20.473
Réguler le marché du cannabis pour mieux protéger la jeunesse et les consommateurs
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Die Behandlungsfrist verlängern
Antrag der Minderheit
(Herzog Verena, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Glarner, Schläpfer)
Die Initiative abschreiben
Proposition de la majorité
Prolonger le délai de traitement
Proposition de la minorité
(Herzog Verena, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Glarner, Schläpfer)
Classer l'initiative
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Herzog Verena · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Unsere Minderheit bittet Sie, der parlamentarischen Initiative 20.473 keine Folge zu geben, denn sie ist, wie sich herausstellt, völkerrechtswidrig, und der Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) warnt vor einer Legalisierung von Cannabis, da durch die Freigabe der Droge die gesundheitlichen und psychischen Folgen verharmlost und präventive Bemühungen im Suchtbereich regelrecht sabotiert würden. Wie aus einem 2021 veröffentlichten Positionspapier der jeweiligen Fachgesellschaften hervorgeht, stossen auch in Deutschland die verantwortungslosen Legalisierungspläne der deutschen Bundesregierung vor allem bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und -psychiatern auf einhelligen Widerstand. Alle Vorsätze, die Legalisierung mit einem bestmöglichen Jugendschutz zu verbinden, haben sich in vielen Ländern als Illusion erwiesen, heisst es in diesem Positionspapier.
In einem Punkt sind sich alle einig, auch die Mitglieder der Subkommission: Durch die Legalisierung wird der Cannabiskonsum nochmals zunehmen. Die Regel ist eindeutig: Mehr Angebot schafft mehr Nachfrage. Das zeigen längst auch die negativen Erfahrungen anderer Länder. So hat sich z. B. im US-Bundesstaat Colorado der Konsum bei den 12- bis 17-Jährigen seit der Legalisierung im Jahr 2012 verdoppelt, obwohl der Konsum erst ab 20 Jahren legal ist. Die Anzahl Schulabbrüche aufgrund von Drogenkonsum sind deutlich gestiegen. Ebenfalls haben sich die Notfallbehandlungen aufgrund von Cannabiskonsum mehr als verdoppelt. Leider ist auch eine Zunahme von Autounfällen zu verzeichnen, von denen ja dann nicht nur die Konsumenten, sondern auch die Nichtkonsumenten betroffen sind.
Wir müssen doch nicht die gleichen Fehler wiederholen!
Zudem ist es reines Wunschdenken, dass durch eine Legalisierung von Cannabis der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden könnte, wie es der Initiant schreibt. Wie die Erfahrungen anderer Länder zeigen, vermag die Legalisierung den Schwarzmarkt höchstens kurzfristig etwas einzudämmen. Dealer sind jedoch erfinderisch und finden leider zu schnell neue Konsumenten. Sie gelangen an die Unter-18-Jährigen, bieten Cannabis mit höherem THC-Gehalt oder andere Drogen mit höherem Suchtpotenzial an.
Wie die Arbeiten zu dieser parlamentarischen Initiative in der Subkommission zeigen, wäre eine einigermassen verantwortbare Umsetzung zudem äusserst aufwendig. Entgegen dem verführerischen Titel der parlamentarischen Initiative steht bei den Beratungen der Eckwerte viel weniger ein besserer Jugend- und Konsumentenschutz im Vordergrund als vor allem wirtschaftliche Interessen und eine möglichst einfache, liberale Handhabung. So wird gemäss Subkommission der Eigenanbau nicht kontrolliert werden, die Anzahl der Bewilligungen gewinnorientierter Unternehmen, die Cannabis produzieren, wird nicht begrenzt werden, die Einfuhr verwendungsfertiger Cannabisprodukte für den Detailhandel und auch den Grosshandel und Vertrieb wird erlaubt werden usw.
All diese Fakten zeigen nicht nur die psychische und gesundheitsschädigende Wirkung von Cannabis, sondern auch die immensen Folgekosten, die eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken mit sich bringen würde. Legale Drogen wie Alkohol und Tabak belasten das Gesundheitswesen bereits erheblich. Es wäre also absolut fahrlässig, wenn durch die Legalisierung von Cannabis eine weitere Belastungsquelle hinzukäme.
Deshalb appelliere ich heute in meinem letzten Votum in diesem Rat an Sie: Nutzen Sie die Chance, nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber unserer Jugend, unserer Gesellschaft wahr, und stimmen Sie unserer Minderheit zu, die verführerische, ja irreführende parlamentarische Initiative abzuschreiben!
Setzen Sie sich jedoch für einen echten Jugend-, Konsumenten- und Gesundheitsschutz, eine wirksame, zielführende Drogenprävention und eine nationale Drogenaufklärungskampagne, die den Namen verdient, ein! Das können Sie, indem Sie meine beiden heute noch eingereichten Motionen hier im Rat bei der Behandlung unterstützen. Damit würden Sie nicht nur mir ein Abschiedsgeschenk machen, sondern gleichzeitig für die Jugend Verantwortung übernehmen. (Beifall)
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Besten Dank, Kollegin Herzog! Ihre engagierten Worte werden in dieser Debatte fehlen. Sie wissen das: Wir haben die Meinung oft nicht geteilt, aber ich schätze Ihr Engagement sehr.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen eine Fristverlängerung um zwei Jahre. Die parlamentarische Initiative Siegenthaler verlangt, Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis nach Empfehlung der damaligen Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen gesetzlich neu zu regeln, mit einem Fokus auf dem Jugend- und dem Konsumentinnen- und Konsumentenschutz und auch auf der Austrocknung des Schwarzmarktes. Die Kommission beantragt Ihnen das mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Dass es einen Minderheitsantrag dazu gibt, haben Sie eben gehört, und Sie haben ihn begründet bekommen.
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat zur Bearbeitung der parlamentarischen Initiative eine Subkommission mit neun Mitgliedern eingesetzt. Ich darf diese Subkommission präsidieren. Wir haben in der Subkommission im ganzen letzten Jahr diverse Sitzungen durchgeführt. Wir haben uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Subkommission hat verschiedene Hearings durchgeführt, auch mit Suchtfachorganisationen. Die Frage des Jugendschutzes stand am Anfang der Arbeiten. Wir haben eine Auslegeordnung gemacht und uns verschiedene Regulierungsmodelle angeschaut, die im Ausland bereits in Kraft sind. Dazu haben wir Hearings mit einem Vertreter aus Quebec - das war ein Online-Hearing, keine Angst! - und Vertreterinnen und Vertretern aus Deutschland, ebenfalls online, durchgeführt. Es ist der Kommission wichtig, auch die Erfahrungen aus anderen Ländern mitzunehmen, um bei der Regelung darauf basieren zu können.
Selbstverständlich wird die Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen, der völkerrechtskonform sein wird. Dazu laufen verschiedene Abklärungen. Es geht natürlich darum - damit ist die Subkommission fast fertig -, auch Eckwerte zu verschiedenen Bereichen zu definieren. Es ist so, es wird eine umfassende Regulierung sein. Es geht in dieser Frage natürlich nicht nur um die Gesundheitsaspekte. Da steht für uns ganz klar der Public-Health-Ansatz, der Gesundheitsschutz, aber auch der Schutz der Jugend im Vordergrund. Wenn Sie den Schwarzmarkt austrocknen wollen, dann ist das nur möglich, wenn auch klar ist, welche Produkte konsumiert werden. Wir alle wissen, dass der THC-Gehalt immer mehr steigt. Cannabis ist massiv verunreinigt. Damit sind grössere gesundheitliche Gefahren verbunden, noch grössere, als das sonst der Fall wäre. Es geht aber natürlich auch darum, die Besteuerung, andere wirtschaftliche Fragen wie Import oder Export, Strassenverkehrsregelungen und auch Strafbestimmungen zu diskutieren und natürlich auch zu definieren.
Das braucht Zeit, das ist so. Es sind ja auch verschiedene Bereiche involviert. Diese Arbeit soll seriös gemacht werden, um Ihnen, wenn es so weit ist, eine Vorlage unterbreiten zu können, die alle Aspekte regelt, die zu regeln notwendig sind, sodass diese gut miteinander verhängt sind. Das wäre ja dann bereits vernehmlasst, wenn wir mit dem Erlass in den Rat kommen.
Sie alle wissen, diese Arbeiten brauchen eine gewisse Zeit. Diese Zeit wollen wir uns auch nehmen, um die Diskussionen frühzeitig führen und Ihnen eine gute Vorlage vorlegen zu können. Das sieht auch die Gesamtkommission so. Es ist wirklich wichtig und richtig, diese Arbeiten mit genügend Zeit zu machen. Darum braucht es diese Fristverlängerung.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, der Fristverlängerung zuzustimmen.
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative um zwei Jahre, d. h. bis zur Herbstsession 2025, zu verlängern. Eine Minderheit Herzog Verena beantragt, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
(0 Enthaltungen)