20.022
Politique agricole à partir de 2022 (PA22+)
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Block 1 (Fortsetzung) - Bloc 1 (suite)
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. e, 4bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Michaud Gigon, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Munz, Ryser)
Abs. 4
... Produkten. Sie unterstützen die Entwicklung kurzer Versorgungsketten.
Antrag der Minderheit
(Baumann, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser)
Abs. 6
Die Massnahmen des Bundes tragen bei zur Anpassung an den Klimawandel und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft und Ernährung.
Art. 2
Proposition de la majorité
Al. 1 let. e, 4bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Michaud Gigon, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Munz, Ryser)
Al. 4
... haute qualité. Elle soutient le développement des circuits courts.
Proposition de la minorité
(Baumann, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser)
Al. 6
Les mesures fédérales contribuent à l'adaptation au changement climatique et à la réduction des émissions de gaz à effet de serre dans l'agriculture et l'alimentation.
Vote
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
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Art. 3
Antrag der Mehrheit
Abs. 3, 3bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Munz, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser)
Abs. 3
Unverändert
Abs. 3bis
Streichen
Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 3, 3bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Munz, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser)
Al. 3
Inchangé
Al. 3bis
Biffer
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
(0 Enthaltungen)
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Art. 6a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 6c
Antrag der Minderheit
(Fischer Roland, Badran Jacqueline, Baumann, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser)
Titel
Absenkpfad Treibhausgase
Abs. 1
Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft werden bis 2030 um 20 Prozent, bis 2040 um 30 Prozent und bis 2050 um 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert. Der Treibhausgas-Fussabdruck der Ernährung pro Kopf wird bis 2050 um mindestens zwei Drittel gegenüber 2020 reduziert.
Abs. 2
Der Bundesrat legt die konkreten Ziele und Methoden zur Berechnung der Erreichung der Reduktionsziele gemäss Absatz 1 im Einklang mit dem CO2-Gesetz fest. Er hört bei seinen Festlegungen die Kantone, die betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere betroffene Organisationen an. Er regelt die Berichterstattung.
Abs. 3
Der Bundesrat:
a. sorgt mit den Massnahmen dieses Gesetzes dafür, dass die Agrarpolitik einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leistet;
b. setzt bis spätestens 2030 einen Massnahmenplan zur Senkung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wertschöpfungskette Ernährung inklusive Konsum um.
Abs. 4
Die betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere betroffene Organisationen können die zur Absenkung erforderlichen Massnahmen ergreifen und dem Bund regelmässig Bericht erstatten über die Art und die Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen.
Abs. 5
Der Bundesrat kann die Organisationen nach den Absätzen 2 und 4 bestimmen.
Art. 6c
Proposition de la minorité
(Fischer Roland, Badran Jacqueline, Baumann, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser)
Titre
Trajectoire de réduction des gaz à effet de serre
Al. 1
Les émissions de gaz à effet de serre de l'agriculture sont réduites de 20 pour cent, d'ici à 2030, de 30 pour cent, d'ici à 2040, et de 40 pour cent, d'ici à 2050, par rapport à 1990. L'empreinte gaz à effet de serre par habitant liée à l'alimentation est réduite d'au moins deux tiers, d'ici à 2050, par rapport à 2020.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe les objectifs et les méthodes concrets pour évaluer la réalisation de l'objectif de réduction selon l'article 1 en tenant compte de la loi sur le CO2. Lors de la fixation des objectifs et des méthodes, il auditionne les cantons, les interprofessions, les organisations de producteurs ainsi que d'autres organisations concernées. Il règle les modalités relatives aux rapports.
Al. 3
Le Conseil fédéral:
a. veille à ce que les mesures prévues par la présente loi permettent à la politique agricole de contribuer dans une large mesure à la réalisation des objectifs;
b. met en oeuvre, d'ici à 2030, un plan de mesures visant à faire baisser les émissions de gaz à effet de serre de l'ensemble de la chaîne de valeur ajoutée de la filière alimentaire, y compris de la consommation.
Al. 4
Les interprofessions, organisations de producteurs et autres organisations concernées prennent les mesures que requiert la réduction et établissent régulièrement un rapport à l'intention de la Confédération sur le type de mesures prises et sur leurs effets.
Al. 5
Le Conseil fédéral peut déterminer les organisations visées aux alinéas 2 et 4.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
Dagegen ... 107 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Art. 6d
Antrag der Minderheit
(Munz, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser)
Titel
Ausbaupfad Tierwohl
Abs. 1
Die Beteiligung an den besonders tierfreundlichen Produktionsformen wird gefördert und für die einzelnen Tierkategorien mit Zielen festgelegt.
Abs. 2
Haben die ergriffenen Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung, ergreift der Bundesrat spätestens 2030 weitergehende Massnahmen.
Art. 6d
Proposition de la minorité
(Munz, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser)
Titre
Extension des mesures relatives au bien-être des animaux
Al. 1
La participation à des systèmes de production particulièrement respectueux des animaux est encouragée et des objectifs en la matière sont fixés pour les différentes catégories d'animaux.
Al. 2
Si les mesures mises en oeuvre se révèlent moins efficaces que prévu, le Conseil fédéral prendra des mesures supplémentaires au plus tard en 2030.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 85 Stimmen
Dagegen ... 107 Stimmen
(1 Enthaltung)
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Art. 12
Antrag der Minderheit I
(Fischer Roland, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Munz)
Abs. 1
... schweizerischer pflanzlicher Landwirtschaftsprodukte ...
Antrag der Minderheit II
(Munz, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser)
Abs. 4
... der Mittel fest. Er sorgt namentlich für die Unterstützung einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und die Förderung einer tier- und klimafreundlichen Produktion gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe bbis.
Antrag der Minderheit III
(Fischer Roland, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Munz)
Aufheben
Art. 12
Proposition de la minorité I
(Fischer Roland, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Munz)
Al. 1
... des produits végétaux suisses ...
Proposition de la minorité II
(Munz, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser)
Al. 4
... des fonds. Il veille en particulier à soutenir l'utilisation durable des ressources naturelles et à promouvoir une production respectueuse des animaux et du climat, au sens de l'article 2 alinéa 1 lettre bbis.
Proposition de la minorité III
(Fischer Roland, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Munz)
Abroger
Vote
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 55 Stimmen
Dagegen ... 112 Stimmen
(25 Enthaltungen)
Vote
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 83 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Art. 12
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 42 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(38 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Art. 16 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 16 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Block 2 - Bloc 2
Trede Aline · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Mit der Minderheit Trede zu Artikel 17 möchten wir die Nachhaltigkeit als Kriterium bei den Einfuhrzöllen einfügen. Wir haben in diesem Saal in den letzten Jahren bereits mehrmals die Diskussion geführt, ob wir die Standards in der Schweiz auch als Erfordernis bei Einfuhrzöllen oder eben für importierte Lebensmittel einführen können. Wir haben in diesem Saal sehr oft die Argumente gehört, dass es nicht so einfach sei, Massnahmen und Standards in der Schweiz zu definieren, wenn diese dann mit Importen umgangen werden könnten. Diese Argumente sind für uns nachvollziehbar, aber das, was dahintersteht, ist eben auch veränderbar. Wir müssen nur eine Möglichkeit schaffen, um beim Import von Agrarprodukten, wenn wir also Produkte importieren, über die Zölle entsprechend Gegensteuer zu geben. Es geht darum, dass wir dort einen Hebel ansetzen können. Diesen Hebel geben wir Ihnen hier mit unserem Minderheitsantrag.
Es ist ein sehr einfacher Antrag: Es ist nur das Wort "Nachhaltigkeit" einzufügen. Artikel 17 würde neu heissen: "Bei der Festsetzung der Einfuhrzölle sind die Nachhaltigkeit sowie die Versorgungslage im Inland und die Absatzmöglichkeiten ..." (Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Trede ist am Sprechen. Bitte mehr Ruhe!) Gut, ich wiederhole noch einmal, wie Artikel 17 neu heissen würde; es würde nur das Wort "Nachhaltigkeit" neu eingefügt: "Bei der Festsetzung der Einfuhrzölle sind die Nachhaltigkeit sowie die Versorgungslage im Inland und die Absatzmöglichkeiten für gleichartige inländische Erzeugnisse zu berücksichtigen."
Es ist also eine sehr kleine Veränderung, die aber sehr viele Auswirkungen für uns haben könnte. Es geht darum, dass bei der Festlegung der Einfuhrzölle auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden können und vor allem auch berücksichtigt werden sollen. Das soll neben der Versorgungslage im Inland - diese würde also immer noch berücksichtigt - und den Absatzmöglichkeiten von gleichartigen inländischen Produkten geschehen. Ich habe es Ihnen vorgelesen, es ist wirklich nur ein Wort, das wir einfügen würden.
Das Schöne daran ist, dass bereits eine Verfassungsgrundlage für diese Ergänzung besteht. In Artikel 104a der Bundesverfassung heisst es nämlich, dass grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Also müssen wir diesen Minderheitsantrag wirklich annehmen. Denn wir könnten mit differenzierten Einfuhrzöllen eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und des Ernährungssystems fördern.
Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen, sodass wir in Zukunft zumindest die Möglichkeit haben, nicht nur für den inländischen Markt entsprechende Standards zu definieren, sondern über die Einfuhrzölle Begleitmassnahmen für den Import zu beschliessen.
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
President (Candinas Martin, president): (discurra sursilvan) Il pled per sias minoritads ha dunna Bertschy. Ella discurra er gist per la fracziun verd-liberala.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Ich werde gleich auch für die Fraktion sprechen, damit ich genügend Zeit habe, meine drei Minderheitsanträge zu begründen.
In Artikel 50 geht es um Folgendes: Wenn wir es mit einer umfassenden, ganzheitlichen Ernährungspolitik ernst meinen, welche auch die Konsumentinnen und Konsumenten erfasst - und das ist die Vision, die wir ab 2030 haben -, dann sollten wir aufhören, auf der Angebotsseite den Markt zu verzerren. Das ist es, was wir heute tun. Es ist ja eine zentrale Funktion, das Grundprinzip funktionierender Märkte, dass Preise die richtigen Signale senden, und das nicht später, sondern eben jetzt schon.
Bei Artikel 50 beantragt meine Minderheit deshalb, namentlich die Beiträge zur Entlastung des Fleischmarktes zu streichen. Wir haben vorhin, bei Block 1, schon gehört, dass es auf der einen Seite eine Absatzförderung, eine Subventionierung der Fleischwerbung, gibt. Der Bund betreibt eine Förderung in der Höhe von 69 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Darunter fällt auch die Werbung für Fleisch und Eier in der Höhe von jährlich mehreren Millionen Franken. Auf der anderen Seite gibt es eine Entlastung des Fleischmarktes, weil eben Überschuss produziert wurde.
Beides widerspricht der Verfassung und dem von der Bevölkerung 2017 angenommenen neuen Artikel 104a. Gemäss Buchstabe c wollen wir eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft. Dabei weiss jedes Kind, dass weniger tierische Lebensmittel konsumiert werden müssen, weil sie in diesem Ausmass nicht gut für die Gesundheit sind und hohe Umweltkosten zur Folge haben. Trotzdem finanziert der Bund hier noch zusätzlich Marktentlastungsmassnahmen. Das ist mehrfach inkohärent. Es ist vor allem auch sehr teuer. Denn wenn wir den Fleischmarkt ankurbeln und dafür Geld ausgeben, dazu den Überschussabbau finanzieren und dann auch noch die damit ausgelösten Umweltprobleme lösen müssen - Stichworte Überdüngung, künstliche Beatmung von Seen, Ammoniak- und Stickstoffüberschüsse -, wenn wir das also auch noch bezahlen, dann ist das einfach sehr teuer und sehr ineffizient. Wir können uns diese Ausgaben im Sinne der Gesundheit und der Umwelt sparen.
In Artikel 70a beantragt Ihnen meine Minderheit, beim ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zu bleiben. In Artikel 70a wird die Umsetzung des 2017 angenommenen Verfassungsartikels 104a vollzogen. Es geht um den ökologischen Leistungsnachweis. Dieser ist das Herzstück der Direktzahlungen. Artikel 70a regelt nämlich die Berechtigung zum Bezug von Subventionen. Hier wird also die Ausschüttung von Steuergeldern an gewisse Bedingungen geknüpft, z. B. an die Einhaltung der Natur- und Heimatschutzbestimmungen. Man hätte hier eine Lücke schliessen wollen. Wenn Sie jetzt mit der Mehrheit stimmen, hat dies zur Konsequenz, dass wir bei Verstössen gegen die Natur- und Heimatschutzbestimmungen offensichtlich keine Kürzung der Direktzahlungen mehr vornehmen können.
In Absatz 2 wollte der Bundesrat mit einer ausreichenden Förderung der Biodiversität die Qualität mit einbeziehen. Das ist viel besser als ein reiner Flächenanteil, wie wir ihn bisher hatten. Denn es ist ja nicht nur die Fläche, sondern auch die Qualität, die bei der Biodiversität entscheidend ist. Das sagt man uns seit Jahren. Es ist ein Rätsel, weshalb das plötzlich nicht mehr gelten soll.
Bei Buchstabe i war die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben als Bedingung geplant. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir können doch nicht Direktzahlungen ausschütten, wenn das Gesetz missachtet wird. Die Mehrheit hat auch das gestrichen. Das bedeutet, dass nicht mehr kontrolliert wird und dass auch keine Direktzahlungen gestrichen werden, wenn die Bestimmungen des Gewässerschutzes nicht eingehalten werden. Es gibt pro Jahr sehr wenige Kontrollen. Sie wissen aber alle, dass Pestizide und Düngemittel einen enormen Einfluss auf die Gewässerqualität haben. Wir haben ja Gewässerschutzprojekte und investieren auf der Grundlage des Gewässerschutzgesetzes Gelder, um die Bauern zu bezahlen, damit sie weniger güllen, um so das Grundwasser vor Nitraten zu schützen. Die Projekte dauern meistens zehn Jahre. Die Idee ist natürlich, dass die Landwirte dann dabei bleiben. Es ist das Minimum, dass sie später zumindest das Gesetz einhalten müssen und wir diese Anforderung an die Vergabe von Direktzahlungen koppeln.
Bei Buchstabe h betreffend den Schutz der Ökosysteme war eine Regionalisierung der Regelungen betreffend den ökologischen Leistungsnachweis angedacht. Es gibt regionale Probleme. In Luzern gibt es zum Beispiel Probleme mit den Nährstoffen; in Genf gibt es aber keine solchen Probleme. Es wäre doch viel effizienter, dass wir die Probleme dort angehen, wo sie bestehen, anstatt Anforderungen zu stellen und Kontrollen zu veranlassen, wo kein Handlungsbedarf besteht. Man muss doch nicht alle Betriebe der Schweiz mit Forderungen belasten, wenn wir die Probleme nur in bestimmten Regionen haben. Aber dort wäre es eben sehr wichtig, dort wollte man es machen - die Mehrheit will das nicht.
In Artikel 70a Absatz 3 sollte die Tragfähigkeit der Ökosysteme erwähnt werden, das ist gleichbedeutend mit der Umsetzung des 2017 angenommenen Verfassungsartikels. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der AP22+ hat der Bundesrat sehr klar dargelegt, warum diese Änderung notwendig ist. Warum sie jetzt zwei Jahre später nicht mehr notwendig sein sollte, ist mir ein Rätsel. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist nach wie vor eine grosse Herausforderung für die Landwirtschaft. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht: "Ziellücken bestehen bei allen Umweltzielen. Weitere Anstrengungen sind nötig, um den ökologischen Fussabdruck der Landwirtschaft zu senken. Um diese Zielerreichung zu verbessern, sind insbesondere Fortschritte bei der Emissionsminderung durch eine Verbesserung der Ressourceneffizienz und eine Anpassung der Produktion an die Tragfähigkeit der Ökosysteme notwendig." Das ist ein Zitat einer Aussage des Bundesrates in seiner ursprünglichen Botschaft. Ich bitte Sie, diese Anpassungen im ökologischen Leistungsnachweis nachzuvollziehen und der Minderheit und somit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
In Artikel 73 beantragt meine Minderheit ebenfalls, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und Beiträge an die Beratungskosten im Bereich der Biodiversität auszurichten. Der Ständerat hat diese Beiträge gestrichen. Das ist unverständlich und für die Bauernfamilien vor allem auch kontraproduktiv. Es gibt Studien, die zeigen, dass sich die Betriebe sicherer fühlen, wenn sie in diesem Bereich eine Beratung erhalten. Das ist effizienter für die Produktion und die Biodiversität, und dadurch haben die Betriebe auch mehr Spass. Mit sehr wenig Geld kann man hier eine grosse Wirkung erzielen. Der Bund würde sich an den Biodiversitätsberatungen beteiligen, und zwar in Höhe von 50 Prozent der effektiven Beratungskosten und bis zu einem maximalen Beitrag von 750 Franken pro Jahr und Betrieb. Es ist also nicht viel Geld, aber es ist eben sehr effizient eingesetztes Geld.
Diese Zahlungen erfolgen im Rahmen der aktuellen Biodiversitätsbeiträge. Es braucht nicht mehr Geld. Es geht darum, dieses Geld effizient zu investieren, sodass eine maximale Wirkung auf die Biodiversität erfolgt und der Betrieb etwas davon hat, was mit diesem kleinen Beitrag an die Beratungskosten der Fall ist. Bitte ermöglichen Sie hier den Bauern eine effizientere Produktion, die ihnen mehr Freude bereitet. Es ist auch keine staatliche Förderung von reinen Ökobüros vorgesehen. Es braucht nämlich eine agronomische Ausbildung dafür, und Agridea ist daran, einen solchen Ausbildungsgang zu konzipieren. Selbst der Schweizerische Bauernverband könnte dann solche Beratungen anbieten. Es scheint mir doppelt unklug, wenn wir hier verzichten. Das ist weder im Sinn der Umwelt noch im Sinn der Bäuerinnen und Bauern.
Ich bitte Sie auch hier: Bitte folgen Sie dem Bundesrat.
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr
La séance est levée à 18 h 55