03.5006
Obligation indirecte de consommer pour les employés de la Confédération
Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne
Der Bund will ja ein fortschrittlicher Arbeitgeber sein. Dazu gehört, dass er seinem Personal an Standorten, wo es aufgrund der Anzahl Mitarbeitenden und der baulichen Gegebenheiten wirtschaftlich tragbar und vertretbar ist, Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Diese Räume sollen ja gleichzeitig auch Orte der Begegnung sein, soziale Kontakte fördern und zur Arbeitszufriedenheit beitragen. Diesen Zwecken dient das neue Vermietungs- und Betriebskonzept für die Verpflegungsräume in der Bundesverwaltung, das seit Anfang März gilt. Das stützt sich auf das Personalgesetz und die dazugehörende Verordnung ab. Demnach kann der Arbeitgeber den Betrieb von Personalrestaurants, Erfrischungsräumen und weiteren der Erholung des Personals dienenden Räumen unterstützen.
Nach dem neuen Konzept geschieht die Unterstützung insbesondere dadurch, dass den Betreiberfirmen der Verpflegungsräume die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug schreibt der Bund den Betreibern Einheitspreise für Kaffee, Tee und ein Mittagsmenu vor. Die Betreiberfirmen tragen das volle betriebliche Risiko und müssen für die Investitionen - mit Ausnahme des Grossinventars - und die Kosten selber aufkommen. Sie bezahlen ferner neu eine umsatzabhängige Nebenkostenpauschale.
Nun ist es klar, dass die Betreiberfirmen natürlich lieber keine Konkurrenz durch private Kaffeemaschinen hätten, die es da und dort noch geben mag, aber die Formulierung im Konzept, wonach es den Mitarbeitenden an Standorten mit Cafeteria oder Automaten nicht gestattet sei, private Kaffeemaschinen und Ähnliches zu benützen, ist etwas unglücklich - sie hat übrigens auch mich überrascht. Es wurde inzwischen veranlasst, dass von einem Verbot Abstand genommen wird.
Teuscher Franziska · Conseil national · Berne · Groupe écologiste
Herr Bundesrat Villiger, weil diese Frage der Kaffeemaschinen seit dem Einreichen meiner Fragen offenbar in der Bundesverwaltung wirklich zu diskutieren gegeben hat, möchte ich Sie jetzt explizit fragen: Werden Sie also ein neues Informationsschreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung verfassen, in dem Sie ihnen klar sagen, dass es nicht verboten sei, die privaten Kaffeemaschinen zu benutzen?
Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne
Angesichts unserer vielen Probleme habe ich mich mit dieser Frage noch nicht befasst. Ich gehe aber davon aus, dass ein erster Schritt zur Information durch Ihre Anfrage nun erfolgt ist. Ich werde aber gerne dem Personalamt sagen, es solle sich hier noch einige Überlegungen machen. Sie haben uns diese Aufgabe abgenommen, Frau Teuscher.