23.3022
Garantie de l'approvisionnement en électricité en hiver grâce à des installations CCF
Herzog Eva · P-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen.
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
Wir behandeln hier eine Motion, welche vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird und zu der kein Minderheitsantrag vorliegt; sie wird also von unserer Kommission, welche sie vorberaten hat, unterstützt.
Was will die Motion unserer Schwesterkommission, der nationalrätlichen UREK? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, im Gesetzentwurf zu den Reservekraftwerken als Teil der Energiereserve eine Bestimmung aufzunehmen für eine Massnahme zur Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen. Dabei sollen folgende Fragestellungen abgeklärt werden:
a. Welche zusätzliche Leistung und Energiemenge aus neuen WKK-Anlagen sind bis 2035 nötig, um einen substanziellen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr zu leisten? Wie sieht der jährliche Zubaupfad aus?
b. Wie hohe Fördermittel sind jährlich nötig, damit der Zubau gemäss Buchstabe a bis 2035 gewährleistet werden kann? Über welches Gefäss soll die Finanzierung erfolgen?
c. Wie werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel zugeteilt?
d. Wie wird der klimaneutrale Betrieb der WKK-Anlagen innerhalb des CO2-Regimes sichergestellt? Zudem sollen auch der Einsatz sowie die Kosten von Carbon Capture and Storage, also von CCS-Technologien, geprüft werden.
e. In welchen Fällen werden Anlagen wärme- oder stromgeführt, und welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?
Wir blenden kurz zurück. Sie wissen alle, dass sich im Winter 2023 aufgrund der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Gasversorgung in Europa sowie aufgrund technischer Probleme in vielen französischen Atomkraftwerken Mitte 2022 ein erhöhtes Risiko für die Energieversorgungssicherheit der Schweiz abzeichnete. Der Bundesrat reagierte darauf mit der Inkraftsetzung der Winterreserveverordnung.
Persönlich meine ich immer noch, der Bundesrat habe sehr verantwortungsvoll und richtig gehandelt, auch wenn das vom Bundesverwaltungsgericht in Sachen des Reservekraftwerks Birr in Zweifel gezogen wurde. Für mich ist das unverständlich, denn diejenigen, die damals in der Krise agieren mussten und Verantwortung zu übernehmen hatten, wussten, wie kritisch die Situation war. Man kann im Rückblick zu einem anderen Ergebnis kommen, das ist so. Aber man sollte die damalige Situation als Grundlage nehmen. Deshalb hat die nationalrätliche Schwesterkommission diese Motion eingereicht, in der sie darauf hinweist, dass die WKK-Anlagen einen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit leisten könnten.
In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Vernehmlassung durchgeführt, in die er alle diese Punkte aufgenommen hat. Die Förderung von WKK-Anlagen kann in der Tat auch eine Hilfe zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit bis 2035 sein. Im Winterhalbjahr könnte eine erhebliche Energiemenge produziert werden. Es könnten bis zu 400 Gigawattstunden zusätzlich zur Verfügung stehen. Offensichtlich ist, dass wir auch den Umgang mit der Kompensation und den CO2-Belastungen klären müssen, wenn wir die Dekarbonisierungsziele erreichen wollen. Aber diese Probleme haben wir auch beim importierten Strom, der in fossilen Gaskraftwerken im Ausland produziert wird.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung genau nach diesen Punkten durchgeführt. Er wird vielleicht noch darauf hinweisen, dass auch in Bezug auf die Förderung kritische Eingaben gemacht worden sind. Nichtsdestotrotz erachtet es die Kommission als richtig, dass der Bundesrat auch das Thema WKK weiterbearbeitet. Denn so sicher wie das Amen in der Kirche ist die Zustimmung zum Bau von neuen Gaskraftwerken als Reservekraftwerke noch nicht. Hier muss man zwischen reinen Gaskraftwerken, WKK-Anlagen und weiteren Massnahmen zur Erhöhung der Stromversorgungssicherheit im Winter eine Abwägung treffen. Deshalb hat die Kommission entschieden, die Motion anzunehmen, damit der Bundesrat diese Punkte im Rahmen der neuen Gesetzgebung, die bis 2026 vorliegen sollte, innerhalb der Eckwerte aufnimmt.
Mit diesen Worten beantrage ich im Namen der einstimmigen Kommission und wie der Bundesrat die Annahme der Motion.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ich schliesse mich dem Gesagten natürlich an. Noch einige Worte dazu: Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Förderung klimaneutraler WKK-Anlagen als Teil der Energiereserve in die Gesetzgebung zu den Reservekraftwerken aufzunehmen. Die entsprechende Vorlage war bis zum 20. Oktober 2023 in der Vernehmlassung. Dabei zeigte sich, dass die meisten Akteure, insbesondere die Kantone und alle politischen Parteien, die Förderung von fossilen WKK-Anlagen aus dem Netzzuschlagsfonds ablehnen. Das haben wir Ihrer UREK am 1. Februar 2024 dargelegt. Die Kommission hat die Motion mit dem Hinweis angenommen, dass das Parlament so die Detailberatung im Rahmen der Vorlage zur Stromreserve führen kann. Das ist auch richtig so, weil ich bereits bei der Debatte um die Revision des Energiegesetzes gesagt habe, dass wir das zurücknehmen und nicht das Energiegesetz mit dieser Frage belasten wollen. Daher ist es auch die Einlösung dieses Versprechens, dass die WKK-Anlagen Gegenstand der Vorlage über die Reservekraftwerke bilden.
Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zur Vorlage über die Stromreserve dargelegt, dass die Finanzierung der Förderung von WKK-Anlagen aus dem Netzzuschlag erfolgen soll und dafür eine Fremderlassänderung im Energiegesetz vorzunehmen sei. Über das Stromversorgungsgesetz können nur Reservekraftwerke finanziert werden, welche auf Abruf in der Reserve und somit nicht im Markt sind. Das bedeutet aber auch, dass für die Förderung der erneuerbaren Energien weniger Mittel aus dem Netzzuschlag zur Verfügung stehen würden. Mit Blick auf diese Abwägung gilt es dann, die Diskussion im Rat zu führen.
WKK-Anlagen werden vorerst mit fossilen Brennstoffen betrieben. Kurz- bis mittelfristig wird das sicher der Fall sein. Später können allenfalls auch Biotreibstoffe - wenn denn genügend solche Treibstoffe vorhanden sind - die Klimaneutralität sicherstellen. Aber wie gesagt wurde, ist auch immer zu schauen, was für Strom wir importieren. Da bin ich völlig einig mit Ständerat Schmid: Der importierte Strom wird auch nicht immer klimaneutral sein.
Der Bundesrat hat die Motion der UREK-N am 26. April 2023 zur Annahme empfohlen, um die WKK-Förderung losgelöst vom Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu beraten. Der Nationalrat stimmte der Motion am 3. Mai 2023 zu. Entsprechend hat der Bundesrat die WKK-Förderung in die Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen. Sie stösst aber eben auf Kritik.
Der Bundesrat hat letzte Woche die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes verabschiedet. Im Bewusstsein, dass diese Motion vom Nationalrat angenommen wurde, und in der Annahme, dass die Motion auch von Ihnen angenommen wird, hat er die WKK-Anlagen im Gesetz belassen. Wenn man rein auf die Vernehmlassung geschaut hätte, wäre es etwas schwieriger gewesen. Aber letztlich bestimmen Sie mit der Annahme der Motion, was Sie hier diskutieren wollen. Es ist also eigentlich alles aufgegleist, damit wir diese Motion im Rahmen der Debatte rund um Reservekraftwerke diskutieren können. Entsprechend schliesst sich der Bundesrat auch der Kommission an.
Herzog Eva · P-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Angenommen - Adopté