20.3322

Ne pas interrompre l'apprentissage des requérants d'asile déjà intégrés dans le marché suisse de l'emploi

Markwalder Christa · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Viele Lehrbetriebe in der Schweiz haben aufgrund von Aufrufen aus der Politik und von Wirtschaftsverbänden jungen Asylsuchenden die Chance auf eine Vorlehre oder eine Lehre geboten, damit sie sich in unseren Arbeitsmarkt integrieren und ihr Leben selbstständig bestreiten können. Diese Lernenden haben eine Landessprache gelernt, sich um eine Lehrstelle beworben, diese aufgrund ihres Arbeits- und Leistungswillens auch erhalten und machen sich in Berufen nützlich, in denen es uns an Nachwuchs fehlt, so zum Beispiel im handwerklichen Bereich oder im Gesundheitswesen.

Lehrbetriebe, die jungen Asylsuchenden eine solche Chance bieten, machen dies sicherlich mit einer ethischen und humanitären Überzeugung, doch nicht einfach alleine aus Altruismus. Oft sind es inhabergeführte KMU, die das Potenzial dieser jungen Menschen erkennen und ihnen den Weg in eine berufliche Zukunft ermöglichen, damit auch den beruflichen Nachwuchs sichern und gleichzeitig mithelfen, dass diese Menschen eigenständig leben können und nicht via Not- oder Sozialhilfe von den Steuerzahlenden finanziert werden müssen. Wenn nun während dieser Ausbildung ein negativer Asylentscheid ergeht, werden diese jungen Leute zum Lehrabbruch gezwungen, in die Nothilfe abgeschoben und einer ungewissen, deprimierenden Zukunft ausgesetzt.

Meine Motion fordert deshalb, dass die gesetzlichen Grundlagen und die behördliche Praxis dahingehend angepasst werden, dass Asylsuchende mit einem gültigen Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag ihre Lehren und Ausbildungen weiterführen und abschliessen können. Wenn sie dann unser Land verlassen müssen, haben sie die Zeit in der Schweiz dank ihrer persönlichen Anstrengungen für eine Ausbildung investiert, die ihnen in der Zukunft in ihrem Heimatland oder anderswo wieder zugutekommt. Wenn sie unser Land nicht verlassen können, zum Beispiel, weil ihr Herkunftsland Afghanistan ist oder Eritrea, das grundsätzlich keine Landsleute zurücknimmt, sind sie in unserem Arbeitsmarkt so gut integriert, dass sie fortan auf eigenen Beinen stehen können und nicht auf Dauer auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies ist eine klassische Win-win-win-Situation, für die Betroffenen, für die Lehrbetriebe, die in die Lernenden investiert haben, und für uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die nicht für den Lebensunterhalt dieser Menschen aufkommen müssen.

Es ist nicht ein marginales Problem, von dem wir hier sprechen. Gemäss einer vorsichtigen Schätzung des Vereins "Eine Lehre - eine Zukunft" waren in den Jahren 2018 bis 2020 schweizweit rund 600 bis 800 Personen von erzwungenen Lehrabbrüchen betroffen, aufgrund von negativen Asylentscheiden. Rechnet man die Kosten für die Kantone für eine durchschnittliche Verweildauer von drei Jahren in der Nothilfe auf, kostet das uns Steuerzahlende mehr als 34 Millionen Franken. Dies müsste nicht sein, wenn die Lernenden ihre Ausbildung abschliessen könnten. Es ist denn auch nicht so, dass sich das "Problem" der altrechtlichen Fälle von selber lösen würde. Auch in der neuen Asylpraxis werden im erweiterten Verfahren vertiefte Abklärungen verlangt, die zu einer Verfahrensdauer von weit über 140 Tagen führen können.

Die Härtefallregelung als propagierte Lösung ist angesichts der Vielzahl der Fälle und der unterschiedlichen Praxis in den Kantonen und seitens des Bundes höchst unbefriedigend und deshalb nicht tauglich, um diese Probleme zu lösen. Allerdings sind wir Volksvertreterinnen und Volksvertreter dafür gewählt, Probleme zu lösen und nicht neue Probleme zu schaffen, wie es mit diesen erzwungenen Lehrabbrüchen andauernd geschieht.

Gerade angesichts der humanitären Krise, die der brutale russische Aggressionskrieg in der Ukraine auslöst und bei der auch die Schweiz aufgefordert ist, ihren solidarischen Beitrag zur Bewältigung zu leisten, ist es dringend nötig, unsere gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass wir jungen, arbeitswilligen, in den Schweizer Arbeitsmarkt integrierten Menschen eine Chance geben: für ihre eigene persönliche Zukunft, aber auch für unsere Gesellschaft und für unsere Volkswirtschaft, die gerade in diesen Berufen mit einem Fachkräftemangel konfrontiert ist.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu unterstützen und diesen jungen Menschen ihre Lebenschancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, anstatt ihnen ihre Zukunft unnötig zu verbauen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Der Bundesrat beantragt die Motion zur Ablehnung. Es gilt eigentlich die gleiche Argumentation wie damals bei der Motion Grossen Jürg 19.4282, "Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid". Wenn man schaut, wann die Motion 20.3322 eingereicht wurde, dann sieht man, dass es im Jahr 2020 war. Ich muss Ihnen sagen: Seither ist schon einiges passiert. Ich kann Ihnen sagen, dass das Staatssekretariat für Migration am 1. August 2021 beispielsweise seine Weisungen zum Asylgesetz angepasst hat, in denen die Ausreisefrist geregelt wird. Hier ist es mit einer Verlängerung der Ausreisefrist jetzt möglich, dass rechtskräftig weggewiesene Personen ihre Lehre beenden können, sofern sie kurz vor dem Abschluss stehen. Diese Frist wurde also von maximal sechs Monaten auf zwölf Monate erhöht.

Ich muss Ihnen einfach sagen, dass wir hier über Fälle sprechen, in welchen Leute einen Lehrvertrag bekommen haben, obwohl sie einen negativen Asylentscheid erhalten hatten. Das geht nicht! Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass Personen, die noch im Verfahren sind - wofür der Staat aufgrund der alten Asylverfahren, die lange gedauert haben, auch eine gewisse Mitschuld trägt -, versuchen, eine Fristerstreckung, die Anerkennung eines Härtefalls oder eine vorläufige Aufnahme zu erreichen. Wenn aber Personen mit einem negativen Asylentscheid einen Lehrvertrag bekommen - und das ist im Kanton Bern geschehen -, dann haben Sie in einem Kanton zwei Departemente, die unterschiedliche Entscheide fällen: einen Ausweisungsentscheid beim Sicherheitsdepartement und die Einstellung einer Person trotz abgewiesenem Gesuch vonseiten des Volkswirtschaftsdepartements.

Es hat sich auch etwas verändert: Wir haben seit dem 1. März 2019 beschleunigte Asylverfahren. Frau Markwalder hat schon recht: In der Vergangenheit hat sich das wahrscheinlich oft ereignet, dass die Verfahren lange gedauert haben. Aber jetzt hat man schnell einen erstinstanzlichen Entscheid. Das ist ungefähr nach drei Monaten der Fall. Wenn man jetzt sagt, dass jeder eine Lehre beenden könne, geht das aus Sicht des Bundesrates nicht.

Ich habe es schon bei der Motion Grossen Jürg gesagt: Ich habe bei meinem Amtsantritt auch den Auftrag erteilt, altrechtliche Fälle abzubauen. Es gab etwa 11 000 pendente altrechtliche Fälle, als ich ins Amt gekommen bin. Wir sind jetzt bei noch etwa 130 Fällen. Das heisst, dass wir hier ein Problem regeln würden, das in der Praxis praktisch nicht mehr besteht und das über die bestehenden rechtlichen Grundlagen lösbar ist.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

Markwalder Christa · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Frau Bundesrätin, ist Ihnen bewusst, dass dies nicht ein Problem des Kantons Bern, sondern ein schweizweites Problem ist? Daher kommt auch die hohe Anzahl der Fälle. Es ist eben nicht so, dass es einfach ein altrechtliches Problem ist, das sich von selber lösen wird. Vielmehr ist es so, dass die Verfahren auch mit dem neuen Asylverfahren weit über 140 Tage dauern können und die Leute sich integrieren können. Die allermeisten dieser erzwungenen Lehrabbrüche betreffen Menschen, die den Lehrvertrag nicht nach einem negativen Entscheid, sondern während des Verfahrens bekommen haben.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Frau Markwalder, ich halte an der Position des Bundesrates fest. Sie haben möglicherweise schon recht, dass es eine hohe Anzahl von Fällen gibt, bei denen es nicht so war, dass eine Lehre nach einem negativen Entscheid angetreten wurde. Diese Fälle wurden aber nach altem Recht entschieden. Es gab mehrjährige Verfahrensdauern, und das hat natürlich mit dazu geführt, dass die Leute eine Lehre begonnen haben - das ist so.

Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass die altrechtlichen Fälle mittlerweile abgebaut worden sind; auf wie viele Fälle tagesaktuell, kann ich nicht genau sagen, vorhin habe ich von etwa 130 Fällen gesprochen. Deshalb sollte sich das Problem pro futuro nicht mehr stellen. Mit den Instrumenten, die wir im Asylrecht haben, sollten die Fälle, die Sie ansprechen, lösbar sein.

Vote

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 133 Stimmen

Dagegen ... 56 Stimmen

(2 Enthaltungen)