20.3113
Schluss mit Papierabfallbergen. Opt-in- anstelle Opt-out-Lösung für unadressierte Werbesendungen
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Mazzone)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Mazzone)
Adopter la motion
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Gesetzgebung so anzupassen, dass bei unadressierter Briefkastenwerbung vom geltenden Opt-out-System zu einem Opt-in-System gewechselt wird. Werbung soll nur erhalten, wer dies explizit möchte. Diese Regelung soll hingegen nicht für Sendungen gelten, auf welche sich die Zustellorganisationen mit den Konsumentenschutzorganisationen geeinigt haben.
Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.
Was ist nun die Begründung der Motionärin respektive des Nationalrates? Mit einer solchen Lösung könnten künftig unnötige Papierabfallberge vermieden werden. Nachhaltigkeit beginne vor der Haustür und damit im eigenen Briefkasten. Zudem entspreche es einem liberalen Lösungsansatz, es zu sagen, wenn man etwas wolle, und eben nicht, es zu sagen, wenn man etwas nicht wolle. Tatsache sei, dass viel zu viel unerwünschte Werbung im Briefkasten und danach direkt im Müll lande, sei es, weil kein Kleber angebracht wurde, sei es, weil der Kleber nicht beachtet wurde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und begründet das wie folgt: Der Lösungsansatz der Motion ziele auf einen Systemwechsel beim Willensäusserungsrecht der Empfängerinnen und Empfänger ab. Heute übten diese ihr Annahmeverweigerungsrecht aus, indem sie einen "Stopp Werbung"-Kleber an ihrem Briefkasten anbrächten. Dies sei eine einfache und zielführende Massnahme, um unerwünschte Werbesendungen zu reduzieren. Diese oder ähnliche Aufkleber seien von der Schweizerischen Post und den privaten Zustellorganisationen zu beachten und würden in der Regel auch beachtet. Das heutige Opt-out-Prinzip gelte seit mehreren Jahrzehnten und sei in der Bevölkerung gut bekannt. Die Anzahl an Briefkästen mit "Stopp Werbung"-Klebern sei hoch. Der Nutzen eines Systemwechsels sei fraglich und stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem damit einhergehenden Aufwand.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommissionsmehrheit teilt die Haltung des Bundesrates. Sie ist der Auffassung, dass ein Systemwechsel beim Willensäusserungsrecht der Empfängerinnen und Empfänger von Werbesendungen, wie ihn die Motion fordert, keinen Mehrwert bringt. Stattdessen würden insbesondere Vereine vor eine Herausforderung gestellt, da sie die lokale Bevölkerung dann nur noch schwerlich erreichen könnten. Um das Ziel der Vermeidung unnötiger Abfallberge zu erreichen, welche durch nicht gewollte Werbung entstehen, erachtet es die Kommission als zielführender, direkt bei den werbenden Unternehmen anzusetzen.
Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.
Mazzone Lisa · 2VP-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Je dois dire qu'il ne m'arrive pas souvent de déposer une proposition de minorité seule, mais cette situation est tellement insupportable qu'il m'a paru important de soulever la question de la réalité qu'on peut vivre avec les publicités qu'on reçoit en masse dans nos boîtes aux lettres. Ce sont chaque jour des tas de papier qui passent de la boîte aux lettres à la poubelle, ce qui représente autant de papier gâché et inutilisé, et tout cela pour rien.
Il faut aussi expliquer que, dans de nombreux bâtiments, les autocollants qui indiquent que l'on ne souhaite pas de publicité sont régulièrement enlevés par les conciergeries d'immeuble. Cela devient une course d'obstacles pour réussir à ne pas être envahi quotidiennement par la publicité. Donc, la solution en place aujourd'hui est en réalité peu praticable pour les consommatrices et consommateurs, si tant est que vous habitiez dans une ville dans laquelle une certaine rigueur est exigée quant à la façon dont les boîtes aux lettres doivent paraître.
C'est pour cela que j'ai décidé de déposer cette proposition de minorité.
J'aimerais tout de suite contredire un argument exposé par le rapporteur. Certaines publicités revêtent aujourd'hui déjà un intérêt supérieur. Je pense notamment à la publicité à caractère politique ou de type associatif local. Aujourd'hui déjà, elle peut être distribuée y compris quand on a mis sur sa boîte un autocollant "Pas de publicité s'il vous plaît". De cette manière, on pourrait avoir à l'avenir le même type d'exception qui serait prévue pour cette publicité-là.
La proposition faite dans la motion respecte, de mon point de vue, notre système de droit, à savoir "dire ce que l'on veut" et pas "dire ce que l'on ne veut pas". Elle amènerait une égalité de traitement par rapport à la règle qui est de mise en ligne: pour l'envoi électronique de publicité, on a besoin aujourd'hui déjà de l'accord explicite du destinataire. Il y aurait donc une égalité de traitement pour la distribution physique.
Ce système permettrait évidemment d'éviter qu'un certain volume de papier ne passe directement à la poubelle. Je rappelle que, selon certaines évaluations, seulement 10 pour cent de la population regarde systématiquement la publicité.
On a entendu aussi, dans les préoccupations de la commission, le souci de garantir une distribution qui ne soit pas trop chère, du fait que l'on regroupe l'envoi de différents types de courriers, à savoir des publicités et pas seulement certains journaux. Il me semble que si ce souci est réel, il serait adéquat d'y répondre par un soutien à la presse et à la distribution de la presse, et non en arrosant inutilement la population de publicité. On confine ici à l'absurde et je crois que le gaspillage de papier ne se justifie pas dans ce cadre.
La proposition de la motion est assez simple: elle demande que, en l'absence d'autocollant, il n'y ait pas de distribution de publicité et que, en présence d'un autocollant, la publicité soit permise. Je souhaite l'approuver et je vous invite à faire de même.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich denke, das Anliegen ist nicht zu unterschätzen. Wenn Sie im Briefkasten Werbung haben, die unerwünscht ist - unadressierte Werbung -, dann geht diese in den Abfall, in den Papierabfall, und schafft natürlich schon einen Leerlauf. Ich glaube, das ist unbestritten.
Jetzt ist die Frage: Was bedeutet der Systemwechsel, der mit dieser Motion verlangt wird? Er würde bedeuten, dass man im Unterschied zu dem, was heute jeder und jede tun kann, nämlich am Briefkasten einen Kleber mit der Aussage "Ich will keine unadressierte, keine unerwünschte Werbung" anzubringen, neu einen Kleber mit der Aussage "Ich will unadressierte Werbung erhalten" anbringen müsste. Da müssen wir, glaube ich, ehrlich sein: Es wären dann wahrscheinlich sehr, sehr wenige, die einen solchen Kleber am Briefkasten anbringen würden.
Ich denke, etwas muss den Anbietern oder den Absendern solcher unadressierter Werbung schon zu denken geben: Man kann die Leute heute mit unadressierter Werbung auch nerven; das ist dann das Gegenteil des Effekts, den man erzielen will. Die Aufmerksamkeit, die man sich wünscht, kann dann auch eine negativ eingefärbte Aufmerksamkeit sein. Das müssen sich aber diejenigen überlegen, die solche Werbesendungen lancieren.
Ich glaube, man muss ehrlich sein: Einen Kleber mit der Aufschrift "Ich will unerwünschte oder unadressierte Werbung erhalten" würden die wenigsten anbringen. Umgekehrt, glaube ich, steht mit dem heutigen System eigentlich schon allen die Möglichkeit offen zu sagen, dass man unadressierte Werbung nicht will, indem man einen Kleber anbringt. Ich denke, für die Akzeptanz unadressierter Werbung ist es auch wichtig, dass der Wunsch, keine solche Werbung zu erhalten, auch tatsächlich beachtet wird, dass die Zustellorganisationen und die Schweizerische Post, aber auch die Privaten solche Kleber wirklich beachten. Sie müssen sich daran halten. Wenn sie sich nicht daran halten, kann man heute bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen die Missachtung dieses Klebers einlegen.
Ich denke, diesen Weg hat man vor ewig langer Zeit eingeführt. Es ist der Weg, den man weiterhin konsequent gehen soll. Sonst müsste man sich dann wahrscheinlich wirklich auch einfach einen Verzicht auf unadressierte Werbung überlegen und darüber nachdenken, ob sich das lohnt. Das müssen sich die Unternehmen, die nach wie vor solche unadressierte Werbung verschicken, heute aber selber überlegen. Der Bundesrat möchte weiterhin und möglichst konsequent den Weg gehen, den wir heute, wie gesagt, haben, auch mit der Möglichkeit, sich bei der Lauterkeitskommission zu beschweren, wenn der Kleber nicht beachtet wird.
Natürlich geht die Werbung zunehmend auch in den Online-Bereich. Dort kämpft sie dann allerdings auch um Aufmerksamkeit. Das ist, denke ich, ein eigenes Thema. Wie kommt man heute noch an die Nutzerinnen und Nutzer heran? Allerdings wird auch versucht, das möglichst spezifisch zu tun, indem man eben nicht einfach Streuwerbung verschickt, sondern den Leuten möglichst spezifisch das schickt, was sie allenfalls interessieren könnte. Und da gibt es natürlich im Online-Bereich sehr viele Möglichkeiten, die auch zunehmend genutzt werden.
In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion, die im Nationalrat sehr knapp angenommen wurde, abzulehnen, unter der Bedingung, dass die heute geltenden Regeln wirklich auch konsequent eingehalten werden.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 12 Stimmen
Dagegen ... 32 Stimmen
(0 Enthaltungen)