21.3111, 21.3112

Schweizer Bürgerrecht für Menschen, die in der Schweiz geboren wurden (Ius Soli) / Die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation erleichtern

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ordnungsantrag Caroni

Zuweisung der Motion 21.3112 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung.

Motion d'ordre Caroni

Transmettre la motion 21.3112 à la commission compétente pour examen préalable.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Exakt fünfzig Jahre ist es her: 1971 waren die Schweizer Männer endlich bereit, den Schweizer Frauen das Stimm- und Wahlrecht einzuräumen. Die Schweiz war damit weltweit eines der letzten Länder, die Ja zum Frauenstimmrecht sagten. Das gereicht ihr nicht zum Ruhm.

Andererseits ist die Schweiz stolz auf ihre demokratische Tradition, zu Recht: Nach den USA ist die Schweiz die zweitälteste Demokratie weltweit und die älteste in Europa. Unsere demokratischen Rechte sind hervorragend ausgebaut. Mit den direkt-demokratischen Rechten der Verfassung von 1874 war unser Land weltweit ein Pionierstaat.

Ob die Schweiz nun voranging oder schwer in Rückstand geriet, immer mussten die demokratischen Rechte erkämpft werden; geschenkt wurden sie nie. Demokratischen Fortschritt gab es dann, wenn sich die dafür nötige Einsicht durchgesetzt hatte; von selbst kam das nicht.

Heute stehen wir vor einem neuen Problem, einer neuen grossen Herausforderung. Mehr als ein Viertel unserer Bevölkerung verfügt über keinen Schweizer Pass. Umgerechnet auf die Kantone bedeutet das, dass eine Bevölkerung in der Grössenordnung der Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Zürich und Aargau, bezogen auf die Schweiz, kein Stimm- und kein Wahlrecht hätte. Stellen Sie sich das einmal vor!

Viele der Betroffenen sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen und haben immer hier gelebt. Wir sind zwar nicht mehr, wie vor fünfzig Jahren, eine halbierte Demokratie, leider aber eine Dreivierteldemokratie. Der Zugang zum Schweizer Bürgerrecht ist heute sehr restriktiv und im internationalen, im europäischen Vergleich mit hohen Hürden verbunden. Das war nicht immer so. Wichtige Faktoren, welche die Einbürgerung erschweren, sind das komplexe dreistufige Verfahren mit je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlichen Anforderungen sowie das Abstammungsprinzip. Die hohen Hürden führen dazu, dass viele nie eine reale Chance auf Einbürgerung hatten, auch wenn sie in der Schweiz geboren sind und immer hier gelebt haben, z. B. dann, wenn sie selber oder ihre Eltern öfter den Wohnsitz wechseln mussten.

Die entscheidende Rolle der Gemeinden wie auch das fast reine Abstammungsprinzip stammen beide unter ganz anderen Voraussetzungen aus dem 19. Jahrhundert. Was die zentrale Rolle der Gemeinden betrifft, so war seinerzeit ausschlaggebend, dass für die Unterstützung Bedürftiger, zum Beispiel im Alter, das Heimatortprinzip galt. Das ist bekanntlich längst vorbei. Unterstützungsbedürftige werden im Alter nicht mehr an die Heimatgemeinde abgeschoben. Auch das Abstammungsprinzip, das Ius Sanguinis, versteht sich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der armen Schweiz des 19. Jahrhunderts. Die Schweiz war damals ein Auswanderungsland, das die Ausgewanderten mit dem Abstammungsprinzip an sich binden wollte.

Seitdem die Schweiz wirtschaftlich erfolgreich ist, ist sie kein Auswanderungsland mehr, sondern ein Einwanderungsland, wie alle wirtschaftlich erfolgreichen Länder oder Regionen. Die Schweiz ist hier in Europa besonders exponiert. Nehmen wir beispielsweise den Vergleich mit Österreich. Unser Nachbarland war vor hundert Jahren bevölkerungsmässig fast doppelt so gross wie die Schweiz. Heute liegen wir mit Österreich bevölkerungsmässig praktisch gleichauf. Man kann das für die Schweiz als Problem sehen und politisch negativ bewirtschaften. Aber irgendwann muss man auch bereit sein, die Realitäten zu sehen, die heutige Vielfalt unserer Bevölkerung als Spiegel des wirtschaftlichen Erfolgs, als Bereicherung, als Tatsache, die auch positive Seiten hat, nicht nur im Fussball.

Einem Land, das in der Realität durch Einwanderung geprägt ist, stellen sich beim Bürgerrecht andere Fragen als einem Auswanderungsland. Es stellt sich nämlich die Frage, wie wir gewährleisten können, dass die Menschen, die hier wohnen, arbeiten und leben, auch als vollwertiger Teil unserer Bevölkerung anerkannt werden. Hier muss die Schweiz ein neues Kapitel aufschlagen. Besonders zugespitzt stellt sich diese Frage bei der sogenannten zweiten Generation. Menschen, die schon immer hier gelebt haben, die hier geboren und aufgewachsen sind und hier die Schulen besucht haben, gehören zur Schweizer Bevölkerung. Sie gehören zu unserer Gesellschaft, zu unserer Wirtschaft. Sie sind Teil der Schweiz und ein vollwertiger Teil unserer Gesellschaft. Das soll mit dem Bürgerrecht auch formell anerkannt werden. Diese Selbstverständlichkeit, nicht weniger, verlangt die Motion für das Ius Soli.

Wenn ich an die Debatten zum Bürgerrecht in den letzten Jahrzehnten denke, dann weiss ich, dass ich Ihnen mit dieser Motion etwas zumute. Aber wir müssen beginnen, über die heutigen Realitäten nachzudenken, darüber, was das fehlende Bürgerrecht für die vielen Menschen heisst, die seit ihrer Kindheit Teil unserer Gesellschaft und Teil unserer Wirtschaft sind, und was es für das Selbstverständnis unserer Gesellschaft heisst, wenn so grosse Teile unserer Bevölkerung nicht über das Bürgerrecht verfügen.

Was ich hier verlange, ist nicht neu. Schon mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und der starken Arbeitsmigration in die Schweiz Ende des 19. Jahrhunderts verlangte der St. Galler Nationalrat Theodor Curti die Öffnung des Bürgerrechts. Der Bundesrat selbst befürwortete damals in der Folge das Ius Soli. 1967, also vor 54 Jahren, verlangte in diesem Rat der freisinnige Ständerat Alfred Borel mit einer Motion die Einführung eines begrenzten Ius Soli. Ständerat Borel beklagte, dass die Hürden auf dem Weg zum Bürgerrecht mit der Gesetzesrevision von 1952 so hoch wie nie zuvor geworden seien und der Bundesrat - mit Ludwig von Moos als damaligem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes - weit hinter dem Bundesrat von Anfang des Jahrhunderts zurückbleibe. Ständerat Borel stellte fest, dass die mit dem Wirtschaftsaufschwung verbundene starke Einwanderung nach einem anderen Umgang mit den Menschen, die ins Land gekommen seien, und ihren Kindern verlange. Bundesrat von Moos beantragte in der Folge, wie es damals noch möglich war, die Umwandlung der Motion in ein Postulat, worauf das Anliegen zwar als Postulat überwiesen, daraufhin aber schubladisiert wurde.

Heute, bei einem so hohen Anteil unserer Wohnbevölkerung ohne Schweizer Pass wie noch nie, ist der Zeitpunkt gekommen, die Forderung nach einer Öffnung des Schweizer Bürgerrechts wieder aufzunehmen. Es geht zum einen um die menschenrechtliche Dimension für die Betroffenen, die Secondas und Secondos, um das Recht auf Heimat für alle, die hier geboren und aufgewachsen sind und ihr Leben hier leben. Es ist erwiesen, dass die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration durch das Bürgerrecht gestärkt und gefördert wird und das Risiko der Diskriminierung vermindert wird. Zum andern geht es um das Selbstverständnis unserer Gesellschaft als einer Gesellschaft, die allen, die hier geboren sind und hier aufwachsen, unabhängig von der Herkunft die gleichen Chancen für die Entwicklung bieten soll. Das ist auch das grosse Versprechen, das im Fundamentalsatz unserer Verfassung über die Rechtsgleichheit angelegt ist.

Die Herausforderung, vor der wir stehen, betrifft nicht nur die Schweiz, sondern alle dynamischen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaften weltweit. Unsere Gesellschaften sind in den letzten Jahrzehnten heterogener und vielfältiger geworden. Wenn wir auf der Höhe unserer Aufgabe bleiben wollen, müssen wir Wege finden, die politischen Institutionen und ihre Voraussetzungen so anzupassen, dass sie Perspektiven für alle bieten, die hier geboren sind, hier leben, arbeiten und Teil unserer Gesellschaft sind. Die Öffnung des Bürgerrechts ist der Schlüssel dazu.

Was wir hier vertreten, kann als Verfassungspatriotismus bezeichnet werden. Mit "Verfassungspatriotismus" ist ein staatsbürgerliches Konzept gemeint, das im Gegensatz zu einem ethnisch begründeten Patriotismus steht. Massgebend für den Verfassungspatriotismus ist die Verpflichtung auf gemeinsame politische Werte - Pluralismus, Demokratie und Meinungsfreiheit - anstatt der Abstammung und der Sprachgemeinschaft.

Das trifft auf das Selbstverständnis des Schweizer Bundesstaates zu, denn die Schweiz war ja nie eine sprachlich, ethnisch und kulturell homogene Nation. Der Staatsrechtler Carl Hilty schrieb 1875, noch in den Gründungsjahrzehnten des Bundesstaates, in seinen berühmten Vorlesungen über die Politik der Eidgenossenschaft: "Weder nach Rasse noch nach Sprache noch nach der Geschichte bilden die Völker der Eidgenossenschaft ein altherkömmliches Ganzes. Ihr Zusammenschluss beruht auf einem politischen Gedanken von neuerem Datum. Ihre Nationalität ist heute nur das Werk einer Idee."

Daran können wir anknüpfen. Was macht die Schweiz aus? Es sind die Vielfalt der heutigen Gesellschaft und die Verpflichtung auf gemeinsame Werte wie Pluralismus, Freiheitsrechte, Demokratie. Demokratie verträgt sich aber nicht mit dem dauerhaften Ausschluss bedeutender Teile unserer Bevölkerung von den politischen Rechten.

Das sind die Gründe, weshalb ich Ihnen vorschlage, das Bürgerrecht über das Ius Soli für alle zu öffnen, die hier aufwachsen, die hier leben und die deshalb zur Schweizer Bevölkerung gehören. Ich lade Sie ein, in diese Debatte für die Zukunft unseres Landes einzusteigen. Es ist eine zentrale Debatte. Die Schweiz hat Besseres verdient als ein Bürgerrecht, das mehr als einen Viertel der Bevölkerung von den politischen Rechten ausschliesst.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Vielen Dank, dass ich hier meinen Ordnungsantrag begründen kann. Er beschränkt sich auf die Motion Mazzone 21.3112. Herr Präsident, wenn Sie den Hinweis gestatten, vielleicht wäre es zur Fokussierung der Debatte gut, wenn man den Antrag vorab diskutieren könnte. Man wüsste dann, was man materiell noch debattieren muss. Die materielle Debatte im Rat wäre dann nur noch auf die Motion Rechsteiner Paul fokussiert. Wenn die Motion Mazzone der Kommission zugewiesen würde, dann müsste man nicht auch noch inhaltlich darüber debattieren. Das wäre vielleicht praktisch.

Zum Inhalt: Ich anerkenne, dass hier eine gewichtige staatspolitische Frage aufgeworfen wird. Die Lösung, die Herr Kollege Rechsteiner vorschlägt, ist mir massiv zu radikal. Deshalb ist mein Ordnungsantrag auf den Vorstoss von Frau Mazzone beschränkt. 17 Jahre nach der letzten grossen Diskussion zur zweiten Generation und zu den Verfahren scheint es mir angemessen, sich das wieder einmal anzuschauen. Der Ständerat hat zu meinen Lebzeiten schon dreimal eine betreffende Regelung beschlossen: 1983, 1993 und 2003. Im Jahr 2013 gab es zwar keine neue Regelung, 2023 wäre aber dann ein Jubiläum, bei dem man sich fragen könnte, in welchem Verfahren namentlich ein Secondo Schweizerbürger werden kann.

Ich möchte der Motionärin noch nicht versprechen, dass ich dann inhaltlich für die Motion sein werde, aber ich glaube, die Frage sollte in der Staatspolitischen Kommission unseres Rates einmal angeschaut werden.

Mein letzter Hinweis zum Ordnungsantrag: Ich habe die Agenda der SPK-S gesehen, und ich stelle fest, dass es für eine solch wichtige Debatte auch die nötige Zeit gäbe.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Frau Mazzone, sind Sie mit dem Ordnungsantrag Caroni einverstanden?

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

J'accepte volontiers cette proposition de transmettre ma motion à la commission.

Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte mich zur Motion Rechsteiner Paul 21.3111 äussern.

Es ist richtig: Die Erreichung des schweizerischen Bürgerrechts ist an Anforderungen geknüpft. Jawohl, es ist ein Aufwand, schweizerischer Staatsbürger oder schweizerische Staatsbürgerin zu werden. Wir haben diese Anforderungen in der Schweiz in den letzten Jahren den politischen, gesellschaftlichen Gegebenheiten immer wieder angepasst, wir haben spezifische Erleichterungen vorgenommen usw.

Das Bürgerrecht in der Schweiz ist aufgrund der Tradition sehr stark in den Gemeinden, dann im Kanton und dann im Bund, in diesem Dreiklang, verankert. Heute läuft die Einbürgerung, Sie kennen das, über die Gemeinden. Die Gemeinden, das ist wichtig, kennen die einbürgerungswilligen Damen und Herren. Ich meine, diese Praxis ist nicht nur bewährt, sondern sie ist von der Bevölkerung akzeptiert.

Warum ist sie von der Bevölkerung akzeptiert? Sie wurde in mehreren Volksabstimmungen so angenommen, zum einen auf eidgenössischer Ebene, zum andern dann mit der Umsetzung der eidgenössischen Gesetzgebung auch auf kantonaler Ebene. Die Diskussionen dazu waren in der Regel nicht nur einfach. Die Praxis ist akzeptiert und transparent. Jeder Einbürgerungswillige, der hier wohnt, jede Einbürgerungswillige, die hier wohnt, weiss, welche Anforderungen er oder sie erfüllen muss, um zum schweizerischen Bürgerrecht zu kommen.

Die Schweiz kennt das Ius Soli nicht. Das Ius Soli, wie es jetzt vom Motionär verlangt wird, ist eine fundamentale Abkehr von der historischen Tradition des schweizerischen Bürgerrechts. Wenn wir legiferieren, dann müssen wir - das ist für mich sehr wichtig - immer auch die Traditionen anschauen. Woher kommen wir, was passt zu unserem Land? Wenn wir jetzt diese neue Regelung beschliessen, dann gehen wir eigentlich in eine Richtung, wie sie mehr die angelsächsischen Staaten kennen, die eben damals vor allem Einwanderungsstaaten waren. Das Ius Soli kommt aus den USA, aus Australien, aus Kanada. In Europa kennt man das weniger und hat heute eigentlich mehr Mischungen aus Ius Soli und Abstammungsprinzip.

Ich sehe zurzeit keine Notwendigkeit, unser bewährtes System zu ändern. Noch einmal: Wichtig ist, dass jeder und jede Schweizer Staatsbürger respektive Schweizer Staatsbürgerin werden kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Und jawohl, noch einmal, das braucht einen spezifischen Akt der Anerkennung unserer Voraussetzungen und auch eine aktive Auseinandersetzung mit unseren staatspolitischen Grundlagen. Die meisten Kantone, so auch der Kanton Uri, kennen ja heute beispielsweise Staatskundetests und so weiter. Ich finde das ausserordentlich wichtig, und in der direkt-demokratischen Legitimation sagt eben das Schweizervolk, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit wir jemanden als Staatsbürger oder Staatsbürgerin aufnehmen.

Ein anderer Punkt, der jetzt noch nicht angesprochen wurde, den ich aber hier erwähnen möchte, ist, dass das Ius Soli unter den heutigen Gegebenheiten äusserst kritisch zu betrachten ist. Das Ius Soli kann auch als Einfallstor für die Umgehung von Migrationsbestimmungen ausgelegt werden, weil die Staatsbürgerschaft ein absolutes Aufenthaltsrecht im Staat sichert. Aufgrund des menschenrechtlich verankerten Rechts des Kindes auf ein Familienleben ergibt das ein sehr starkes Argument für ein Aufenthaltsrecht der Eltern. Das heisst, dass das Ius Soli die Zuwanderung eben antreiben kann, indem man sich dieses Aufenthaltsrecht aufgrund der Geburt des Kindes sichern kann.

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen und weiterhin auf unser bewährtes, traditionsreiches, historisches, direkt-demokratisch legitimiertes Einbürgerungsrecht zu setzen.

Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Par sa motion, notre collègue Rechsteiner souhaite établir un nouvel automatisme en matière de naturalisation. En plus de la transmission de la nationalité par filiation, il faudrait, selon ses propos, accorder une naturalisation du simple fait de la naissance sur le sol helvétique. Si la solution qui nous est proposée ici est fausse, c'est parce que la motion aborde la question dans le mauvais sens. La naturalisation n'est pas la première étape du processus d'intégration, mais bien sa conclusion. Il serait faux d'accorder ce privilège de manière large et automatique alors qu'en réalité, il doit être accordé en conclusion d'une démarche personnelle et de l'adhésion à une culture et à ses valeurs. Offrir la possibilité de se naturaliser pour une simple raison de circonstance extérieure, comme le lieu de naissance, c'est donner le passeport helvétique à deux catégories de personnes: celles qui ne peuvent pas se naturaliser, faute de remplir des conditions minimales, et celles qui ne le veulent pas. Les premières, qui ne remplissent pas les exigences de base telles que des connaissances élémentaires sur la Suisse ou la maîtrise d'une langue nationale, n'ont de toute évidence pas mené leur processus d'intégration à son terme. Les secondes, qui ne veulent pas accomplir les procédures visant à obtenir le passeport alors qu'elles le pourraient, n'accordent manifestement que peu d'importance à la nationalité helvétique.

Par ailleurs, la motion va dans le mauvais sens puisque la Suisse naturalise d'ores et déjà plusieurs dizaines de milliers de personnes par année. Créer une inégalité de traitement en abandonnant les exigences pour les personnes nées en Suisse n'a pas de sens.

Je vous invite donc à rejeter clairement cette motion.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Nur eine kurze Replik, wenn die Gelegenheit zur Debatte nicht weiter genutzt wird, vor allem an Frau Z'graggen: Es ist eine Sache, sich auf Traditionen zu berufen. Ich habe darauf hingewiesen, welche Argumente aus der Vergangenheit über das Selbstverständnis der Schweiz, darüber, wie die Schweiz sich versteht, dafür sprechen, auch bei der Einbürgerung eine Entwicklung vorzunehmen. Es geht aber vor allem darum, dass wir in diesem Parlament die politische Aufgabe haben, uns den Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu stellen.

Es ist eine Realität, dass die Schweiz, seit sie wirtschaftlich erfolgreich ist, ein Einwanderungsland geworden ist. Wir haben eine so hohe Zahl von Menschen, die nicht über den Schweizer Pass verfügen, wie überhaupt noch nie. Es ist für uns als ein demokratisches Land ein Problem, wenn über ein Viertel der Bevölkerung nicht über den Schweizer Pass verfügt. Wir müssen Lösungen für diese Problematik finden, im Interesse der Schweiz, im Interesse der Zukunft unseres Landes.

Sie haben darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass Prüfungen abgenommen werden, beispielsweise über Staatskunde. Der Vorschlag des Ius Soli ist aber an Menschen adressiert, die hier geboren wurden, die hier aufgewachsen sind, die Teil unserer Bevölkerung sind, so wie alle anderen von uns, die hier zur Schule gegangen sind, die alle Ausbildungen durchlaufen haben und bei denen von einer vollen Integration auszugehen ist. Das Ius Soli ist die geeignete Lösung für diese Problematik; das ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen europäischen Ländern der Fall. Es gibt im Einbürgerungsrecht noch andere Fragen, die sich stellen. Aber dies ist eine adäquate Lösung für dieses Problem.

Sie sprachen am Schluss noch das Problem des Geburtstourismus an. Das ist hier nicht gemeint. Es geht hier um das Verfassungsprinzip. Eine Umsetzung müsste über die Gesetzgebung erfolgen. Nicht uninteressant ist im Moment, was im deutschen Koalitionsvertrag zu lesen ist und woran in Deutschland auch die FDP mitgewirkt hat: Dort wird ein konstanter Aufenthalt eines Elternteils von mindestens fünf Jahren vorausgesetzt. Hier ist also nicht das Problem des Geburtstourismus adressiert, sondern es geht um die Menschen, die Teil unserer Wohnbevölkerung sind, die hier aufgewachsen sind, die hier zur Schule gegangen sind, die hier arbeiten und leben.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Herr Rechsteiner verlangt mit seiner Motion eine Verfassungsänderung; das wurde dargelegt. Es geht darum, wie ich im Motionstext lese, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Einführung des Ius Soli zuzuleiten. Wer in der Schweiz geboren wurde, soll auch das Recht auf die Schweizer Staatsangehörigkeit haben. Ich komme noch darauf zurück, weil das dem widerspricht, was Sie in Bezug auf andere europäische Staaten gesagt haben.

So, wie diese Motion formuliert ist, ist einfach der Geburtsort entscheidend, also das Prinzip, wo jemand geboren wird. Dieses Prinzip kennen beispielsweise die USA. Man weiss auch, dass es viele Menschen, viele Familien, viele Touristen gibt, die z. B. in die USA reisen, damit ihre Kinder die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie auf die Welt kommen.

Mit dem Ius-Soli-Prinzip könnte die Schweiz nach Auffassung des Bundesrates die Zuwanderung und vor allem auch die Einbürgerung nicht mehr selbst steuern. Mit der Einführung des Ius-Soli-Prinzips würde die zweite Ausländergeneration - das haben Sie ausgeführt, darum geht es Ihnen ja, darum geht es dann auch in der Motion Mazzone, die jetzt nicht beraten wird -, die in der Schweiz geboren wurde, automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten, ohne ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Ich habe es vorhin schon gesagt: Kinder, deren Eltern sich zum Zeitpunkt der Geburt in der Schweiz aufhalten - auch als Touristen -, erhielten automatisch das Bürgerrecht; dessen muss man sich bewusst sein. Das hätte auch zur Folge, dass die Eltern wegen dem Schutz des Privatlebens und des Familienlebens nach Artikel 8 EMRK aufgrund des Schweizer Bürgerrechts ihres Kindes in der Schweiz bleiben könnten.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass nur Personen, die erfolgreich integriert sind, das Schweizer Bürgerrecht erhalten können sollen. Er lehnt einen Automatismus ab. Die Einbürgerungsverfahren sind heute auf die konkreten Gegebenheiten in den Kantonen und Gemeinden abgestimmt. Die Erteilung des Bürgerrechts wird durch Fachkommissionen oder durch die Gemeindeversammlungen vorgenommen. Damit ist heute sichergestellt, dass Personen eingebürgert werden, die auch integriert sind. Mit dem Ius Soli, dessen muss man sich bewusst sein, wäre die Mitwirkung der Kantone und Gemeinden nichtig. Diese hätten dazu nichts mehr zu sagen.

Nun, wenn gesagt wird, man kenne das Ius Soli auch in anderen europäischen Staaten, dann möchte ich dazu noch kurz etwas anbringen. Es ist so, dass es das voraussetzungslose Ius Soli, dass also die Staatsbürgerschaft rein aufgrund der Geburt an einem Ort erteilt wird, in keinem EU-Staat gibt. In der Regel ist es so, dass die häufigste Bedingung jene ist, dass die Eltern vor der Geburt des Kindes eine bestimmte Zeit im Land gelebt haben müssen. Es sind vier EU-Länder, die solche Regeln eines bedingten Ius Soli haben, das sind Belgien, Deutschland - heute schon -, Irland und Portugal. Dort wird eine Mindestwohnsitzfrist der Eltern von drei bis zehn Jahren verlangt.

Dann gibt es das doppelte Ius Soli. In einigen EU-Ländern, das sind Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien, können im Land geborene Kinder das Bürgerrecht mit der Geburt erwerben, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls im Land geboren wurde. Dann gibt es ein bedingtes doppeltes Ius Soli in Belgien und Griechenland. Das heisst, es besteht eine zusätzliche Bedingung: Ein Elternteil muss ebenfalls im Land geboren sein und eine bestimmte Dauer in diesem Land gelebt haben.

Zusammengefasst: Es gibt keinen anderen europäischen Staat, der Kindern von ausländischen Staatsangehörigen, die in seinem Hoheitsgebiet geboren werden, automatisch und bedingungslos die Staatsangehörigkeit verleiht.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass bei uns eben das Einbürgerungsverfahren sehr stark auch von den Gemeinden geprägt ist, dass es wichtig ist, dass man auch vor Ort integriert ist, im Kanton, in dem man wohnt, oder eben in der Gemeinde, in der man sich aufhält. Der Bundesrat lehnt den Automatismus des Ius Soli ab.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich mache das jetzt zum ersten Mal, aber ich muss in Bezug auf die Bedingungen doch nochmals widersprechen: Diese könnten in der Gesetzgebung formuliert werden, wenn Sie der Motion zustimmen. Davon ist jetzt nach der Diskussion und aufgrund der politischen Ausgangslage nicht auszugehen. Aber angenommen, dass Sie ihr zustimmen würden: Es wird eine Verfassungsgrundlage verlangt. Die Umsetzung, die konkreten Modalitäten müssten dann nachher im Rahmen der Gesetzgebung geregelt werden. Das sage ich einfach zur Klarstellung.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

21.3111

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 13 Stimmen

Dagegen ... 29 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

31.3112

Angenommen gemäss Ordnungsantrag Caroni

Adopté selon la motion d'ordre Caroni