24.7030
Valoriser autant que possible les matériaux d’excavation
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Vorgabe der Abfallverordnung nach einer "möglichst vollständigen Verwertung" erfüllt wird. Dies zeigt die gesamtschweizerische Verwertungsquote von 80 Prozent. Unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ist die mengenmässig grösste Abfallkategorie. Die Wiederauffüllung ist die wichtigste Verwertungsmöglichkeit. Sie lässt sich in Regionen mit grossen Kiesabbaustellen einfacher realisieren als in Regionen ohne Kiesgruben. Eine vollständige Verwertung von Aushubmaterial ist deswegen und auch aus technischen Gründen nicht realistisch, denn feinkörniges Material kann nicht verwertet werden. Die Kantone vollziehen die Abfallverordnung. Sie sind an einer möglichst hohen Verwertungsquote interessiert, insbesondere auch mit Blick auf den knappen Deponieraum.
Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S
Herr Bundesrat, ist Ihnen bekannt, dass der tatsächliche Vollzug dieser Verordnung in den Kantonen sehr unterschiedlich ausgestaltet ist und dass es faktisch Kantone gibt, von denen aus fachlicher Sicht der Schluss gezogen werden muss, dass eigentlich überhaupt nichts in Sachen Vollzug dieser Verordnung läuft?
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Uns ist der unterschiedliche Vollzug bekannt. Aktuell gibt es ein Modell, welches die Aushubmengen gesamtschweizerisch und für einzelne Kantone modelliert; dort haben wir die Übersicht. Es machen jedoch nicht alle Kantone an diesem Modell für Kies-, Aushub- und Rückbaumaterialflüsse, dem sogenannten KAR-Modell, mit. Neu müssen die Kantone aber die Abfälle, die auf ihrem Gebiet entsorgt werden, dem BAFU melden. Das ist eine Neuerung, und das wird es uns zukünftig erlauben, ein detailliertes Bild zu den entsorgten bzw. verwerteten Abfallmengen auf kantonaler Ebene zu erhalten. Gleichzeitig haben wir damit die Kontrolle darüber, ob die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind, die jetzt auch im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft bestätigt oder verschärft werden.