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Se faire accompagner lors d'entretiens d'expertise

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Es geht hier um ein Postulat; ich möchte vom Bundesrat also einen Bericht zum Thema Begleitpersonen bei Begutachtungen. Heute haben wir im Bereich der IV die Situation, dass Begleitpersonen bei Begutachtungen nur ganz, ganz selten zugelassen werden. Die sachverständige Person kann im Einzelfall darüber entscheiden, eine Drittperson zuzulassen, aber es ist nicht ein generelles Recht. Im Asylverfahren beispielsweise ist es heute bzw. seit 2019 so, dass das rechtlich möglich ist. Im Bereich der Sozialversicherung ist das quasi dem Goodwill der Gutachterin oder des Gutachters überlassen.

Ich möchte vom Bundesrat, wie gesagt, einen Bericht darüber, in welchen Situationen Begleitpersonen bei Anhörungen, Befragungen und Begutachtungen eben zugelassen werden können und sollen und welches die Auswirkungen von deren Anwesenheit sind. Ich habe noch keine Gesetzesänderung verlangt, sondern ich möchte, dass das zuerst in einem Bericht beleuchtet wird. Es gibt immer wieder Situationen, in denen das wirklich wichtig wäre. Es muss auch verbindlich sein und darf nicht dem Goodwill der sachverständigen Person überlassen werden, ob die zu begutachtende Person wirklich begleitet werden kann.

Sie müssen sich vorstellen, es gibt immer wieder solche Situationen, weil es ja unabhängige Gutachterinnen und Gutachter sein sollen. Sie werden zum Teil im Losverfahren zugeteilt. Das kann bedeuten, dass eine Person für die Begutachtung durch die ganze Schweiz reisen muss. Da kann sie noch begleitet werden; das ist kein Problem. Aber das sind Faktoren, die je nach Beeinträchtigung, je nach Problemlage der Person wirklich Stressfaktoren sind. Da kann es durchaus Sinn machen, dass die Personen dann auch bei der Begutachtung oder Befragung selber begleitet werden können, nicht im Sinne eines aktiven Eingreifens, sondern im Sinne einer Anwesenheit, um eine gewisse Sicherheit zu vermitteln. Das ist wirklich wichtig. Es betrifft ja oft Personen, die in schwierigen Situationen sind. Es geht dann auch darum, ob sie eine IV-Rente bekommen oder nicht. Sie haben körperliche oder psychische Beschwerden, die so gravierend sind, dass es eben relevant ist.

Darum möchte ich gern, dass in einem Bericht evaluiert wird, unter welchen Bedingungen das generell zugelassen werden kann und nicht dem Einzelfallentscheid unterliegt. Es geht wirklich darum, dass diese Menschen, die begutachtet, die befragt werden, eine rechtsgleiche Behandlung erhalten. Diese Situation haben wir im Moment nicht.

Ich bin nicht einverstanden mit dem Bundesrat, der einfach sagt, er wolle das nicht machen, und sich auf das Bundesgericht beruft. Das Bundesgericht geht eigentlich davon aus, dass man nicht begleitet wird. Allerdings gibt es diese Möglichkeit in Einzelfällen eben heute schon. Eine Gutachterin, ein Gutachter muss in der Lage sein, die Befragung und die Begutachtung so durchzuführen, dass eine Begleitperson im Hintergrund dabei sein kann, ohne das Gutachten zu beeinflussen.

Ich bitte Sie sehr, dieses Postulat zu unterstützen. Damit haben wir wenigstens die Chance, das in einem Bericht evaluieren und die Vor- und Nachteile abwägen zu lassen, um dann in einem nächsten Schritt eine verbindliche Lösung kreieren zu können.

Berset Alain · VPBR-M · Conseil fédéral · Fribourg

En complément à la réponse écrite du Conseil fédéral, je peux encore donner les informations suivantes: il ne nous paraît pas adéquat de réaliser aujourd'hui un rapport; en effet, un rapport devrait simplement permettre de présenter la situation telle qu'elle existe aujourd'hui, et cette situation est connue. En principe, il n'y a pas la possibilité pour des tiers de participer aux discussions durant l'expertise, afin d'éviter de fausser les résultats. Cela ressort des lignes directrices de qualité élaborées par la Société suisse de psychiatrie et de psychothérapie, qui sont, dans ce sens, alignées sur la jurisprudence du Tribunal fédéral. Elles prévoient quand même de possibles exceptions. Elles prévoient que le spécialiste peut décider, au cas par cas, si la participation d'un tiers est nécessaire ou adéquate. Donc, cela est déjà connu. On sait également qu'une personne de confiance peut accompagner la personne assurée avant et après, et être sur place pendant l'entretien et pendant la pause, mais non durant la discussion elle-même. On sait également que, dans le cadre du développement continu de l'AI, il existe maintenant la possibilité d'enregistrer les entretiens pour des objectifs de qualité des expertises. Dans le cadre de l'évaluation du développement continu de l'AI, il faudra examiner l'impact, sur la qualité des expertises, de cette possibilité d'enregistrer les entretiens.

Sur la base de cette argumentation, il nous semble donc qu'existe aujourd'hui tout ce qui peut être nécessaire pour analyser la situation, l'accompagner et la connaître et que, partant, la rédaction d'un rapport n'est pas adéquate.

C'est la raison pour laquelle je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à rejeter ce postulat.

Vote

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 84 Stimmen

Dagegen ... 106 Stimmen

(1 Enthaltung)