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Règles de naturalisation équitables. La faiseuse de Suisses

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Gerne stelle ich Ihnen die zweite Motion vor, mit der wir das Einbürgerungsverfahren modernisieren können. Wenn wir davon überzeugt sind, dass wir in unserer Schule genug lernen über unser Land und über unsere Demokratie, dann sollten wir junge Einbürgerungswillige, die hier die Schule besucht haben, nicht zusätzlich zur Prüfung antreten lassen, ob sie tatsächlich genug wissen, um ein guter Schweizer Staatsbürger zu werden. Denn die Antworten auf die Fragen an den Einbürgerungstests haben wir hoffentlich bereits in der Schule gelernt. Auch ein Nachweis über die Sprachkenntnisse sollte sich erübrigen, wenn man fünf Jahre die Volksschule besucht hat.

Das heutige System impliziert nämlich eigentlich, dass wir in den Schulen nicht genug politische Bildung mitbekommen. Ansonsten müssten wir diese jungen Leute nicht quasi zum zweiten Mal zum Wissenstest antreten lassen, um uns zu vergewissern, dass sie die Grundkenntnisse über unser Land eben haben. Oder umgekehrt: Dann müssten eigentlich alle 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer zuerst einen Test machen, bevor sie abstimmen und wählen dürften. Wenn wir von der Stärke unserer Volksschule überzeugt sind, dann sollten wir davon ausgehen, dass jemand, der unsere Volksschule besucht hat, genug Kenntnisse hat in Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft.

Der Ihnen vorliegende Vorstoss möchte, dass wir Kindern, die mindestens fünf Jahre lang die obligatorische Schule besucht haben, das Vertrauen gewähren mit Blick auf die Kenntnisse der hiesigen Lebensverhältnisse. Unsere Schulen sollten die Schweizermacherinnen sein und sollten den Schülerinnen und Schülern genügend Kenntnisse vermitteln, um die Rechte und Pflichten als Staatsbürgerin wahrzunehmen. Durch die Gewährung der Staatsbürgerschaft können junge Menschen sich auch als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft fühlen, und das stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit und das Engagement für das Gemeinwohl.

Ein Viertel der Schweizer Bevölkerung kann momentan nicht teilnehmen an unserer Demokratie. Wir sollten den jungen Ausländerinnen und Ausländern, die hier zur Schule gingen, vertrauen und das Einbürgerungsverfahren für sie entschlacken. Wir sollten auf Integration setzen und nicht auf Isolation. Denn auch die Einbürgerung an und für sich bringt mehr Integration mit sich, vor allem auch Integration in den Arbeitsmarkt. Die Einbürgerung ist also nicht das Ende des Integrationsprozesses, sondern sie verstärkt diesen Prozess zusätzlich. Integration ist also auch die Folge der Einbürgerung.

In der "Neuen Zürcher Zeitung" von letzter Woche wurde an das Engagement von Kurt Furgler in den 1980er-Jahren erinnert. Kurt Furgler kämpfte für die jungen Ausländer, die, ich zitiere, "hier aufgewachsen sind, unsere Schulen besucht haben, sich in nichts von unseren Schweizer Kindern unterscheiden, [...] im Grunde genommen voll in die schweizerische Demokratie integriert sind". Kinder, die hier zur Schule gegangen sind, gehören zu unserer Rechts- und Sozialgemeinschaft.

Es braucht keinen radikalen Systemwechsel bei unserer Einbürgerungspolitik. Aber das Einbürgerungsverfahren soll an die Realität angepasst werden, und unnötige Hürden für junge Menschen sollen abgebaut werden. Schenken wir den Julies, Liams, Amiras, Emilios von heute das Vertrauen, dass sie in der Volksschule genug über unser schönes Land gelernt haben.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Bei den ordentlichen Einbürgerungen prüfen die Kantone, bei der erleichterten Einbürgerung der Bund die Integrationskriterien. In beiden Verfahren müssen die Jugendlichen keinen Sprachnachweis ablegen, sofern sie während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben.

Par contre, le fait de considérer, comme le vise la motion, que les enfants étrangers qui ont fréquenté l'école en Suisse sont suffisamment intégrés reviendrait en fait, comme vous le demandez, à supprimer l'examen de l'intégration et à naturaliser les jeunes sans tenir compte de leur réelle intégration. Le fait d'être scolarisé en Suisse - et là, je vous rejoins, cela ne concerne pas uniquement les enfants étrangers, mais c'est le cas de manière générale - n'est pas une garantie d'intégration totale.

Le Conseil fédéral salue les simplifications que les cantons peuvent apporter à leurs procédures de naturalisation, et ce dans le cadre de leurs compétences. Ainsi, dans le cadre d'un concordat, les cantons de Berne, de Fribourg, de Genève, du Jura, de Neuchâtel, de Vaud et également de Zurich, se sont engagés, ensemble, à prévoir une procédure de naturalisation facilitée pour les jeunes de 16 à 25 ans, qui ont justement suivi l'école obligatoire pendant au moins cinq ans dans un des cantons. Le séjour dans ces cantons est alors pleinement pris en considération pour la durée de résidence, et également pour les émoluments qui peuvent ainsi être réduits.

Le Conseil fédéral reconnaît donc effectivement le rôle central de l'école comme lieu de vie et d'intégration pour les personnes étrangères. Toutefois, il est d'avis que les autres critères doivent également être examinés afin de garantir que les personnes naturalisées soient bien intégrées.

En conséquence, il propose le rejet de la motion.

Vote

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 85 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen

(1 Enthaltung)