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Réduire la paperasserie administrative et déréglementer, y compris dans l’administration

Burgherr Thomas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich bin froh, dass der Bundesrat die Stossrichtung meiner Motion grundsätzlich unterstützt. Ich bin jedoch nicht damit einverstanden, dass er sich aus der Verantwortung nimmt.

Zur ersten Kritik, dass viele der von mir angesprochenen Bereiche in der Kantonshoheit lägen: Natürlich bin ich mir bewusst, dass es sich bei den von mir genannten Bereichen teilweise um kantonale Angelegenheiten handelt. Das heisst aber nicht, dass sich der Bund in der Zusammenarbeit mit den Kantonen nicht für dieses Anliegen einsetzen könnte. Das macht er in anderen Bereichen auch. Zu viele Bereiche werden heute durch den Bund übersteuert, oder der Bund ist direkt aktiv. Er könnte daher auch bei diesem Thema Einfluss geltend machen, wenn er denn wollte.

Zur zweiten Kritik, dass ein generelles Programm mit dieser Stossrichtung nicht der richtige Weg sei: Auch hier muss ich widersprechen. Es geht hier um ein systematisches Problem. Dieses in den Silos, also in den einzelnen Bereichen, zu lösen, führt gerade nicht zum erwarteten Resultat. Gerade in den einzelnen Bereichen wird immer mehr reglementiert und vorgeschrieben, und der Papier- und Administrationsaufwand wird immer grösser. Es geht hier um Führung. Es geht hier auch um eine Kultur. Deshalb bräuchte es eben dringend ein Programm, welches den Verwaltungs- und Büroaufwand in den verschiedenen Bereichen reduziert, so, wie wir das in der Wirtschaft täglich tun müssen, damit wir überleben. Es ist für mich eine Frage der politischen Führungsverantwortung, einen Fokus darauf zu richten. Und es geht mir auch nicht, wie die Antwort der Bundeskanzlei suggeriert, um Gesetze, die das Parlament erlassen hat, sondern gerade um die vielen Rechtsstufen darunter, um Verordnungen, Reglemente, Weisungen, Auflagen, Dokumentationspflichten, Statistikvorgaben usw. Da gäbe es sehr viel Spielraum, wenn man den Mut aufbringen würde zu handeln.

Ich höre und lese aus der Praxis von zahlreichen Akteuren in den genannten Bereichen, dass der Büro- und Papieraufwand immer mehr Zeit frisst. Offenbar muss immer mehr Zeit und Energie für administrative Aufgaben aufgewendet werden: für die Beschaffung von Berichten und Material; für Dokumentationen; für das Nachführen von Akten, Daten und Statistiken; für das Studieren von Vorschriften sowie für das Ausfüllen von Formularen. Das bedeutet umgekehrt immer weniger Zeit für die eigentliche Aufgabe und weniger Zeit für die Menschen. Die Verantwortung werde immer mehr an die Paragrafen und eben die Reglemente abgeschoben. Unternehmerisches Denken und Handeln in Eigenverantwortung wird damit untergraben. Es entsteht eine Kultur des Neinsagens, des Bremsens und des Verhinderns, und das kann es nicht sein. Es will niemand mehr entscheiden. Es wird dann im wahrsten Sinn des Worts nur noch verwaltet. Ich denke aber, dass das in der heutigen Zeit nicht mehr reicht.

Weiter würde ein Abbau der internen Bürokratie auch helfen, mit den bestehenden Ressourcen und Mitarbeitern mehr herauszuholen, mehr Output an der Front oder an der Basis, also bei den eigentlichen Aufgaben und bei den Menschen, zu generieren. Das würde dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Motivation steigern. Das wollen die Leute in der Verwaltung auch.

Alles in allem würde es sich lohnen, hier mit einem Programm ein Schwergewicht zu bilden und dieses Thema systematisch anzugehen, anstatt so zu tun, als ob es hier keine Probleme gäbe. Fragen Sie zum Beispiel die Verwaltungsangestellten oder deren Kader, ob es diesbezüglich keine Probleme gibt, oder fragen Sie den Baumeister, welcher jahrelang auf eine Bewilligung wartet, ob es diesbezüglich keine Probleme gibt. Die Antwort wird sein: Doch, es gibt diese Probleme, und sie sollten gelöst werden.

Rossi Viktor · BK-M · Berne

Ich erlaube mir, einleitend einfach darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahme des Bundesrates und nicht diejenige der Bundeskanzlei schriftlich abgegeben wurde - nicht, dass die Bundeskanzlei nichts damit zu tun hat, aber formell möchte ich das einfach richtigstellen.

Die Motion will unnötige administrative Aufwände in der Verwaltung abbauen und Regulierungen vereinfachen. Der Bundesrat unterstützt diese Stossrichtung. Er stellt aber auch fest, dass das Anliegen der Motion sich kaum durch den Bund verwirklichen lässt. Die in ihr genannten Sachgebiete - ich zähle sie jetzt nicht einzeln nochmals auf - beschlagen zu einem erheblichen Teil kantonale Kompetenzen, weshalb die Handlungsmöglichkeiten des Bundes in diesen Bereichen begrenzt sind. Was die Regulierung im Zuständigkeitsbereich des Bundes angeht, so ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Programm, wie es von der Motion verlangt wird, nicht geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen.

Das Teilprojekt "Entrümpelung des Bundesrechts" der Verwaltungsreform 2005-2007, das es mal gegeben hat und welches in das Bundesgesetz zur formellen Bereinigung des Bundesrechts vom 20. März 2008 mündete, hat gezeigt, dass einmalige Entrümpelungsaktionen einen unverhältnismässig grossen Aufwand generieren, dem ein eher bescheidener Nutzen gegenübersteht. Die für Rechtsetzungsprozesse geltenden Vorgaben und Prozesse, darunter namentlich die Pflicht zur Durchführung von Regulierungsfolgenabschätzungen, sollen jedoch gewährleisten, dass nur Regulierungen erlassen oder dem Parlament vorgelegt werden, welche dem gesetzlichen Auftrag zur Überprüfung der Bundesaufgaben entsprechen. Dem Bundesrat obliegt es nämlich bereits heute, er hat bereits heute die Pflicht, die Aufgaben des Bundes und ihre Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig auf ihre Notwendigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Zielen, die sich aus Verfassung und Gesetz ergeben, zu überprüfen. Das ist, wie auch erwähnt wurde, eine ständige Führungsaufgabe.

Diese Pflicht wird mit verschiedenen Massnahmen umgesetzt, es sind dies etwa die bereits erwähnte Regulierungsfolgenabschätzung, die regelmässige Durchführung von Subventionsüberprüfungen oder die Überprüfung und Neuregelung im Bereich der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Und diese Vorgaben gelten natürlich auch für Vorhaben, welche die Verwaltung und die Vollzugsorgane selber betreffen.

Diese Vorgaben wurden jüngst mit dem Erlass des neuen Unternehmensentlastungsgesetzes vom 29. September 2023, welches ab dem 1. April 2024 gestaffelt in Kraft getreten ist, noch gestärkt. Die praktische Umsetzung des neuen Gesetzes soll unter anderem eben auch dem Ziel der Motion dienen.

Ich erwähne zum Schluss noch, dass auch die Tätigkeiten der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie der parlamentarischen Oberaufsichtsorgane laufend einen Beitrag dazu leisten, die Aufgabenerfüllung auch in der Verwaltung effizienter zu gestalten.

Der Bundesrat beantragt aus den dargelegten Gründen die Ablehnung der Motion.

Vote

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 113 Stimmen

Dagegen ... 73 Stimmen

(0 Enthaltungen)