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Ein Bewilligungsprozess, der immer länger und teurer wird, aber keinen Mehrwert an Sicherheit bringt, muss angepasst werden

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Herr Wicki ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.

Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion

Zuerst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich sicherlich nicht so lange sprechen werde, dass wir die Sitzungszeit nicht einhalten können. Ich werde mich auch bemühen, so kurz zu sein, dass Sie auch noch den 12-Uhr-Zug oder was auch immer kriegen.

Ganz zuerst bedanke ich mich beim Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen. Dass ich jetzt nicht ganz zufrieden bin, wie dies die Präsidentin schon gesagt hat, hat eher damit zu tun, dass ich einige Antworten eher als Ausflüchte oder wohlwollende Formulierungen betrachte denn als Antworten, die etwas mit der Realität zu tun haben. Als Präsident von Seilbahnen Schweiz, aber auch als Verwaltungsratspräsident der Titlis-Bahnen - und damit hätte ich nun auch meine Interessenbindungen offengelegt - werde ich nämlich immer wieder mit den zu erörternden Problemstellungen konfrontiert. Ich gehe deshalb auf einige Problemfelder in den Antworten ein.

Es fängt schon mit der ersten Antwort an: Der Bundesrat stellt fest, dass, wenn der Bewilligungsprozess länger als neun Monate dauere, dies "auf ungenügende Gesuchsunterlagen, Projektänderungen und/oder Einsprachen zurückzuführen" sei. Gerade beim Thema "ungenügende Gesuchsunterlagen" setze ich ein grosses Fragezeichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass vonseiten des BAV das Ziel eines Plangenehmigungsverfahrens nicht selten verfehlt wird. Dabei wird das Problem mit fragwürdigen Methoden den Unternehmen zugespielt.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Es gibt ein kleines, aber feines Unternehmen in der Zentralschweiz, das im Tourismusbereich tätig ist und ein enorm grosses Projekt hat. Dieses Unternehmen wartet seit über vierzehn Monaten auf eine Bewilligung, obwohl es keine Einsprachen gibt - es sind alle bereinigt - und obwohl es keine Probleme gibt, sie sind alle bereinigt. Auf Nachfrage meinerseits, wann ich mit der Bewilligung rechnen könne, hiess es, sie hätten erst letzte Woche die Unterlagen erhalten. Dass solche Antworten bei den Fragenden natürlich unangenehme Gefühle hervorrufen, können Sie sich vorstellen.

Ich bin dann zu meinen Leuten gegangen und habe gefragt, was das solle. Und sie sagten mir, was da geschehen war - genau so läuft es eben wirklich in der Praxis -: Das BAV hatte vor drei, vier Wochen eine Frage gestellt, die unsere Leute selbstverständlich beantwortet haben. Ich sage Ihnen gerne, um welche Frage es sich gehandelt hat. Wir durften die Frage beantworten, wie die Statik des Geländers beim Austreten aus der Gondel geregelt sei. Das haben meine Leute dann gemacht. Das waren genau diese letzten Dokumente, von denen man mir sagte, man habe sie erst letzte Woche erhalten. Ich muss Ihnen sagen: Wenn das im Plangenehmigungsverfahren bei der Behandlung eines Baugesuchs stufengerecht sein soll, dann gute Nacht! Hier ist die Stufengerechtigkeit einfach dramatisch verletzt worden. Es geht doch bei der Baubewilligung darum, ob man einen Bau bauen darf oder nicht, ob er in die Landschaft passt oder nicht, ob er von der Dimension her bewilligungsfähig ist oder nicht. Aber es geht hier sicher nicht um die Frage der Statik bei einem Geländer. Und das ist nur ein Problem.

Wenn hier gesagt wird, das Problem werde eigentlich meistens von den Unternehmen verursacht, weil sie Dokumente zu spät einreichen würden, dann sage ich Ihnen, lieber Herr Bundesrat: Ja, das kann durchaus sein. Ich würde einfach einmal überprüfen, was da gefragt wird. Dass die Dokumente erst danach eingereicht werden, das sehe ich auch. Nichtsdestotrotz muss ich Ihnen sagen, dass neben diesem Verfahren versucht wird, bereits vorgängig Elemente des Plangenehmigungsverfahrens durch den Antragsteller klären zu lassen. Was also im Plangenehmigungsverfahren vorgesehen wäre, wird jetzt auch schon vorgängig geklärt.

Dies zeigt sich auch bei der Antwort auf die vierte Frage zu den Luftfahrthindernissen. Es geht nicht darum, ein zusätzliches Verfahren ausserhalb des Plangenehmigungsverfahrens zu etablieren, sondern darum, dass neun Monate meines Erachtens eigentlich ausreichen sollten, damit hier die Fragen bezüglich der Luftfahrthindernisse geklärt werden. Wenn das BAV jetzt einfach neue Informationen publiziert, wonach diese Abklärungen neu vorgängig gemacht werden müssen, damit das BAV seine Fristen einhalten kann, frage ich mich schon, ob das der richtige Weg ist.

Im Gegenteil, diese Koordination müsste die federführende Behörde - von mir aus mit einem Zusatzaufwand - meistern können. Dazu sind die verwaltungsinternen Prioritäten und Prozesse zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Es ist nicht einfach, einen zusätzlichen Prozess zu erfinden, umso mehr, als sich dann umgekehrt die Frage stellt: Wenn Elemente des Plangenehmigungsverfahrens auf Empfehlung hin bereits vorgängig bereinigt werden, etwa mit dem BAZL, müsste das dann nicht bedeuten, dass das Verfahren sogar noch schneller durchgeführt werden könnte? In der Praxis wird nun vorausgesetzt, dass das vorgängig abgeklärt wird, und trotzdem dauert das Verfahren immer noch neun Monate. Da frage ich mich: Wie ging das dann vorher? Vorher dauerte es neun Monate. Jetzt dauert es auf einmal neun Monate zusätzlich zu vorgängigen Abklärungen.

Was die Rechtskraft und die Unterscheidung zwischen Informationen und Richtlinien betrifft, gehe ich nicht auf die Details ein. Allerdings ist die Tendenz unverkennbar, vermeintlichen Hilfen faktisch Rechtskraft zu verleihen. Wozu gibt es im BAZL eine weitreichende Richtlinie mit dem Namen AD I-006D zur Markierung von Flughindernissen? Wenn die Luftwaffe mit Hinweisen darauf, dass ansonsten die Verfahren länger dauern würden, weitergehende Forderungen stellen kann, besteht die Gefahr, dass unter dem Deckmantel der Rechtssicherheit neues Recht geschaffen wird.

Schliesslich scheint mir die Situation, wie sie in den Antworten auf die Fragen 5 und 6 geschildert wird, sicherheitstechnisch geradezu bedenklich. Offenbar arbeiten die Luftwaffe und die privaten Flieger weitgehend mit zwei verschiedenen Systemen, wobei gerade das eines privaten Anbieters unvollständig sein kann und zudem bei der Luftwaffe nicht oder nur teilweise integrierbar ist. Meines Erachtens ist aus Gründen der Sicherheit hier anzusetzen, anstatt als Notnagel einfach die Seilbahnen zu kostspieligen Flugwarnkugeln umzufunktionieren. Solche Probleme muss man meines Erachtens an der Wurzel packen, anstatt Symptome zu bekämpfen.

Wenn man die Details etwas genauer anschaut, kann man sehen, dass die Interpellation durchaus ihre Berechtigung hatte. Ich hoffe selbstverständlich, dass ich die entsprechende Sensibilisierung herbeiführen konnte und in Zukunft vielleicht sogar eine Verbesserung sehen werde.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Selbstverständlich hat Ihre Interpellation ihre Berechtigung. Sie wird auch entsprechend ernst genommen.

Vielleicht zuerst eine allgemeine Rückmeldung: Wir haben den Vorstoss im Amt angeschaut. Bei 70 Prozent der Fälle haben wir entweder Einhaltung oder Unterschreitung der Ordnungsfristen. Nun können Sie sagen, es bestünde noch 30 Prozent Verbesserungspotenzial. Man kann aber auch sagen, es liege nicht alles nur im Argen.

Ich möchte Ihnen noch etwas zur aufgeschalteten Information sagen, offenbar haben wir dort tatsächlich eine inhaltliche Differenz in puncto Wahrnehmung und Nutzen: Diese Information ist eine Empfehlung des BAV für die Seilbahnunternehmen. Sie dient dazu, wie Sie selbst sagen, Vorabklärungen für möglicherweise vor dem Plangenehmigungsverfahren anzubringende Luftfahrthindernis-Markierungen durchführen zu können. Unserer Ansicht nach sollte das eben zur Beschleunigung des Prozesses führen und nicht umgekehrt, ist es doch eine freiwillige vorgängige Leistung im Sinne aller Beteiligten. Erarbeitet wurde die besagte Information aufgrund konkreter Sachverhalte in Bewilligungsverfahren, die zu Bereinigungen mit dem BAZL und der Luftwaffe geführt haben.

Mit dem vorgezogenen und freiwilligen Schritt soll den Gesuchstellern Projekt- und Rechtssicherheit gegeben werden. Nach unserer Lesart sollte folglich ein Erkenntnisgewinn für die weitere Planung entstehen. Selbstverständlich steht es den Gesuchstellern frei, diese Form von Dienstleistung nicht zu nutzen, was aber nicht heisst, dass wir die Ordnungsfristen nicht erfüllen müssen; das ist klar. Bei schwierigen Geschäften hilft es einfach, damit wir schneller sind. Die Art und Weise der erforderlichen Luftfahrthindernis-Karte wird in diesem Fall dann eben erst im Plangenehmigungsverfahren zusammen mit den genannten Risiken geklärt.

Das sind die allgemeinen Ausführungen, die ich im Moment vor dem Rat machen kann. Sie haben relativ viele Punkte angesprochen, weshalb ich Ihnen vorschlage und anbiete, den konkreten Fall bilateral zu besprechen. Wir haben ja bereits in anderer Angelegenheit Kontakt, folglich können wir das vielleicht dort als Traktandum aufnehmen.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Das Geschäft ist damit erledigt.

Schluss der Sitzung um 11.40 Uhr

La séance est levée à 11 h 40