22.3132
Mention de l'existence d'un contre-projet indirect sur le bulletin de vote pour plus de transparence dans notre démocratie
Dobler Marcel · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe libéral-radical
Mit dieser Motion möchte ich die gängige Praxis ändern, wie bei Abstimmungen auf bestehende Gegenvorschläge des Parlamentes hingewiesen wird. Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel nennen. Es geht darum, Klarheit und Transparenz zu schaffen und den Wähler bestmöglich zu informieren. Bei der Pflege-Initiative konnte man auf dem Abstimmungszettel entscheiden, ob man die Initiative annimmt oder ablehnt. Wäre die Initiative abgelehnt worden, wäre der indirekte Gegenvorschlag direkt zur Anwendung gekommen. Die wichtige Information über die Existenz dieses Gegenvorschlags und die Auswirkungen einer Ablehnung fand man lediglich im Abstimmungsbüchlein.
Selbst wenn nur 10 Prozent der Wählerinnen und Wähler das Abstimmungsbüchlein nicht lesen, wäre ein Hinweis auf dem Abstimmungszettel angebracht. Es geht ja darum, den Wählerwillen bestmöglich abzubilden. Gerade bei knappen Volksentscheiden scheint Transparenz hier zielführend. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Es gibt Beispiele bei Initiativen aus beiden politischen Richtungen. Ein Verweis auf das Abstimmungsbüchlein würde die Abstimmungsinformationen verbessern und gegenüber dem Status quo nicht verschlechtern.
Ich habe bei meiner Konsultation drei Argumente gegen diese Motion gehört:
1. Ein Hinweis würde verwirren. Tatsächlich verbessert ein Hinweis die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und bildet den tatsächlichen Sachverhalt ab. Es wäre eine Verbesserung und keine Verschlechterung.
2. Es würde sich um eine Schwächung des Instruments der Initiative handeln; eine transparente Kommunikation über die indirekten Gegenvorschläge würde das Instrument der Volksinitiative schwächen. Dieses Argument halte ich für falsch. Mit dieser Aussage anerkennt man die fehlende Information und bestätigt, dass ein Hinweis die effektiven Abstimmungsmöglichkeiten besser zum Ausdruck bringt.
3. Ein Hinweis gehöre nicht auf den Abstimmungszettel. Ein Hinweis, welcher die Informationslage und die Transparenz fördert, gehört sehr wohl auf den Abstimmungszettel. Er wird dazu beitragen, dass der Wählerwille besser abgebildet wird, gerade weil der indirekte Gegenvorschlag ja im direkten Zusammenhang zur Umsetzung steht. Deshalb habe ich diesen Vorstoss eingereicht.
Bei der Einreichung dieser Motion habe ich - mit meiner eigenen Unterschrift - 83 Unterschriften aus allen Parteien gesammelt. Das Anliegen der Motion ist weder links noch rechts, sondern will den Abstimmungsprozess verbessern. Ich freue mich, wenn Sie dieses Anliegen unterstützen und damit einen grossen Mehrwert für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger schaffen.
Die Argumentation des Bundesrates in seiner Antwort teile ich nicht. Ein indirekter Gegenvorschlag spricht nicht für oder gegen eine Vorlage; es geht um einen Hinweis, der die Information sicherstellt.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovie
Die vorliegende Motion weist zu Recht auf die Bedeutung des Instruments des indirekten Gegenvorschlags gemäss Artikel 73a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte hin. In der laufenden Session behandeln National- und Ständerat vier Volksinitiativen. Zu allen vier Volksbegehren steht auch ein Gegenvorschlag zur Diskussion. Blickt man auf die jüngere Vergangenheit, so stellt man fest, dass in den vergangenen Jahren zu rund der Hälfte der behandelten Volksinitiativen ein formeller indirekter Gegenvorschlag beschlossen wurde.
Nicht immer bewegt ein Gegenvorschlag aber das Initiativkomitee zum Rückzug eines Begehrens. In einem solchen Fall ist die Information über das Vorhandensein und den Inhalt des indirekten Gegenvorschlags im Vorfeld der Abstimmung über die Initiative ein wichtiges Element für die Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Der Gegenvorschlag ist zumeist auch ein wichtiges Argument, mit dem Bundesrat und Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen.
In seinen Erläuterungen zur Volksinitiative geht der Bundesrat jeweils auf bestehende Gegenvorschläge ein. Im Zuge der Neugestaltung der Abstimmungsbroschüre wurde die Sichtbarkeit der Gegenvorschläge in den Erläuterungen inhaltlich und auch durch den Einsatz von farbigen Infoboxen zusätzlich erhöht. Über die Gegenvorschläge informieren auch etwa die Abstimmungsdossiers auf admin.ch, die Abstimmungsvideos und die Abstimmungs-App "Vote Info". Die Stimmberechtigten nutzen aber auch eine Vielzahl von nicht behördlichen Informationsquellen für ihre Meinungsbildung. Es obliegt auch diesen Akteuren, die Sichtbarkeit von Gegenvorschlägen zu erhöhen.
Der Bundesrat informiert im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags also bereits heute ausführlich über die bestehenden Gegenvorschläge und schafft so Transparenz gegenüber den Stimmberechtigten. Aus Sicht des Bundesrates ist es aber keine Option, auf dem Stimmzettel einen Hinweis auf den Gegenvorschlag anzubringen. Diese Forderung der vorliegenden Motion ist rechtlich und demokratiepolitisch problematisch, denn die Abstimmungsfrage hat über die eindeutige Bezeichnung des zum Entscheid vorgelegten Erlasses hinaus keinen Informationsauftrag zu erfüllen. Sie hat insbesondere nicht auf alternative Regelungsansätze hinzuweisen, die wie im Fall des Gegenvorschlags nicht unmittelbar Gegenstand der Abstimmung sind. In der Begründung anerkennt die Motion diesen Grundsatz, fordert aber gleichwohl einen Verweis "rein informativer Natur". Die Argumentation des Vorstosses ist in diesem Punkt also etwas widersprüchlich.
Schliesslich wäre es gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch unzulässig, ein entscheidendes Argument, das für oder gegen eine Vorlage spricht, in die Abstimmungsfrage einzufügen. Dies könnte der Fall sein, wenn im Kontext der Abstimmungsfrage zu einer Volksinitiative auf den Gegenvorschlag hingewiesen würde. Zumindest aus der Perspektive des Initiativkomitees dürfte ein solcher Hinweis als nachteilig empfunden werden.
Es geht vorliegend also nicht darum, dass der Bundesrat seine Kompetenzen bei der Formulierung der Abstimmungsfrage schützen möchte. Er beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, weil die geforderte Ergänzung auf dem Stimmzettel geeignet wäre, die verfassungsrechtlich garantierte freie Willensbildung der Stimmberechtigten zu beeinträchtigen.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 182 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)