02.038
Taux d'alcoolémie limites admis en matière de circulation routière. Ordonnance
Wiederkehr Roland · Conseil national · Zurich · Groupe évangélique et indépendant
Ich habe zuerst eine Frage an Sie alle: Wenn Sie mit Ihrer Familie in die Ferien fliegen können, und man stellt Ihnen drei Piloten zur Auswahl, von denen einer 0,8, einer 0,5 und einer 0,0 Promille, also keinen Alkohol im Blut hat, mit welchem Piloten wollen Sie fliegen? Eben: mit Letzterem! Wieso soll das beim Auto anders sein? Ich wiederhole mich: Es ist statistisch erwiesen, dass ab 0,5 Promille die Reaktionsfähigkeit zurückgeht, dass Sie den Röhren- oder Tunnelblick haben - es gibt Leute, die haben auch mit 0,0 Promille den Tunnelblick - und dass Sie dafür im Übermass Übermut entwickeln. All das zusammen führt dann eben dazu, dass das Unfallrisiko drastisch ansteigt. Das ist wissenschaftlich erhärtet. Sie haben mit 0,6 Promille also bereits ein doppelt so hohes Risiko, einen Unfall zu haben, als mit 0,5 Promille; bei 0,8 Promille haben Sie ein viermal so hohes Risiko. Und bitte sehr: Bei 10 Prozent der durch Alkohol bedingten Unfälle ist ein Promillegehalt im Spiel, der zwischen 0,5 und 0,8 liegt.
Wenn hier gesagt wurde, dass die letzte Zahl, die wir haben, 107 Tote ist, ist das ohne die Dunkelziffer gerechnet. Die BfU sagt ganz klar, dass es in rund 30 Prozent der Fälle zusätzlich eben noch eine Dunkelziffer von durch Alkohol bedingten Unfällen gibt, wo bei den Beteiligten der Alkoholgehalt im Blut nicht gemessen wurde. Wir können also davon ausgehen, dass zusätzlich bei rund einem Drittel aller Schwerverletzten und Toten die Unfallursache auf Alkohol in Kombination mit etwas anderem - meistens mit Rasen - zurückzuführen ist.
Rings um unser Land hat man die Lehren aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen gezogen. Deshalb haben heute alle Länder rings um die Schweiz 0,5 Promille als Grenzwert; Schweden, Norwegen und Polen haben 0,2, und nur noch England, Irland und die Schweiz haben 0,8 Promille. Aus den umliegenden Ländern kommt auch die Erkenntnis, dass 10 Prozent der Alkoholunfälle den Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille betreffen. Was aber viel bedeutsamer ist - da richte ich mich an Herrn Estermann und die CVP-Fraktion -: Die Senkung auf 0,5 Promille hat eine generalpräventive Wirkung. Herr Estermann sagte, die Lastwagenfahrer, die nicht mehr bremsen würden, hätten 2 Promille und mehr im Blut - was ja ohnehin eine absolute Katastrophe ist und nur zeigt, dass viel zu wenig Kontrollen gemacht werden.
Aber die Resultate im Ausland seit der Einführung von 0,5 Promille zeigen, dass das ganze Niveau der Alkoholunfälle herunterkommt und dass sich die starken Säufer nicht mehr ans Steuer setzen bzw. dass es diese am Steuer gar nicht mehr gibt. Mit ein Grund ist der folgende: Wer weiss, dass er nach zwei Stangen Bier oder drei Dezilitern Wein 0,5 Promille erreicht hat, ist noch nicht so benebelt, dass er nicht entscheiden könnte, nicht mehr weiterzutrinken. Das heisst, dass die Psychobarriere noch funktioniert. Bei einer Grenze von 0,8 Promille sind der angetrunkene Mut und damit die Selbstüberschätzung aber schon so gross, dass der Wille, rechtzeitig aufzuhören, bei etlichen Individuen beeinträchtigt ist.
Die Statistiken aus dem Ausland belegen, dass die Zahl der Säufer am Steuer abgenommen hat. Sie zeigen aber auch, dass sich die Gastwirte nicht über Einbussen wegen der niedrigeren Alkoholpromillegrenze beklagen. Warum denn auch? Es muss ja niemand auf den Alkohol verzichten; man muss nur, wenn man zu viel Alkohol konsumieren will, auf das "Selbst-Fahren" verzichten. Das lässt Gästen und Gastgebern allen Raum, die Phantasie walten zu lassen, wie man sich so organisiert, dass man nach Hause kommt, ohne andere zu gefährden. Kein Wirt kann ein Interesse daran haben, dass einer seiner Gäste zum Unfallverursacher wird. Kein Tourismusland kann ein Interesse daran haben, dafür bekannt zu sein, dass man dort als Unschuldiger auf der Strasse unter die Räder kommen kann, bloss weil man dort mehr saufen darf.
Ich weiss, dass hier im Nationalrat viele Weinproduzenten und Schnapsbrenner sitzen, mehr als im Ständerat; deshalb hat der Ständerat ja auch mit 29 zu 13 Stimmen der Senkung auf 0,5 Promille zugestimmt. Vorgestern hat mir jemand von Ihnen gesagt, ein rechter Entlebucher komme schon mit Schnaps zur Welt - oder er kommt vielleicht nur wegen dem Schnaps zur Welt. Aber dennoch haben wir als Volksvertreter zuallererst die Aufgabe, Leib und Leben der Bürgerinnen und vor allem der Unschuldigen zu schützen.
20 Tote und 700 Verletzte, so sagen uns die Wissenschafter der BfU, könnten es jedes Jahr weniger sein, wenn wir dem Ständerat folgen und die Promillegrenze auf 0,5 herunterholen. In Kombination mit der anlassfreien Atemalkoholkontrolle sind es sogar 35 eingesparte Tote und 1300 weniger Verletzte jedes Jahr. Hinter diesen Zahlen stehen ein riesiger Berg ersparten Leids und ein Sturzbach nicht geweinter Tränen. Das sollte uns doch wert sein, nein, nicht aufs Trinken zu verzichten, aber aufs Autofahren, wenn man getrunken hat.
Im Übrigen ist der Widerstand gegen die Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille im Prinzip eigentlich nichts Neues: Alles schon einmal gehabt, und zwar bei der Senkung der Innerortsgeschwindigkeit von 60 auf 50 Stundenkilometer. Auch damals wurde das Ende der persönlichen Freiheit - des Schweizers im Besonderen - beschworen, und wir leben noch. Im ersten Jahr nach der Einführung der Senkung von 60 auf 50 Stundenkilometer konnten über 100 Tote "eingespart" werden.
Zum Schluss noch ein Wort an Sie, Herr Beck. Monsieur Beck, Sie haben hier vorne diese Zahlen der Alkoholtoten und -verletzten in gewisser Weise mit den Unfällen, die beim Sport passieren, verglichen. Der grosse Unterschied ist doch, dass derjenige, der sich beim Sport verletzt, sich selbst verletzt, während derjenige, der unter Alkoholeinfluss fährt, normalerweise Unschuldige unter die Räder kommen lässt.
Fehr Jacqueline · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Ich bin, gelinde gesagt, ziemlich irritiert über das, was Sie hier mit diesen Einzelanträgen veranstalten. Die zuständige Fachkommission, die sich mit der Frage seriös und in mehreren Sitzungen - Sie mögen sich an die Revision des Strassenverkehrsgesetzes erinnern - auseinander gesetzt hat, die Statistiken konsultiert hat, die mit Fachleuten gesprochen hat, die sich mit den Erfahrungen aus dem Ausland auseinander gesetzt hat, kam grossmehrheitlich zum Schluss, dass die Blutalkoholgrenze von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt werden soll. Dasselbe Bild in der ständerätlichen Kommission, die sich ebenfalls seriös damit befasst hat, und dann auch im Plenum des Ständerates. Und jetzt, in unserem Plenum, kommt eine ganze Serie von Anträgen. Wenn ich es richtig überblicke, ist der gesamte Basar eröffnet; es fehlt wohl keine Zahl mehr, die vorgeschlagen wird.
Das ist unseriös. Sie können zwar der Meinung sein, die Festlegung der Promillegrenze sei das exklusive Recht des Parlaments und dürfe auf keinen Fall an den Bundesrat delegiert werden; Sie können diese Promillegrenze aber nicht per "Finger in die Luft"-Politik festlegen. Auch hinter dieser Frage sollte mehr als Wahlkampf stecken. Dass Einzelne aus unterschiedlichen Gründen, aus Branchengründen, geographischen Gründen, ins Schaufenster stehen möchten, kann ich noch nachvollziehen. Aber dass sich plötzlich die Hälfte der FDP- und die Hälfte der CVP-Fraktion hier einreihen, ist für mich schon ziemlich überraschend.
Ich kann es mir nicht verkneifen, hier vor allem die CVP-Fraktion ins Visier zu nehmen. Mit Zahnbürsten versprechen Sie auf Plakaten landauf, landab, dass Sie sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Familien und Jugendlichen einsetzen. Gleichzeitig setzen Sie sich hier dafür ein, dass ziemlich angetrunkene Väter, seltener Mütter, ins Auto sitzen dürfen und damit sich, ihre Familien und die Familien anderer gefährden. Liebe CVP-Fraktion, Sie stecken da einen ziemlich engen Slalom aus; ich bin nicht ganz sicher, ob Sie das Ziel wirklich erreichen.
Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Hier und heute zu behaupten, die Auswirkungen einer Senkung der Promillegrenze seien nicht so klar oder das heutige System müsse nicht verbessert werden, ist nichts anderes als eine Verharmlosung des Fahrens in angetrunkenem Zustand. Deshalb bin ich auch sehr überrascht, dass Parteien, die sich sehr sportnahe geben, hier diese Senkung bekämpfen. Ich habe noch gut im Ohr, wie genau die entsprechenden Verbandsvertreter in der Kommission und auch hier im Rat wieder darauf hingewiesen haben, dass sich die Sportverbände für eine Senkung der Promillegrenze einsetzen müssten, wenn sie den Gedanken der Prävention und der Gesundheitsförderung glaubhaft vertreten wollen. Ich kann diese Sportverbände in ihrer Haltung nur unterstützen und alle anderen, die sich sportlich geben oder es auch sind, auffordern, hier den Worten Taten folgen zu lassen.
Noch ein Wort zum Gastgewerbe: Dieses werde durch die Senkung der Promillegrenze gefährdet. Wenn das Gastgewerbe nur dann floriert, wenn die Leute alkoholisiert Auto fahren, steht es wahrlich schlecht um diese Branche. Wirte haben viele Möglichkeiten, auf die tieferen Promillegrenzen so zu reagieren, dass sie keine Einbussen erleiden müssen. Nicht zuletzt können sie sich für Fahrdienst und Fahrgemeinschaften einsetzen, denn mit der Senkung der Promillegrenze wird nicht das Trinken verboten, sondern nur das Fahren im angetrunkenen Zustand, und das beginnt eben nicht erst bei 0,8, sondern bereits bei 0,5 Promille.
Die SP-Fraktion unterstützt die Senkung der Promillegrenze auf 0,5, weil diese Massnahme die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht, und zwar nicht nur für die direkt betroffenen Lenkerinnen und Lenker, sondern auch für die Mitfahrenden, vor allem auch für jene, die völlig unbeteiligt in solche Unfälle verwickelt werden. In den Nachrichten spricht man in diesen Fällen jeweils vom korrekt entgegenkommenden Fahrzeug.
Konkret spricht für die Senkung der Promillegrenze: Jährlich würden etwa 35 Menschen weniger ihr Leben auf der Strasse verlieren, und rund 1300 Menschen weniger müssten mit meist schweren Verletzungen ihr Leben weiterführen. Diese Zahlen treffen dann ein, wenn die Senkung der Promillegrenze kombiniert ist mit der anlassfreien Alkoholprobe. Nicht nur diesen Direktbetroffenen können wir grosses Leid ersparen, sondern insbesondere auch den Angehörigen und den Familien.
Die SP-Fraktion sagt Ja zur Senkung der Promillegrenze, weil wir aus den Expertenberichten ersehen, dass die Unfallgefahr ab 0,5 Promille deutlich steigt. Herr Wiederkehr hat es gesagt: bei 0,6 aufs Doppelte und bei 0,8 aufs Vierfache.
Allen subjektiven Erfahrungsberichten zum Trotz: Die Fahrtüchtigkeit nimmt deutlich ab, und zwar weniger bei den automatisierten Abläufen als dann, wenn überraschende, nicht vorhersehbare Situationen auftreten. Dies ist auch eine Erklärung, weshalb insbesondere unroutinierte Junglenkerinnen und Junglenker davon mehr betroffen sind. Eine Senkung der Promillegrenze würde also vor allem auch die Jungen vor ihrer jugendlichen Selbstüberschätzung schützen.
Aber die SP-Fraktion sagt auch deshalb Ja zur Senkung der Promillegrenze, weil - auch das wurde bereits gesagt - diese Senkung eine so genannt generalpräventive Wirkung hat. Sie können natürlich sagen, in der Schweiz gebe es diese Statistiken noch nicht. Ja, klar gibt es sie noch nicht: Wir haben die Promillegrenze auch noch nicht gesenkt; deshalb haben wir im Inland auch keine Erfahrung mit einer gesenkten Promillegrenze. Aber die Bevölkerungen Österreichs und Deutschlands sind in ihrer Soziologie und in ihrem Fahrverhalten nicht dermassen anders, dass wir die Erfahrungen dieser Länder nicht auch für uns beiziehen könnten. Da zeigt sich eben, dass eine Senkung der Promillegrenze zu einer allgemeinen Verbesserung führt, indem allgemein weniger in angetrunkenem Zustand gefahren wird. Und genau diese generellpräventive Wirkung ist es, die die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht.
Einst war das Einstehen für höhere Promillegrenzen äusserst populär. Heute ist es - täuschen Sie sich nicht - anders. Manchmal ist es eben gut, nicht nur auf jene zu hören, die in der Beiz vor dem Bier sitzen, sondern auch an diejenigen zu denken, die zur gleichen Zeit zu Hause warten.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommission zu unterstützen.
Borer Roland · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Fehr, wenn heute ein Unfall geschieht und der Fahrer in seinem Verhalten auffällig ist, dann wird tagsüber der Blutalkoholwert generell kontrolliert. Wenn abends ein Unfall geschieht, wird ohne irgendwelche Erscheinungen beim Fahrer generell ein Alkoholtest durchgeführt. Werden die Grenzwerte erreicht, so wird eine Blutentnahme angeordnet. Können Sie mir erklären, warum man diese Zahlen, wie Sie auch bestätigt haben, nicht hat, wenn man die Tests doch durchführt? Hat das mit Datenschutz zu tun, oder was ist der Grund dafür, dass man diese Zahlen nicht bekommt? Bei jedem Unfall hat man den Wert, wenn Alkohol im Spiel ist.
Fehr Jacqueline · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Herr Borer, der Grund liegt wahrscheinlich darin, dass Sie nicht Mitglied der KVF sind. Wir, die wir uns mit diesem Thema seriös auseinander gesetzt haben, hatten diese Zahlen, und sie wurden auch kommentiert. Weil es eben nur diejenigen Zahlen sind, die bei Unfällen erhoben werden, sind sie relativ gering, und sie sind nicht ganz stichprobenresistent. Deshalb wurden auch zusätzliche Erfahrungszahlen aus Österreich und Deutschland beigezogen. Der Effekt war aber nicht, dass die schweizerischen Zahlen deshalb hätten infrage gestellt werden müssen, sondern dass sie durch die Erfahrungen in Deutschland und Österreich bestätigt wurden.
Hollenstein Pia · Conseil national · St-Gall · Groupe écologiste
Für uns Grüne ist die vorgeschlagene Herabsetzung der Blutalkoholgrenzwerte mehr als überfällig. Der vorgeschlagene Wert trägt den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach die Fahrfähigkeit bei einem Grossteil der Bevölkerung schon bei einer niederen Blutalkoholkonzentration beeinträchtigt ist; davon sind auch Nationalräte vom Land nicht ausgeschlossen. Deshalb ist die Grenze von 0,5 Promille in den meisten europäischen Staaten bereits geltendes Recht.
Alkoholkonsum wird heute bei 20 Prozent der tödlichen Unfälle, bei über 13 Prozent der Unfälle mit Verletzten und bei 9 Prozent aller polizeilich registrierten Unfälle als mögliche Unfallursache erfasst. Es ist erwiesen, dass der Blutalkoholgehalt einen Zusammenhang mit der Fahrtüchtigkeit hat. Es ist erwiesen, dass unter dem Einfluss von Alkohol stehende Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer nicht mehr die Leistung erbringen, die den Sicherheitsbedürfnissen der anderen Verkehrsteilnehmerinnen entspricht. Es ist erwiesen, dass die Reaktionsfähigkeit durch Alkoholkonsum eingeschränkt wird. Dies lässt den Umkehrschluss zu: je mehr Alkohol im Blut, desto mehr Unfälle, desto mehr Verletzte und Tote. Es ist erwiesen, dass in Österreich, Australien und den nordischen Ländern mit der Senkung des zugelassenen Alkoholgehaltes im Blut alkoholbedingte Unfälle um rund 10 Prozent zurückgegangen sind. Das bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung zur nicht kongruenten Politik der Exponenten der SVP und anderer bürgerlicher Parteien in dieser Frage. Besonders die SVP fährt Slalom und kriegt dabei die Kurve nicht. Es war die SVP, die sich in allen bisherigen Debatten gegen eine Senkung der Promillegrenze wehrte, zum Teil unterstützt von FDP und CVP. Es ist die SVP, die auf ihre Fahne "Mehr Sicherheit für die Bevölkerung" geschrieben hat. Jetzt, wo es darum geht, mehr Sicherheit zu ermöglichen, nämlich mehr Sicherheit im Strassenverkehr, laufen einige Exponenten Sturm: Herr Föhn und Herr Borer haben Anträge für hohe Grenzwerte eingereicht; Herr Föhn will zudem gar nicht eintreten. Es ist doppelzüngig, liebe SVP-Fraktion, ständig vorzutäuschen, für mehr Sicherheit einzutreten, und bei der ersten Gelegenheit dagegen anzutreten. Die Frage der Limiten für den Alkoholgehalt im Blut ist primär eine Frage der Sicherheit.
Die SVP, aber auch andere hier im Saal schaffen es jedoch auch, ständig über die hohen Kosten im Gesundheitsbereich zu jammern, und dann, wenn es um greifbare Senkungen von Unfallkosten geht, wird Widerstand gemacht. Das ist doppelbödig.
Herr Borer, die Sicherung der Landgasthöfe darf uns nicht mehr wert sein als Menschenleben. Das sei hier gesagt. Herr Föhn hat die Folgen von leichter Angetrunkenheit völlig heruntergespielt. Herr Föhn, es geht nicht um irgendeinen Durchschnitt von Promillen der Besoffenen; es geht um die Verhütung von Unfällen, auch wenn man nicht stockbesoffen ist und dann noch Auto fährt. Eigenverantwortung hat dort ihre Grenzen, wo andere Menschen gefährdet werden. Es hat nichts mit Vernunft zu tun, wenn man leicht alkoholisiert Auto fährt.
Es geht bei der Festlegung der Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr um Sicherheit, ein ernst zu nehmendes Problem. Erinnern wir uns, was passierte, als ein Seilbahnunglück Verletzte und zwei Tote forderte: Alle Seilbahnen in der ganzen Schweiz wurden subito auf ihren Sicherheitsstandard hin überprüft, zu Recht. Und was passiert bei einem Bahnunfall? Rollmaterial wird sofort überprüft, und weitere Überprüfungen werden eingeleitet und Massnahmen getroffen, zu Recht. Und wenn es zu einem Flugzeugunfall kommt, werden alle Flugzeugtypen weltweit überprüft, zu Recht. Und wie steht es im Bereich der Verkehrssicherheit auf der Strasse? Da nehmen wir - und die Politik hat eine Verantwortung - unzählige Verletzte und Tote in Kauf, ohne grosse Konsequenzen zu ziehen, dies völlig zu Unrecht.
Und wieso eigentlich? Es geht eben auch um Eigeninteressen, letztlich um finanzielle und wirtschaftliche Interessen. Mir will nicht einleuchten, dass der Geschäftserfolg - zum Beispiel einer Brauerei Locher AG, bei der Herr Loepfe Verwaltungsratspräsident ist - mehr wert sein soll als das Recht von Menschen auf Unversehrtheit. Es ist vielleicht auch nicht Zufall, dass sich Herr Triponez als Direktor des Gewerbeverbandes gegen tiefe Limiten einsetzt.
Ein weiteres Argument für den Vorschlag, über den wir heute zu befinden haben, lässt sich auch von der politischen Zielsetzung der "Vision Zero" ableiten. Die "Vision Zero" hat zum Ziel: Keine Getöteten und Schwerverletzten im Strassenverkehr! Tiefere Blutalkoholgrenzwerte sind nur ein Mosaikstein im Hinblick auf dieses Ziel, aber ein wichtiger.
Die grüne Fraktion ist selbstverständlich für Eintreten. Wir werden für tiefe Promillewerte stimmen.
Giezendanner Ulrich · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geehrte Frau Hollenstein, Sie haben vorhin lobend die Bahnen erwähnt, die bei einem Unfall sofort etwas unternehmen würden. Wenn Sie da so gut informiert sind - würden Sie mich auch darüber informieren, wie streng bei Lokführern und Piloten Alkoholkontrollen gemacht werden? Es war im letzten Jahr in einer Sonntagszeitung ein einschlägiger Bericht darüber zu lesen. Können Sie mir da Zahlen geben?
Hollenstein Pia · Conseil national · St-Gall · Groupe écologiste
Herr Giezendanner, Sie stellen die falsche Frage. Es wird auch nicht gefragt, wie viele Leute heute Morgen schon Alkohol getrunken haben und deshalb hier im Saal etwas mehr Emotionen haben. Es geht nicht um diese Frage; es geht um die Frage, ob im Strassenverkehrsbereich mit dieser Reduktion der Grenzwerte mehr Sicherheit erreicht werden könne. Wenn Sie auch in anderen Bereichen strengere Kontrollen wünschen, dann bin ich Ihnen behilflich. Ich finde, an anderen Orten muss auch für mehr Sicherheit gesorgt werden, und das ist kein Widerspruch.
Giezendanner Ulrich · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Erlauben Sie mir, dass ich die Frage stelle, wie ich sie stellen will! Frau Hollenstein, Sie haben mir keine Antwort gegeben.
Hollenstein Pia · Conseil national · St-Gall · Groupe écologiste
Doch, ich habe Antwort gegeben.
Christen Yves · P-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Vielleicht geben Sie eine Antwort an Herrn Borer, wenn er eine Frage stellt.
Borer Roland · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Hollenstein, ich muss diese Unterstellung, die Sie wegen den Emotionen gemacht haben, äusserst hart zurückweisen. Ich bin bereit, mit jedem anderen hier drin heute Morgen einen Alkoholtest durchzuführen. Wenn jeder andere bereit ist, den Test durchzuführen, ob er Cannabiswirkstoffe im Blut hat, dann bin ich absolut bereit, meinen Test auch durchzuführen. Bei mir werden 0,0 Promille herauskommen.
Hollenstein Pia · Conseil national · St-Gall · Groupe écologiste
Ich möchte das richtig stellen. Das war ein Missverständnis: Ich möchte niemandem unterstellen, Alkohol getrunken zu haben. Übrigens finde ich ein Glas Wein sehr gut, ich plädiere nur dafür, dass man mit Alkohol im Blut nicht Auto fährt. Von mir aus können Sie siebenmal im Tag Alkohol trinken, wenn Sie nachher nicht Auto fahren.
Föhn Peter · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Hollenstein, ich habe mich auch betroffen gefühlt, und ich erachte das, was Sie gesagt haben und ausgedrückt haben, als eine absolute Frechheit und Unterstellung, das sage ich Ihnen!
Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, dass die Mehrheit der SVP-Fraktion meine Anträge unterstützt. Jetzt habe ich vorerst noch zwei, drei persönliche Bemerkungen. Es wurde der Vorwurf gemacht, dass kein Minderheitsantrag gestellt wurde. Ich war leider an der Kommissionssitzung, als dieses Geschäft traktandiert war, krank. Ich hatte einen schriftlichen Antrag eingereicht, und es wurde dann keine Minderheit aufgenommen.
Frau Hollenstein, Sie wissen ganz genau, was die SVP will; ich danke Ihnen, das ist schön. Die SVP will mehr Sicherheit, aber sie will dort mehr Sicherheit, wo es auch etwas bringt.
Noch zwei, drei Bemerkungen zu Herrn Roland Wiederkehr: In Bezug auf die Reaktionsfähigkeit gebe ich ihm absolut Recht; das weiss jedermann, wie sich das verhält, das müssen wir nicht noch tausendmal hören.
Aber ich möchte etwas dazu sagen, wie die Damen und Herren die Statistiken in etwa auslegen. Man sieht auch die Anträge, die jetzt eingereicht wurden: Vorerst hatte Herr Wiederkehr einen Antrag auf 0,2 Promille eingereicht, dann eine auf 0,4 Promille korrigierte Fassung. Als ich Herrn Wiederkehr darauf ansprach und sagte, er wisse wohl nicht, wo er sich positionieren wolle und auf welches Pferd er setzen möchte, gab er mir zur Antwort, die Verwaltung habe einen Fehler gemacht und das falsch geschrieben. Auf meine Erkundigung bei der Verwaltung hin wurde mir klar bestätigt, dass Herr Wiederkehr vorerst einen Antrag auf 0,2 Promille eingereicht habe und dann auf 0,4 Promille gegangen sei. So werden eben auch Statistiken ausgelegt usw. Das kann ich nicht unterstützen, und solche Lügen schätze ich auch nicht allzu sehr. Also bitte, positionieren Sie sich, das ist auch wichtig.
Jetzt zu den ausländischen Statistiken: Die Statistiken, die hier zitiert wurden, stimmen. 10 Prozent kann es geben; 9 Prozent, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegen, ist die richtige Zahl. Aber im Ausland liegt im Durchschnitt die Zahl der Verkehrsunfälle um ein Vielfaches höher als in der Schweiz. Deshalb sind diese Zahlen nicht so repräsentativ. Man hört ja auch Verschiedenes: Herr Wiederkehr spricht von 10 Prozent; Herr Bundesrat Leuenberger hat in der Kommission von 5 Prozent gesprochen. Sie sehen, es sind da natürlich sehr, sehr grosse Unterschiede.
Die SVP will natürlich auch ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht noch mehr Ketten an- und umlegen. Die SVP widersetzt sich Einengungen und einer grösseren Gesetzesflut. Wir werden jetzt dann ein halbes Jahr Wahlkampf in der ganzen Schweiz haben, und da werden sich natürlich querfeldein alle Parteien gegen die Gesetze einsetzen. Das hier ist auch ein Mosaikstein dazu, und bei tausend solcher Mosaiksteine fühlen sich unsere Bürgerinnen und Bürger eben stark eingeengt, und das wollen wir nach Möglichkeit, wenn es nicht unbedingt nötig ist, vermeiden. Wir von der SVP setzen lieber und vermehrt auf Eigenverantwortung und Prävention.
Im neuen Strassenverkehrsgesetz haben wir eben diese Präventionsmöglichkeiten aufgezählt. Artikel 2a mit dem Titel "Prävention" lautet: "Der Bund fördert sicheres Fahren durch Sensibilisierungskampagnen und andere präventiv wirksame Aktivitäten." Er kann sie in die Kantone oder an private Organisationen auslagern. Die Bestimmung von Artikel 55 ist auch neu. Bis anhin durfte man nur Autolenkerinnen und Autolenker einer Kontrolle unterziehen, welche im Verdacht des Alkoholkonsums standen. Neu heisst es nun in Artikel 55 unter "Feststellung der Fahrunfähigkeit": "Fahrzeugführer sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützer können einer Atemalkoholprobe unterzogen werden." Da hoffe ich, dass die Polizei auch vermehrte Kontrollen durchführt; das ist der Sinn und Zweck dieses neuen Gesetzes, und da können wir eben, wie ich es auch sage, die stark Alkoholisierten ab der Strasse bringen.
Noch zu den Junglenkerinnen und Junglenkern: Frau Fehr Jacqueline hat auch gesagt - da hat sie zum Teil Recht, das muss ich auch sagen -, dass diese natürlich mehr gefährdet sind. Aber auch hier haben wir jetzt unter Artikel 15a neu drin, dass die Probezeit drei Jahre beträgt, und wenn irgendetwas geschieht, kann man diese Probezeit verlängern. Also hat man da auch eine Handhabe. Wir müssen die Gesetzgebung, wie sie vorliegt, dann nur effektiv umsetzen.
Noch eine Bemerkung zu den Berg- und Randgebieten: Ich garantiere Ihnen - da ist vorher auch noch eine Diskussion aufgekommen -, dass natürlich in den Berg- und Randgebieten diese Herabsetzung des Grenzwertes dann vermehrten öffentlichen Verkehr hervorruft beziehungsweise dass der Staat dann wieder in die Tasche greifen muss.
Deshalb bitte ich Sie, meine und unsere Anträge, die nicht so weit, nicht bis auf 0,5 Promille gehen, zu unterstützen.
Hollenstein Pia · Conseil national · St-Gall · Groupe écologiste
Herr Föhn, ich weise den Vorwurf der Frechheit in aller Form zurück, denn es geht hier um die Verhütung von Verletzten und Toten.
Triponez Pierre · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral
Bei meinem Antrag ging es mir darum, den heutigen, meines Erachtens richtigen beziehungsweise vertretbaren Grenzwert bei 0,8 Promille zu belassen. Nun habe ich in der Diskussion festgestellt, dass einerseits eine ganze Kaskade von Vorschlägen gekommen ist und dass andererseits mein Antrag offenbar auch formelle Probleme bereitet. Das möchte ich wirklich nicht tun; ich möchte zu Lösungen beitragen. Ich möchte nochmals klar festhalten, dass meine persönliche Auffassung ist, dass wir bei 0,8 Promille oder eben möglichst nahe daran bleiben sollten.
Ich ziehe meinen Antrag zurück.
Christen Yves · P-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
La proposition Triponez a été retirée.
Aeschbacher Ruedi · Conseil national · Zurich · Groupe évangélique et indépendant
Wir haben jetzt eine stark emotionsgeladene Debatte hinter uns, und ich habe mit Bedauern festgestellt, dass man zum Teil auch auf den Mann oder auf die Frau gespielt hat. Solche emotionsgeladenen Diskussionen - das habe ich jetzt häufig festgestellt - entstehen meist dann, wenn man sich gefühlsmässig gegen Einsichten auflehnt, die einem eigentlich die Vernunft und der kühle Kopf gebieten würden, die man aber emotional für sich eigentlich nicht übernehmen möchte. Das ist wahrscheinlich der Hintergrund unserer heutigen Emotionalität.
Ich möchte zu fünf Argumenten kurz Stellung nehmen.
1. Zum Argument, mehr Prävention und mehr Kontrollen könnten das Gleiche bewirken. Ich bin mit Herrn Föhn und Herrn Triponez einverstanden: Mehr Kontrollen und mehr Prävention sollen gemacht werden. Insbesondere die anlassfreie Atemluftkontrolle ist wertvoll. Ich muss Sie aber daran erinnern, dass gerade die anlassfreie Atemluftkontrolle von dieser Seite des Rates heftigst bekämpft worden ist. Man hat damals gesagt, man kriminalisiere damit bereits die Fahrzeuglenkenden, und es war eigentlich nur das Verdienst von Frau Polla, dass wir mit knapper Mehrheit diese Kontrolle durchgebracht haben. Und heute preist sie Herr Föhn als das Mittel, das er vorher bekämpft hat.
2. Zum Argument "Keine Kriminalisierung unbescholtener Bürger": Wer im Zustand der Fahrfähigkeit ein Auto lenkt, wird nicht kriminalisiert. Nur wer nicht hundertprozentig über diese Fähigkeit verfügt, verstösst gegen ein Gebot und muss damit rechnen, dass das halt Folgen hat.
3. Zum Argument, andere Fahrunfähigkeiten bestünden ja auch, man mache nichts gegen jene, die Drogen nähmen oder sich nach Medikamentenkonsum ans Steuer setzten und nicht fahrfähig seien: Das ist doch kein Argument gegen eine Senkung des Grenzwertes, sondern das ist ein Argument dafür, dass man auch dort verstärkt Kontrollen macht. Heute ist diese Fahrunfähigkeit als genereller Tatbestand bereits ins Strassenverkehrsgesetz eingeführt.
4. Zum Argument, andere Länder hätten die gleiche Grenze eingebracht, wie sie Herr Triponez beantragt: Ich muss nochmals daran erinnern: 14 Länder in Europa haben diese EU-Empfehlung von 0,5 Promille übernommen. Es sind in der Tat noch zwei Länder in Europa - Belgien ist daran, jetzt auch umzuschwenken -, die bei 0,8 Promille sind.
5. Zum Argument, wir würden das Risiko heutzutage nicht mehr gerne tragen - es kam von Herrn Beck -: Herr Beck, ich muss Ihnen wirklich sagen, wenn Sie Ihr persönliches Risiko tragen wollen, finde ich das schön. Aber wir sprechen hier über Risiken, die nicht nur die Autolenkenden, die sich allenfalls in einem Zustand ans Steuer setzen, in dem sie nicht mehr hundertprozentig fahrfähig sind, tragen müssen, sondern leider auch die Allgemeinheit auf der Strasse: Fussgänger, die nicht beteiligt sind, oder Autolenkende, die entgegenkommen, die nichts dafür können, wenn es zu einem Unfall kommt - also Autofahrende, die keinen Alkohol im Blut haben. Dieses Risiko, glaube ich, müssen wir tatsächlich so klein wie möglich halten.
Schliesslich noch zum Zahlenstreit; ich sage es nochmals: Wir müssen nicht über Statistiken streiten, wir wissen es ganz genau - das haben ja die Übergänge in den Staaten, in denen eine Verschiebung von 0,8 auf 0,5 Promille erfolgt ist, gezeigt -: Überall dort, wo die Promillegrenze heruntergenommen wurde, haben sich positive Effekte eingestellt. Egal, ob das nun von einer hohen Anzahl von Toten und Schwerverletzten oder ob das von einer niedrigen Zahl aus erfolgt ist; egal, ob es 9 Prozent sind wie in Österreich oder 15 Prozent wie in Australien: Es hat sich ein relevantes Potenzial von Verminderung der Zahl von Todesfällen und Verkehrsverletzten ergeben. Wenn wir wissen - es ist wissenschaftlich, nicht statistisch, erwiesen -, dass Alkoholkonzentrationen ab 0,4 oder 0,5 Promille dazu führen, dass Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit reduziert werden und diese Reduktion nachher im Quadrat, also exponentiell ansteigt, dann dürfen wir nicht daran vorbeigehen, jetzt diese Senkung durchzuziehen.
Das sind die vernunftgemässen Argumentationen.
Ich muss zum Schluss noch die Unterstellungen von Herrn Borer als absolut haltlos zurückweisen, auch wenn sie der Erheiterung eines Teils dieses Rates gedient haben. Die Verkehrssicherheits- und Verkehrsberuhigungsmassnahmen in der Stadt Zürich haben mit der Promillegrenze, über die wir heute reden, nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wo sie durchgeführt worden sind, haben die Massnahmen aber, Herr Borer, die Unfälle in der Stadt Zürich, in den Quartieren, nachweisbar und zwischen 10 und 30 Prozent reduziert. Das war übrigens auch der Grund dafür, warum diese Massnahmen, die zuerst in Zürich durchgeführt wurden, nachher auch schweizweit in den meisten Städten teilweise oder grossflächig realisiert worden sind.
Ich komme zum Thema zurück und bitte Sie in Übereinstimmung mit dem Antrag des Bundesrates, in Übereinstimmung mit dem grossmehrheitlich getroffenen Entscheid des Ständerates und in Übereinstimmung mit der Kommission, die Ihnen mit 13 zu 3 Stimmen beantragt, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen: Stimmen Sie auch in diesem Sinne.
Vaudroz René · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Avec toutes ces propositions, allant du 0,2 au 0,4, 0,6, 0,7, 0,79, 0,8 pour mille, et même à un 0,8 pour cent de M. Beck - ce taux me paraît vraiment trop élevé, je pense qu'il l'a dit mais pas vraiment pensé -, nous nous croyons au loto avec ses marchandages. Je me suis même posé la question de savoir si quelqu'un allait proposer l'immunité pour les parlementaires fédéraux!
Je dirai aussi à M. Beck que le sport risque de provoquer des accidents à la personne qui le pratique, mais pas à autrui, et qu'il apporte beaucoup d'autres bienfaits; surtout, il diminue les coûts du social et de la santé d'une manière très importante.
Dans ce long débat, tout a été dit. Je pense que le projet du Conseil fédéral, qui prévoit 0,5 à 0,79 pour mille comme taux non qualifié, soit comme zone d'avertissement, et que dès 0,8 pour mille, le taux est réputé qualifié, est un bon compromis.
Je propose de le soutenir.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Zunächst einmal zum Umstand, dass Ihnen überhaupt diese Vorlage unterbreitet wurde, die jetzt als Beitrag zur allgemeinen Gesetzesflut gegeisselt wird: Sie wollten das so. Unser ursprünglicher Vorschlag war der, dass wie bisher der Bundesrat regelt, was unter Angetrunkenheit zu verstehen sei. Es war dieses Parlament, das sich diesen Entscheid vorbehielt und eine solche Verordnung vorgelegt bekommen wollte. Deswegen kann ich den Vorwurf, die Gesetzesflut anschwellen zu lassen, nicht akzeptieren. Sie wollten das so, und Sie müssen jetzt folgerichtig auch darüber entscheiden.
Die zweite Frage, warum wir eine Zweiteilung zwischen qualifizierter Angetrunkenheit und einfacher Angetrunkenheit vornehmen, ist auf das Vernehmlassungsverfahren zurückzuführen. In die Vernehmlassung hat der Bundesrat einen Vorschlag gegeben, wonach die Angetrunkenheit ganz generell bei 0,5 Promille begonnen hätte. In der Vernehmlassung wurde gesagt, man sei zwar mit einer Reduktion des Satzes einverstanden, aber man möchte, dass zwischen 0,5 und 0,8 Promille eine mildere Sanktion einträte, nämlich dass es eine blosse Übertretung sei. Gestützt darauf haben wir diese Änderung vorgenommen.
Von daher muss ich Ihnen sagen: Sie müssen auf diese Vorlage eintreten - vielleicht nicht juristisch, aber jedenfalls politisch. Denn wenn Sie auf diese Vorlage nicht einträten, dann wäre nicht einmal der qualifizierte Tatbestand geregelt; der ist nämlich auch offen. Im Gesetz steht nur: Es gibt qualifizierte Angetrunkenheit; es gibt unqualifizierte Angetrunkenheit - ohne Zahlen.
Nun wurde hier in der Debatte gesagt: "Ja, mit 0,8 Promille als Grenze für die qualifizierte Angetrunkenheit sind wir einverstanden; darum geht es nicht." Aber dann müssen Sie das hier in dieser Verordnung festhalten und regeln; dazu müssen Sie eintreten, sonst ist diese Frage nicht gelöst.
Zur inhaltlichen Frage: Sie haben alle gesagt: "qualifiziert: 0,8 Promille - kein Problem; damit sind wir einverstanden; es bleibt so, wie es heute ist". Also konzentriert sich die politische Debatte nur auf die einfache Angetrunkenheit: Wo ist sie anzusiedeln? Gibt es eine solche zwischen 0,5 und 0,8 Promille? Wir schlagen Ihnen 0,5 Promille vor, aus folgendem Grund: Die Funktionen eines Automobilisten werden ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille wesentlich und messbar beeinträchtigt. Studien haben gezeigt, dass das Unfallrisiko ab 0,5 Promille exponentiell zunimmt; bei 0,6 Promille ist es schon doppelt und bei 0,8 Promille viermal so hoch. Es wurde gesagt: Bauen wir doch auf die Eigenverantwortung, bauen wir doch auf die Vernunft. Das ist als Prinzip gut und recht, aber es ist messbar nachgewiesen, dass die Vernunft, die Sie beschwören, ab 0,5 Promille wesentlich beeinträchtigt ist. Deswegen können Sie nicht auf die Vernunft zwischen 0,5 und 0,8 Promille bauen.
Ich verweise auf die ausländischen Erfahrungen. Die Einführung der 0,5-Promille-Grenze hat in mehreren anderen Ländern zu einem Rückgang der alkoholbedingten Unfälle um 10 bis 15 Prozent geführt. Auch die Anzahl der Alkoholfahrten hat insgesamt abgenommen. Weiter resultiert daraus ein Rückgang der Fahrten mit hohen Alkoholkonzentrationen. So gingen in Australien die Fahrten mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,5 Promille um mehr als 40 Prozent zurück, und zwar im Moment, als die 0,5-Promille-Grenze eingeführt wurde. Ich wiederhole ebenfalls, dass in all unseren Nachbarstaaten die 0,5-Promille-Grenze gilt; in Schweden und Norwegen wurde die Grenze auf 0,2 Promille festgelegt; England, Irland und Luxemburg haben eine Promillegrenze von 0,8.
Die beiden Fraktionen der CVP und der FDP haben in ihren Fraktionssitzungen dieses Problem auch diskutiert. Die Meinungen waren offenbar gespalten. Vor allem sind Fragen aufgetaucht, und auf zwei dieser Fragen, die Sie sich in Ihren Fraktionssitzungen gestellt haben, möchte ich antworten.
Die erste Frage ist folgende: Wie verhält es sich mit den anderen Drogen? Von Herrn Chevrier und Herrn Beck wurde die Behauptung aufgestellt, bei den anderen Drogen seien wir tolerant. Ich möchte das mit aller Entschiedenheit nochmals zurückweisen und Ihnen die Antwort darauf geben: Für den Bundesrat gilt bei allen anderen Drogen - Haschisch, Cannabis, Heroin, Morphium - der Wert 0,0. Das haben Sie ja uns überlassen, das dürfen wir selbst in der Verordnung regeln, das haben Sie nicht an sich genommen. Ich habe bereits in allen Kommissionssitzungen gesagt: Es ist nicht so, dass wir, wie uns unterstellt wurde, aus ideologischen Gründen bei anderen Drogen toleranter sind. Das trifft nicht zu! Wir sind bei den anderen Drogen härter und werden in der Verordnung den Wert 0,0 einführen. Ich hoffe, Ihre offene Frage, die damit zusammenhing, wie Sie sich nun dazu stellen wollen, beantwortet zu haben.
Eine andere Frage hat Herr Estermann ebenfalls gestellt; er hat nämlich gefragt: Wie viele Unfälle würden dann konkret vermieden, wenn die 0,5 Promille jetzt als Grenzwert für einfache Angetrunkenheit eingeführt werden? Diese Antwort konnten Sie nicht kennen, weil ja nicht alle in der Kommission waren; ich weiss das. In der Schweiz gab es 75 351 Unfälle im Jahr 2000, und der Anteil der Unfälle mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille an den Alkoholunfällen betrug 5,6 Prozent im Jahr 2000. Ich habe auch die Zahlen der anderen Jahre: Es ist immer etwa gleich, es sind zwischen 5,3 und 6 Prozent. Das ist der Anteil an den Alkoholunfällen; der Anteil an den Unfällen generell ist 0,5 Prozent. Somit kann ich Ihnen diese Antwort geben. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam: Es gibt daneben natürlich eine Dunkelziffer; es geht hier ja nur um die registrierten Unfälle. Sie haben nun also diese Antwort.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Natürlich steht dieses Programm im Zusammenhang mit "Vision Zero", einem Ziel, das jetzt ein bisschen ins Lächerliche gezogen wurde. Aber ich habe Ihnen ja auch schon gesagt: Das ist ein Riesenstrauss von Massnahmen. Wenn diese Massnahme hier greifen kann - wenn sie beschlossen wird, dann greift sie -, erspart uns das, andere Massnahmen zu treffen. Es gibt z. B. den Vorschlag einer Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorradfahrer auf den Autobahnen auf 80 Stundenkilometer. Ich habe da meine grössten Zweifel; ich möchte das nicht unbedingt einführen. Aber wenn Sie die vorgesehene Massnahme jetzt nicht einführen, dann müssen wir uns mit irgendwelchen Massnahmen der "Vision Zero" nähern. Deswegen ersuche ich Sie, diesen Beitrag hier zu leisten.
Ich habe mich natürlich auch gefragt, warum jetzt plötzlich diese unglaublichen Emotionen aufkommen. Man hat mir gesagt, ich hätte diese Vorlage besser nach den Wahlen gebracht; das sei jetzt eben so, weil man vor den Wahlen nichts Unpopuläres entscheiden wolle. Ich kann das nicht nachvollziehen; denn erstens einmal hat die Vernehmlassung ein ganz eindeutiges, positives Bild zur Vorlage gezeigt. Es gibt Umfragen, und ich muss Ihnen in Erinnerung rufen: 71 Prozent der Automobil fahrenden Bevölkerung begrüssen diese Vorlage; 71 Prozent wollen das. Ich kann von daher nicht verstehen, wenn man sagt, man wehre sich wegen den Wahlen.
Jetzt nochmals an die Adresse der CVP- und der FDP-Fraktion: Entschuldigung, dass ich mich jetzt so an Sie wende, aber Sie hatten noch Fragen offen, und ich gab mir Mühe, sie zu beantworten. Ich erinnere Sie an das Vernehmlassungsverfahren. Die CVP hat im Vernehmlassungsverfahren den Vorschlag des Bundesrates vorbehaltlos unterstützt, und der ging viel weiter: Er wollte, dass 0,5 Promille als qualifizierte Angetrunkenheit gelten. Jetzt gelten 0,5 Promille nur noch als einfache Angetrunkenheit, als Übertretung. Denken Sie daran: Sie haben damals die 0,5 Promille vorbehaltlos unterstützt. Bitte bleiben Sie bei Ihrem Wort, ich bitte Sie darum. Denn wofür machen wir denn Vernehmlassungsverfahren? Wir machen sie, um unsere Meinung auf Ihre Wünsche einzustellen, und das haben wir jetzt gemacht. Sie und auch die FDP, die in der Vernehmlassung 0,5 Promille unterstützt haben: Lassen Sie uns jetzt bitte nicht hängen!
Schmied Walter · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Monsieur le Conseiller fédéral, je n'aimerais pas rallonger le débat, mais simplement lui donner plus de transparence. Comment va-t-on, par exemple, appliquer le taux de 0,5 pour mille vu la marge d'interprétation entre le diagnostic par l'haleine ou par le sang? Maintenant, on a le taux de 0,8 pour mille et en pratique, à partir du taux de 0,5 pour mille, on est amené à l'hôpital pour un test sanguin. Est-ce que vous allez appliquer le même principe à partir de la limite de 0,5 pour mille? Est-ce que cela signifie qu'on pourra aussi être appelé à subir un test sanguin quand on aura un taux de 0,4 ou de 0,3 pour mille par exemple?
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Was Sie im Gesetz neu eingeführt haben, ist die anlassfreie Kontrolle. In Grosskontrollen, in denen das Pannendreieck und das Profil der Pneus überprüft werden, kann künftig auch der Alkoholwert überprüft werden, allerdings nur atemweise. Wenn es dann Anzeichen für eine Grenzwertüberschreitung gibt, folgt als zweiter Schritt der Test via Blut.
Christen Yves · P-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Nous nous prononçons sur la proposition de non-entrée en matière Föhn.
Concernant le vote sur l'article 1er, plusieurs d'entre vous sont venus me demander de quelle façon nous allions procéder et m'ont donné des conseils. Je voudrais vous dire que la pratique constante dans ce Conseil, c'est que l'on oppose les propositions qui ont les plus petites différences. Cela signifie que, quand il y a des chiffres, c'est assez facile! La règle, c'est "obenabe" ou "undenufe" comme au jass, et moi, j'ai choisi "obenabe". (Hilarité)
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 110 Stimmen
Dagegen .... 63 Stimmen
Intervention de procédure
Verordnung der Bundesversammlung über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr
Ordonnance de l'Assemblée fédérale concernant les taux d'alcoolémie limites admis en matière de circulation routière
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Föhn
(falls Eintreten beschlossen wird)
Abs. 1
.... Blutalkoholkonzentration von 0,6 oder mehr Gewichtspromillen ....
Antrag Triponez
Abs. 1
.... Blutalkoholkonzentration von 0,8 oder mehr Gewichtspromillen ....
Abs. 2
Als qualifiziert gilt eine Blutalkoholkonzentration von 0,81 Promille oder mehr.
Antrag Borer
Abs. 1
.... Blutalkoholkonzentration von 0,79 oder mehr Gewichtspromillen ....
Antrag Chevrier
Abs. 1
.... Blutalkoholkonzentration von 0,7 oder mehr Gewichtspromillen ....
Antrag Gutzwiller
Abs. 1
.... Blutalkoholkonzentration von 0,2 oder mehr Gewichtspromillen ....
Antrag Wiederkehr
Abs. 1
.... Blutalkoholkonzentration von 0,4 oder mehr Gewichtspromillen ....
Abs. 2
Als qualifiziert gilt eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr.
Art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition subsidiaire Föhn
(si l'entrée en matière est décidée)
Al. 1
.... un taux d'alcoolémie de 0,6 gramme pour mille ou plus ....
Proposition Triponez
Al. 1
.... un taux d'alcoolémie de 0,8 gramme pour mille ou plus ....
Al. 2
Est réputé qualifié un taux d'alcoolémie de 0,81 gramme pour mille ou plus.
Proposition Borer
Al. 1
.... un taux d'alcoolémie de 0,79 gramme pour mille ou plus ....
Proposition Chevrier
Al. 1
.... un taux d'alcoolémie de 0,7 gramme pour mille ou plus ....
Proposition Gutzwiller
Al. 1
.... un taux d'alcoolémie de 0,2 gramme pour mille ou plus ....
Proposition Wiederkehr
Al. 1
.... un taux d'alcoolémie de 0,4 gramme pour mille ou plus ....
Al. 2
Est réputé qualifié un taux d'alcoolémie de 0,5 gramme pour mille ou plus.
Le président (Christen Yves, président): La proposition Triponez et la proposition Gutzwiller ont été retirées.
Vote
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Chevrier .... 96 Stimmen
Für den Antrag Borer .... 65 Stimmen
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Chevrier .... 83 Stimmen
Für den Eventualantrag Föhn .... 80 Stimmen
Vote
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Kommission .... 100 Stimmen
Für den Antrag Chevrier .... 76 Stimmen
Vote
Vierte Abstimmung - Quatrième vote
Für den Antrag der Kommission .... 113 Stimmen
Für den Antrag Wiederkehr .... 42 Stimmen
Intervention de procédure
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 101 Stimmen
Dagegen .... 74 Stimmen