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Combler les lacunes de l'Agenda Intégration Suisse. Garantir l'égalité des chances pour tous les jeunes en Suisse

Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Im Zuge der Berichterstattung zur Motion 19.3418 der WBK-N, "Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität", welche unser Rat vor einem Jahr auf Antrag Ihrer Kommission abgelehnt hat, habe ich auch ausgeführt, dass die WBK-S sich grundsätzlicher mit dem Themenkomplex "soziale Selektivität, Integrationsagenda und Lehrstellenmarkt" auseinandersetzen wird. Die Kommission hat dieses Thema breit angeschaut und den politischen Handlungsbedarf diskutiert und geklärt. Es geht uns darum, eine Bestandesaufnahme zu machen und zu schauen, wo Lücken bestehen. Wir haben vor diesem Hintergrund an der Sitzung vom 23. Februar 2021 Anhörungen mit folgenden Stellen bzw. Personen durchgeführt: SBFI, SEM, KdK, EDK, Professor Stefan Wolter, Direktor der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung, weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und dem Verein "Check your Chance". Aus der Fülle der Informationen hat die Kommission insgesamt folgende vier Schlüsse gezogen.

1. Soziale Mobilität: Die soziale Mobilität, also die Chance des sozialen Aufstiegs, ist in unserem Land vergleichsweise gut. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Es hat aber sicher mit dem gut ausgebauten Bildungssystem und der robusten Wirtschaft zu tun.

2. Lehrstellenmarkt: Im Bereich der Berufsbildung haben wir festgestellt, dass sich dieser auch im Corona-Jahr 2020 als krisenresistent erwiesen hat - und zwar in der ganzen Schweiz -, einerseits was die Zahl der Lehrvertragsabschlüsse, andererseits was den Weg in den Arbeitsmarkt angeht. Problematisch war einzig, dass Schnupperlehren in dieser Zeit nur eingeschränkt möglich waren und Berufsmessen abgesagt oder in den virtuellen Raum verschoben werden mussten.

3. Integration: Hier hat die Kommission den Eindruck gewonnen, dass sich das Konzept der Integrationsagenda im Grundsatz gut eingespielt hat. Die ersten zwei Phasen sind nun abgeschlossen. Es bestehen allerdings noch Lücken, insbesondere bei spät zugewanderten jungen Erwachsenen. Dabei geht es sowohl um Personen aus EU/EFTA-Staaten als auch um solche aus Drittstaaten.

Anfangs bestand zwischen Bund und Kantonen Dissens darüber, wie hoch dieses Mengengerüst effektiv ist. Ich war damals noch selber dabei als Präsident der KdK. Aufgrund einer gemeinsam ausgelösten Studie des Büros Bass besteht nun Klarheit über die Zahl der Personen, die nicht über die Asylschiene in die Schweiz kommen und trotzdem Integrations- und Ausbildungsbedarf haben. Man geht von einem Bestand von rund 15 000 Personen aus, wobei jährlich mit einem Zuwachs von durchschnittlich 1000 bis 1500 zu rechnen ist. Ein Grossteil der Zielgruppe sind Frauen, nämlich rund 70 Prozent. Hier sind Integrationsmassnahmen besonders wichtig, denn es besteht die Gefahr, dass diese Personen vorschnell unqualifizierte Arbeiten annehmen, dann rasch wieder aus dem Arbeitsmarkt fallen und in die Sozialhilfe gehen. Die Kantone rechnen damit, dass der Bund etwa 15 bis 20 Millionen Franken zusätzlich bereitstellen müsste, um in der Logik der Integrationsagenda die Kantone bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

4. Arbeitsmarktintegration der Jugendlichen: Hier haben wir das sogenannte 95-Prozent-Ziel näher angeschaut, also das von Bund und Kantonen gemeinsam formulierte Ziel, wonach 95 Prozent aller 25-Jährigen in der Schweiz mindestens über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen sollten. Hier sind wir leider etwas abgerutscht. Ich möchte Sie nicht mit Statistik langweilen, aber diese Zahlen sind für verschiedene Politikbereiche doch sehr wichtig. Wir haben gesehen, dass der Durchschnitt für alle 25-Jährigen aktuell bei 90 Prozent liegt. Wir sind also, über alle Personenkategorien hinweg betrachtet, 5 Prozent unter dem 95-Prozent-Ziel. Bei Schweizerinnen und Schweizern, die in der Schweiz geboren sind, liegen wir bei 93 Prozent, bei Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz geboren sind, bei 86 Prozent, bei Ausländerinnen und Ausländern, die im Ausland geboren sind, nur bei 77 Prozent. Wir sind also insbesondere bei der letzten Gruppe ziemlich weit weg vom 95-Prozent-Ziel.

Bei diesen Ergebnissen ist klar: Ein grosser und relevanter Teil dieser Analyse hängt natürlich auch mit dem Migrationshintergrund zusammen. Das ist aber, das sei auch erwähnt, nur eine Seite der Medaille. Es geht natürlich auch um die sozioökonomische Herkunft. Das sehen wir auch bei den in der Schweiz Geborenen.

Die vorliegende Motion nimmt die identifizierten Lücken auf. Wir sind uns einig: Eine gelungene Integration ist nicht nur gesellschaftlich, sondern auch wirtschaftlich und finanziell von grosser Bedeutung. Dessen sind sich alle Akteure bewusst.

Erstens ist das Anliegen gesellschaftlich wichtig, weil wir in unserem Land Parallelgesellschaften und gesellschaftliche Bruchlinien möglichst vermeiden müssen. Eine gute Integration der Menschen schafft Kohäsion. Für den Einzelnen ist die Integration auch eine Frage der Würde und des persönlichen Bewusstseins.

Zweitens ist eine tiefe Arbeitslosigkeit und somit die Arbeitsmarktintegration der hier lebenden Menschen wirtschaftlich sehr wichtig. Wir wollen das inländische Arbeitskräftepotenzial fördern, nicht die Zuwanderung. Diese Menschen sind sowieso hier, also sollten wir auch ihre Potenziale fördern und nutzen.

Drittens ist die Integration finanziell wichtig. Schaffen wir die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration nur unzureichend, führt dies zu hohen Kosten in den Sozialversicherungen, zum Beispiel in der IV, und in der Sozialhilfe. Die Investitionen im Bereich der Integration, insbesondere bei den Bildungsmassnahmen, zahlen sich für die öffentliche Hand aus. Auch das ist mehrfach belegt.

Zur besseren Einordnung: Wie ist die Integration in unserem Land angelegt? Hier müssen wir sehr präzise sein. Bei schweizerischen Integrationsmassnahmen geht es immer um Menschen, die hier eine längerfristige Bleibeperspektive haben. Es geht also nicht um Menschen, die in einem Asylverfahren sind. Zur Aufgabenteilung: Die Integrationsförderkette verläuft nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die Hauptlast tragen die Gemeinden und die Kantone, denn sie finanzieren einen Grossteil des für die Integration so wichtigen Grundangebots. Das ist auch richtig so. Denken Sie hier insbesondere an den ganzen Schul- und Sozialbereich. Man spricht da von Regelstrukturen. Vergessen wir dabei auch nicht, dass die ganzen Kosten einer allfälligen Nichtintegration ausschliesslich von den Gemeinden und Kantonen getragen werden muss.

Damit die Integrationsleistung in diesen Regelstrukturen, beispielsweise in der Berufsbildung, optimal erreicht werden kann, sind Angebote der Integrationsvorbereitung ausserordentlich wichtig. Hier geht es um eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen; das ist der Kern der Integrationsagenda. Diese Angebote sind mittlerweile gut etabliert. Es geht um Frühförderung, Potenzialabklärungen, Jobcoaching, Sprachtraining usw. Kurzum: Es geht darum, dass die Menschen beim Eintritt in die Regelstrukturen ein gewisses Mindestmass an Integrationsfähigkeit mitbringen. Dies wiederum steigert auch die Effizienz der Leistungen in den kantonalen Regelstrukturen.

Wir haben in der Anhörung mit den Kantonen festgestellt, dass gewisse Lücken bestehen; Sie haben dies auch letzten Montag am Stammtisch der Kantone wieder gehört. Darum unterstützen die KdK und die weiteren Fachdirektorenkonferenzen diese Motion. Die ablehnende Stellungnahme des Bundesrates bestätigt aber, dass man sich hier noch nicht gefunden hat. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament jetzt eine Weichenstellung vornimmt. Der Bundesrat äussert sich hauptsächlich nicht materiell, sondern vor allem prozedural. Er verweist auf die Gesamtschau zu den bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Diese soll 2024 vorliegen.

Für die Kommission geht es hier aber um mehr als um die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials; das habe ich Ihnen ausgeführt. Das Anliegen, um das es hier geht, taucht bekanntlich seit 2016 regelmässig auf der Traktandenliste der eidgenössischen Räte auf. Zuerst wollte der Nationalrat, der Ständerat aber nicht. Der Ständerat wiederum nahm das Anliegen in leicht abgeänderter Form wieder auf, mit der Motion 18.3707 der WBK-S, "Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, EFTA- und Drittstaaten". Diese wurde hier in diesem Saal mit 34 zu 1 Stimmen angenommen. Dann wollte der Nationalrat wieder nicht - wir sind also blockiert.

Was auffällt: Bei der Ablehnung wurde stets auf die laufenden Arbeiten im Rahmen der Integrationsagenda hingewiesen. Diese Arbeiten sind nun aber abgeschlossen. Bund und Kantone haben die strategischen Arbeiten offiziell beendet. In Bezug auf die spät zugewanderten Jugendlichen haben Bund und Kantone gemeinsam festgestellt, dass es neben den anerkannten Flüchtlingen auch zusätzlich Handlungsbedarf bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, EFTA- und Drittstaaten gibt.

Die Kommission verbindet mit dieser Motion die Erwartung, dass der Bund die festgestellten Lücken der Integrationsagenda inhaltlich und finanziell schliesst. Dabei kann es nicht angehen, dass man Beiträge aus bestehenden Programmen abzweigt. Denn es bestehen für die Kommission keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Programme überfinanziert sind. Das Argument des Bundesrates, dass die bestehenden Mittel ausreichen, widerlegt das SEM eigentlich selbst. Sonst hätte man ja das Programm der Integrationsvorlehre nicht auf die Spätzugewanderten aus EU-, EFTA- und Drittstaaten ausdehnen müssen. Genau hier setzt die vorliegende Kommissionsmotion auch an.

Das Programm der Integrationsvorlehre ist befristet. Die Kommission möchte hier eine Verstetigung der Beteiligung des Bundes, die über das Jahr 2024 hinausgeht. Die Kommission will aber auch nicht, dass der Bund die Finanzierung hier vollständig übernimmt. Auch die Kantone haben das nie gefordert. Die Integrationsvorlehre soll weiterhin kofinanziert bleiben, und sie soll längerfristig gesichert sein. Die Planungssicherheit ist für alle Akteure auf allen staatlichen Ebenen sehr zentral.

Zustimmung zur Motion bedeutet also, dass man den allgemein festgestellten Handlungsbedarf anerkennt und dieser Problemanalyse nicht nur zustimmt, sondern ihr auch Taten folgen lässt, indem man geeignete Massnahmen ergreift und diese auch nachhaltig finanziert. Aus Sicht der Kommission müssen wir daher nicht erst eine Gesamtschau abwarten, wie dies der Bundesrat will.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen. Die Kommission hat die Motion nach einlässlichen Abklärungen und Beratungen ohne Gegenstimme, mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beschlossen. Wir können mit der Schliessung der Lücken die Wirkung der Integrationsagenda nochmals erhöhen. Das ist für die Wirtschaft gut - darum unterstützt auch die Wirtschaft, etwa Swissmem, das Anliegen dieser Motion -, es ist für die Gesellschaft gut, und es ist letztlich auch für die öffentlichen Finanzen auf allen staatlichen Ebenen gut.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Die vorliegende Motion der WBK-S behandelt eine Thematik, es wurde vom Sprecher Ihrer Kommission so ausgeführt, die schon seit Längerem in verschiedenen fachlichen und politischen Gremien diskutiert wird. Es geht um die spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem EU/EFTA-Raum - es geht hier also um die Personenfreizügigkeit - sowie um die Zuwanderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Drittstaaten, und es geht um das Programm Integrationsvorlehre.

Die Integrationsvorlehre ist ein partnerschaftliches Programm von Bund, Kantonen und interessierten Branchenverbänden, das ab 2017 als Antwort auf die hohe Zahl junger Flüchtlinge lanciert wurde. Die Integrationsvorlehre bereitet die Teilnehmenden auf eine berufliche Grundbildung vor. Es läuft unterdessen die vierte Durchführung. Aus der Evaluation liegen erfolgversprechende Resultate vor. Ich werde nicht viele Zahlen bringen, aber vielleicht diese: Von den je rund 800 Teilnehmenden haben jeweils rund zwei Drittel den Einstieg in die Berufsbildung geschafft - immerhin. Das sind Flüchtlinge, Leute aus Staaten, die ja nicht unbedingt das gleiche Bildungssystem aufweisen und die nicht die gleichen Voraussetzungen wie Schweizer Jugendliche haben. Weitere rund 10 bis 15 Prozent haben andere passende Anschlusslösungen gefunden, insbesondere den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt.

Nun hat der Bundesrat 2019 entschieden, die Integrationsvorlehre, die ursprünglich nur für geflüchtete Personen geschaffen worden war, auch für spät zugewanderte Jugendliche aus dem EU/EFTA-Raum zu öffnen. Das ist nicht ein Versäumnis oder so des SEM, Herr Würth; Sie haben die Zahlen des SEM jetzt etwas hinterfragt, wie auch die Aussage, man habe ja Mittel. Das war ein Entscheid des Bundesrates, und zwar im Rahmen der Begrenzungs-Initiative. Sie können sich erinnern, man hat die Integrationsvorlehre im Rahmen dieses Begleitmassnahmenpakets zur Begrenzungs-Initiative für spät zugewanderte Jugendliche aus dem EU/EFTA-Raum geöffnet, weil man gesagt hat, dass man alles versucht, um eben die bestehenden Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum in der Schweiz zu integrieren - nicht um weitere in die Schweiz zu holen. Das war eigentlich hier der Hintergrund.

Das Ziel bleibt aber dasselbe: Jungen Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben und damit zum inländischen Arbeitskräftepotenzial gehören, soll eine berufliche Perspektive gegeben werden. Dem Anliegen der Motion, das Programm Integrationsvorlehre zu verstetigen und bei Bedarf anzupassen, steht der Bundesrat also grundsätzlich offen gegenüber. Gestützt auf die betreffenden Evaluationsergebnisse hat das EJPD den Auftrag, eine Verstetigung des Bundesprogramms Integrationsvorlehre zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im kommenden Jahr vorliegen.

Ich kann Ihnen sagen, Herr Würth, ich habe im Juni auf Antrag des SEM entschieden, dass die Integrationsvorlehre auch für den Personenkreis aus dem EU/EFTA-Raum verstetigt wird. Dieser Auftrag ist, wenn Sie so wollen, erfüllt. Wir werden im Herbst 2022 die Kredite für die Zeit von 2024 bis 2027 beantragen. Dieser Teil ist sicherlich erfüllt.

Jetzt kommen wir aber zu dem Teil, bei dem der Bundesrat nicht einverstanden ist, weitere Beträge dafür zur Verfügung zu stellen. Er betrifft eben die Arbeiten, die über das Programm Integrationsvorlehre hinausgehen. Konkret betrifft es die reine Integration von Jugendlichen aus dem EU/EFTA-Raum. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kantone das im Rahmen der Integrationsagenda gefordert haben. Ich erinnere mich, dass wir selbst einmal ein Gespräch hatten, als Sie KdK-Präsident waren. In der Zwischenzeit haben wir mit den Kantonen weitere Gespräche geführt. Wir haben uns hier nicht geeinigt, weil die Kantone - ich sage es jetzt einfach etwas profan - natürlich Geld wollen. Die Rede ist von 18 Millionen Franken. Das ist eigentlich auch gewissermassen das Preisschild dieser Motion. Wenn Sie der Motion zustimmen würden, würde der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung in ein Postulat beantragen, weil hier doch erhebliche Finanzmittel zur Diskussion stehen. Das steht auch im Text.

Sie, Herr Ständerat Würth, haben darauf hingewiesen, wie die Aufgabenteilung ausgestaltet ist. Wir haben uns immer auf den Standpunkt gestellt, dass sich der Bund bei den Flüchtlingen, wo das Völkerrecht zugrunde liegt und die Kantone keinen Ermessensspielraum haben, gegen aussen selbstverständlich verpflichtet. Er hat eine völkerrechtliche Verpflichtung zum Schutz von verfolgten Personen. Diese Personen werden auf die Kantone verteilt. Die Integration dieser Personen kostet Geld. Deshalb gibt es auch diese Integrationsagenda. In der Zwischenzeit haben wir - ich sage jetzt: aus politischen Gründen - das Programm Integrationsvorlehre und den Zugang zu diesen Geldern für Jugendliche aus dem EU/EFTA-Raum im Zuge des Begleitmassnahmenpakets zur Begrenzungs-Initiative etwas geöffnet.

Jetzt stellt sich einfach noch die Frage betreffend die Zuständigkeit bei zugewanderten Jugendlichen aus dem EU/EFTA-Raum in Sachen Integration. Dort ist es nicht eine völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist zwar Bundesrecht, das durch die Kantone angewendet wird, aber die Kantone haben dort trotzdem die Möglichkeit, Recht anzuwenden - ich weiss noch, wovon ich spreche. Es gibt einen Ermessensspielraum, man kann auch Personen wegweisen, auch Personen aus dem EU/EFTA-Raum. Das Ausländerrecht gibt durchaus einen gewissen Spielraum.

Wir haben ja, das möchte ich noch ergänzen, auch aus Ihrem Rat einen Auftrag. Es geht beispielsweise bei der Sozialhilfe darum, noch Korrekturen anzubringen - wir werden das jetzt bald bringen, das wird dann sicher wieder zu reden geben -; es geht darum, dass man bei Drittstaatenausländern bei der Sozialhilfe Korrekturen macht, eben auch gerade im Ausländerrecht, und dass man den Kantonen mehr Möglichkeiten gibt, um allfällige Aufenthaltsbewilligungen zu widerrufen. Das ist in etwa das Spannungsfeld, in dem wir stehen.

Also, noch einmal: Der Bundesrat steht der Motion zum jetzigen Zeitpunkt ablehnend gegenüber. Sollten Sie zustimmen, würde der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln, da es ja doch um Gelder in Millionenhöhe geht, die der Bund hier bezahlen müsste. Die Rede war von 18 Millionen Franken.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 27 Stimmen

Dagegen ... 6 Stimmen

(2 Enthaltungen)