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Changement d'affectation de constructions et d'installations jugées dignes de protection hors zone à bâtir

Graber Michael · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Hier geht es im Gegensatz zu dem, was wir vorhin bei der RPG-2-Revision diskutiert hatten, um Artikel 24d des Raumplanungsgesetzes. Dem Vorstoss liegt ein Bundesgerichtsentscheid zugrunde. Wenn man diesen liest, dann stehen einem alle Haare zu Berge - zumindest, wenn man wie ich aus einem Bergkanton kommt und mit den realen Problemen der Leute dort konfrontiert ist.

Zur Kontextualisierung: In Gutheissung einer Beschwerde des ARE hat das Bundesgericht 2021 - hören Sie jetzt gut zu - mit 3 zu 2 Richterstimmen an einer mehrstündigen öffentlichen Versammlung entschieden, dass eine Baute, welche der Kanton Wallis als schützenswert qualifiziert hatte, nicht umgenutzt werden kann. Sie falle somit nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 24d RPG. Als Klammerbemerkung sei erlaubt zu erwähnen, dass ich es staatspolitisch schon sehr befremdend, wenn nicht problematisch finde, wenn sich das ARE systematisch mit solchen Dingen auseinandersetzt und Einsprache erhebt, dass ich aber ziemlich zuversichtlich bin, dass sich das unter Bundesrat Rösti jetzt bessern wird.

Der Hauptgrund, den das Bundesgericht ins Feld führte, war der Zustand dieser Baute. Man hat gewissermassen gesagt, dass man dieses Objekt, weil es so schlecht unterhalten ist und fast zusammenfällt, auch nicht umnutzen kann, denn wenn es jetzt nicht bestimmungsgemäss benutzt werden kann, kann es in Zukunft auch keine Zweckänderung erfahren. Da will man also den Eigentümer, der sich dessen nun endlich annimmt, noch bestrafen, indem man eine Umnutzung gar nicht zulässt. Das ist das eine Problem.

Das andere Problem betrifft natürlich die kantonale Kompetenz: Wenn der Kanton Wallis sagt, dieses Gebäude sei schützenswert, es sei ein Zeitzeuge der landwirtschaftlichen Kultur, und das Bundesgericht dann kommt und sagt: "Nein, das wissen wir in Lausanne besser als die kantonalen Behörden" - die auch im Wallis äusserst restriktiv sind bei Bauten ausserhalb der Bauzone - "und das lassen wir so nicht durch", dann stellen sich mir schon Fragen.

Wenn ich die Erwägungen des Bundesgerichtes lese, frage ich mich, ob unsere obersten Richter in der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes eigentlich nichts Besseres zu tun haben, als in Gutheissung von Beschwerden des ARE zu entscheiden - nochmals, es ist meines Erachtens staatsrechtlich problematisch, wenn ein Bundesamt solche beckmesserischen Beschwerden führt -, und ob das überhaupt ihr Job ist. Wenn Sie den Bundesgerichtsentscheid lesen, dann sehen Sie, dass dort gesagt wird, dass die Dachkonstruktion nicht mehr hält, die Balken etwas morsch sind usw. Mit solchen Dingen setzen sich unsere höchsten Richter auseinander und sagen dann dem Kanton: Nein, nein, du hast keine Ahnung, das ist nicht schutzwürdig.

Da sehen Sie auch, wie hochpolitisch das öffentliche Recht generell funktioniert. Wenn es in der öffentlich-rechtlichen Abteilung einen Entscheid mit 3 zu 2 Richterstimmen gibt, dann hat das wahrscheinlich nicht viel mit Rechtsprechung, sondern mehr mit einer politischen Abwägung zu tun, die auch stark von der Zusammensetzung des entsprechenden Richtergremiums abhängt.

Ich habe auch Kenntnis von der Antwort des Bundesrates. Diese Antwort stammt noch von der Vorgängerin des aktuellen Amtsinhabers und überrascht nicht weiter, weil sie im Sinne und Geiste der alten Politik dieses Departements verfasst ist. Ich bin aber zuversichtlich, dass der jetzige Amtsinhaber - unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung hier - genügend Sensibilität aufweist, auch für das Berggebiet, und dass sich da in Zukunft gesetzgeberisch vielleicht etwas machen lässt.

Denn das, was mit diesem Bundesgerichtsurteil geschehen ist, geht nicht. Das Bundesgericht ist nicht dazu da, den Kanton zu belehren. Es ist nicht dazu da, beckmesserisch die Qualität einer Baute zu qualifizieren und dann zu sagen: Ihr habt alle keine Ahnung, das fällt nicht in diesen Anwendungsbereich. Nochmals: Das Urteil fiel mit 3 zu 2 Richterstimmen, die politische Besetzung des Gremiums können Sie selbst nachschauen. Das hatte relativ wenig mit Rechtsprechung, aber viel mit Politik zu tun.

Ich danke Ihnen, dass Sie meine Motion unterstützen.

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich kann oder will zu dem einen Bundesgerichtsfall, der hier erwähnt wurde, nicht Stellung nehmen. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass Ihr Anliegen mit zwei Instrumenten, die es bereits gibt, erfüllt werden kann. Das geltende Bundesrecht kennt das Instrument der traditionellen Bauten: Wenn Bauten geschützt sind, können sie gemäss Artikel 39 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung unter bestimmten Bedingungen umgenutzt werden. Das ARE ist auch mit den Behörden des Kantons Wallis in gutem Kontakt, wenn es darum geht, dass gerade geschützte Bauten, die ortsplanerisch oder aus Sicht des Kulturlandschaftsschutzes wichtig sind, erhalten werden können. Im Kanton Tessin hat sich das mit den Rustici bereits gut entwickelt; wir sollten es eigentlich auch im Wallis zustande bringen. Das ist die eine Massnahme. Die andere Massnahme haben wir heute beschlossen: Der Rat hat heute seine Differenz zum Ständerat beim Gebietsansatz bereinigt.

Von daher gehe ich davon aus, dass Ihren Anliegen Rechnung getragen werden kann - natürlich mit den Einschränkungen, die diese Artikel enthalten, die auch der Gebietsansatz hat. Es muss zuerst im Richtplan genehmigt, von den Kantonen ausgeschieden, kompensiert werden; das braucht es. Aber es gibt Möglichkeiten, und wenn es Möglichkeiten gibt, lehnt der Bundesrat eine Motion ab.

Graber Michael · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, Sie haben mich jetzt gerade auf eine gute Frage gebracht: Ist Ihnen bewusst, dass bei der Problematik der Rustici im Kanton Tessin nur darum eine Verbesserung möglich war, weil der Kanton Tessin gegen das ARE vorgegangen ist und vor dem Bundesverwaltungsgericht grösstenteils recht bekommen hat, weil sich also ein Kanton gegen die restriktive Politik des ARE vor Bundesverwaltungsgericht wehren musste?

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ja, ich glaube, genau dafür gibt es die Gewaltenteilung. Dadurch kann man entsprechend reagieren. Ich bin froh, dass es für diese wichtigen Fragen der Rustici und auch der geschützten Bauten im Wallis Lösungen gibt.

Vote

Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 74 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen

(6 Enthaltungen)