22.419
Permettre aux enfants et aux jeunes de se faire naturaliser sans autorisation d'établissement
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Imboden, Gredig, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marra, Marti Samira, Masshardt, Moser, Pult, Streiff)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Imboden, Gredig, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marra, Marti Samira, Masshardt, Moser, Pult, Streiff)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Töngi Michael · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S
Mit dem neuen Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht wurde bestimmt, dass überhaupt nur noch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung ein Gesuch auf Einbürgerung stellen können. Man hat diese Diskussion geführt, und es war auch ein politischer Entscheid. Man hat damals auch darüber diskutiert, was die Folgen sind, wenn man das so macht. Ein wichtiges Argument für dieses Kriterium der Niederlassungsbewilligung war: Ohne gute Integration soll es keine Einbürgerung geben.
Diese Debatte fand vor ungefähr zehn Jahren in diesem Rat statt. Das Gesetz ist nun etwa fünf oder sechs Jahre in Kraft, und es ist viel Zeit vergangen, sodass wir zahlreiche Praxisbeispiele haben, die die Auswirkungen zeigen. Deshalb meine ich, dass es richtig ist, dass wir über dieses Thema wieder miteinander sprechen und dazu Entscheidungen fällen.
Wir wissen, dass es viele Ausländerinnen und Ausländer gibt, die es in der Schweiz nicht zum Status C schaffen. Sie sind vielleicht von der Sozialhilfe abhängig, sie haben einen prekären Lohn oder eine prekäre Anstellung, oder sie sind im zweiten Arbeitsmarkt hängengeblieben und müssen jedes Jahr von Neuem die B-Bewilligung erneuern, oder sie sind seit vielen Jahren im F-Status. Haben diese Personen oder Familien Kinder, so haben natürlich auch diese keinen C-Status und können sich nicht einbürgern lassen, obwohl sie hier zur Schule gehen, das Land, wo sie den Pass herhaben, vielleicht gar nicht kennen, Fussball im gleichen Club wie die anderen Kinder und Jugendlichen spielen, Roger Federer gleich toll finden oder fanden, in der Schulklasse die gleichen Lehrerinnen und Lehrer gut oder schlecht finden, die gleiche Musik hören. Sie sehen, häufig sind diese Kinder und Jugendlichen in der Schweiz vollkommen integriert, und es gibt praktisch nichts, was sie mit ihrem Land verbindet, wo sie den Pass herhaben, ausser ein paar Ferienaufenthalten, wenn auch vielleicht nicht einmal das, falls es schwierig ist, dorthin zu reisen.
Für diese Jugendlichen ist es besonders bitter, dass ihnen die Erleichterungen, die man gemacht hat - die Verkürzung der Frist für die Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs, also, dass man schon nach zehn Jahren eingebürgert werden kann, dass man die Schulzeit doppelt anrechnen kann -, einfach nichts nützen, weil sie eben diese C-Bewilligung nicht haben. Sie können sie auch nicht nachfragen. Diese Kinder stehen quasi in der Sippenhaftung ihrer Eltern. Ihr Status ist genauso unsicher wie jener ihrer Eltern.
Ich wurde jetzt auch schon gefragt, ob denn diese Kinder ohne Schweizer Pass zum Beispiel Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Es ist schwierig, zu sagen, was die Auswirkungen sind. Wir wissen aber ganz klar, dass Kinder, die zum Beispiel einen unsicheren Status wie F und B haben, sicher keinen Startvorteil bei der Lehrstellensuche haben, dass auch nach dem Status gefragt wird und dass das dann halt auch ein Problem ist.
Eines ist wichtig bei dieser parlamentarischen Initiative: Wenn wir ihr in der ersten Phase zustimmen oder wenn wir diese Regelung ändern, dann ändern wir nichts am Verfahren der Einbürgerung an sich. Weiterhin müssen diese Jugendlichen die Bedingungen erfüllen und das nachweisen. Es gibt also keine Erleichterung, weil sie jung sind, ausser eben der doppelten Anrechnung einer gewissen Zeitspanne. Ich glaube, wir sollten diesen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, von sich aus die Einbürgerung zu verlangen und zu wollen. Sie sollen, weil sie in der Schweiz so gut integriert sind, diese Möglichkeit auch haben.
Herzlichen Dank, wenn Sie diese parlamentarische Initiative in der ersten Phase unterstützen.
Imboden Natalie · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Bei der parlamentarischen Initiative Töngi 22.419, "Kindern und Jugendlichen die Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung ermöglichen", geht es um eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes und dabei nur und ausschliesslich um Kinder und Jugendliche, denen - so die Forderung der Initiative - die Einbürgerung unabhängig von der Niederlassungsbewilligung ihrer Eltern ermöglicht werden soll. Wie von meinem Vorredner bereits gesagt wurde, ist es für junge Menschen wichtig, dass sie mit möglichst guten Chancen in ihr Berufsleben und in ihr weiteres Leben starten können.
Ich nenne ein Beispiel, damit man sich das konkreter vorstellen kann: Gerade in touristischen Regionen kommt es häufig vor, dass Eltern seit vielen Jahren mit kumulierten Kurzaufenthaltsbewilligungen, sogenannten L-Bewilligungen, in der Schweiz arbeiten. Kinder dieser Eltern erfüllen zwar die Bedingung, dass sie bereits sechs Jahre hier in der Schweiz leben - sie gehen hier in die Volksschule, sie sind vielleicht bereits in einen Kindergarten gegangen, sie sind vielleicht sogar hier geboren worden -, sie können aber aufgrund dessen, dass ihre Eltern keine Niederlassungsbewilligung haben, später kein Einbürgerungsgesuch stellen.
Dieses Beispiel stammt aus einer Studie, die die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) letztes Jahr publiziert hat. Dort wurde insbesondere der Zugang zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Generation untersucht, aber auch, wo die Hürden liegen. Die Studie hat klar gezeigt, dass es Hürden gibt. Die "Sippenhaft" wurde bereits erwähnt, das heisst, dass die Kinder quasi im Status ihrer Eltern gefangen sind. Genau das will der hier vorliegende Vorstoss ändern. Denn das Bürgerrechtsgesetz verlangt in Artikel 9 sowohl eine Niederlassungsbewilligung als auch eine Mindestaufenthaltsdauer von zehn bzw., bei Jugendlichen, von sechs Jahren. Für Kinder heisst das, dass sie von den Eltern aufenthaltsrechtlich abhängig bleiben.
Eine starke Minderheit Ihrer Staatspolitischen Kommission - das Stimmenverhältnis war 11 zu 13, darum "starke" Minderheit - hat am 27. Oktober letzten Jahres eben gerade für diese Kinder und Jugendlichen einen Handlungsbedarf gesehen. Diese Initiative verfolgt einen sehr liberalen Ansatz; das finde ich einen sehr wichtigen Punkt. Sie will gleiche Startchancen fördern, und es ist so, dass die Prüfung weiterhin durch die Gemeinden vorgenommen wird.
Die kritischen Stimmen werden nun anführen, die Revision des Bürgerrechtsgesetzes sei doch erst gerade, 2018, in Kraft getreten und eine Revision würde sich daher nicht aufdrängen. An diese, wahrscheinlich meine beiden Nachredner, gerichtet, muss ich hier festhalten, dass das neue Bürgerrechtsgesetz zwar tatsächlich 2018 in Kraft getreten ist, die Botschaft zu dieser Revision aber aus dem Jahr 2011 stammt. Die Grundlagen, auch die Voraussetzungen sind also mehr als zehn Jahre alt. In der Zwischenzeit hat sich eben doch einiges geändert. In der Schweiz wurde ja am 12. Februar 2017 der Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration angenommen; es gab eine Verfassungsänderung. Der politische Wille ist also sehr deutlich, diesen jungen Menschen keine Steine mehr in den Weg zu legen, sondern sie zu integrieren.
Der Nationalrat hat den Handlungsbedarf erkannt, indem er in der Zwischenzeit eine andere parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission, 22.404, "Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation", angenommen hat. Ich glaube, das zeigt sehr gut, dass der Nationalrat, die Mehrheit anerkannt hat, dass wir hier eben Handlungsbedarf haben. Die starke Kommissionsminderheit möchte genau dieses Anliegen eben auch im Zusammenhang mit anderen Anliegen, die hier bereits überwiesen worden sind, vertieft prüfen.
Ich erinnere Sie daran, dass auch der Ständerat bereits aktiv ist. So fordert der Ständerat im Postulat 22.3397, "Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen", die Erstellung eines Berichtes. Er schätzt die Hürden, die wir heute haben, als zu hoch ein, und er will die tiefe Anzahl der Einbürgerungen in der Schweiz, gerade bei den Jungen, die im Zentrum stehen, anschauen.
Sie sehen, es ist, glaube ich, offensichtlich: Wir haben ein Problem. Das spricht auch dafür, dass wir der parlamentarischen Initiative jetzt helfen, ihre erste Hürde zu überspringen, damit die Menschen in diesem Land nicht mehr diese hohen Hürden haben. Herzlichen Dank, wenn Sie den Weg für eine vertiefte Prüfung frei machen.
Buffat Michaël · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La Commission des institutions politiques de notre conseil s'est réunie le 27 octobre de l'année dernière afin de traiter l'initiative parlementaire Töngi, dont le but est que la loi sur la nationalité suisse soit adaptée de sorte que les enfants et les jeunes ayant un statut de séjour F ou B aient la possibilité de se faire naturaliser.
La commission vous invite, par 13 voix contre 11, à ne pas donner suite à l'initiative.
Lors de la précédente législature, nous avons révisé la loi sur la nationalité suisse en réservant expressément la naturalisation aux titulaires d'une autorisation d'établissement. Nous l'avions fait en connaissance de cause et de la situation que nous débattons aujourd'hui. Il n'y a aucune raison de revenir si tôt sur cette décision.
Les personnes admises provisoirement ont la possibilité de demander une autorisation de séjour et, par la suite, une autorisation d'établissement et ainsi de s'ouvrir la voie vers la naturalisation. En suivant ces étapes de la procédure, ces personnes ont aussi la possibilité de se faire naturaliser. L'accès à la naturalisation n'est pas direct, mais il est possible. Le principe de l'unité familiale doit également être respecté. Une demande de naturalisation doit être établie et ensuite examinée pour toute la famille. Par ailleurs, la naturalisation des enfants ne doit pas avoir pour conséquence de rendre le renvoi des parents plus difficile, par exemple si ces derniers ont commis des infractions pénales.
Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission est d'avis qu'il n'est pas nécessaire de légiférer sur la question et vous recommande de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass das Bürgerrechtsgesetz so revidiert werden soll, dass Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltsstatus F und B die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten. Die Meinung ist, dass sie das Verfahren unabhängig von ihren Eltern einleiten können.
Zur Erklärung der Bewilligungen: Gegenwärtig entspricht der Aufenthaltsstatus F der vorläufigen Aufnahme von Flüchtlingen ohne Asylanspruch. Der Aufenthaltsstatus B ist eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung. Diese erhalten auch anerkannte Flüchtlinge mit Asyl. Die Bewilligung C ist die eigentliche Niederlassungsbewilligung, die gemäss Bürgerrechtsgesetz Voraussetzung für die Einleitung des Einbürgerungsverfahrens ist. Das gilt auch für Kinder. Nun will eben die Initiative, dass auch Kinder und Jugendliche mit Aufenthaltsstatus F und B individuell, unabhängig von den Eltern, das Einbürgerungsverfahren einleiten können.
Man könnte nun, wie es die Minderheitssprecherin bereits gemacht hat, auf die kürzliche Revision des Bürgerrechtsgesetzes verweisen. Die Änderungen sind seit 2018 in Kraft. Wir legen darauf nicht besonders grossen Wert, in fünf Jahren kann sich vieles ändern. Das alleine ist für uns kein Hinderungsgrund, nicht bereits wieder eine weitere Revision im Sinne der Initiative in Betracht zu ziehen. Es geht uns um die materiellen Fragen. Hier steht natürlich der Grundsatz der Einheit der Familie im Vordergrund. Dieser Grundsatz ist in den Artikeln 30 und 31 im Bürgerrechtsgesetz enthalten. Die Idee dahinter ist natürlich nicht die Sippenhaft - "Sippenhaft" ist ein sehr pejorativ gemeinter Ausdruck -, sondern das Gegenteil: Man will die Familien nicht auseinanderreissen, dazu gehört eben auch, dass sie nicht verschiedene Aufenthaltsstatus haben.
Wir unterstellen es dem Initianten nicht, aber eine Folge könnte sein, dass beispielsweise die Wegweisung einer Familie nicht möglich ist, wenn die Kinder Schweizerinnen und Schweizer sind, die Eltern aber nicht. Wir unterstellen es der Initiative nicht, aber dies könnte die Wegweisungspraxis unterlaufen und in vielen Fällen sogar verhindern. Denn wenn die Kinder und Jugendlichen individuell eingebürgert werden können oder eine Einbürgerung für sie individuell geprüft wird, dann ist es natürlich naheliegend, dass sie vermutlich die Einbürgerungskriterien der Integration - die sogenannten materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen im Gegensatz zu den formellen - relativ eher erfüllen als die Eltern mit ihrer Vorgeschichte. Dies könnte in vielen Fällen doch dazu führen, dass eben dann die Familie nicht mittels Wegweisung auseinandergerissen werden kann. Damit werden die Wegweisungspraxis und die Wegweisungen gemäss Ausländergesetz unterlaufen. Das will die Mehrheit der Kommission nicht. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die vorläufig aufgenommenen Personen ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung stellen können und später die Möglichkeit besteht, eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen, und zwar für die ganze Familie.
Die angeblich schlechteren Chancen auf dem Lehrstellenmarkt sind aus unserer Sicht eher ein Problem des Status der vorläufigen Aufnahme. Wir, also die Staatspolitische Kommission Ihres Rates, haben es mit verschiedenen Vorstössen thematisiert, indem wir eben bereits den Namen der vorläufigen Aufnahme eliminieren möchten. Im Zusammenhang mit dem Status S für ukrainische Flüchtlinge wird die Frage, wieweit der Status S und der Status F der vorläufigen Aufnahme noch getrennt werden oder separat behandelt werden dürfen, zum Thema. Das ist aber nicht Thema dieses Vorstosses. Auch die übrigen genannten Vorstösse - etwa die parlamentarische Initiative "Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation", die nächstens im Ständerat entschieden wird, oder das Postulat des Ständerates - betreffen Kinder und Jugendliche nicht spezifisch. Sie haben deshalb unseres Erachtens keinen Einfluss auf die Beurteilung dieser parlamentarischen Initiative.
Deswegen ist die Kommission unter Gewichtung aller dieser Argumente mit 13 zu 11 Stimmen zum Schluss gekommen, dass das Ziel der Initiative gerade aus Sicht der Einheit der Familie nicht zu unterstützen ist.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Vote
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Imboden beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 87 Stimmen
Dagegen ... 107 Stimmen
(2 Enthaltungen)