21.459
Autoriser la réaffectation complète d'hôtels créés selon l'ancien droit
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Büchel Roland, Bulliard, Dettling, Graber, Imark)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Büchel Roland, Bulliard, Dettling, Graber, Imark)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Graber Michael · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Vor fast zehn Jahren haben das Schweizervolk und die Stände die Zweitwohnungs-Initiative angenommen. Das Resultat war damals denkbar knapp, und die bürgerlichen Parteien müssen sich da auch ein wenig selbst an der Nase nehmen; damals wurde der Abstimmungskampf ein wenig verschlafen. Ich weiss, wenn zu Ihnen ein Vertreter aus dem Kanton Wallis zu Zweitwohnungen spricht, dann ist das für einen Teil der Schweizer per se schon einmal verdächtig. Ich kann Ihnen aber versichern: Dieser Vorstoss ist zentral für die Hotellerie in der ganzen Schweiz. Hier geht es um reale Bedürfnisse der Hotellerie, um Probleme, mit denen sie konfrontiert ist.
Vor sechs Jahren wurde dann, nach Annahme der Zweitwohnungs-Initiative, das Zweitwohnungsgesetz in Kraft gesetzt. Mehrere Bestimmungen weisen heute einen doch enormen Reformbedarf auf, so eben auch Artikel 8 Absatz 4, um den es in meiner parlamentarischen Initiative geht. Artikel 8 Absatz 4 soll Hoteliers nicht mehr rentabler Hotels den Marktaustritt ermöglichen. Der Artikel ist heute äusserst restriktiv formuliert und schlicht nicht praxistauglich. Ein Hotel, das nicht rentabel ist, muss zunächst einmal unverschuldet in diesen Zustand geraten sein. Weiter muss es bereits vor dem 11. März 2012 - also vor Annahme der Zweitwohnungs-Initiative durch Volk und Stände - existiert haben, und es muss seit mindestens 25 Jahren bewirtschaftet worden sein. Die Nichtrentabilität muss durch ein Gutachten dargelegt werden. Zumeist sind das Gutachten, die von der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erstellt werden. Das ist auch noch eine Hürde, die zu nehmen ist. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein altrechtliches Hotel die Hauptnutzfläche zu 50 Prozent zu Zweitwohnungen umnutzen; dies auch in Gemeinden, die bereits über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent verfügen. Mit meiner parlamentarischen Initiative soll die Umnutzung neu eben auf 100 Prozent erhöht werden.
Denjenigen unter Ihnen, die sich schon die Frage stellen, wie es denn ausserhalb der Bauzone wäre, kann ich versichern, dass es keinen Einfluss auf die Hotels ausserhalb der Bauzone hätte. Da müssten kumulativ immer auch noch die Bedingungen für Umnutzungen gemäss dem Raumplanungsgesetz erfüllt sein. Faktisch betrifft diese parlamentarische Initiative nur Umnutzungen innerhalb der Bauzone, denn ausserhalb sind die Umnutzungsanforderungen sowieso noch viel restriktiver.
Aber kehren wir zunächst einmal zurück zum Ursprung, und führen wir uns die korrekte Bezeichnung der Zweitwohnungs-Initiative vor Augen. Diese lautete nämlich wie folgt: "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!". Wenn man diese Bezeichnung nun semantisch anschaut, dann sieht man, dass das wichtigste Wort nicht "Zweitwohnungen" ist, wie das jetzt heute immer in den Köpfen hallt, sondern "Bau". Es ging darum, die Zubetonierung unserer schönen Landschaft zu verhindern. Man wollte nicht, dass in den touristischen Destinationen noch mehr gebaut wird und eben noch mehr Zweitwohnungen entstehen.
In meiner Initiative geht es gerade nicht um die Bautätigkeit, sondern um die Umnutzung. Es geht also immer nur um bestehende Gebäude, und es steht nicht die Bautätigkeit im Fokus. Vor diesem Hintergrund wurden die Ziele der Initianten und auch der Bevölkerung, die der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt hat, eigentlich voll und ganz erreicht. Denn in den touristischen Destinationen, Sie können selbst hingehen und sich ein Bild davon machen, ist die Bautätigkeit wirklich quasi auf null gesunken; es gibt dort keine Neubauten mehr.
Die parlamentarische Initiative ist zudem nichts anderes als die ursprüngliche Version, die der Bundesrat bei der Umsetzung vorgesehen hatte. Die 50 Prozent sind nichts anderes als ein gutschweizerischer parlamentarischer Kompromiss, der aber, wie die letzten sechs Jahre gezeigt haben, völlig praxisuntauglich ist. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Hotel, das heute schon nicht rentabel geführt werden kann, rentabler wird, wenn es nur mehr die Hälfte seiner Fläche bewirtschaftet. Das ist zunächst einmal in der Praxis ein Ding der Unmöglichkeit. Für die anderen 50 Prozent, die man eben nicht zu Zweitwohnungen umnutzen kann, existiert schlicht kein Markt. Wenn Sie in den Destinationen schauen: Erstwohnungen gibt es meistens genug, es werden gar keine neu gebaut.
Die Hotellerie war schon vor Corona ein hartes Business, und viele haben da viel Herzblut investiert - auch ihre Altersvorsorge. Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative zuzustimmen, denn es geht um nichts anderes als darum, dass ein Hotelier auch sein Grundeigentum frei nutzen oder eben umnutzen kann.Also ist dem aus freiheitlicher Sicht zuzustimmen. (Zwischenruf der Präsidentin: Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss kommen, die fünf Minuten gelten auch noch abends um 18 Uhr!) Ich bin gleich so weit.
Ich danke Ihnen, dass Sie die Zeichen der Zeit erkennen und der parlamentarischen Initiative Folge geben.
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Ich danke Ihnen dafür, dass Sie doch noch ein Ende gefunden haben.
Egger Mike · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich spreche zur parlamentarischen Initiative 21.459, "Vollständige Umnutzung von altrechtlichen Hotels zulassen". Die Umnutzung von Hotels zu maximal 50 Prozent ihrer Hauptnutzfläche, wie es das Gesetz heute vorsieht, wurde aufgrund der fehlenden Realisierbarkeit auf dem Markt praktisch nie umgesetzt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe:
1. Aus baulicher Sicht sind solche Teilumbauten schwierig zu bewerkstelligen, und in Bezug auf die aktuelle Preisentwicklung von Immobilien machen solche Vorschriften wenig Sinn. Die Preisentwicklung zeigt, dass Bauland ein knappes Gut ist. Nur 7 Prozent der gesamten Fläche in der Schweiz dürfen bebaut werden.
2. Wirtschaftlich gesehen ist eine Teilumnutzung ein Unsinn. Ein kleiner, unrentabler Betrieb wird durch eine Reduktion seiner Nutzfläche um die Hälfte nicht einfach rentabel, und Sie werden keine Bank in der Schweiz finden, die dafür einen Kredit gibt. Anstatt dass diese Liegenschaften in neuem Glanz erstrahlen, werden sie verlottern und verwahrlosen.
Es wäre also sinnvoll, die aktuellen Bestimmungen zu korrigieren, denn sie bremsen den Strukturwandel, indem kleine Betriebe ohne Zukunft am Marktausstieg gehindert werden. Am Anfang der Zweitwohnungs-Initiative stand die Feststellung von Franz Weber, dass die Gemeinde Bellwald im Goms zu 80 Prozent wie ausgestorben war, weil es sehr viele kalte Betten gab. Wenn man das Ziel hat, kalte Betten zu beseitigen, dann ist es egal, ob sie in Form von Zweitwohnungen oder in Form von Hotelzimmern kalt bleiben. Wenn wir das ändern möchten, dann sollten die Betten eben nicht mehr kalt sein.
Der korrekte Titel der Zweitwohnungs-Initiative lautete formell wie folgt: "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" Es ging also um die Bautätigkeit, nicht um die Umnutzung von bestehenden Gebäuden. Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative Graber geht es nicht um Neubauten, sondern um eine sinnvolle Umnutzungsmöglichkeit von bestehenden Gebäuden. Durch eine Korrektur wird Folgendes erreicht:
1. Die Landschaft wird nicht zubetoniert. Diese Betriebe sind vielfach ein Herzstück der Destinationen und Teil der in der Revision RPG 1 vorgesehenen Verdichtung. Ein Gebot zum verdichteten Bauen leitet sich bereits aus dem Gebot zur haushälterischen Nutzung des Bodens ab, welche ein grundlegendes Ziel der Raumplanung darstellt. Die Siedlungsentwicklung ist gemäss dem RPG nach innen zu lenken, und es sind kompakte Siedlungen zu schaffen. Die Begrenzung der Siedlungen in ihrer Ausdehnung ist ein zentraler Planungsgrundsatz des RPG.
2. Die dadurch geschaffenen Zweitwohnungen können zur Belebung und zur Wertschöpfungskette der Randregionen beitragen. Zudem haben Zweitwohnungen für die Gemeinden eine stabilisierende Wirkung, wie der Frankenschock und die Covid-19-Krise gezeigt haben.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, da hier die Umnutzung von bestehenden Gebäuden und Flächen im Vordergrund steht und somit dem Grundsatz des verdichteten Bauens, der optimalen Flächennutzung, Rechnung getragen wird.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe libéral-radical
Die parlamentarische Initiative Graber zielt auf eine Änderung von Artikel 8 Absatz 4 des Zweitwohnungsgesetzes ab. Diese Bestimmung sieht für altrechtliche Beherbergungsbetriebe und damit für Betriebe, die vor dem 11. März 2012 bestanden haben, insofern eine Ausnahme vom Verbot neuer Zweitwohnungen vor, als sie maximal 50 Prozent ihrer Hauptnutzfläche zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen und damit zu Zweitwohnungen umnutzen dürfen. Die Bedingungen sind eine minimale Bewirtschaftungsdauer von 25 Jahren, dass der Betrieb unverschuldet nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann und dass keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Damit sollte der Marktaustritt nicht mehr rentabler Hotels ermöglicht werden.
Kollege Graber verlangt nun mit seiner parlamentarischen Initiative, dass die Quote auf 100 Prozent erhöht wird und altrechtliche Hotels vollständig zu Zweitwohnungen umgenutzt werden können. Begründet wird das Anliegen wie folgt: Es müsse möglich sein, dass Hotels vollständig vom Markt verschwinden. Ein Hotelbetrieb, der auf 100 Prozent seiner Nutzfläche nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden könne, werde nicht wirtschaftlicher, wenn seine Nutzfläche um die Hälfte reduziert werde. Dies führe zu einer Minderung statt zu einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Es widerspreche zudem den Zielen des Zweitwohnungsgesetzes nicht, wenn unrentable Hotelbetriebe schliessen und die damit verbundene, bereits bestehende Nutzungsfläche touristisch genutzt werde.
Die Mehrheit Ihrer Kommission verkennt die angesprochene Problematik nicht. Allerdings ist bereits nach bestehender gesetzlicher Regelung eine vollständige Umnutzung zu Wohnzwecken möglich. Der Nutzung der verbleibenden Fläche für Erstwohnungen steht nichts entgegen, und gerade dies ist in Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil vielfach gesucht. Das geltende Gesetz lässt damit genügend Spielraum. Hinzu kommt, dass gemäss der Mehrheit eine Änderung der Umnutzungsregeln die tiefgreifenden Probleme im Zusammenhang mit unrentablen Hotels nicht lösen würde. Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen bräuchte es nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission einen umfassenderen Ansatz.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der besagten Umnutzungsregel um einen Kompromiss handelte, welcher dazu führte, dass auf ein Referendum verzichtet wurde. Mit einer Änderung, wie sie die parlamentarische Initiative verlangt, würde dieser Kompromiss nun infrage gestellt. Es wäre dann auch die Rechtssicherheit tangiert, da der Änderung keine veränderten Verhältnisse zugrunde liegen.
Eine Minderheit Ihrer Kommission hält demgegenüber die verlangte Gesetzesanpassung als Basis für pragmatische Lösungen in den Bergkantonen für nötig. Mit lediglich 50 Prozent der Nutzungsfläche für Zweitwohnungen werde die Gewinnschwelle für eine Umnutzung kaum erreicht. Die Möglichkeit, den Rest in Erstwohnungen umzunutzen, wird allerdings nicht berücksichtigt. Die Minderheit führt weiter an, eine wirtschaftlich realisierbare Umnutzung sei von öffentlichem Interesse. Sie könne verhindern, dass bestehende Gebäude zu Ruinen verkämen und so dem Dorfbild schadeten. Die Minderheit weist auch darauf hin, dass die verlangte Gesetzesänderung nur die Verwendung bereits bestehender Gebäude betreffe und deshalb das Kernanliegen des Zweitwohnungsgesetzes nicht tangiere.
Ihre Kommission lehnt das Anliegen der parlamentarischen Initiative mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Graber Michael · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ja, Frau Kollegin Vincenz, Sie sind nicht nur meine geschätzte Kollegin in der UREK, sondern auch Präsidentin der FDP-Frauen Schweiz. Wie vereinbaren Sie Ihre freiheitlich-liberale Haltung und den freiheitlichen Anspruch auf Eigentumsgarantie mit der Tatsache, dass man seine Hotels nicht einfach frei umnutzen kann? Wie sieht das für Sie aus liberaler Sicht aus?
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe libéral-radical
Auch die liberale Sicht hat natürlich irgendwo Grenzen, wenn in der Vergangenheit entsprechende parlamentarische, politische Kompromisse geschmiedet wurden. Das ist hier der Fall, und es gibt keine veränderten Verhältnisse, die diesen Kompromiss infrage stellen würden.
Clivaz Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe des VERT-E-S
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie a procédé, le 12 octobre 2021, à l'examen préalable de l'initiative parlementaire "Autoriser la réaffectation complète d'hôtels créés selon l'ancien droit", déposée par le conseiller national Michael Graber.
Cette initiative vise à modifier la réglementation concernant la réaffectation des hôtels non rentables situés dans des communes dont la proportion de résidences secondaires est supérieure à 20 pour cent. L'auteur demande que les hôtels exploités depuis au moins vingt-cinq ans qui ne sont plus rentables puissent être entièrement transformés en résidences secondaires, alors que seule une transformation à raison de 50 pour cent de leur surface est autorisée actuellement, selon le compromis qui avait été trouvé à l'époque au Parlement, lors de l'adoption de la loi de mise en oeuvre de l'initiative Weber.
La majorité de la commission est d'avis que le droit en vigueur offre une marge de manoeuvre suffisante: il est déjà possible, actuellement, de transformer entièrement des hôtels en logements, une moitié en résidences secondaires et l'autre moitié en surfaces commerciales ou en résidences principales. Or, ce sont ces dernières qui font souvent défaut dans les communes ayant un taux de résidences secondaires élevé.
C'est pourquoi la majorité de la commission s'oppose à la transformation intégrale des infrastructures hôtelières non rentables en résidences secondaires. Elle considère de plus qu'une modification de la règle relative à la transformation de ces infrastructures ne résoudrait en rien les problèmes liés aux hôtels non rentables, qui sont en fait beaucoup plus profonds. Pour ce faire, il faudrait adopter une approche plus globale pour apporter un soutien aux régions structurellement défavorisées.
En outre, la majorité de la commission ne souhaite pas remettre en question le compromis trouvé en 2015 avec l'adoption de la loi sur les résidences secondaires. C'est ce compromis qui avait permis d'éviter la tenue d'un référendum. La majorité de la commission voudrait également garantir la sécurité du droit: vu que la situation de base n'a pas changé, elle considère qu'une modification de la loi ne s'impose pas.
Une minorité propose à l'opposé de soutenir l'initiative parlementaire. Elle considère qu'avec une surface convertible en logements secondaires de seulement 50 pour cent, il est difficile d'atteindre le seuil de rentabilité et d'éviter que des bâtiments existants ne tombent en ruine et n'affectent l'image des villages concernés. La minorité souligne en outre que la modification préconisée ne concerne pas les activités de construction dans les communes à fort taux de résidences secondaires, mais seulement l'utilisation de bâtiments existants et que, par conséquent, elle n'affecte en rien l'objectif premier de la loi sur les résidences secondaires.
Au final, la commission vous propose, par 15 voix contre 6 et 3 abstentions, de ne pas donner suite à l'initiative.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Egger Mike beantragt, ihr Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 76 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr
La séance est levée à 18 h 50