21.3607
Récolte de signatures par voie électronique pour les initiatives et les référendums
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Annahme des Postulates
Antrag der Minderheit
(Addor, Buffat, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann)
Ablehnung des Postulates
Proposition de la majorité
Adopter le postulat
Proposition de la minorité
(Addor, Buffat, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann)
Rejeter le postulat
Masshardt Nadine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 Anhörungen zum Thema "Elektronisches Sammeln von Unterschriften" durchgeführt. Dabei hat sie festgestellt, dass sich im Zusammenhang mit einer möglichen Einführung von E-Collecting neben technischen Fragen vor allem auch wichtige staatspolitische Fragen stellen. Die Anhörungen und die Diskussion haben gezeigt, dass es hier noch Grundlageninformationen braucht. Dazu gehören Informationen zu den möglichen Auswirkungen auf das politische System, auf die Parteien und auch auf das Zusammenspiel zwischen kantonaler Ebene und Bundesebene. Zudem gibt es noch sehr wenig Vergleichsmaterial: Weltweit sind noch fast keine Vergleiche möglich, und in den Kantonen läuft erst ein Pilotprojekt.
Deshalb stimmte die Staatspolitische Kommission mit 20 zu 5 Stimmen für die Annahme des vorliegenden Postulates. Wir bitten Sie, das auch zu tun. Es soll ein Bericht zu den staatspolitischen Auswirkungen und den möglichen Folgen der Einführung von E-Collecting auf das politische System erstellt werden, dies insbesondere in Bezug auf die verfassungsmässig festgelegten Quoren und Fristen sowie generell auf die Unterschiede der Unterschriftensammlung im öffentlichen und im digitalen Raum. Die Staatspolitische Kommission ist sich weitgehend einig, dass die Einführung von E-Collecting nicht nur in Bezug auf die technische Umsetzung angeschaut werden sollte. Sie sollte vor allem auch in Bezug auf staatspolitische Auswirkungen auf unsere direkte Demokratie betrachtet werden.
Eine Minderheit ist grundsätzlich gegen die Einführung von E-Collecting. Sie will deshalb auch keinen Bericht zu den staatspolitischen Auswirkungen erstellen lassen.
Ich bitte Sie, der grossen Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und das Kommissionspostulat anzunehmen.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La récolte de signatures par voie électronique dénature et désincarne la démocratie directe. Elle doit, de l'avis de la minorité, rester à certains égards une affaire d'artisan. Et puis, dans la démocratie directe, il y a aussi l'idée qu'avec la récolte de signatures il est nécessaire de descendre dans la rue et d'aller au contact des citoyens - un contact direct et pas un contact désincarné.
Un autre élément est également à prendre en considération: ce qui est électronique multiplie objectivement les possibilités d'influence de masse. Il est vrai que cela permet à des groupes qui n'ont pas les moyens de lancer une initiative populaire de le faire plus facilement. Mais, d'un autre côté, il serait encore plus facile pour ceux qui, aujourd'hui déjà, ont des moyens importants d'influencer la population, et de l'influencer massivement.
A nos yeux, l'on ne peut en aucun cas espérer de cette proposition un gain en termes de vitalité de la démocratie. C'est la raison pour laquelle nous y sommes opposés. Nous, les représentants de la minorité, nous pouvons nous targuer d'avoir une certaine expérience du terrain et de savoir ce qu'est la démocratie directe et ce que sont les récoltes de signatures. Eh bien, nous n'avons pas besoin d'un rapport pour savoir que nous ne voulons pas de récoltes de signatures par voie électronique.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovie
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme des Postulates der Staatspolitischen Kommission. Nationalrätin Masshardt hat Ihnen die Erwägungen der Kommissionsmehrheit dargelegt. Ich möchte im Zusammenhang mit E-Collecting und mit dem vorliegenden Postulat ebenfalls auf einige Punkte aufmerksam machen.
1. Die Digitalisierung hat natürlich bereits heute einen Einfluss auf die Durchführung von Unterschriftensammlungen. Das zeigen die Erfahrungen der vergangenen Monate. Seit dem Ende der ersten Covid-Welle wurden bei der Bundeskanzlei vier Volksinitiativen und sogar sieben fakultative Referenden eingereicht. Als man sich in der zweiten Welle Sorgen über die Möglichkeit der Unterschriftensammlung machte und auch Erleichterungen bei der Stimmrechtsbescheinigung einführte, kamen für drei Referenden insgesamt 350 000 Unterschriften zusammen. Vor allem das Referendumsrecht wurde zuletzt rege und erfolgreich genutzt, trotz oder gerade wegen Corona. Weil das Sammeln von Unterschriften auf der Strasse, an Festen oder in Vereinen durch die Corona-bedingten Massnahmen erschwert war, dürften vermehrt digitale Formen der Mobilisierung zum Erfolg der Unterschriftensammlungen beigetragen haben. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüssen, dass die Kommission zunächst eine Auslegeordnung zu den möglichen Auswirkungen von E-Collecting auf das politische System vornehmen möchte, auch wenn diese schwer abzuschätzen sind.
2. Der heutigen Form der Unterschriftensammlung haftet etwas Archaisches an. Bis eine Unterschriftenliste bei der Bundeskanzlei eingereicht wird, ist sie nicht selten vier- oder fünfmal in ein Couvert oder eine Schachtel gepackt und quer durch die Schweiz verschickt worden. Die Komplexität der Überführung dieses Prozesses ins Digitale sollte aber nicht unterschätzt werden. Für das elektronische Unterschreiben wird ein Identifikationsmittel, z. B. eine E-ID, benötigt. Es stellen sich gewichtige, auch staatspolitische Fragen, beispielsweise zur Anzahl benötigter Unterschriften oder im Zusammenhang mit der Stimmrechtsprüfung oder der Vernetzung der Stimmregister usw. Wenn ans E-Voting völlig zu Recht höchste Sicherheitsanforderungen gestellt werden, so muss dies auch für E-Collecting gelten. Bei Unterschriftensammlungen fallen Daten über politische Ansichten der Stimmberechtigten an, die als besonders schützenswert im Sinne des Datenschutzgesetzes gelten. Ein System für E-Collecting muss zudem auch davor schützen, dass die Identitätsmerkmale der Stimmberechtigten gegen ihren Willen für andere Zwecke, zum Beispiel für die Unterzeichnung anderer Vorlagen, verwendet wird. Ein E-Collecting-System muss Missbrauch verhindern, und die Bevölkerung muss darauf vertrauen können.
Einige Kantone verfügen über parlamentarische Aufträge oder gesetzliche Grundlagen, um Versuche mit E-Collecting auf kantonaler und kommunaler Ebene durchzuführen. Es spricht einiges dafür, Pilotversuche mit E-Collecting auf kantonaler Ebene durchzuführen. Hinzuweisen ist etwa auf die Schnittstellen zu den Gemeinden, die geringere Systemkompatibilität und -komplexität und die teilweise auch geringere Referendums- und Initiativtätigkeit auf kantonaler Ebene. Gleichzeitig ist der Bundesrat bereit, die im Kommissionspostulat formulierten Grundsatzfragen zu E-Collecting auf Bundesebene vertieft zu prüfen.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates. Eine Minderheit Addor beantragt die Ablehnung des Postulates.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 124 Stimmen
Dagegen ... 50 Stimmen
(1 Enthaltung)