20.3388
Amendes d'ordre. Protéger les agents verbalisateurs
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Dieses Geschäft ist völlig unbestritten. Herr Nationalrat Addor verlangt mit seiner Motion, den Bundesrat zu beauftragen, eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes vorzulegen, mit der die Pflicht der Person, die die Ordnungsbusse verhängt, auf der Quittung oder dem Bedenkfristformular ihren Vor- und Nachnamen anzugeben, durch die Pflicht ersetzt wird, lediglich ihre Matrikelnummer anzugeben. Diese Motion wurde am 6. Mai 2020 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 25. September 2020 angenommen. Ihre Kommission hat sie an der Sitzung vom 9. August 2021 beraten und empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, sie anzunehmen.
Es ist so, dass hier eine gewisse Vertraulichkeit zum Schutz der Personen, die Ordnungsbussen verteilen, im Rahmen der Verhängung der Busse durchaus angebracht ist. Immerhin sei vermerkt, dass dieser Vertraulichkeitsschutz anschliessend in einem allfälligen Beschwerdeverfahren, in welchem der Gebüsste dann Einsprache oder Beschwerde einlegen kann, nicht mehr gegeben wäre und der Gebüsste somit dann auch Kenntnis davon erlangen würde, welche Person die Ordnungsbusse verhängt hat. Im Übrigen ist es aber unbestritten, dass hier diesen Personen in der ersten Phase mit Blick auf die Kenntnis ihrer Identität ein gewisser Schutz zu gewähren ist.
Die Kommission unterstützt das Anliegen daher und beantragt ohne Gegenstimme Annahme der Motion. Weil es sich beim Ordnungsbussengesetz um ein besonderes Strafrechtsverfahren handelt, hat die Kommission das Anliegen der Motion bereits im Rahmen der Detailberatung des Geschäftes 19.048, "Strafprozessordnung. Änderung", umgesetzt, welches derzeit in der Kommission hängig ist. Sie geht davon aus, dass der Bundesrat am Ende der Beratungen der Strafprozessordnung in seinem jährlichen Bericht dann diese Motion abschreiben könnte. Wir sind also sehr schnell unterwegs. Falls unser Rat hier jetzt dieser Motion zustimmt, könnte man das Anliegen des Motionärs bereits bei der Revision der Strafprozessordnung hineinnehmen und die Motion erledigen.
Wir beantragen Ihnen einstimmig Annahme der Motion.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Sie haben es gehört: Es geht darum, dass Personen, die Ordnungsbussen ausstellen, in Zukunft besser geschützt sein sollen, dass sie nicht mehr mit dem Namen, sondern mit einer Matrikelnummer auf der Ordnungsbusse figurieren, sodass sie eben nicht einfach identifiziert werden können. Dies war - damit möchte ich ergänzen, was der Präsident der Kommission für Rechtsfragen gesagt hat - unter dem früheren Recht bis zum 1. Januar 2020 möglich, ohne dass es deswegen in der Praxis zu Schwierigkeiten kam.
Mit dem neuen Ordnungsbussengesetz wollte man die Möglichkeit einer Matrikelnummer wohl auch nicht bewusst ausschliessen. Wahrscheinlich war einfach die Formulierung, die man gewählt hat, etwas unglücklich, sodass es zu diesem Zustand gekommen ist. Herr Ständerat Rieder hat es gesagt: Der Weg, den Ihre Kommission gewählt hat, ist derjenige, dass die Motion jetzt im Rahmen der Revision der Strafprozessordnung beim Ordnungsbussengesetz umgesetzt werden soll. Der Bundesrat ist damit einverstanden.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Angenommen - Adopté