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Libre accès aux images de la Confédération sur le portail Open Government Data
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Um was geht es? Es geht in dieser Motion darum, dass Bildmaterial, welches das Bundespersonal während der Arbeitszeit produziert, frei zur Verfügung steht, und zwar ohne Bedingung, ohne Nachfrage. Die Idee dahinter ist, dass das, was wir Menschen und Unternehmen in der Schweiz mit Steuern bezahlen - also die Leistungen, die damit erbracht werden -, ohne Grenzkosten allen zugänglich gemacht werden soll. Dies soll auch beim Bildmaterial möglich sein.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Sie betreiben ein KMU-Logistikunternehmen und sind auf einer grossen Baustelle der öffentlichen Hand am Arbeiten. Sie liefern dort beispielsweise Materialien hin und möchten auf Ihrer Website mit einer Luftaufnahme des Bundes zeigen, wo genau diese Baustelle ist und was Ihr Beitrag auf dieser Baustelle genau beinhaltet. Dieses Bild sollen Sie künftig, ohne nachfragen zu müssen, auf dem Open-Data-Portal des Bundes herunterladen und frei verwenden können - ganz in dem Sinne, dass der eingesetzte Steuerfranken den maximal höchsten Nutzen erzeugt.
Was übrigens komisch ist, dies einfach als kleine Anekdote: Wenn eine US-Behörde derzeit ein Bild unseres Bundesrates macht, dann dürfen wir dieses Bild frei verwenden. Das gilt nach heutigem Recht aber nicht, wenn jemand aus der Verwaltung das Foto macht. Es geht also darum, dass wir hier doch dem Trend folgen, dass diese Daten möglichst frei zur Verfügung stehen.
Nun kann man sich fragen: Warum sollen jene, die ein solches Bild verwenden, nicht einfach eine kleine Gebühr bezahlen? Dieser Reflex ist grundsätzlich verständlich, das kann man durchaus so sehen. Was dann aber einfach passiert, ist, dass der Nutzen gar nicht erst entsteht. Das heisst, und das sieht man jetzt auch, dass solche Bilder dann gar nicht erst nachgefragt werden - eben wegen dieser Hürde des Nachfragens, der Prozedur und der Bezahlung. Das ist auch das, was man von der Open-Data-Bewegung her kennt: Erst wenn die Daten frei sind, werden sie richtig genutzt und generieren dann nachgelagert eben auch einen wirtschaftlichen Nutzen - bis hin zu Mehrwertsteuererträgen, die der Bund dann wiederum einnehmen kann.
Nun, die Motion fordert genau vier Dinge. Es geht darum, dass erstens das bestehende Bildmaterial auf der Open-Data-Plattform opendata.swiss bereitgestellt werden soll; dass zweitens neues Bildmaterial von Bundesangestellten künftig unter Lizenzen gestellt wird, die eben diese freie Nutzung ermöglichen; dass drittens die gesetzliche Grundlage für künftige Produktionen geschaffen wird; und dass viertens eben die Publikation auf opendata.swiss erfolgen soll.
Dann komme ich noch zum Thema des Mehraufwands: Es gibt ja mehr zu tun, wenn der Bund das tun soll. Es ist nun so, dass es rund um diese Bilder, rund um die Erstellung und die Inventarisierung, schon heute einen Aufwand gibt. Es ist also nicht so, dass ein zusätzlicher Aufwand entstünde; es ist das Gegenteil der Fall, weil man auch keine Nachfragen beantworten muss und auch keine Bürokratie schaffen muss, um kleine Beträge einzunehmen. Insofern wird das wahrscheinlich zu einem Nullsummenspiel führen. Zudem adressiert die Motion auch ganz explizit, dass sich der Aufwand im Rahmen halten soll. Nicht jedes Bild soll unter allen Umständen zwingend auf opendata.swiss publiziert werden, einfach jene, bei denen die Frucht doch genügend niedrig hängt und es eben entsprechend einfach ist.
Insgesamt, um hier abschliessen zu können: Die Motion fügt sich ganz klar in die bundesrätliche Open-Government-Data-Strategie ein. Das ist sicher auch der Grund, weshalb der Bundesrat den Ball aufnimmt und alle vier Forderungen aufnehmen möchte.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Unterstützung.
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Motion wird von Frau Heimgartner bekämpft.
Heimgartner Stefanie · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Digitalisierung und Zurverfügungstellung von Bildern und Fotografien des Bundes, wie hier gefordert, ist niemals kostenlos. Die Kosten für diese Aufwände tragen nämlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Die Bilder des Bundes können in der Regel bereits heute kostenlos genutzt werden, sofern man bei der zuständigen Stelle nachfragt und die Erlaubnis eingeholt hat sowie, im Sinne der Wahrung des geistigen Eigentums, den Ersteller aufführt, also beispielsweise den Fotografen oder die Fotografin. Wenn Sie beispielsweise Bilder des Militärs, also der Schweizer Armee, möchten, dann können Sie sich beim Zentrum elektronische Medien melden und werden von diesem die entsprechenden Bilder bekommen. Falls jemand aber weitergehende oder umfassendere Digitalisierungen oder Zusammenstellungen anstrebt, so ist es getreu dem Verursacherprinzip nur gerechtfertigt, dass diese Person oder Organisation den Aufwand selber trägt, zumal die Nutzung ansonsten kostenlos ist. Es erschliesst sich deshalb nicht, weshalb die Allgemeinheit für den Nutzer bezahlen oder der Bund das Mitspracherecht bei der Verwendung seiner Bilder verlieren soll.
Aus diesen Gründen beantrage ich, diese Motion abzulehnen.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Bundesrat verfolgt eine Open-Government-Data-Strategie. Das heisst, Daten, die dem Bund zur Verfügung stehen, sollen der Öffentlichkeit ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung stehen. Wir erhoffen uns davon, und diese Hoffnung hat sich auch schon erfüllt, Impulse für das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben, einfach indem Daten, die einmal erarbeitet wurden, zur Verfügung gestellt werden. Das ist die Grundstrategie des Bundesrates.
Wir haben sie bisher eher auf Schriftstücke beschränkt. Mit dieser Motion würden wir sie auf Bildmaterial ausweiten. Das würde heissen, dass Fotografien, die im Besitz des Bundes sind, bei denen der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist oder die gar nie unter Urheberrechtsschutz standen, digitalisiert und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen - wobei immer gilt: sofern der Aufwand nicht unverhältnismässig ist. Darunter fallen auch Fotografien, die unsere Angestellten in ihrer Arbeitszeit erstellt haben; sie sollen ebenfalls zur Verfügung stehen. Zudem soll mit einer gesetzlichen Grundlage geregelt werden, was wie zur Verfügung gestellt wird. Das ist die Forderung dieser Motion.
Ich glaube, es ist sinnvoll, dass der Bund Daten und Bilder, die in seinem Besitz sind oder die Angestellte erarbeitet haben, zur Verfügung stellt, sofern sie sicherheitsmässig in Ordnung sind und nicht Personen betreffen, die ein Schutzbedürfnis haben. Dazu braucht es diese rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was wichtig ist - sowohl Frau Heimgartner hat das gesagt wie auch der Motionär -: Es darf keinen unverhältnismässigen Aufwand geben. Wir stellen die Bilder zur Verfügung, wenn der Aufwand vernünftig ist, wenn es in ohnehin laufende Prozesse einfliesst. Diese Einschränkung ist noch wichtig. Es bedeutet also nicht, dass in Zukunft jedes Bild, das irgendwann geschossen wurde, hervorgegraben und zur Verfügung gestellt wird, sondern das, was greifbar ist, was vorhanden ist, kann digitalisiert und zur Verfügung gestellt werden. Es ist eigentlich die Ergänzung dessen, was wir beispielsweise mit Daten bei Swisstopo bereits tun. Wir öffnen das jetzt auch für Bilder, aber mit diesen Einschränkungen.
Ich glaube, es dient der Wirtschaft, es dient der Gesellschaft, und es dient der Kultur, wenn das Bildmaterial zur Verfügung gestellt wird. Es ergibt keinen Sinn, dass wir es irgendwo horten, Sie danach suchen und wir es Ihnen nicht herausgeben. Es ist einmal mit Steuergeldern erarbeitet worden, also sollen die Steuerzahler auch wieder davon profitieren können.
In diesem Sinn empfehlen wir Ihnen, diese Motion bezüglich Ausweitung unserer Strategie auch auf Bildmaterial anzunehmen.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 139 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen
(0 Enthaltungen)