21.407

Loi sur les épidémies. Garantir la participation du Parlement aux décisions

Nussbaumer Eric · 2VP-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Glarner, Addor, Bircher, Buffat, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Glarner, Addor, Bircher, Buffat, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Nussbaumer Eric, zweiter Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Heer Alfred · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, dass wir das Mitspracherecht des Parlamentes sichern möchten, und zwar in Bezug auf die Auslegung von Artikel 6 des Epidemiengesetzes, betreffend die besondere Lage. Wir haben während dieser Pandemie festgestellt, dass der Bundesrat in der besonderen Lage die Kommissionsbeschlüsse und auch die Willensäusserungen der Mehrheit dieses Parlamentes nicht befolgt hat. Er hat selber darüber verfügt, welche Massnahmen in der besonderen Lage gültig sind.

Kollege Glättli hat vorhin die grossartige US-amerikanische Verfassung zitiert. Wenn man diese liest, stellt man fest, dass es den Grundsatz der Checks and Balances gibt. Wenn Sie, Herr Glättli, so ein grosser USA-Freund sind, dann haben Sie sicher auch festgestellt, dass in den Vereinigten Staaten die Gliedstaaten bei den Massnahmen, die sie bezüglich Corona ergriffen haben, eine viel höhere Autonomie hatten. Der Bundesstaat hatte dort eben weniger Einflussmöglichkeiten.

Hier geht es jedoch darum, dass wir als gewählte Volksvertreter uns, also das Parlament, stärken möchten. Es geht nicht darum, dass wir hier Schindluderei betreiben möchten. Das ist, glaube ich, nicht möglich. Das Parlament ist zusammengesetzt aus Vertretern von links bis rechts, und wir müssen uns mit der Materie in einer sachlichen Form auseinandersetzen. Es ist halt so, dass Massnahmen, welche die Bevölkerung und auch die Wirtschaft in einem grossen Mass betreffen, breiter abgestützt sind und eine breitere Akzeptanz finden, wenn sie durch das Parlament und nicht alleine durch den Bundesrat genehmigt werden. Deshalb möchten wir hier ein Veto einführen, das heisst, dass also das Parlament Bestimmungen des Bundesrates mit einem Veto aufheben kann.

Es wird jetzt von der Mehrheit, die diese parlamentarische Initiative ablehnt, argumentiert, dass dies ein langwieriger Prozess sei, der zu lange dauern würde. Aber ich denke, wenn man diese Initiative vorläufig unterstützen würde, könnte man sie im Rahmen der Legiferierung sicherlich so ausarbeiten, dass kürzere Fristen festgelegt würden.

Uns geht es eigentlich um die Stärkung des Parlamentes. Uns geht es um eine breitere Abstützung und um eine breitere Akzeptanz von Massnahmen auch in einer Krise. Ich möchte betonen, dass wir hier nicht von der ausserordentlichen Lage sprechen. Dabei kann es ja durchaus sein, dass, wenn wirklich eine unmittelbare Gefahr droht, halt dann tatsächlich der Bundesrat am Zuge ist. Diese Grundsätze des Epidemiengesetzes in der ausserordentlichen Lage sind eigentlich anhand der Richtlinien gemäss dem in Artikel 185 der Bundesverfassung geregelten Notrecht ausgelegt. Wir sprechen also hier von der besonderen Lage. Es ist folglich nicht etwas, was wir als übertrieben erachten.

Es ist auch nicht so, dass wir den Bundesrat stürzen möchten, ich kann Sie beruhigen. Hier im Saal hat die SVP noch keine Mehrheit, das kann sich sicherlich in den nächsten Jahren noch ändern. Wenn sich das ändern sollte, dann gibt es immer noch den Ständerat, wo sie noch schwach ist. Es besteht also nicht die Gefahr einer Revolution, sondern es ist einfach die nüchterne Tatsache, dass das Parlament, wenn es mit einem Entscheid des Bundesrates nicht zufrieden ist, als Gesetzgeber die Möglichkeit haben muss, kraft seiner Willensäusserung Entscheide des Bundesrates umkehren zu können.

Ich danke Ihnen für die vorläufige Unterstützung.

Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

In der Corona-Krise als bisher schwerster Krise unseres Landes seit dem Zweiten Weltkrieg haben wir oft erlebt, dass sich der Bundesrat über Entscheidungen und insbesondere über Erklärungen des Parlamentes und parlamentarischer Kommissionen nonchalant hinweggesetzt hat. Er hat auf dem Verordnungsweg Massnahmen angeordnet, die dem ausdrücklichen Willen des Parlamentes widersprochen haben.

Wir möchten hier nicht in die bundesrätliche Kompetenz in der ausserordentlichen Lage, sondern in jene in der besonderen Lage eingreifen können. Denn gewisse Entscheide des Bundesrates mussten wir als Parlamentsmitglieder der Bevölkerung gegenüber rechtfertigen, was uns oft grosse Mühe bereitet hat. Als beliebtes Beispiel nenne ich den Umstand, dass der Besuch eines Bordells ohne Zertifikat durchaus erlaubt war, der Besuch einer Bibliothek ohne Zertifikat hingegen nicht. Eine Mutter mit zwei Kindern durfte das Hallenbad dann betreten, wenn sie geimpft war und sich testen liess. Einer gesunden getesteten Person wurde der Eintritt verweigert. Im völlig überfüllten Tram durfte man beispielsweise in Zürich vom Hauptbahnhof zum Zoo fahren, im Zoo an der frischen Luft hingegen brauchte es ein Zertifikat.

In all diesen Fällen hat der Bundesrat eigenmächtig, aber nicht immer klug entschieden. Damit hat er bei den Direktbetroffenen, beim Gewerbe, grossen Schaden angerichtet, den er mit viel Geld zuzukleistern versuchte. Es handelte sich also oft um nicht nachvollziehbare, auch von der Taskforce getriebene Entscheide. Die Taskforce übrigens hat sich im Fall von Omikron nur etwa um den Faktor 100 verrechnet. Das Parlament muss hier die Möglichkeit haben einzugreifen. Wir verlangen ein Verordnungsveto speziell für die Verordnungen, welche der Bundesrat auf der Basis gewisser Bestimmungen des Epidemiengesetzes erlässt.

Unsere Initiative enthält Hürden. Nur wenn ein Viertel der Mitglieder des Rates innert zehn Tagen nach der Veröffentlichung einen begründeten Antrag auf ein Veto einreicht, müsste die zuständige Kommission diesen wiederum innert zehn Tagen beraten. Dann würden wiederum zehn Tage Zeit bestehen, um die Bundesversammlung einzuberufen, damit diese den Antrag behandelt. Würden dann beide Räte im Sinne des Antrages entscheiden, würde die entsprechende Verordnung am Folgetag ausser Kraft gesetzt werden. Es handelt sich also um ein einfaches Veto gegen Entscheide des Bundesrates, die nicht den Empfehlungen der Kommissionen oder des Parlamentes entsprechen.

Bitte unterstützen Sie diese parlamentarische Initiative, und geben Sie dem Parlament wieder die Funktionsfähigkeit und die ihm zustehende Macht zurück.

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Die parlamentarische Initiative, die ein Vetorecht gegen Verordnungen des Bundesrates einführen möchte, die sich auf das Epidemiengesetz stützen, steht ziemlich quer in der Landschaft. Die SPK beantragt deshalb mit einer klaren Mehrheit von 17 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Ihre Staatspolitische Kommission hat sich in den letzten zwei Jahren, auch in ausführlichen Arbeiten einer Subkommission, intensivst mit der Frage auseinandergesetzt, wie das Parlament in Krisensituationen handlungsfähiger werden kann, als dies zu Beginn der Corona-Krise der Fall war. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass wir dabei auf gutem Wege sind.

Erst in dieser Frühjahrssession, am 14. März, hat der Nationalrat sich für einen Strauss ganz konkreter Massnahmen entschieden, die klären, wie die Bundesversammlung ihre Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Situationen und Krisen verbessern könnte und wie sie auch die ihr eigene Notrechtskompetenz adäquater nutzen könnte. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit virtueller Sessionen, eine Stärkung der Konsultationsrechte insbesondere der Kommissionen, die Verkürzung der Fristen für Motionen oder die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen unverzüglich eine Sondersession einzuberufen. Diese Entscheide gehen zurück auf entsprechende Kommissionsinitiativen.

Dann hat, wie gesagt, eine Subkommission beraten. Es gab intensive Beratungen, umfassende Abklärungen, Anhörungen vieler Expertinnen und Experten. Das Ergebnis sind hoffentlich wirklich krisenfeste, in Krisensituationen auch kurzfristig greifende Massnahmen, über die im Moment noch der Ständerat befindet.

Ich verweise auf ein wichtiges Detail der ganzen Beratungen: Sie haben in all diesen Unterlagen nie einen Minderheitsantrag für ein spezielles Verordnungsveto gegenüber dringlichen Verordnungen gefunden, wie es jetzt mit dieser parlamentarischen Initiative vorgeschlagen wird. Wenn es Ihnen ernst wäre und wenn es Ihnen darum ginge, einen Missstand, den Sie diagnostizieren, möglichst schnell zu beseitigen, dann wäre das der Ort und es wäre dort auch Ihre demokratische Pflicht gewesen, diese Anregung einzubringen. Da hätte sie vielleicht nicht schnell eine Mehrheit gefunden, hätte aber schnell zur Abstimmung gebracht werden können. Wir wüssten dann schon seit dem 14. März, ob eine Mehrheit des Nationalrates diese Meinung teilt oder nicht.

Ihre Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass das mit der parlamentarischen Initiative geforderte Vetorecht gegenüber bundesrätlichen Verordnungen in der Praxis eben gerade nicht wirklich krisenfest wäre. Ein Veto müsste durch beide Räte erfolgen. Es gäbe dann allenfalls auch noch eine Differenzbereinigung. Das Prozedere wäre auf jeden Fall ziemlich zeitaufwendig. Wie uns die dynamische Lage der Pandemie gezeigt hat: Möglicherweise wären dann von einem allfälligen Veto betroffene Verordnungen gar schon wieder überholt, bevor sie in Kraft treten könnten. Oder sie würden, wenn sie vorzeitig in Kraft gesetzt worden wären, schon wieder verändert.

Wenn es ums schnelle Handeln geht, ist dieser Weg also unpraktikabel. Wenn es um längerfristig angelegte Massnahmen geht, dann hat die Bundesversammlung genügend Zeit, zu korrigieren. Wir haben ja die entsprechenden Instrumente zumindest im Nationalrat beschlossen.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass sich der Bundesrat - Sie haben es gehört - mehrfach über Entscheidungen, Erklärungen, Empfehlungen von Parlament und Kommissionen hinweggesetzt habe und dass daher diese Initiative nötig sei, um mit dem Vetorecht die parlamentarische Mitwirkung auch in der Krise, in der besonderen Lage, zu wahren.

Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung, Herr Kollege Heer: "Checks and Balances" ist in meinem Verständnis nicht Föderalismus, sondern Gewaltenteilung. Leider hat dieser Rat in seiner Weisheit eine Stärkung der Justiz in Fragen der Krisenbewertung und der Sicherung der Grundrechte abgelehnt, was ich persönlich immer noch bedaure.

Vote

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Glarner beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 47 Stimmen

Dagegen ... 131 Stimmen

(0 Enthaltungen)