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Doch die Mehrheit der Fraktion lehnt die Vorlage ab und unterstützt die Minderheit Dettling, die Nichteintreten fordert.

Nach dem deutlichen Nein des Volkes vor wenigen Monaten ist es eine Zwängerei, einen Teil der Vorlage - und zwar gerade den, der einem passt - jetzt doch noch umsetzen zu wollen. Denn wir beurteilen die Gründe, warum das Volk die Vorlage abgelehnt hat, anders als die Mehrheit der Kommission. Gemäss der Voto-Nachbefragung zur Abstimmung vom 27. September 2020 überwog ein Motiv für das Nein: Die Vorlage nütze nur den Reichen und Vermögenden. Das Hauptargument für die Ablehnung der damaligen Vorlage sei gewesen, dass vor allem reiche Eltern von der Neuregelung profitieren würden; dieses Argument gelte sowohl für die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges wie für die Erhöhung des Abzuges von Drittkinderbetreuungskosten. Und genau diesem Argument begegnen wir mit dieser neuen Vorlage nicht.

Gemäss den neuesten Unterlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahr 2017 bezahlen 42 Prozent aller Familien keine direkte Bundessteuer. Diese Familien können also gar nicht entlastet werden. Das sind oft die Familien, die eine Unterstützung am nötigsten haben. Mit der Erhöhung des Drittkinderbetreuungsabzugs bevorzugen Sie deshalb immer noch eine kleine Minderheit von Familien.

Was uns an dieser Vorlage jedoch speziell stört, und dagegen kämpfen wir seit Langem: Mit dieser Vorlage wird nur ein Familienmodell gefördert und finanziell entlastet, nämlich jenes, bei denen Eltern ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und zwar in einer Kita oder durch eine Person, die sie bezahlen. Wir haben nichts gegen Eltern, die dieses Modell der Kinderbetreuung wählen, und wir sehen, dass dies das Familienbudget erheblich belasten kann. Aber mit dieser Vorlage werden alle Eltern, die eigenverantwortlich handeln, sich selber um ihre Kinder kümmern und die Betreuung innerhalb der Familie, z. B. mit den Grosseltern, lösen, nicht berücksichtigt. Denn es können nur die effektiven Kosten geltend gemacht werden.

Dass die Erhöhung des Drittkinderbetreuungsabzugs bereits im letzten September viele Bürger gestört hat, zeigen die hohen Nein-Werte auf dem Land. Wir sind daher überzeugt, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht gegen die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs waren, sondern gegen die massive Erhöhung der Fremdbetreuungsabzüge.

Aus diesem Grund unterstützt die Fraktion klar den Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a, der die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 8250 Franken verlangt. Wenn Sie schon die Abzüge erhöhen wollen, dann für alle, und zwar egal, wie sie die Betreuung organisieren. Wir fordern klar, dass wir in der Schweiz Familien entlasten, und zwar alle. Die Förderung nur eines Familienmodells können wir nicht unterstützen. Wir müssen endlich aufhören, einseitig nach einer Ideologie Lebensformen zu fördern und zu unterstützen.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit Dettling zu folgen und auf das Geschäft nicht einzutreten. Falls Sie dies wider Erwarten doch machen, folgen Sie bitte der Minderheit Aeschi Thomas, und entlasten Sie alle Familien in diesem Land!

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Es freut mich natürlich sehr, wenn Kollege Dettling und die SVP ihre soziale Ader und das Portemonnaie der kleinen Leute entdecken. "Das ist nur für die Reichen": Das sind sonst Worte, die wir brauchen - und wenn wir sie brauchen, heisst es dann von der SVP, das sei Klassenkampf. Willkommen im Klassenkampf, Herr Dettling! Wenn es künftig um das Portemonnaie der kleinen Leute geht, zum Beispiel bei der Abzocke über Mieten, aufgrund welcher die Haushalte gemäss einer Studie der Raiffeisen pro Monat 600 Franken zu viel zahlen - 600 Franken pro Monat! -, Herr Dettling und liebe SVP, wenn es darum geht, erinnere ich Sie dann an Ihre heutigen Worte und an die Worte, die Sie während des CO2-Abstimmungskampfes von sich gegeben haben. Aber willkommen bei der Sorge um die Menschen mit dem kleinen Portemonnaie!

Ich kann es hier kurz machen. Wir werden dieser Vorlage zustimmen, nicht mit Begeisterung, aber wir anerkennen, dass es Mittel- und Gutverdienenden einen negativen Arbeitsanreiz gibt. Die Kinderbetreuungskosten und die höhere steuerliche Progression für ein zusätzliches Arbeitseinkommen fressen eben dieses zusätzliche Einkommen weg. Es ist kein Geheimnis: Wir sind nicht Fan von Steuersubventionen via Abzüge. Besser fänden wir eine Steuergutschrift, noch besser eine direkte Tarifsenkung für Betreuungsangebote oder noch besser die Kinderbetreuung als Service public, eine kostenlose Kinderbetreuung analog der Schule. Wir haben jedoch im Abstimmungskampf beim "Kinderabzug-Bschiss" versprochen, dem unbestrittenen Teil zuzustimmen, und glauben Sie mir, Kollege Dettling, ich habe diesen Abstimmungskampf an vorderster Front geführt - das war der unbestrittene Teil, das war unser Versprechen, dass wir diesen Teil weiterführen wollen, eben wegen dem, was ich gesagt habe: wegen des negativen Arbeitsanreizes. Ein wenig habe ich schon Mühe mit dem, was Sie jetzt gesagt haben, denn es handelt sich jetzt eigentlich um eine Quengelei.

Deshalb werden wir auch den Minderheitsantrag Aeschi Thomas ablehnen. Das ist wieder eine krasse Giesskannensubvention für eben nicht die mit dem kleinen Portemonnaie.

Vergessen Sie nicht: Es ist in Ihrem und in unser aller Interesse. Alle sind vom Inländervorrang betroffen, wir haben im Inland ein Arbeitskräftepotenzial mit gut ausgebildeten Frauen, das ungenügend genützt wird. Es müsste eigentlich in Ihrem Interesse sein, dass man da negative Anreize beseitigt. Es hilft Ihnen auch bei Ihrem Thema.

In dem Sinne bitten wir Sie, die Vorlage so anzunehmen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.

Kutter Philipp · Mit-M · Conseil national · Zurich · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Geschätzte Kollegin Badran, ich halte es weiterhin für einen grossen Mangel, dass Familien, die ihre Kinder entweder selber betreuen oder eine informelle Betreuungslösung finden, nicht entlastet werden. Sie bemängeln ja am allgemeinen Kinderabzug, dass wegen der Progression nur die Reichsten profitieren. Nun ist es ja gemäss Artikel 36 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer so, dass Eltern 251 Franken vom Steuertarif in Abzug bringen können; es handelt sich dabei um den sogenannten Elterntarif. Dieser wurde 2011 eingeführt und stellt eine sogenannte Steuergutschrift dar. (Zwischenruf des Präsidenten: Worin besteht Ihre Frage, Herr Kutter?)

Frau Badran, Sie haben selbst im Abstimmungskampf und jetzt auch in Ihrem vorherigen Votum gesagt, dass Steuergutschriften der bessere Weg seien. Darum meine Frage: Wären Sie bereit, eine moderate Erhöhung des Elterntarifs nach Artikel 36, wie ich ihn vorhin skizziert habe, in Erwägung zu ziehen? Sie müssen keine Angst davor haben, dass ich einen Einzelantrag einreichen werde; das werde ich nicht tun. Es geht lediglich um die Grundsatzfrage.

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Okay, das finde ich eine spannende Frage. Grundsätzlich hat es etwas Unschönes, wenn man in dem Sinne eigentlich ein bestimmtes Familienmodell bevorzugt. Da gebe ich selbst der SVP recht. Es ist ja auch Ihre Aussage, dass wir eigentlich Steuerpolitik machen sollten, die gegenüber solchen Dingen neutral ist. Gleichzeitig sollten wir aber für gesellschaftspolitische Anliegen überhaupt gar keine Steuerpolitik machen. Es ist ein Unding, dass in diesem Land gerade von der Mitte bis rechts ständig Forderungen gestellt werden, mit denen in fiskalischen Belangen ausserfiskalische Ziele erreicht werden sollen. Das ist ein Unding. Da hier wieder über eigentlich fiskalische Elemente ausserfiskalische Ziele erreicht werden sollen, habe ich gesagt, dass wir diesem Ding ohne Begeisterung zustimmen. Wir sollten in diesem Land damit aufhören.

Hier in diesem Fall haben wir ein wirklich konkretes Problem, das man konkret so lösen kann. Deswegen stimmen wir auch zu. Wenn Sie, Kollege Kutter, jetzt aber vorschlagen, die Gutschrift von 251 auf 300 Franken pro Kind zu erhöhen, dann muss ich sagen: Ein "Fünfzigernötli" pro Jahr, was soll ein Reicher damit anfangen? Was soll diese Giesskannensubvention? Ich bin immer noch die, die gerne eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel hätte. Das, was Sie propagieren, das ist das - die Politik, die wir gerne hätten. Wir sollten aufhören, an irgendwelchen Rädchen zu drehen und völlig sinnlose und ziellose Giesskannensubventionen zu beschliessen.

Dettling Marcel · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzte Kollegin, Sie haben mich direkt angesprochen, herzlichen Dank! Sie haben gesehen, dass sich die SVP für die ärmeren Leute einsetzt; das ist so. Die SP ist da ein wenig abgehoben, das haben wir gestern bei der Abstimmung zum CO2-Gesetz wieder einmal vom Volk bestätigt erhalten. Da haben Sie die einfachen Leute auch nicht erreicht. Meine Frage deshalb: Trifft es zu, dass mit dieser Vorlage weniger als die Hälfte der Familien im Land profitieren kann?

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Ich glaube, es sind sogar noch weniger.

Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Heute haben wir die Vorlage zur parlamentarischen Initiative mit dem Titel "Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr" zu behandeln.

Diese Vorlage, Sie haben es gehört, durchlief bereits einmal das Parlament und in angereicherter Form auch eine Volksabstimmung. Beide Räte hatten bei der ersten Auflage den damaligen Entwurf des Bundesrates mit der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges von 6500 Franken auf 10 000 Franken pro Kind und Jahr angereichert. Ein dagegen ergriffenes Referendum bewirkte, dass die vom Parlament beschlossene Vorlage dann am 27. September 2020 abgelehnt wurde. Nun liegt die neue Auflage des Entwurfes vor. Diese sieht nur einen erhöhten Abzug für Kosten der Fremdbetreuung vor, wie das die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates auch vorgesehen hatte. Diese Stammvorlage erhöht nur die Abzüge für die Fremdbetreuungskosten.

Die Mitte-Fraktion steht nach wie vor für alle Familien ein: für Familien, die die Kinder selber betreuen, aber auch für Familien, die die Kinder in Fremdbetreuung geben. Nach wie vor hat es die Kommissionsmehrheit nicht geschafft, einen Entwurf für ein umfassendes Modell hier in den Rat hineinzubringen und eine ausgewogene Lösung für diese beiden Familienmodelle vorzuschlagen.

Die Mitte-Fraktion respektiert den Volksentscheid. Sie tritt auf die Vorlage ein; das hat sie ja bereits bei der Erstauflage hier in diesem Rat getan. Die Mitte-Fraktion will aber die Vorlage verbessern, nachbessern, und jetzt spreche ich gleichzeitig auch zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, dann kann ich mir mein Votum nachher sparen: Eine Mehrheit der Mitte-Fraktion wird neben dem Eintreten auch den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas unterstützen, für Familien, welche die Kinder selber betreuen. Eine kleine Verbesserung soll damit auch für diese Familien erzielt werden. Schliesslich sollen auch Familien honoriert werden, die ihre Kinder selber betreuen. Sie unterstützt deshalb bei Artikel 35 die Minderheit Aeschi Thomas, wonach der allgemeine Kinderabzug moderat von 6500 Franken pro Kind und Jahr auf 8250 Franken erhöht wird. Diese Erhöhung um 1750 Franken pro Kind und Jahr ist ein kleines Zeichen an die Familien, die zumindest teilweise die Kinderbetreuung selber übernehmen.

Aus Sicht der Mitte-Fraktion soll es den Familien freigestellt sein, welches Kinderbetreuungsmodell sie wählen. Es soll nicht davon abhängig sein, welches Modell besser finanziell unterstützt oder entlastet wird und welches weniger, sondern es soll auf die Philosophie der Familie ankommen. Aus diesem Grund unterstützt die Mitte-Fraktion wie gesagt die Minderheit Aeschi Thomas.

Ich komme zum Schluss: Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 35 die Minderheit Aeschi Thomas zu unterstützen.

Ryser Franziska · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S

Ich werde ebenfalls direkt zum Eintreten und zum Antrag der Kommissionsminderheit sprechen.

Auf den ersten Blick mag es überraschen, dass die grüne Fraktion auf dieses Geschäft eintritt, während eine Minderheit ausschliesslich aus SVP-Vertreterinnen und -Vertretern anscheinend keine höheren Steuerabzüge will. Doch diese Vorlage hat eine Geschichte. Als der Bundesrat 2018 im Rahmen der Fachkräfte-Initiative verschiedene Massnahmen prüfte, wie das Potenzial an inländischen Fachkräften besser ausgeschöpft werden könnte, schlug er vor, den Steuerabzug für Kosten für die Kinderbetreuung durch Dritte zu erhöhen. Tatsächlich besteht heute für Doppelverdienerfamilien ein negativer Erwerbsanreiz. Wir Grünen kamen damals zum Schluss, dass ein höherer Steuerabzug in diesem Fall eine sinnvolle Lösung darstellt. So werden Doppelverdienerfamilien entlastet, die aufgrund ihres hohen Einkommens keine Kita-Ermässigung erhalten. Damit lohnt es sich eben auch gerade für die gutqualifizierten Frauen, ins Erwerbsleben zurückzukehren, da sie nicht ihren Lohn gleich wieder für die Kosten der Kinderbetreuung hergeben müssen.

Es handelt sich hier um eine effiziente Massnahme. Die geschätzten Ausfälle von rund 10 Millionen Franken sind überschaubar, und der erwartete Effekt ist mit etwa 2500 Vollzeitstellen doch immerhin ansehnlich. Wir haben diese Vorlage bereits vor der Abstimmung unterstützt und haben auch während der Abstimmungskampagne zum Referendum immer wieder betont, dass dieser Teil unbestritten sei. Es ist daher nur konsequent, diesen jetzt rasch wiederaufzunehmen.

Wenn eine Minderheit nun behauptet, die Ursache für ein Nein bei der Referendumsabstimmung sei unklar gewesen, dann hat sie bis heute einfach nicht verstanden, worum es in dieser Vorlage eigentlich geht. Das Ziel war es und ist es auch heute, den Fachkräftemangel zu reduzieren; es geht nicht darum, eine generelle Steuererleichterung für Familien zu erreichen oder gar Anreize für das eine oder das andere Familienmodell zu setzen. Das letzte Mal wurde die Vorlage verdreht und finanziell aufgeblasen. Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs hätte zu 350 Millionen Franken an zusätzlichen Ausfällen geführt, die als Steuergeschenk wiederum nur den reichsten Familien zugeflossen wären. Bezeichnet wurde dies damals als "Familienpolitik", gemeint war schlicht und einfach eine Steuersenkung.

Genau das hat die Bevölkerung durchschaut, genau dagegen hat sie sich gewehrt. Und jetzt schlägt Kollege Aeschi vor, denselben Schildbürgerstreich noch einmal zu versuchen. Er will den allgemeinen Kinderabzug wieder erhöhen, nicht gerade auf 10 000, aber dafür auf 8250 Franken, für die "Ausgewogenheit" der Vorlage. Das ganze Spiel geht also noch einmal von vorne los!

Dabei geht es in dieser Vorlage eben nicht darum, Anreize für das eine oder das andere Familienmodell zu setzen. Es braucht keinen Ausgleich, um allen Familien ein bisschen etwas zu geben, weil es eben keine Familienentlastungsvorlage ist. Es ist eine Fachkräftevorlage, die ein spezifisches Problem angehen will, nämlich, gut verdienende Doppeleinkommen zu entlasten, wenn durch das Zweiteinkommen der Grenzsteuersatz und gleichzeitig auch die Kosten für die Kinderbetreuung steigen.

Die Fraktion der Grünen lehnt den Minderheitsantrag Aeschi Thomas ab. Die 150 Millionen Franken, die hier als Steuergeschenk verteilt werden sollen, können definitiv sinnvoller eingesetzt werden, z. B. bei der Umsetzung der Individualbesteuerung.

Wir behandeln diese Vorlage heute, am 14. Juni, auf den Tag genau 30 Jahre nach dem grossen Frauenstreik von 1991. Auch 30 Jahre später sind es immer noch vor allem die Mütter, die für die Kindererziehung zuhause bleiben; noch immer sind es vor allem die Frauen, die Teilzeit arbeiten, um nebenher noch unentgeltlich Erziehungs-, Care- oder Hausarbeit zu erledigen; und noch immer sind es vor allem Frauen, die deswegen mit tieferen Löhnen und schlussendlich auch mit tieferen Renten auskommen müssen. Mit dieser Vorlage lösen wir diese Problematik zwar nicht, aber es ist ein weiterer und notwendiger Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung. Und ja, von diesem Steuerabzug profitieren vor allem gut ausgebildete Frauen mit hohen Einkommen. Aber auch das ist notwendig, um die gläserne Decke zu durchbrechen, die viele Frauen in ihren Karrieren noch ausbremst.

Daneben braucht es einen Ausbau der Betreuungsstrukturen, bezahlbare und soziale Krippentarife sowie flexible Angebote vonseiten der Arbeitgeber. So verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bringen die gut ausgebildeten Fachkräfte zurück in den Arbeitsmarkt. Das ist genau das, was diese Vorlage will!

Wenn wir heute schon nicht streiken können, nutzen wir doch den Tag und setzen ein Zeichen für die Gleichstellung und für eine familien- und frauenfreundliche Steuerpolitik.

Markwalder Christa · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Oft mahlen die Mühlen in der Berner Politik langsam. Für einmal ist es jedoch schnell gegangen. Ich danke sowohl den vorberatenden Kommissionen als auch dem Bundesrat für die zügige Behandlung dieser parlamentarischen Initiative. Ich habe diese vor knapp einem Jahr für den Fall eingereicht, dass die Vorlage über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern in der Referendumsabstimmung an der Urne scheitern würde. Ich habe damit das ursprüngliche Projekt des Bundesrates wieder aufgenommen, das vorsieht, den Fremdbetreuungsabzug bei den direkten Bundessteuern von heute 10 100 auf 25 000 Franken pro Jahr und Kind zu erhöhen.

Wir haben in der Schweiz nach wie vor ein Problem mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für erwerbstätige Eltern. Dieses liegt auch in unserem Steuersystem begründet, das nach wie vor das Ein-Ernährer-Modell steuerlich fördert und begünstigt. Mit der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs auf 25 000 Franken pro Jahr und Kind sollen erstens die Fremdbetreuungskosten quasi kostendeckend in Abzug gebracht werden können; dies schafft zweitens Erwerbsanreize, insbesondere für Mütter, deren Zweiteinkommen durch die Progression und die hohen Kinderbetreuungskosten heute oft wegbesteuert wird; drittens sind die Steuerausfälle von rund 10 Millionen Franken pro Jahr für den Bund verkraftbar. Bundesrat und Kommissionen rechnen sogar damit, dass dies zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials, zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und letztlich auch zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität führen würde. Längerfristig dürfte sich dies deshalb auch günstig auf die Steuereinnahmen auswirken. Tendenziell würden Erwerbsanreize, insbesondere diejenigen für gut qualifizierte Mütter, gestärkt.

Nachdem das Parlament die Vorlage mit der zusätzlichen Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs überladen hatte - dies hätte zu geschätzten Steuerausfällen von rund 360 bis 370 Millionen Franken pro Jahr geführt -, wurde die Gesetzesänderung letzten September mit über 63 Prozent Nein-Stimmen an der Urne wuchtig bachab geschickt. Nun ist die Zeit für einen neuen Anlauf gekommen, die ursprüngliche moderate Vorlage des Bundesrates wieder aufzunehmen und in dieser Form zu verabschieden.

Diese parlamentarische Initiative ist als Teil des freisinnigen Gesamtpaketes für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu betrachten. Einerseits hat dieser Rat vor zwei Wochen meine Motion zur Einführung der Individualbesteuerung mit deutlicher Mehrheit angenommen. Gleichzeitig läuft die Unterschriftensammlung der FDP-Frauen Schweiz zusammen mit einem politisch breit abgestützten Komitee für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Andererseits sind die Kinderbetreuungskosten in unserem Land sehr hoch, weshalb sich die Erwerbsarbeit oder die Aufstockung von Teilzeitpensen für den zweiten Elternteil - und das sind nun mal meistens die Frauen, also die Mütter - oft nicht lohnt. Diesen Missstand will die vorliegende parlamentarische Initiative beseitigen.

Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Man darf im Leben Fehler machen, aber den gleichen Fehler sollte man nach einer verlorenen Volksabstimmung nicht zweimal begehen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral

Manchmal braucht es einen zweiten Anlauf, um zu einer angemessenen und guten Lösung zu kommen. Gut Ding will Weile haben - das scheint bei diesem Geschäft besonders zuzutreffen.

Nach dem erfolgreichen Referendum gegen die Kinderabzüge handelt es sich hier nun um ein Nachfolgeprojekt, eigentlich genau genommen um das Ursprungsprojekt. Die Vorlage "Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung" korrigiert die von der Bevölkerung abgelehnte Lösung, welche vom Parlament überladen und zu einer Giesskannenlösung mit höheren Steuerabzügen für alle Kinder ausgebaut worden war.

Ziel ist es diesmal, denselben Fehler nicht nochmals zu machen und gezielt dort zu helfen, wo das eigentliche Problem ist: Negative Erwerbsanreize im Steuersystem sollen gezielt reduziert werden, um dem Mangel an inländischen Fachkräften entgegenzuwirken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Künftig sollen die nachgewiesenen Kosten bis jährlich höchstens 25 000 Franken für die Drittbetreuung jedes Kindes bis zum vollendeten 14. Altersjahr abzugsfähig werden. Heute können bei der direkten Bundessteuer die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung nur bis zu einem Maximalbetrag von 10 100 Franken pro Kind und Jahr in Abzug gebracht werden.

Die Beschränkung des heutigen Steuerabzugs trifft vor allem Haushalte, in denen beide Elternteile ein hohes Einkommen und einen hohen Erwerbsumfang haben. Die hohen Betreuungskosten können in solchen Fällen dazu führen, dass sich Erwerbsarbeit unter Umständen unter dem Strich finanziell nicht lohnt, dies, weil Betreuungsplätze nur gering oder gar nicht subventioniert werden oder weil die Subventionen einkommensabhängig sind. Der heutige Abzug von 10 100 Franken reicht für zwei Wochentage familienexterne Kleinkinderbetreuung in einer Kita aus. Wer mehr Betreuung in Anspruch nimmt, kann die Kosten nicht von den Steuern abziehen und stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob sich mehr Erwerbsarbeit überhaupt lohnt.

Vor allem betroffen von diesen negativen Erwerbsanreizen sind die Frauen. Immerhin rund 12 Prozent der Frauen in der Schweiz bezeichnen sich als unfreiwillig unterbeschäftigt. Gerade gut ausgebildete Frauen sind weniger erwerbstätig, als sie es gerne sein würden. Fehlende Tagesschulen, hohe Steuerprogressionsstufen für Verheiratete und hohe Kinderbetreuungskosten, welche nicht in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig sind, sind die aktuell ungünstigen Voraussetzungen.

Die Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten ist deshalb eines von mehreren Elementen, welche für eine dauerhafte Verbesserung dieser Situation nötig sind. Die Vorlage entspricht der ursprünglich vom Bundesrat bei der Kinderabzugsvorlage vorgeschlagenen Lösung mit Gesamtkosten von rund 10 Millionen Franken und einer zielgenauen Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung. Die von einer damaligen Mehrheit im Parlament überladene Vorlage mit einer giesskannenartigen Ausdehnung auf alle Kinder unabhängig von einer Fremdbetreuung hätte Kosten von rund 360 Millionen Franken zur Folge gehabt. Sie wurde aber vom Volk am 27. September 2020 mit 63,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Wir von der grünliberalen Fraktion haben die überladene Vorlage damals aktiv bekämpft und die vorliegende parlamentarische Initiative als Alternativlösung schon vor der Abstimmung angeregt und mitunterzeichnet. Deshalb beantragen wir die Unterstützung der Vorlage in der ursprünglichen Form gemäss Bundesrat.

Eine Minderheit Aeschi Thomas stellt den Antrag, auch bei dieser Vorlage den allgemeinen Kinderabzug von heute 6500 auf 8250 Franken zu erhöhen, was wiederum eine Giesskannenlösung in die Richtung der vor dem Volk gescheiterten Vorlage darstellen und zu Einnahmeausfällen bei der direkten Bundessteuer von rund 180 Millionen Franken jährlich führen würde. Das lehnen wir ab, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun. Wir sollten dazulernen und den Volkswillen ernst nehmen.

Die Fokussierung auf die Zielgruppe, also auf Hochqualifizierte, macht bei dieser Vorlage wirklich Sinn. Das führt zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials und im Effekt zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität. Das wiederum wirkt sich letztlich positiv auf die Steuereinnahmen aus. Die Steuerverwaltung hat aufgezeigt, dass bei Anerkennung der Drittbetreuungskosten als abzugsfähige Gewinnungskosten bei den eidgenössischen und kantonalen Steuern eine Zunahme von bis zu rund 5000 Vollzeitstellen möglich wäre.

Die Grünliberalen treten also auf diese Vorlage ein. Wir unterstützen sie und folgen damit der Kommissionsmehrheit.

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Die parlamentarische Initiative nimmt genau jene Vorlage wieder auf, die der Bundesrat Ihnen 2018 unterbreitet hat. Worum geht es? Wenn man es einfach formuliert, geht es darum, dass Arbeiten nicht bestraft werden soll. Wenn von einem Ehepaar beide arbeiten und die Kinder fremdbetreut werden, haben wir nun einmal die Situation, dass die Auslagen für diese Fremdbetreuung höher sein können als das, was sie verdienen, sodass schlussendlich nichts bleibt. Das entspricht eigentlich nicht unserem Verständnis. Arbeit soll nicht bestraft werden, wenn man Kinder fremdbetreuen lässt. Daher soll dieser Abzug für Fremdbetreuung erhöht werden. Es ist, wohlverstanden, keine Pauschale, die abgezogen werden kann. Vielmehr können bei der direkten Bundessteuer die effektiven Betreuungskosten bis zu einem Umfang von 25 000 Franken abgezogen werden.

Die Vorlage entstand damals im Zusammenhang mit der Zuwanderungs-Initiative und im Zusammenhang mit der Stärkung der Fachkräfte in der Schweiz. Es geht also nicht um Familienpolitik, sondern darum, das Arbeiten nicht zu bestrafen. Leute, die arbeiten wollen, sollen am Ende des Tages auch etwas in der Kasse haben und nicht alles, was sie verdient haben, wieder ausgeben müssen. Diese Situation haben wir zurzeit.

Sie haben es auch gehört, es dürften nicht allzu viele betroffen sein. Wir gehen davon aus, dass dadurch 2500 bis 5000 Vollzeitstellen für einheimische Fachkräfte geschaffen werden können. Die Steuerausfälle sind relativ bescheiden. Wir beziffern sie auf 10 Millionen Franken.

Das ist diese einfache Vorlage. Es geht darum, Leute an den Arbeitsplatz zu bringen und sie nicht zu bestrafen, sodass sie am Schluss des Tages weniger haben als vorher, weil sie Fremdbetreuungskosten haben. Das ist das, was damals vorlag und auch heute vorliegt.

Das Parlament hat aus unserer Sicht damals den Fehler gemacht, daraus eine familienpolitische Vorlage zu konstruieren. Das Fuder wurde überladen. Daher ist die Vorlage gescheitert. Das überladene Fuder ist ja ein Bild, das seit gestern wieder etwas durch die Medien schwirrt. Das Volk akzeptiert solche grosszügigen Lösungen nicht. Daher bitte ich Sie, bei dieser parlamentarischen Initiative zu bleiben. Der Kreis schliesst sich: Die Initiative nimmt das auf, was der Bundesrat Ihnen vorgeschlagen hat. Sie ermöglicht es, dass bei Ehepaaren beide arbeiten können, ohne dass sie am Ende des Tages bestraft werden und weniger Einkommen haben, weil sie gearbeitet haben. Das kann damit erreicht werden. Ich würde Ihnen eher davon abraten, daraus wieder eine familienpolitische Vorlage zu machen. Das ist es einfach nicht, will es nicht und kann es nicht sein. Es ist vielmehr ganz gezielt eine Vorlage, um Fachkräfte in den Arbeitsmarkt zu bringen, ohne sie zu bestrafen.

In dem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Sie entspricht der seinerzeitigen Vorlage des Bundesrates und löst für einen Teil der Ehepaare ein Problem, zugegebenermassen für diejenigen, die gut verdienen. Aber man soll ja auch die Gutverdiener in unserem Land nicht bestrafen, sondern ihnen die Möglichkeit geben, zu arbeiten - und am Schluss sollte ein bisschen etwas bleiben, wenn man gearbeitet hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr ohne Änderung zuzustimmen. Der Minderheitsantrag Aeschi Thomas ist abzulehnen. Er möchte wieder eine familienpolitische Vorlage, die hier einfach keinen Platz hat.

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Dettling ab.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 125 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (Déduction fiscale des frais de garde des enfants par des tiers)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 33 Abs. 3

Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, ch. I introduction, art. 33 al. 3

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 35 Abs. 1 Bst. a

Antrag der Kommission: BBl

Antrag des Bundesrates: BBl

Art. 35 al. 1 let. a

Proposition de la commission: FF

Proposition du Conseil fédéral: FF

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Wort für seine Minderheit hat Herr Aeschi.

Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir befinden uns auf Seite 6 der Fahne. Es geht hier um den Steuerabzug, den die Eltern anbringen können, die ihre Kinder selbst betreuen. Frau Markwalder hat mir vorhin vorgeworfen, denselben Fehler zweimal zu machen. Sie können sich erinnern: Herr Kutter hatte letztes Mal 10 000 Franken beantragt. Ich stelle nun einen Kompromissantrag und beantrage die Erhöhung um die Hälfte, nämlich auf 8250 Franken, weil man sehr wohl argumentieren kann, dass 10 000 Franken vielleicht eine zu starke Erhöhung für jene Familien waren, die ihre Kinder selbst betreuen. Deswegen beantrage ich Ihnen, von 6500 Franken nur auf 8250 Franken zu erhöhen.

Ich bitte Sie, diese massvolle Erhöhung des Steuerabzuges für selbstbetreuende Familien - eigentlich für alle Familien, die Kinder haben - zu unterstützen und damit diese Familien entsprechend zu entlasten. Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses moderaten Minderheitsantrages.

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sämtliche Fraktionen sowie Herr Bundesrat Maurer verzichten auf ein Votum.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical

Ich habe vorhin nur zum Eintreten gesprochen und nicht zur Detailberatung, deshalb möchte ich noch Folgendes zu Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a, auf Seite 6 der Fahne, loswerden: Hier handelt es sich eben um den allgemeinen Kinderabzug. Der wird für jedes Kind vorgenommen, das noch nicht 18 Jahre alt oder noch in Erstausbildung ist. Der Abzug steht derjenigen Person zu, die für den Unterhalt des Kindes sorgt. Die Minderheit Aeschi Thomas möchte nun diesen von 6500 auf 8250 Franken erhöhen. Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von heute 6500 auf 8250 Franken gemäss Minderheitsantrag führt zu einer ähnlichen Vorlage wie jene, die vom Volk am 27. September 2020 abgelehnt worden ist. Hier vielleicht noch kurz eine Replik, wobei, nein, diese Replik mache ich nicht, dem Lärm nach interessiert es Sie gar nicht so stark.

Gemäss der Minderheit Aeschi Thomas soll die Erhöhung einen Kompromiss darstellen, weil sie der Überzeugung ist, dass die damalige Erhöhung falsch angesetzt worden sei, und weil man hier den Menschen, die ihre Kinder selber betreuen, entgegenkommen möchte. Ausserdem sei die jetzige Erhöhung moderat gestaltet.

Die Mehrheit der Kommission sieht den Hauptgrund für die Ablehnung der damaligen Vorlage durch das Volk in der Erhöhung des Kinderabzugs und in den überladenen Forderungen. Innerhalb so kurzer Zeit eine ähnliche Vorlage auszuarbeiten, entspricht nicht dem Volkswillen.

Die Kommission bittet Sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a diesem Minderheitsantrag nicht zu folgen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage von der Kommission mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas ab.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen

Dagegen ... 104 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ziff. II

Antrag der Kommission: BBl

Ch. II

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 145 Stimmen

Dagegen ... 32 Stimmen

(10 Enthaltungen)