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Redémarrage de l'aviation. Pour une interdiction des vols de nuit

Schlatter Marionna · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Meine Motion möchte die gesetzlichen Grundlagen dahingehend ändern, dass auf den Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen ein Nachtflugverbot von mindestens acht Stunden gilt, so wie es die Weltgesundheitsorganisation zum Schutz der Bevölkerung empfiehlt. Zudem soll die Handhabung des Verspätungsabbaus und der Sonderbewilligungen restriktiver werden.

95 000 Personen sind Nacht für Nacht übermässigem Fluglärm ausgesetzt - und Fluglärm macht krank. Die Menschen leiden unter Schlafstörungen und unter Stresssymptomen. Menschen, die regelmässig Fluglärm ausgesetzt sind, tragen ein höheres Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes. Besonders gefährdet sind kleine Kinder, welche durch den Fluglärm insbesondere in der Nacht leiden. Wir tragen die Verantwortung, die Bevölkerung zu schützen.

Die heutige gesetzliche Grundlage in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt verbietet aus Lärmschutzgründen Starts und Landungen zwischen 24.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens. Das sind lediglich fünf Stunden Nachtruhe. Die verschiedenen Flughäfen der Schweiz haben zum Teil andere Zeiten festgelegt und gehen viel weiter. Der Flughafen Zürich als grösster Flughafen der Schweiz verfügt beispielsweise über Betriebszeiten von 06.00 Uhr bis 23.30 Uhr. Sonderbewilligungen und ausgedehnte Flugzeiten für den Verspätungsabbau sind aber üblich. Der Bund hat auch schon Massnahmen ergriffen, um dem zu begegnen.

Die Digitalisierung hat mit der Corona-Krise einen enormen Boost erhalten. Der digitale Strukturwandel hat in zwei Jahren die Entwicklung von zehn bis fünfzehn Jahren vollzogen. Dieser Strukturwandel wird bleiben, genauso wie auch Covid bleiben wird. Die Flugbranche selbst rechnet mit einem nachhaltigen Rückgang bei der Geschäftsfliegerei um 20 Prozent. Stimmen ausserhalb der Branche rechnen sogar mit 30 Prozent oder mehr. Dazu kommt der wachsende Anspruch, die Luftfahrt klimaneutral zu gestalten; darüber haben wir heute Morgen schon debattiert. Dabei ist eines klar: Bis wir eine praktikable Lösung haben, wie wir klimaneutral fliegen können, muss die Zahl der Flüge drastisch reduziert werden.

Die Luftfahrtbranche verändert sich gerade tiefgreifend. Darum ist jetzt die richtige Zeit, über die gesetzlichen Grundlagen nachzudenken. Dieser Umbruch bietet auch Chancen, beispielsweise die Bevölkerung besser vor Fluglärm in der Nacht zu schützen.

Mit meiner Motion könnte die Nachtflugsperre auf acht Stunden ausgedehnt werden. Landesweit sollten die gleichen Regeln gelten, um keinen Standortwettbewerb um Nachtflugstunden auszulösen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne

Die Motion Schlatter fordert eine Anpassung der Rechtsgrundlage zur Einführung eines achtstündigen Nachtflugverbots an den Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen. Die Minimierung des Nachtfluglärms ist ein sehr berechtigtes Anliegen. In der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt - Sie haben das bereits erwähnt - ist festgelegt, dass Starts und Landungen zwischen 24.00 Uhr und 05.00 Uhr verboten sind. Die einzelnen Flughäfen haben weitere Einschränkungen vorgesehen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung.

Die Betriebszeiten der drei Landesflughäfen sind auch vor dem Hintergrund ihrer unterschiedlichen Ausrichtungen zu beurteilen. In Zürich soll ein Hub-Betrieb möglich sein. Genf und Basel müssen den dort angesiedelten Fluggesellschaften taugliche Rahmenbedingungen für täglich mehrere Rotationen pro Flugzeug bieten. Der Frachtverkehr ist häufig auf Tagesrandzeiten angewiesen.

Ich glaube, man darf sagen, dass dem Lärmschutz in der Nacht in den vergangenen Jahren dennoch verstärkt Rechnung getragen wurde. Bei allen drei Landesflughäfen wurden weitere Massnahmen für die Nachtruhe ergriffen. Im Falle des Flughafens Zürich hat das BAZL 2018 die deklarierte Kapazität für Landungen ab 21.00 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr mittels Verfügung auf dem heutigen Stand plafoniert. Das hilft sicherzustellen, dass beim Verspätungsabbau zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr erzielbare Fortschritte nicht durch zusätzliche Flüge zunichtegemacht werden.

In Genf garantieren restriktive Lärmkorsetts im 2018 verabschiedeten Ziel, dass der Nachtbetrieb beschränkt bleibt. Vorgesehen ist zudem die Einführung von sogenannten Lärmquoten: Jede Fluggesellschaft erhält eine Lärmquote zugeteilt. Verbessert sich die Flotte, sind damit mehr Bewegungen möglich. Werden die zur Verfügung stehenden Quoten überschritten, dann müssen Zuschläge auf die Landetaxen gezahlt werden.

Auch in Basel wurden in den letzten Monaten Massnahmen ergriffen, um die nächtliche Lärmbelastung zu verringern. Seit dem 1. Februar dieses Jahres sind zwei neue Verbote in Kraft: ein Verbot der geplanten Starts zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht sowie ein Verbot von Starts und Landungen besonders lauter Flugzeuge zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr. Langfristig will der Flughafen gemeinsam mit den französischen und schweizerischen Luftfahrtbehörden begrenzende Lärmkurven einführen. Diese sollen dann unabhängig von der Entwicklung der Flugbewegungen zu einer nachhaltigen Lärmbegrenzung führen.

Ja, es ist so: Die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner sind zwar den schlafstörenden Immissionen nicht schutzlos ausgesetzt. Können die für die Nacht geltenden Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung nicht eingehalten werden, dann sind an den Gebäuden bauliche Massnahmen zu ergreifen, die den Schlaf der Bewohnerinnen und Bewohner schützen. Die Einführung einer einheitlichen achtstündigen Nachtflugsperre im europäischen Alleingang ist heute aber nicht möglich. Das sagen mir die Fachleute. Der Bundesrat lässt weitere Einschränkungen der Betriebszeiten der Landesflughäfen prüfen, wenn sich auch im europäischen Umfeld verlängerte Nachtruhezeiten abzeichnen sollten, die über das in der Schweiz bestehende Regime hinausgehen.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.

Vote

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 65 Stimmen

Dagegen ... 120 Stimmen

(4 Enthaltungen)