99.5142

Modification de l'OCFH

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Der Bundesrat ist aufgrund einer Lagebeurteilung im Energiebereich zur Überzeugung gelangt, dass die in der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) enthaltenen Kriterien für die Ausgleichsbeiträge zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr adäquat sind. Die Kriterien für die Ausgleichsbeiträge, wie sie in der jetzt gültigen Verordnung festgehalten sind, genügen den Verhältnissen nicht mehr. Dies betrifft namentlich die Bestimmungen über die Berechnung der wirtschaftlichen Realisierungswahrscheinlichkeit eines Vorhabens. Den bereits stark gefallenen Strompreisen ist Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat hat deshalb den Auftrag erteilt, eine Revision dieser Verordnung an die Hand zu nehmen. Mit der Änderung der immerhin seit über vier Jahren geltenden Verordnung wird keine Rechtsunsicherheit geschaffen, sondern lediglich die seit Herbst 1995 eingetretene Entwicklung im Elektrizitätsmarkt berücksichtigt. Zudem wird mit Blick auf die bereits eingereichten Gesuche geprüft, wie das Übergangsrecht zweckmässig und korrekt ausgestaltet werden kann. Eine Gefährdung des künftigen Elektrizitätsmarktgesetzes ist nicht ersichtlich.

Schmid Odilo · Conseil national · Valais · Groupe démocrate-chrétien

Ich bin davon überzeugt, dass die Wasserkraft Zukunft hat. Es wird aber auch in Zukunft notwendig sein, dass sensible und wertvolle Gebiete geschützt und demzufolge nicht genutzt werden. Macht es trotzdem Sinn, diese Verordnung dahin gehend abzuändern, dass man die Beiträge kürzt und den Anreiz, wertvolle Gebiete unter Schutz zu stellen, so mindert?

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Bei dieser ganzen Sache geht es doch darum, denjenigen, der aus Landschaftsschutzgründen darauf verzichtet, ein Wasserkraftwerk zu bauen, für die Einnahmen, die er mit diesem Wasserkraftwerk gehabt hätte, zu entschädigen. Nun wurde bei dieser Verordnung auf die damalige Marktsituation abgestellt. Man rechnete aus, welche Einnahmen jemand mit der Wasserkraft hätte realisieren können.

Mittlerweile sind die Preise gesunken. Da ist es nichts als natürlich, dass die Entschädigung dem realen Markt angepasst wird. Es geht doch nicht an, dass derjenige, der auf die Realisierung der Wasserkraft verzichtet, besser gestellt werden soll, weil er einen Staudamm nicht baut, als derjenige, der ihn tatsächlich betreibt.

Der Bundesrat möchte Gerechtigkeit in dieser Frage anstreben.