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Schluss mit der aktiven Sterbehilfe für Hausbrennereien und für die damit verbundene ländliche Tradition
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Ich begrüsse bei uns herzlich die Vizepräsidentin des Bundesrates, Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Wir kommen zum ersten Geschäft der Tagesordnung. Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt, sie abzulehnen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir behandeln heute ein Geschäft, das einmal mehr zeigt, wie manchmal Bürokratie und Spitzfindigkeiten auf Kosten des gesunden Menschenverstands und vernünftiger Überlegungen obsiegen. Davon bin nicht nur ich als Verfasser des Vorstosses überzeugt; die WAK-S als vorberatende Kommission ist der gleichen Ansicht, wie ich gleich erläutern werde.
Die zur Debatte stehende Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass auch Kleinproduzentinnen und -produzenten eine Konzession für die Hausbrennerei erhalten können. Zudem sollen aufgehobene oder befristet verlängerte Konzessionen für die Hausbrennerei ihre Gültigkeit wiedererlangen, und eine Übertragung auf Dritte soll wieder möglich sein.
Im Grunde genommen handelt es sich nicht um die Einführung von etwas Neuem, sondern weitgehend - und ich betone das - um die Rückkehr zur bisherigen Praxis.
Mit der Abschreibung der Totalrevision des Alkoholgesetzes durch die eidgenössischen Räte im Jahr 2015 wurde eine Liberalisierung des Alkoholmarktes abgelehnt. Damit blieb auch die Pflicht bestehen, dass über eine zeitlich befristete Konzession verfügen muss, wer Alkohol brennen will. Diese wird erteilt, wenn die Kriterien zur Erlangung des Status Landwirt/Landwirtin erfüllt wurden. Gerade für Kleinproduzentinnen und -produzenten ist das jedoch ausgesprochen problematisch, da die Kriterien für den Erhalt einer Konzession weit über die Bedingungen hinausgehen, die diese Liebhaber - gerade weil sie aus Leidenschaft und nicht zu kommerziellen Zwecken produzieren - bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erfüllen können. Es wird also deutlich, dass die Herstellung von gebrannten Wassern auf industrielle Brennereien und professionelle Landwirte beschränkt und den Kleinbrennern, die die Brennerei als Hobby ausüben, verwehrt werden soll.
Warum ist es wichtig, diese Aktivitäten zu schützen? Die Brennerei ist eine alte Tradition, die von Generation zu Generation überliefert wird und eng mit dem bäuerlichen Leben verbunden ist. In vielen Kantonen und ländlichen Gebieten stellen Eigentümerinnen und Eigentümer kleiner Rebberge oder einzelner Obstbäume seit Jahrzehnten in Hausbrennereien und Brennereigenossenschaften aus ihren eigenen Produkten gebrannte Wasser her. Nicht nur im Tessin, sondern in praktisch allen Kantonen mit ländlichen Gebieten ist das Selbstbrennen von Obst eine bekannte Tradition. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt eines sowohl aus kulturgeschichtlicher als auch aus landschaftlicher Sicht bedeutenden ländlichen Kulturerbes geleistet. Auch Slow Food unterstützt diese Bemühungen, die Ausdruck der Wiederentdeckung der typischen lokalen Spezialitäten sind.
On pourrait argumenter qu'il ne vaut pas la peine d'entreprendre de tels efforts pour une catégorie numériquement faible. Au contraire, il vaut la peine de se demander si, face aux contraintes bureaucratiques, nous voulons vraiment mettre en danger une activité traditionnelle qui est déjà menacée et qui exige beaucoup de temps, d'efforts et de passion de la part de ceux qui l'exercent. Permettez-moi à cet égard de préciser les chiffres du Conseil fédéral. Selon ces derniers, par exemple, au Tessin, sur 121 agriculteurs, seuls 20 utilisaient leur propre distillerie en 2020. Ce chiffre est toutefois complètement sorti de son contexte. Les dernières années ont été difficiles, avec des vagues de chaleur et de la grêle. Les raisins américains ne sont pas protégés par des filets anti-grêle. De plus, il n'est pas rare que le petit producteur décide de distiller une année sur deux et conserve les raisins hermétiquement pendant l'hiver.
Charles de Secondat, Baron de Montesquieu, ein französischer Staatstheoretiker und Schriftsteller, sagte: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Diese Aussage trifft in meinen Augen auch auf das Anliegen dieses Vorstosses zu. Die WAK-S teilt diese Meinung.
Nachdem der Nationalrat die Motion bereits am 2. Mai 2023 deutlich angenommen hat, beantragt Ihnen die klare Mehrheit der WAK-S, der Motion zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Bundesrat · St. Gallen
Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen. Zur Ausgangslage: Es ist so, dass Trauben in einer der zahlreichen Genossenschaften im Tessin oder auch anderswo ohne Konzession weiterhin selbst gebrannt werden können. Die befristeten Konzessionen können verlängert werden, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Um eine Konzession behalten zu können, muss ein Hobbybrenner mindestens 300 Quadratmeter Reben in Steil- und Terrassenlagen besitzen; das entspricht etwa der Fläche eines Tennisplatzes. Mit einer solchen Fläche kann ein Brenner offenbar etwa zehn Flaschen Grappa produzieren. Man lernt immer dazu, solche Motionen haben ja auch eine pädagogisch-didaktische Wirkung. Vielen Dank, Herr Regazzi!
Nun, Sie haben es erwähnt, das BAZG hat im Jahr 2020 eine Überprüfung der Konzessionen vorgenommen. Im Tessin haben 60 Personen die Voraussetzungen als Hausbrenner nicht mehr erfüllt. Sie wurden deshalb in die Kategorie der Kleinproduzenten umgeteilt, die nicht mehr selber zuhause destillieren dürfen. Diese Personen haben das offenbar ausnahmslos akzeptiert, es wurden keine Einsprachen dagegen erhoben. Sie können die Trauben neu bei einer Lohnbrennerei brennen lassen, um zum Beispiel Grappa herzustellen. Wenn sie Mitglied einer Genossenschaft sind, können sie das ihnen dort zur Verfügung stehende Brenngerät nutzen, das ist qualitativ hochstehend. Der administrative Aufwand geht dann zulasten dieser Genossenschaft.
Schon heute lassen im Tessin über dreitausend Produzenten ihren Alkohol in einer der mehr als sechzig zu Kooperativen zusammengeschlossenen Brennereien brennen, in einem dieser Consorzi. Es besteht offenbar keine grosse Nachfrage nach den genannten Konzessionen. Nach Aussage vieler Produzenten ist die Tradition der häuslichen Grappaherstellung vor allem dadurch bedroht, dass eben die jüngere Generation im Vergleich zur älteren weniger daran interessiert ist, selber Land zu bewirtschaften und Alkohol zu brennen.
Gerne möchte ich Sie noch darauf hinweisen, und deshalb bitte ich Sie auch, die Motion abzulehnen, dass wir zurzeit eine Totalrevision des Zollrechts durchführen. Die WAK-S wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen, ich denke, im zweiten Quartal 2024, mit der Totalrevision des Zollgesetzes befassen. Dort ist vorgesehen, dass Brennereikonzessionen künftig auch aus historischen oder kulturellen Gründen erteilt werden können. Damit könnte sichergestellt werden, dass die Consorzi auch in Zukunft Konzessionen erhalten.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 42 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(2 Enthaltungen)