22.053

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Änderung (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Antrag der Mehrheit

Nichteintreten

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Buffat, Burgherr, Dettling, Feller, Gössi, Götte, Martullo, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)

Eintreten

Proposition de la majorité

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Buffat, Burgherr, Dettling, Feller, Gössi, Götte, Martullo, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)

Entrer en matière

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Aujourd'hui, notre conseil se prononce sur l'objet 22.053 dont le principe est assez simple: il s'agit d'augmenter les déductions en vigueur dans le cadre de l'impôt fédéral direct pour les primes d'assurance-maladie payées par les personnes seules, les couples et les enfants.

Il s'agit d'un projet issu d'une motion du conseiller national Jean-Pierre Grin (17.3171) qui a été acceptée par les deux conseils et qui doit être mise en oeuvre selon le projet du Conseil fédéral.

Le Conseil des Etats s'est déjà prononcé sur le projet dont nous discutons aujourd'hui. La Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats a décidé, par 6 voix contre 5, de ne pas entrer en matière; puis le Conseil des Etats s'est lui aussi prononcé contre l'entrée en matière, par 32 voix contre 11. L'objet revient dans notre conseil pour que nous puissions également nous prononcer sur ce sujet.

Le projet a pour objectif une augmentation des déductions que l'on peut faire valoir dans le cadre de l'impôt fédéral direct de la façon suivante: pour les personnes seules de 1700 à 3000 francs, pour les couples de 3500 à 6000 francs et, enfin, pour les enfants de 700 à 1200 francs.

Cette possibilité de déduction amènera, à terme, à une baisse de l'impôt fédéral direct payé par les ménages, si tant est que ces ménages paient cet impôt fédéral direct et dans la mesure de leur taux d'imposition marginal. Là se situe la question qui a été abordée en commission.

Votre commission s'est penchée en particulier sur deux aspects, deux effets de cette proposition venant du Conseil fédéral. Le premier tient aux pertes fiscales de l'ordre de 400 millions de francs annuelles. Ces dernières se répartissent aussi en partie entre les cantons, puisque seuls 315 millions resteront à la charge de la Confédération, parce que les cantons touchent aussi une part de l'impôt fédéral direct. Ces pertes fiscales sont mises en regard du gain pour les différents ménages. La discussion a porté sur la manière dont les gains d'une baisse ou d'une déduction supplémentaire pour l'impôt fédéral direct se répartiraient. La réalité est que l'impôt fédéral direct est un impôt particulièrement progressif; plus de 40 pour cent des ménages n'en paient pas un franc et beaucoup de ménages de la classe moyenne en paient assez peu. La conséquence est donc, logiquement, que cette baisse de l'impôt fédéral direct profiterait largement à des ménages plus aisés et moins à d'autres.

En raison de ces arguments, votre commission et celle du Conseil des Etats ont décidé de ne pas entrer en matière sur ce projet.

La minorité estime qu'il faut adopter ce projet. Tout d'abord, elle estime qu'il faut poursuivre dans la direction des décisions prises par le passé, de principe, par nos deux conseils. Ensuite, elle estime qu'il faut alléger le fardeau qui pèse sur les ménages qui paient l'impôt fédéral direct.

La majorité de la commission estime que ce problème est réel. Evidemment, personne ne conteste le fait qu'il faut faire quelque chose par rapport à la hausse des primes maladie. Toutefois, la méthode semble peu appropriée vu son coût et l'apport que cela apporterait.

Par conséquent, votre commission propose, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, de ne pas entrer en matière sur le projet. La minorité défendra sa position, à savoir entrer en matière et donc suivre les recommandations précédentes de la personne qui avait proposé cela, initialement dans les deux conseils.

Je vous invite donc volontiers à suivre la majorité de la commission et à ne pas entrer en matière sur ce projet, ce qui n'empêche pas, évidemment, que ces conseils réfléchissent à d'autres moyens de réduire le fardeau des primes sur les ménages.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich spreche für die Kommission. Die Mehrheit der WAK-N beantragt Ihnen, nicht auf diese Gesetzesänderung einzutreten.

Die Gesetzesänderung geht auf die Motion Grin 17.3171 zurück. Es geht um eine Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer. Unser Rat hat diese Motion am 6. März 2018 mit 115 zu 77 Stimmen gegen den Antrag des Bundesrates angenommen.

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 eine Botschaft verabschiedet. Sie sieht, analog zur Motion, vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer wie folgt zu erhöhen: Der Abzug für Alleinstehende soll von heute 1800 auf 3000 Franken erhöht werden, der Abzug für Ehepaare von heute 3600 auf 6000 Franken und die Abzüge pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person von heute 700 auf 1200 Franken. Die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen. Sie hätten 2022 rund 400 Millionen Franken betragen, davon wären rund 315 Millionen Franken auf den Bund und 85 Millionen Franken auf die Kantone entfallen.

Der Ständerat hat die Vorlage am 8. Dezember 2022 beraten und ist mit 32 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen gemäss dem Antrag seiner Kommission nicht auf die Vorlage eingetreten.

Ihrer Kommission lag ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Diese schreibt, dass sie aufgrund der düsteren finanzpolitischen Ausgangslage erneut festhält, dass zusätzliche Ausgaben wie auch Mindereinnahmen aktuell vermieden werden müssen. Sie beantragt der WAK-N mit 17 zu 7 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist grossmehrheitlich der Meinung, dass die vorgesehenen Mindereinnahmen von jährlich etwa 315 Millionen Franken für den Bund angesichts der aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen nicht finanzierbar sind. Die Mehrheit beantragt wegen des fehlenden finanziellen Handlungsspielraums Nichteintreten. Sie betont zudem, dass der Ansatz der Vorlage ungeachtet der Mindereinnahmen kaum geeignet sei, um das Problem der steigenden Krankenkassenprämien zu bekämpfen. Die vorgeschlagene Lösung sei ineffizient und setze am falschen Ort an. Wie die Botschaft aufzeige, profitieren von den höheren Steuerabzügen primär höhere Einkommen, nicht der Mittelstand oder die von hohen Krankenkassenprämien stark belasteten Familien. So lautet der Mitbericht der Finanzkommission unseres Rates.

Die Mehrheit Ihrer WAK hat sich mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Empfehlung angeschlossen und hat Nichteintreten beschlossen. Die Minderheit möchte am bisherigen Beschluss festhalten, weil wir bereits die Motion Grin 17.3171 angenommen haben und weil man mit dieser Vorlage private Haushalte mit rund 400 Millionen Franken pro Jahr entlasten könne. Für die Mehrheit sprechen finanzpolitische und materielle Überlegungen gegen diese Vorlage.

Zu den finanzpolitischen Gründen: Wir haben keinen Spielraum. Namens der Kommissionsmehrheit wurde aufgezeigt, dass wir noch einen Handlungsspielraum von 5 Millionen Franken haben, wenn wir die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten wollen. Sämtliche Aufwendungen und Ausfälle, die wir zusätzlich beschliessen, müssten gegenfinanziert werden. Diese Vorlage ist nicht in der Finanzplanung abgebildet, weil der Ständerat am 8. Dezember 2022 nicht auf die Reform eingetreten ist. Diese Vorlage ist also nicht in der Finanzplanung vorgesehen und müsste zuerst noch gegenfinanziert werden.

Die materiellen Gründe gegen diese Vorlage sind folgende: Sie würde nicht zu tieferen Gesundheitskosten führen. Die Vorlage würde zu reinen Mitnahmeeffekten führen. Es würde geringfügig günstiger, und zwar für Gutverdienende. Den Mittelstand und die finanziell schlechtergestellten Haushalte würden diese Abzüge jedoch nicht entlasten.

In finanziell engen Zeiten sollten wir den geringen Spielraum, den wir haben, erst recht nutzen, um Investitionen so zu tätigen, dass die Wertschöpfung gesteigert und ein Return on Investment erreicht wird, statt uns mit solchen Ausgaben den eigenen Handlungsspielraum zu rauben. Dieser Grundsatz sollte natürlich generell gelten, aber bei einer angespannten Finanzlage wie der aktuellen ist er umso dringlicher.

Ihre Kommission beantragt Ihnen daher, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die beiden Kommissionssprecher haben eben ausgeführt, was der Kerninhalt der Vorlage ist. Der maximale Abzug für Alleinstehende soll von heute 1700 Franken auf 3000 Franken erhöht werden und der maximale Abzug für Ehepaare von heute 3500 auf 6100 Franken. Das ist der Kerninhalt.

Die FDP-Liberale und die SVP-Fraktion unterstützen die Umsetzung der Motion Grin. Es ist in der Botschaft gut beschrieben: Weil die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung stark angestiegen sind, gilt es jetzt, den Mittelstand zu entlasten. Auch die Kaufkraft hat sich stetig verringert. Daher soll die Belastung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung durch eine Erhöhung der Pauschalabzüge vermindert werden.

Die Partei, die in diesem Spiel eine ganz komische Rolle spielt, ist leider die Mitte. Wenn man die Vernehmlassung anschaut, sieht man, dass dreizehn Kantone - Aargau, Baselland, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Wallis, Zug, Zürich - sowie Jura und Neuenburg der Vorlage zugestimmt haben. Von den Parteien haben die FDP, die Mitte und die SVP zugestimmt. Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Mitte-Fraktion jetzt dreht und plötzlich sagt: Nein, wir wollen den Mittelstand nicht mehr entlasten.

Schauen wir doch einmal, was die Mitte in der Vergangenheit kommuniziert hat. Ich habe Herrn Bregy und Herrn Pfister geschrieben, dass ich sie persönlich ansprechen werde. Leider sind sie nicht im Rat anwesend. Ich mache es aber trotzdem.

Philipp Matthias Bregy schreibt am 21. September 2022 in einem Communiqué der Mitte-Partei: "Neben der Teuerung sind es die Gesundheitskosten, die zur Belastung für Familien und den Mittelstand werden." Er sagt also, wir müssten die Familien und den Mittelstand entlasten. Das hier wäre eine Vorlage, lieber Philipp Matthias Bregy, um genau das zu tun. Folgen Sie doch der Vernehmlassung Ihrer Partei und helfen Sie mit, den Mittelstand und die Familien zu entlasten!

Gerhard Pfister schreibt im selben Communiqué: "In der Pandemie hat der Bund den Unternehmen und der Bevölkerung geholfen. Er hat gezeigt, dass er kann, wenn er will. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat sich in der jetzigen Situation weigert, Unternehmen und Bevölkerung zu helfen." Lieber Gerhard Pfister, Sie können heute den Unternehmen und der Bevölkerung helfen. Sie haben eine Vorlage vor sich, die Sie und Ihre Partei in der Vernehmlassung unterstützt haben. Sie können heute meinem Minderheitsantrag zustimmen und entsprechend der Bevölkerung, den Familien und dem Mittelstand helfen, sie von den hohen Prämien entlasten.

Ein paar Monate vorher, am 17. Juni 2022, schreibt die Mitte-Partei in einem Communiqué: "Auch in der Schweiz zieht die Inflation an. Ohne Gegenmassnahmen sinken die Reallöhne, wodurch die Kaufkraft abnimmt. Dies trifft vor allem den Mittelstand, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien." Liebe Mitte-Partei, hier haben Sie die Lösung, mit dieser Vorlage haben Sie die Lösung. Sie können den Mittelstand, die Rentnerinnen und Rentner sowie Familien entlasten, indem Sie der Vernehmlassungsantwort Ihrer eigenen Partei folgen und dieser Vorlage zustimmen.

Nochmals Philipp Matthias Bregy, hier im genannten Communiqué vom 17. Juni 2022: "Wir müssen deshalb rasch Gegenmassnahmen treffen, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu stützen und die Auswirkungen einer möglichen Stagflation zu mindern." Lieber Philipp Matthias Bregy, hier haben Sie die Antwort: Indem Sie dieser Vorlage zustimmen, können Sie die Kaufkraft der Bevölkerung stützen und die Auswirkungen einer möglichen Stagflation mildern. Das ist die richtige Antwort.

Ich bitte Sie wirklich, liebe Vertreter der Mitte-Partei, dass Sie im Verlauf der nächsten Minuten Ihre Position nochmals überdenken. Es ist klar, dass der Redner, der nach mir kommen wird, nämlich Markus Ritter, für eine Ablehnung dieser Vorlage plädieren wird. Er hat Angst um das Budget der Landwirtschaft. Ich kann das verstehen, aber ich kann Ihnen versichern: Die SVP-Fraktion wird mithelfen, das Budget der Landwirtschaft zu sichern. Sie müssen hier keine Angst haben. Sie können dieser Vorlage trotzdem zustimmen. Wir werden andere Bereiche finden, damit wir die Schuldenbremse einhalten können.

Ich danke Ihnen, wenn auch die Vertreter der Mitte-Partei heute dieser Vorlage zustimmen.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Mein Vorredner Thomas Aeschi hat mir nun viele Aufgaben mitgegeben. Mein Referat ist in weiten Teilen fast obsolet geworden. Ich werde versuchen, das so gut als möglich zu erledigen.

Seit das Parlament mit der Motion Grin 17.3171 dem Bundesrat den Auftrag gegeben hat, höhere Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer vorzusehen, ist finanzpolitisch viel passiert. Unser Schuldenberg ist aufgrund der Corona-Massnahmen deutlich angewachsen. Das Parlament hat sorglos weitere Ausgaben und Mindereinnahmen ohne Gegenfinanzierung gutgeheissen. Die Aussichten für die Bundesfinanzen für die kommenden Jahre sind düster - masshalten tut not.

Der Ständerat ist deshalb am 8. Dezember 2022 mit 32 zu 11 Stimmen nicht auf diese Vorlage eingetreten. Mit der beantragten Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen für Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer müssten wir mit geschätzten Mindereinnahmen von 400 Millionen Franken pro Jahr rechnen. Davon würden 315 Millionen beim Bund und 85 Millionen bei den Kantonen anfallen. Nicht gegenfinanzierte Vorhaben - davon sprechen wir hier - wie diese Vorlage vergrössern den Bereinigungsbedarf im Budget des Bundes zusätzlich. Deshalb empfiehlt unsere Finanzkommission mit 17 zu 7 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

Zudem ist die Verteilungswirkung dieser Vorlage schlecht. 65 Prozent der steuerlichen Entlastung würden auf jene 20 Prozent der Steuerzahlenden entfallen, die die höchsten Einkommen versteuern, fast 50 Prozent der Entlastung gar auf das einkommensstärkste Dezil der Steuerzahlenden. Wir haben hier keine breite Entlastung der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Dieses Geld geht an die vermögendsten und einkommensstärksten Schichten. Der untere Mittelstand, dem Herr Aeschi das Wort geredet hat, erhält keine Prämienverbilligung, sondern wird durch die steigenden Krankenkassenprämien stark belastet. Er würde mit dieser Vorlage praktisch leer ausgehen.

Die enorm steigenden Kosten im Gesundheitswesen machen der Mitte-Fraktion grosse Sorgen. Mit dieser Vorlage werden aber nur die Symptome dieser Entwicklung beim einkommensstärksten Teil der Bevölkerung etwas abgemildert. Obwohl die finanziellen Ausfälle bei der direkten Bundessteuer erheblich wären, wird keinerlei Beitrag zur Eindämmung der Kosten oder zu einem kostenbewussteren Verhalten geleistet. Aber gerade dort müsste der Hebel angesetzt werden.

Ich bitte jene Kreise, die diese Vorlage befürworten, in ihren Voten auch zu sagen, woher die Mittel kommen sollen. Auch hier ist Herr Aeschi die Antwort schuldig geblieben. Wenn wir der Bundeskasse diese Mittel entziehen, wird der Spardruck und der entsprechende Druck auf die schwach gebundenen Ausgaben deutlich ansteigen. Der finanzpolitische Spielraum für das Budget 2024 beträgt gemäss den Anträgen des Bundesrates noch 4 Millionen Franken. Für die Folgejahre sieht es auch nicht besser aus. Wir können in diesem Rat keine Beschlüsse mehr fassen, die nicht korrekt gegenfinanziert sind.

Ich muss es Ihnen sagen, und ich glaube, Sie wissen das: Als Präsident des Schweizer Bauernverbandes mache ich mir natürlich nicht nur um das Budget der Landwirtschaft Sorgen, sondern auch um das Budget der Armee, der Bildung und der Entwicklungshilfe. Das sind die vier Bereiche mit schwach gebundenen Ausgaben, wo die Einsparungen kurzfristig getätigt werden müssen, wenn wir die Schuldenbremse nicht einhalten können. Hier sieht es auch für nächstes Jahr schlecht aus. Die Direktzahlungen der Landwirtschaft sollen um 55 Millionen Franken gekürzt werden. Hier bitte ich auch meine lieben Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion, das zu berücksichtigen: Wenn Sie hier zustimmen, erhöhen Sie den Spardruck auf unsere Bauernfamilien, und zwar direkt - direkt! Im Budget des Bundesrates ist bereits jetzt drin, dass jedem Betrieb bzw. jeder Bauernfamilie auf das nächste Jahr 1400 Franken entzogen werden sollen. Sie aber wollen hier nochmals insgesamt 315 Millionen Franken wegnehmen; das ist doch nicht mehr erklärbar, vor allem nicht unserer Wählerbasis in den ländlichen Räumen.

In diesem Sinne bitte ich Sie hier, der Mehrheit zu folgen, nicht auf diese Vorlage einzutreten und damit auch dem Ständerat zu folgen.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben jetzt eben ausgeführt, dass die Mitte-Partei den unteren Mittelstand vertreten würde, der eben keine Steuer bezahlt. Ja, aber was ist mit dem Mittelstand, der noch direkte Bundessteuer bezahlt? Wollen Sie diesen nicht entlasten?

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es ist so: Wünschenswert wäre, dass wir alle entlasten könnten. Aber wenn man kein Geld hat, kann man nicht noch jenen, die die höchsten Einkommen und die grössten Vermögen haben, 315 Millionen Franken zukommen lassen. Das ist das Problem. Wegnehmen müssen Sie es den Bauern, der Armee - jenen Bereichen, die schwach gebundene Ausgaben haben. Das geht einfach nicht. Diese Vorlage ist aus der Zeit gefallen, und deshalb dürfen wir heute nicht darauf eintreten. Das hat auch der Ständerat eingesehen.

Ich muss Ihnen sagen, Sie können doch nicht mit einem leeren Portemonnaie in die Migros einkaufen gehen und dann sagen, Sie lassen anschreiben - so weit sind wir hier! Das geht nicht mehr.

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege, ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrer sozialistischen Argumentation (Heiterkeit) zur Wirkung dieser Steuerentlastung dem Publikum schaden, dem Sie jetzt hier das Wort zu reden versuchen? So sind nämlich bei steigenden Einkommen und unveränderten Abzügen plötzlich auch tiefere Einkommensklassen steuerpflichtig. Die Wirkung auf der Progressionskurve ist am Schluss für alle gleich, und es geht nicht um zusätzliche Abzüge, sondern um die Anpassung an Lebenswirklichkeiten.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Danke vielmals für diese Frage, die ich mit einer Gegenfrage beantworten möchte: Lieber Kollege Walti, ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrem Einsatz für das oberste Dezil der Steuerzahler die Entsolidarisierung in der Gesellschaft vorantreiben? Das ist der Effekt, den wir mit dieser Vorlage erreichen, sonst nichts.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Die FDP-Liberale Fraktion hat damals der Annahme der Motion Grin zugestimmt. Die Botschaft des Bundesrates sieht eine strikte Umsetzung der Motion vor.

Die Geschichte der Motion reicht bis ins Jahr 2017 zurück, unser Rat nahm sie im Jahr 2018 mit 115 zu 77 Stimmen bei 1 Enthaltung an, worauf sie 2019 im Ständerat beraten und ebenfalls angenommen wurde. Im Jahr 2021 fand die Vernehmlassung statt. Der Bundesrat hat sich also ziemlich viel Zeit gelassen.

Die Vorlage führt, wir haben es gehört, bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen. Das ist uns bewusst wie auch der Umstand, dass die Lage der Bundesfinanzen angespannt ist. Das können wir anlässlich der Budgetdebatte korrigieren. Wir werden die Bereiche sorgfältig prüfen.

Der Bundesrat hat zwar durch den Ausgleich der kalten Progression, den wir übrigens in der Kaufkraftdebatte gefordert hatten, diese Abzüge minim erhöht, was ab dem Steuerjahr 2025 gelten wird. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb die Mindereinnahmen dieser Vorlage vom Bundesrat weder ins Budget noch in den Finanzplan eingestellt wurden. Immerhin war es ein parlamentarischer Auftrag, das umzusetzen, hat doch die Mehrheit des Nationalrates damals die Motion angenommen; also muss das auch budgetiert werden. Ausserdem hat der Bund, ganz im Gegensatz zu den Kantonen, seit der Einführung 1995/96 diese Abzüge trotz ständig steigender Krankenkassenprämien nie angepasst, ausser an die kalte Progression; er hätte dies beispielsweise auch mal schrittweise, von Zeit zu Zeit, von sich aus tun können, sodass das Ganze in all diesen Jahren auch über die Budgets hätte abgefedert werden können.

Die Vorlage entlastet die privaten Haushalte schätzungsweise um rund 400 Millionen Franken pro Jahr und leitet damit diese Mittel vom öffentlichen Sektor in den privaten Sektor um. Die Erhöhung der Abzüge kann einen Beitrag dazu leisten, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Immerhin würde durch die Umleitung dieser rund 400 Millionen Franken vom öffentlichen in den privaten Sektor eine gewisse Stärkung des privaten Konsums oder der privaten Ersparnisse stattfinden, und sie entlastet den Mittelstand - ja, richtig, wohl eher den oberen Mittelstand, aber gerade dieser bezahlt durch den progressiven Verlauf des Steuertarifs sehr viel Steuern. So könnte diese Progression etwas gebrochen werden.

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ce projet de modification de loi avec une hausse des déductions pour les primes d'assurance-maladie fait suite à l'acceptation de ma motion 17.3171 déposée en 2017, il y a donc six ans déjà.

Je remercie le Conseil fédéral pour son projet. Ce projet est raisonnable. Alors que les coûts de l'assurance-maladie de base sont d'environ 9000 à 10 000 francs par an pour un couple sans enfant, voilà plus de dix ans que la déduction forfaitaire pour ce couple est de 3500 francs pour l'impôt fédéral direct, alors que dans la plupart des cantons elle dépasse déjà les 6000 francs. Faire donc passer cette déduction de 1700 à 3000 francs pour une personne seule, de 3500 à 6000 francs pour un couple et de 700 à 1200 francs pour chaque enfant est tout à fait justifié.

Pour la gauche, c'est toujours la même chanson: ces déductions vont surtout profiter aux personnes à moyens et hauts revenus. Pour vous, la progressivité est tout à fait normale. Pour moi aussi, mais alors admettez que la dégressivité soit aussi normale.

Quant au Centre, parti de la famille, diminuer quelque peu les impôts pour redonner du pouvoir d'achat aux familles de la classe moyenne devrait le séduire, quand même. Le Parlement a approuvé ma motion et le Conseil fédéral s'est exécuté. Il en va de la crédibilité de notre Parlement et du Conseil national d'entrer en matière sur ce projet qui, je le répète, est plus que raisonnable. Faudra-t-il attendre encore plus de dix ans pour que les déductions forfaitaires concernant l'assurance-maladie soient augmentées? Il est question seulement de cela dans ce projet.

Je vous rappelle également que, lancée le 11 juin 2021 - donc après la pandémie de COVID-19 -, la procédure de consultation s'est achevée le 8 octobre de la même année et qu'une majorité des participants à cette procédure s'est prononcée en faveur du relèvement des déductions proposées par le Conseil fédéral. Donc, la majorité des divers milieux économiques disent oui. Et le Conseil national, qui est la Chambre du peuple, dirait non? Ce serait bafouer la volonté populaire. Alors que les subventionnements augmentent chaque année, financés par les recettes fiscales que génèrent celles et ceux qui financent ces allègements par leurs impôts, ceux-ci n'ont-ils pas droit, eux aussi, à des déductions pour le paiement de leurs factures d'impôts? Cela s'appelle de l'équité.

Le montant de la diminution de l'impôt fédéral direct de 315 millions par an est et sera largement compensé. En 2024, une augmentation de 650 millions de francs est déjà prévue, sans compter l'augmentation des 0,4 pour cent pour l'AVS. En quinze ans, l'impôt fédéral direct est passé de 20,5 milliards à 25,4 milliards de francs en 2023.

Au nom du groupe UDC, je vous demande donc d'entrer en matière sur ce projet raisonnable, afin que notre conseil ne se déjuge pas après l'acceptation de la motion Grin 17.3171, "Augmentation des déductions forfaitaires de l'impôt fédéral direct destinée à compenser l'explosion des primes d'assurance-maladie".

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Markus Ritter, ich möchte gerne auf Ihr Votum von eben replizieren. Sie haben ja argumentiert, die Kasse sei leer. Ich sage Ihnen, wo das Geld hingeht: In diesem Jahr bezahlen wir 4 Milliarden Franken für das Asylwesen. 4 Milliarden Franken geben Sie Personen, jungen Männern aus Afrika, aus Afghanistan, aus Syrien, woher sie auch immer kommen; das sind die Ausgaben. Unser Asylsystem ist schon längst nicht mehr das, wofür es einmal geschaffen wurde: dass man eben Personen, die an Leib und Leben bedroht sind, schützt. Sondern es ist unterdessen zu einem System geworden, in dem Personen einfach dorthin reisen, wo sie sich bessere wirtschaftliche Perspektiven erhoffen.

Ich war vor Ort, ich war in Tunesien, ich war in Algerien, ich war in Eritrea, ich war in Pozzallo auf Sizilien. Ich habe das gesehen, ich habe diese Gespräche geführt. Mit Botschafterin Rita Adam war ich in Tunesien, und wir haben etwa zwanzig Migrationsgruppen, eine nach der anderen, interviewt. Die Geschichte ist immer die gleiche: Wir sind arm, wir haben das Geld zusammengelegt, wir haben Schlepper bezahlt. Einen jungen Mann haben wir auf die Reise geschickt, der kommt nach Europa, und der wird dann hoffentlich die Remittances, die Gelder, zurücksenden - nach Afrika, nach Afghanistan, woher auch immer diese Personen gekommen sind.

Ich möchte Sie, lieber Markus Ritter, bitten, jetzt einmal etwas für die Schweizerinnen und Schweizer zu machen, statt 4 Milliarden Franken für Asylanten auszugeben, die hier kriminell werden - viele von ihnen werden hier kriminell, wir haben das in den letzten Tagen gesehen. Sie können auf unsere Website svp.ch gehen. Unter "Neue Normalität?" führen wir alle Kriminalfälle auf. Es ist erschreckend, was in diesem Land passiert, wie in diesem Land junge Menschen am Abend Angst haben müssen, in den Ausgang zu gehen, weil immer mehr kriminelle Asylbewerber in diesem Land sind. Hierfür wollen Sie 4 Milliarden Franken ausgeben, sind aber nicht bereit, unserem Schweizer Mittelstand eine leichte Erhöhung der Abzugsfähigkeit bei den Krankenkassenprämien zu gewähren?

Wir werden die Bauern unterstützen, ich kann Ihnen das versichern. Das Landwirtschaftsbudget werden wir unterstützen. Wir werden schauen, dass die Bauernfamilien gleich viel haben wie in der Vergangenheit. Hier ist die SVP Ihr Allianzpartner. Aber Sie helfen nicht mit, wenn es darum geht, im Asylwesen endlich einen Pflock einzuschlagen. Das ist das, was mich unglaublich ärgert. Ich meine, jetzt kommt noch Frau Baume-Schneider und sagt, alle afghanischen Frauen sollten einfach pauschal den Status B erhalten. Sie können dann ihre Ehemänner mitbringen, sie können ihre Kinder mitbringen. Das sind Personen, die heute in der Türkei leben, das sind Personen, die in Syrien leben, das sind Personen, die vielleicht bereits in Bulgarien sind.

4 Milliarden Franken, das ist mehr als Ihr Landwirtschaftsbudget. 4 Milliarden Franken kostet uns das in diesem Jahr, und hier sind Sie nicht bereit, Hand zu bieten. Das ist, was mich ärgert, lieber Markus Ritter. Wir hätten genügend Geld - wir hätten genügend Geld! -, aber hier sind Sie nicht bereit zu unterstützen. Ich bitte Sie wirklich nochmals, liebe Vertreter der Mitte-Partei - Herr Bregy ist jetzt da, ich habe Sie vorhin namentlich angesprochen, weil Sie mehrmals gesagt haben, wir müssten die Kaufkraft der Bevölkerung schützen, wir müssten den Mittelstand unterstützen: Diese Vorlage ist genau eine Vorlage, mit der Sie eben die Kaufkraft der Bevölkerung schützen können, mit der Sie den Mittelstand unterstützen können. Sie helfen nicht nur den Oberen, Sie helfen der gesamten Bevölkerung.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe geglaubt, wir seien hier in einer Diskussion um die direkte Bundessteuer bzw. um Abzugsmöglichkeiten bei dieser. Können Sie mir jetzt erklären, in welchem Punkt ich mich bei meinen Ausführungen auf das Asylwesen bezogen haben soll?

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Natürlich kann ich Ihnen das erklären. Sie haben vorhin wörtlich gesagt: "Die Kassen sind leer. Wir haben kein Geld." Das war Ihre Aussage. Ich sage Ihnen jetzt, dass wir in diesem laufenden Jahr 4 Milliarden Franken für das Asylwesen budgetiert haben. Hier müssen Sie Hand bieten, damit weniger Asylsuchende in die Schweiz kommen. Dann hätten wir 1 Milliarde frei, um den Schweizer Mittelstand zu entlasten. Ich denke, dass Sie diese Rechnung verstehen.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Sehr geehrter Herr Aeschi, wir unterstützen Ihre Forderung in den Kantonen, dort, wo es wirklich den Mittelstand betrifft. Aber können Sie noch einmal sagen, wie viele Menschen in diesem Land wirklich direkte Bundessteuer bezahlen? Glauben Sie wirklich, dabei handle es sich um den Mittelstand?

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Als Sie noch nicht hier waren, hat Herr Ritter gesagt: nur das oberste Dezil, also die obersten 10 Prozent. Nein, 50 Prozent bezahlen direkte Bundessteuer - 50 Prozent. Sie entlasten entsprechend 50 Prozent der Bevölkerung. Die anderen Personen haben ja Prämienverbilligungen, Herr Bregy.

Ryser Franziska · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Man hört meinem Vorredner an, dass in fünf Wochen Wahlen anstehen. Ich versuche nun aber trotzdem, wieder auf das vorliegende Geschäft zurückzukommen, es geht nämlich um Steuerpolitik. Vor sechs Jahren hat dieses Parlament den Auftrag gegeben, höhere Abzüge für Versicherungsprämien zu implementieren. Wird nun, was lange währt, endlich gut? Im vorliegenden Fall leider nein. Das Anliegen verfehlt seine Wirkung, die Kosten sind nicht finanzierbar, und der gewünschte Effekt ist schlicht nicht vorhanden.

Der maximale Abzug für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Unfallversicherung soll erhöht, ja beinahe verdoppelt werden, sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Sätze im Steuerharmonisierungsgesetz. Die neuen Abzüge würden jedes Jahr zu Mindereinnahmen von über 400 Millionen Franken führen, 315 Millionen davon allein beim Bund. Das sind Ausgaben, die so nicht in der Finanzplanung abgebildet sind.

Die Finanzkommission macht in ihrem Mitbericht auf diesen Umstand aufmerksam und empfiehlt dringend, aufgrund der düsteren finanzpolitischen Ausgangslage auf eine Erhöhung der Abzüge zu verzichten und nicht auf dieses Geschäft einzutreten. Zum gleichen Schluss kam der Ständerat, und zum gleichen Schluss kommen auch wir als Fraktion der Grünen.

Wir werden bei dem aktuellen Zustand der Bundesfinanzen jegliche Ausgaben und Mindereinnahmen sorgfältig abwägen müssen. Prioritäten sind gefragt. Diese liegen aus unserer Sicht klar bei Ausgaben, die zum ökologischen Umbau oder zur Energiewende beitragen, oder im Bereich der Steuerpolitik bei Reformen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bringen, etwa bei der Individualbesteuerung. Steuergeschenke an den oberen Mittelstand, wie es diese Vorlage will, sind im Moment einfach nicht realisierbar.

Dazu kommt noch ein zweiter Aspekt: Mit der ursprünglichen Motion wollte Kollege Grin etwas gegen die steigende Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien tun. Doch ein höherer Steuerabzug ist höchstens Symptombekämpfung. Das Problem der steigenden Prämien muss an der Wurzel bekämpft werden: bei den Kosten im Gesundheitssystem, durch eine bessere Gesundheitsvorsorge, einen stärkeren Fokus auf Prävention sowie eine gerechtere Ausgestaltung der Prämien. Vorschläge hierzu haben wir Grünen verschiedentlich eingebracht, und gerne bieten wir Hand für eine echte Entlastung des Gesundheitswesens.

Doch diese Feuerwehrübung unterstützen wir nicht, zumal der Brand offensichtlich am falschen Ort gelöscht werden soll. Die höheren Abzüge kommen nur Personen im höheren Einkommensbereich zugute, die tieferen Einkommen und der untere Mittelstand werden hingegen nicht entlastet. Dabei sind die etwa 40 Prozent der Bevölkerung, die eben keine direkten Bundessteuern zahlen, diejenigen, die am stärksten von den steigenden Krankenkassenprämien betroffen sind. Doch gerade sie profitieren von dieser Vorlage nicht. Das erinnert an Sozialpolitik à la SVP. Die Verteilwirkung jedenfalls ist unerwünscht und ineffizient.

Das ist eine Vorlage, die so nicht finanzierbar ist, am falschen Ort ansetzt und erst noch die Falschen entlastet. Die grüne Fraktion wird nicht darauf eintreten und dankt, wenn Sie dies ebenso handhaben.

Hurni Baptiste · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

L'augmentation des coûts des primes d'assurance-maladie constitue en Suisse les germes d'une crise sociale grave, durable et qui atteint la population dans la chair de son pouvoir d'achat. En effet - on ne le répètera jamais assez -, les primes ont augmenté de 154 pour cent depuis la création du système, alors que les salaires, eux, ont augmenté d'à peine 30 pour cent, et encore, sans compter l'inflation. Cette différence met la population dans une situation impossible.

Or, devant ce constat social extrêmement inquiétant, il existe, en gros, deux solutions à court terme pour réduire la charge sur les ménages: augmenter les subsides ou augmenter les déductions fiscales. Concernant la première solution, nous en avons parlé copieusement la semaine passée et au cours des dernières sessions: il s'agit de l'initiative d'allègement des primes du Parti socialiste, dite initiative des 10 pour cent. Les effets de cette initiative seraient massifs sur la classe moyenne, qui verrait ses primes réduites de façon très sensible, presque de moitié par exemple pour des retraités touchant une rente AVS moyenne et qui paient quasiment 20 pour cent de leur revenu disponible à cette fin. Cela représente, pour les gens, des milliers de francs par année.

L'autre manière de faire nous est proposée avec ce projet de loi: augmenter la déduction fiscale. Premier aspect à souligner: on n'augmenterait que, et strictement que, la déduction fiscale de l'impôt fédéral direct, pas celle des impôts cantonaux et communaux, pour lesquels les autorités concernées demeureraient parfaitement libres d'augmenter ou non cette déduction, comme cela est le cas aujourd'hui.

Dès lors il convient de se demander à qui profiteraient ces déductions. En premier lieu, cela a été répété par beaucoup de personnes, la moitié de la population suisse, c'est-à-dire un quart des contribuables ne paie pas d'impôt fédéral direct. Pour ces ménages, cette réforme n'aurait aucun impact: pas un franc d'économisé.

Ensuite, l'impôt fédéral direct est l'un des impôts les plus progressifs qui soient; cela signifie donc que l'impôt est très faible entre 18 000 et 32 000 francs imposables. Une personne seule appartenant à cette catégorie, paie exactement 77 centimes par tranche de 100 francs supplémentaire imposable. Dès lors, un contribuable seul qui a un revenu imposable à l'impôt fédéral direct de 32 000 francs, paie aujourd'hui un montant de 132,4 francs d'impôt fédéral direct. Pour lui, le projet proposé représenterait une économie de l'ordre de 10 francs par année.

En Suisse, le revenu imposable médian, c'est-à-dire que la moitié gagne plus et que la moitié gagne moins, se situe autour de 50 000 francs en 2021. Ce contribuable paie donc aujourd'hui 425 francs d'impôt fédéral direct s'il s'agit d'une personne seule, 212 francs s'il s'agit d'un couple marié. Le projet qui nous est présenté permettrait d'économiser 34 francs d'impôts par année pour une personne seule et 25 francs par couple, auxquels il faut ajouter 5 francs par enfant: 34 francs par année pour le contribuable suisse moyen, voilà ce que l'UDC et le PLR nous proposent pour aider la classe moyenne à lutter contre la hausse des primes d'assurance-maladie!

Ce sont 400 millions de francs de pertes fiscales, dont 315 pour la Confédération, pour permettre d'économiser 34 francs par année - ou 25 francs pour un couple marié: le jeu n'en vaut pas la chandelle. Pire, on mettrait dans l'embarras les finances de la Confédération pour un outil qui passe totalement à côté de son but déclaré, à savoir soutenir la population contre l'augmentation des primes.

Non, si l'on veut vraiment soutenir la classe moyenne, si l'on veut vraiment redonner du pouvoir d'achat à notre population et si l'on veut vraiment lutter contre l'augmentation des primes, il faut accepter l'initiative du PS pour l'allègement des primes: c'est le seul outil efficace qui est sur la table aujourd'hui. C'est pourquoi nous vous proposons de suivre la majorité et d'envoyer aux oubliettes ce projet inutile, finalement assez cher, et qui ne profite qu'à celles et ceux qui gagnent le plus.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Subventionen sowie Abzüge nach dem Giesskannenprinzip lehnen wir bekanntermassen generell ab, weil sie ineffizient, ineffektiv und teuer für die Allgemeinheit sind. Sie sind auch extrem wenig ergiebig zugunsten der paar Einzelnen, die es erst noch überhaupt nicht nötig haben.

In der Summe kostet diese Vorlage jährlich 400 Millionen Franken. Die Summe erhöht sich danach in den kommenden Jahren zunehmend. Für den einzelnen Haushalt bringt es fast nichts, da erstens mal fast 50 Prozent der Haushalte gar nicht betroffen sind. Für das oberste Einkommensdezil führt diese Vorlage zu einer Steuerreduktion von 250 Franken pro Jahr, also zu einem Viertel des billigsten "Gucci-Täschlis". Auch für den mittleren Mittelstand - wie auch immer - würde, bei 24 Franken Steuerreduktion pro Jahr, nicht einmal eine gute Flasche Wein resultieren. Ehrlich gesagt, da können wir das Geld genauso gut zum Fenster hinauswerfen, was die Bevölkerung übrigens auch so sieht. Der Mittelstand, der abstimmen geht, hat die Kinderabzüge mit 63 Prozent abgelehnt.

Wenn man dann argumentiert, man könne da etwas gegen die Stagflation tun, wird das dann schon ein bisschen wild. Ich meine, die 250 Franken, die hier für das oberste Dezil herausspringen - wie gesagt, das "Viertel-Gucci-Täschli" -, gehen sowieso in die Sparquote, sie gehen nicht in den Konsum. Sie hätten es hier in der Hand gehabt, Hunderte von Millionen über die Prämienfinanzierung der Krankenkassen dahin zu bringen, wo dieses Geld dann wirklich in den Konsum fliesst, und dahin, wo es wirklich etwas gegen die Stagflation bewirken kann. Ganz abgesehen davon, hätte man damit ein langjähriges Versprechen eingelöst, an das sich dieses Parlament nie erinnern will, so wie es sich auch nie an solche Versprechen hält.

Ich muss schon sagen, es ist ein bisschen verlogen. Wir haben die Tatsache, dass die Leute unter den Mieten ächzen, und die Wohneigentümer konnten ihre Wohnkosten in der Tiefzinsphase halbieren. Die Mieten sind um 40 Prozent gestiegen, und die Leute zahlen 370 Franken zu viel pro Monat. Jetzt stellen Sie sich vor, man würde das ändern und Sie würden einmal Hand bieten, um gegen diese illegale und absolut volkswirtschaftsfeindliche Umverteilung von den Arbeitseinkommen zu den Kapitaleinkommen vorzugehen. Dann würden 370 Franken pro Monat und nicht 24 Franken pro Jahr frei. Diese abenteuerliche Argumentation ist langsam wirklich nervtötend.

Dieses zum Fenster hinausgeworfene Geld fehlt dann auch noch für andere Projekte wie die Individualbesteuerung. Das ist dann eine tatsächlich wirkungsmächtige Vorlage, die diverse Ungerechtigkeiten und Fehlanreize beseitigt. Dort hätten wir ein reales Problem mit realer Politik gelöst. Hier lösen wir null Probleme, aber wir schaffen neue Probleme. Wozu sollten wir das tun?

Es ist völlig klar: Auf diese Vorlage ist nicht einzutreten.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Badran, wegen der Massenzuwanderung steigen die Mieten, wegen dem Asylchaos und -ansturm steigen die Krankenkassenprämien. Sie sprechen hier von "Gucci-Täschli". Was für eine abgehobene Cüpli-Sozialistin sind Sie?

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Nein, nein, nein, es ist umgekehrt. Sie wollen das oberste Dezil, die obersten, reichsten 10 Prozent in Höhe eines halben "Gucci-Täschlis" entlasten und tun noch so, wie wenn das volkswirtschaftlich sinnvoll wäre. Dann die Behauptung, die Massenzuwanderung würde zu einer Erhöhung der Mieten führen: Ich weiss nicht, wie Sie es mit Zahlen haben, aber irgendwie scheint mir, das mit den Zahlen ist an Ihnen vorbeigegangen, obwohl wir das gleiche Studium gemacht haben. Irgendwie ist mir das mit den Zahlen geläufiger.

Ist Ihnen entgangen, dass zwischen 2008 und 2021, also in der Tiefzinsphase, die Leerwohnungsziffer von 0,9 auf 1,8 Prozent geklettert ist? Das heisst, das ist eine Verdoppelung bei den Leerwohnungen in ungefähr zwölf Jahren. Das heisst, es wurde gebaut, dem Teufel ein Ohr ab, weit über den Bedarf aufgrund der Zuwanderung hinaus.

Kommt hinzu, Herr Aeschi - jetzt hören Sie zu, wenn Sie mich schon etwas fragen -, dass bei uns die Mietpreise nämlich zumindest theoretisch, zumindest nach dem Gesetz und zumindest laut der Verfassung, den Kosten zu folgen haben. Wir haben zumindest in der Verfassung und im Gesetz keine Marktmiete. De facto haben aber wir eine solche, und zwar eine Anbieter-, eine Preissetzer-Marktmiete. Deshalb sind die Mieten so gestiegen, obwohl sie hätten sinken müssen. Es hat wie gesagt nichts mit der Zuwanderung zu tun; die Fakten sprechen dagegen.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die grünliberale Fraktion verzichtet auf ein Votum. Sie unterstützt den Antrag der Mehrheit auf Nichteintreten.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Als ich morgens um acht Uhr hierhergekommen bin, waren die Ränge ziemlich leer, und einige haben etwas müde ausgesehen. Es hat jetzt eine etwas animierte Debatte gegeben, vielleicht auch schon so etwas wie eine Vordebatte zum Budget 2024. Auf jeden Fall habe ich den Eindruck, dass jetzt alle wach sind.

Wie Sie wissen, erfüllt der Bundesrat mit dieser Vorlage einen Auftrag aus dem Parlament; das wurde bereits gesagt. Ich möchte auch darauf hinweisen: 2019, als Sie diese Motion beraten haben, hat sie der Bundesrat abgelehnt. Aber Sie haben diese angenommen, und wir haben jetzt diesen Auftrag erfüllt.

Gemäss der Vorlage sollen bei der direkten Bundessteuer die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien wie folgt erhöht werden: der maximale Abzug für Ehepaare von heute 3600 auf 6000 Franken, dann bei Alleinstehenden von heute 1800 auf 3000 Franken und die Abzüge pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person von 700 auf 1200 Franken. Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht eine gleichlautende Bestimmung vor, wobei die Höhe des Abzugs von den Kantonen festgelegt wird. Ins Gewicht fallen natürlich vor allem die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung; der Abzug für Zinsen von Sparkapitalien spielt faktisch keine Rolle.

Wir haben es bereits gehört: Die Vorlage würde die privaten Haushalte schätzungsweise um rund 400 Millionen Franken pro Jahr entlasten und damit diese Mittel vom öffentlichen in den privaten Sektor umleiten. Sie würde damit den privaten Konsum und/oder die privaten Ersparnisse stärken. Zulasten des Bundes wären das etwa 350 Millionen Franken. Zugleich ist klar, dass aufgrund des progressiven Tarifs der direkten Bundessteuer vor allem Personen mit guten und sehr guten Einkommen von den höheren Abzügen profitieren würden. Diese haben einen gewissen Ausgleich - sicherlich nicht einen gewaltigen Ausgleich -, aber mit der kalten Progression von 2023 wurde das ausgeglichen. Das ist auch für 2024 wieder vorgesehen. Das sind in etwa 100 Franken.

Der Ständerat ist auf diese Vorlage nicht eingetreten, und auch Ihre vorberatende WAK-N empfiehlt Ihnen Nichteintreten. Für diese Beschlüsse werden zwei Gründe genannt: die angespannte Finanzsituation des Bundes - zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich 350 bis 400 Millionen Franken sollten vermieden werden - und inhaltlich die ungünstige Verteilungswirkung der Massnahme. Es geht um den Umstand, dass in erster Linie Steuerpflichtige mit höherem Einkommen von den höheren Abzügen profitieren würden. Dieses Argument hatte der Bundesrat auch in seiner Ablehnungsempfehlung zur Motion Grin 17.3171 eingebracht. Da der Bundesrat gegen die Annahme der Motion war, unterstützt er auch den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Finanzkommission des Nationalrates zu diesem Geschäft einen Mitbericht verfasst hat und Ihnen empfiehlt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie haben es in verschiedenen Voten auch gehört: Die Finanzlage des Bundes hat sich seit der Einreichung der Motion drastisch verändert. Wir haben Anfang 2023 gesehen, dass wir für die Erstellung eines schuldenbremsenkonformen Voranschlages einen Bereinigungsbedarf von 2 Milliarden Franken haben. Diese 2 Milliarden Franken, sofern sie in der Budgetdebatte im Dezember denn bewilligt werden, werden in den weiteren Finanzplanjahren weitergezogen, weil wir da zusätzlich zu den 2 Milliarden weiterhin strukturelle Defizite bis zu 1,2 Milliarden Franken ausweisen. Die Finanzsituation hat sich halt schon ziemlich verschlechtert.

Es wurde vorhin moniert, dass man die 350 bis 400 Millionen Franken in der Finanzplanung nicht eingestellt habe. Das ist gesetzeskonform: Das Finanzhaushaltrecht sieht vor, dass die Beschlüsse des Erstrates abgebildet werden, und wenn der Erstrat nicht eintritt, gibt es auch keine Ausgabe. Deshalb war das in der Finanzplanung nicht enthalten, und die Zahlen, die ich Ihnen bezüglich des Bereinigungsbedarfes genannt habe, enthalten diese gut 350 Millionen Franken nicht.

Angesichts der finanzpolitischen Ausgangslage und auch angesichts der Tatsache, dass wir im Budget 2024 noch einen Spielraum von 4 Millionen Franken haben, unterstützt der Bundesrat den Antrag der Mehrheit der WAK-N auf Nichteintreten.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen für diese Erläuterungen. Finden Sie es richtig, dass die Eidgenossenschaft 4 Milliarden Franken für die Asylmigranten ausgibt, aber kein Geld hat, um den steuerzahlenden Mittelstand zu entlasten?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Herr Nationalrat Aeschi, ich finde es nicht richtig, dass wir auf zu grossem Fuss leben. Das finde ich nicht richtig. Ich finde es nicht richtig, dass wir neue Ausgaben beschliessen, ohne uns Rechenschaft abzulegen über die Gegenfinanzierung. Ich finde es auch nicht richtig, dass neue Ausgaben, die nicht gegenfinanziert sind, bestehende Aufgaben eben unter Druck setzen. Wir haben es vorhin gehört, es gibt Kreise, die unterstützen den einen Bereich, andere unterstützen einen anderen Bereich. Letztlich liegt die Budgethoheit beim Parlament. Sie entscheiden über diese Frage, und Sie werden auch im Dezember darüber entscheiden, wie die Ressourcenallokation der Eidgenossenschaft sein wird.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Wir stimmen über den Eintretensantrag der Minderheit Aeschi Thomas ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 72 Stimmen

Dagegen ... 103 Stimmen

(8 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Beide Räte haben übereinstimmende Beschlüsse gefasst. Das Geschäft ist damit erledigt.

Abschreibung - Classement

Antrag der Kommission

Abschreiben der Motion 17.3171

Proposition de la commission

Classer la motion 17.3171

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission