21.4211
Agents énergétiques qui ne sont pas acheminés par conduites. Possibilité de compenser les émissions de CO2
Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Firmen und Standorte, welche nicht an das Erdgasnetz angebunden sind und für ihre Prozesse nicht leitungsgebundenes Flüssiggas - also Butan, Propan oder andere Gemische - einkaufen können, haben heute keine Möglichkeit, den CO2-Ausstoss durch Zukauf von Biogaszertifikaten zu reduzieren. Um diesen Firmen die gleichen Rechte bezüglich der Erfüllung der Verminderungsverpflichtungen geben zu können, müssen wir zuerst diese Ungerechtigkeit beheben.
Dass das Ersetzen von fossilem Propan durch biogene Brennstoffe oder alternative Energiequellen prioritär angegangen werden muss, ist klar. Leider sind zurzeit zumindest in der Schweiz keine biogenen oder synthetischen Ersatzbrennstoffe für Propan in industriellem Massstab verfügbar. Ein Umrüsten der Prozessanlagen auf Stromheizung dauert Jahre und kostet Millionenbeträge, wobei die kurzfristige Umrüstung aus Sicht der Versorgungssicherheit nicht optimal ist.
Biogas zu verflüssigen, damit es ausserhalb des bestehenden Erdgasnetzes transportiert und verwendet werden kann, ist vom energetischen Aufwand her nicht sinnvoll. Damit Propanbezüger gleich wie Erdgasbezüger kurzfristig CO2-Absenkziele realisieren können, braucht es die Möglichkeit, dass die bestehende Clearingstelle des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie auch Biogaszertifikate an Flüssiggasbezüger ausserhalb des bestehenden Erdgasnetzes verkauft. Dies ist keine Frage der technischen Machbarkeit, sondern einzig eine Frage des politischen Willens, der Benachteiligung der Firmen in den Randgebieten ausserhalb der bestehenden Erdgasnetze entgegenzuwirken - so, wie es in der Zentralschweiz der Fall ist.
Biogaszertifikate sind letztendlich Fördergelder für den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen in der Schweiz, sind also Fördergelder, welche in der Schweiz bleiben - anders, als es beim Import von biogenem Propan der Fall wäre.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das CO2-Gesetz so anzupassen, dass auch Unternehmen ihre CO2-Emissionen mit Biogas senken können, die nicht an ein Erdgasnetz angebunden sind. Wir erachten dieses Anliegen als berechtigt, aber auch als erfüllt, weil als Brennstoff eingesetztes Biogas auch ohne Anbindung an eine Erdgasleitung transportiert und direkt im Betrieb verwendet werden kann. Das senkt die Emissionen des Unternehmens, da der Biogaseinsatz als CO2-frei gilt. Für diesen Anteil der Verminderung würde dann auch die CO2-Abgabe zurückerstattet. Von daher erscheint uns das Anliegen als erfüllt - sonst müssten wir dann noch zusammen sprechen. Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Nicht erfüllt ist das Anliegen - ich weiss nicht, inwieweit Sie das angehen - beim importierten Biogas. Hier haben wir noch keine Zertifizierung dafür, wie viel von einer Mischung importiert wird. Deshalb kann importiertes Biogas nicht angerechnet werden. Dieses ist aber leitungsgebunden; leitungsungebundenes Biogas können Sie deklarieren, und dann ist es anrechenbar.
Vote
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 50 Stimmen
Dagegen ... 133 Stimmen
(1 Enthaltung)