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Abrogation de la taxe sur les COV

Nussbaumer Eric · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Antrag der Mehrheit

Annahme der modifizierten Motion

Antrag der Minderheit

(Trede, Clivaz Christophe, Girod, Munz, Nordmann, Pult, Suter)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion modifiée

Proposition de la minorité

(Trede, Clivaz Christophe, Girod, Munz, Nordmann, Pult, Suter)

Rejeter la motion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Paganini Nicolò · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Zur Einleitung in die Diskussion zur vorliegenden Motion kann auf die Beratungen zum letzten Geschäft verwiesen werden. Unser Rat beschloss in der Frühjahrssession im Rahmen der USG-Revision, bei den Artikeln 35a und 35c USG die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen, "volatile organic compounds" (VOC), aufzuheben. Die UREK des Ständerates und dann in der Sommersession auch der Ständerat kamen aber zum Schluss, dass eine solche Aufhebung in der laufenden USG-Revision sachfremd wäre und vor allem auch ohne Vernehmlassung erfolgen würde. Materiell wurde das Anliegen vom Ständerat aber nicht zurückgewiesen, im Gegenteil: Er nahm auf Antrag seiner UREK die vorliegende Motion an, welche vom Bundesrat eine separate Vorlage zur Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe fordert.

Sie haben es beim letzten Geschäft gehört: Die UREK-N kann sich diesem Vorgehen grundsätzlich anschliessen. Die Differenz bei der USG-Revision wurde bereinigt. Eine Mehrheit Ihrer Kommission möchte nun im Grundsatz auch die Motion unterstützen. Bei den betroffenen Unternehmen sorgt die VOC-Abgabe für viel bürokratischen Aufwand. Auch der behördliche Vollzugsaufwand ist hoch. Die Mehrheit stellt fest, dass die im Jahr 2000 eingeführte Lenkungsabgabe wesentlich zum Rückgang der VOC-Emissionen in der Schweiz beigetragen hat. In Abweichung vom Ständerat und teilweise in Übereinstimmung mit dem Bundesrat beantragt die UREK-N aber eine Abänderung des Motionstextes in drei Punkten.

Erstens bleibt die Motion zwar formell eine Motion, aber materiell bekommt sie einen postulatsähnlichen Charakter. Der Bundesrat soll einen Bericht vorlegen, welcher die Lenkungswirkung der VOC-Lenkungsabgabe darstellt und mögliche Alternativen zur Lenkungsabgabe prüft. Es gibt zwar auch in der Kommission die weitverbreitete Überzeugung, dass die Lenkungswirkung nicht mehr gegeben ist, weil die entsprechenden Produkte substituiert, neue Maschinen angeschafft und die Produktionsprozesse angepasst wurden. Keine Druckerei wird beispielsweise ihre ausrangierten Maschinen zurückkaufen und wieder installieren. Trotzdem müssen die Folgen einer Abschaffung der Lenkungsabgabe gründlich ausgeleuchtet werden.

Zweitens möchte die Mehrheit der UREK-N im abgeänderten Motionstext festhalten, dass eine alternative Regelung dieselbe Schutzwirkung wie die abzuschaffende Lenkungsabgabe aufweisen soll. Dies hängt natürlich stark mit der Beantwortung der Frage zusammen, inwieweit die Lenkungsabgabe überhaupt noch zu lenken vermag.

Drittens soll eine Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe nicht mit zusätzlichen Belastungen für die betroffenen Unternehmen und die öffentlichen Haushalte verbunden sein. Im Ständerat wurde ja vom Departementsvorsteher darauf hingewiesen, dass eine Abschaffung der Lenkungsabgabe allenfalls mit einer Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung und mit Produktverboten einhergehen würde. Das ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit natürlich nicht die Idee der ganzen Übung.

Die Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, sowohl in der ursprünglichen als auch in der abgeänderten Fassung. Aus ihrer Sicht wäre es das Beste, die für Mensch und Umwelt gefährlichen VOC-Emissionen weiterhin mittels Lenkungsabgabe zu senken. Die Minderheit weist darauf hin, dass ohne Lenkungsabgabe Ersatzmassnahmen nötig wären, damit internationale Regelungen zur Luftqualität eingehalten werden können. Diese Ersatzmassnahmen könnten letztlich zu mehr Bürokratie führen.

Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die UREK-N aber, der Motion mit dem abgeänderten Motionstext zuzustimmen.

de Montmollin Simone · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe libéral-radical

La commission a examiné cette motion lors de sa séance du 17 juin 2024. Pour rappel, dans le cadre de la révision de la loi sur la protection de l'environnement - l'objet que nous venons de traiter -, le 11 mars dernier, notre conseil avait décidé d'abroger la base légale de la taxe d'incitation sur les composés organiques volatils (COV). Lors de la session d'été 2024, le Conseil des Etats ne s'est pas rallié à cette décision.

En revanche, il a adopté, par 27 voix contre 12 et 2 abstentions, une motion de sa commission qui charge le Conseil fédéral de soumettre au Parlement un projet de loi en vue d'abroger la taxe d'incitation sur les COV. Par cette motion, le Conseil des Etats souligne la nécessité d'agir, mais aussi de traiter cette question en dehors de la révision de la loi sur la protection de l'environnement, ce qui permettrait d'inclure une procédure de consultation, ce qui n'aurait pas été le cas si nous l'avions traitée dans le cadre du projet de révision de la loi sur la protection sur l'environnement. La commission de notre conseil est favorable à l'option du Conseil des Etats qui vise à traiter séparément cette question. Elle a donc renoncé à trancher la question de la taxe sur les COV dans le cadre du projet de révision de la LPE, mais elle a réaffirmé la nécessité d'agir.

Plusieurs arguments ont été soulignés, qui plaident pour une révision de cette taxe. D'abord, la taxe sur les COV entraîne une charge administrative importante pour les entreprises, mais également pour les autorités chargées de son application. Ensuite, le rapport coût-bénéfice doit être également évalué, car cette taxe d'incitation a été introduite dans les années 2000. Elle a certes contribué à faire diminuer les émissions de COV en Suisse, mais, aujourd'hui, la question de son efficience se pose. Enfin, des mesures de remplacement existent aujourd'hui. Depuis son entrée en vigueur, des produits de substitution se sont imposés. Il est aujourd'hui nécessaire de pouvoir procéder à une évaluation.

Toutefois, la commission de notre conseil a également été convaincue par les arguments du Conseil fédéral, qui rejette la motion sous sa forme initiale, en raison du fait qu'elle vise un projet d'abrogation de la taxe. En effet, à ce stade, il est ressorti des discussions que les conséquences d'une abrogation de cette taxe sont difficiles à évaluer et que les estimations divergent sur cet élément.

La question de la conformité avec la réglementation internationale a également été mentionnée. Jusqu'à présent, la Suisse pouvait se référer à la taxe d'incitation sur les COV, qui est reconnue comme équivalente à l'échelle internationale. Sans cette taxe d'incitation, la Suisse devrait probablement s'aligner sur les normes internationales. Cette évaluation doit être faite.

Le Conseil fédéral s'est d'ailleurs dit prêt à examiner en toute transparence la meilleure solution pour les entreprises: une solution peu bureaucratique et qui garantit la protection de l'air, à l'origine de l'introduction de cette taxe.

La majorité de la commission estime qu'une analyse plus approfondie est judicieuse avant d'élaborer un projet d'acte visant à abroger cette taxe. Elle a donc modifié le texte de la motion proposé par le Conseil des Etats et demande désormais au Conseil fédéral de dresser un état des lieux détaillé présentant les effets incitatifs de la taxe sur les COV et les solutions de remplacement envisageables, qui devraient avoir les mêmes effets de protection de l'environnement. Cette formulation prend également en compte l'avis formulé par le Conseil fédéral. La commission souligne tout de même que les solutions de remplacement à examiner ne doivent pas représenter des charges supplémentaires pour les entreprises concernées ni pour les budgets des collectivités publiques.

La commission a adopté la motion dans sa version révisée, par 17 voix contre 7 et 1 abstention. Une minorité s'oppose à cette motion, estimant que seule la taxe permet de réduire la pollution générée par les COV.

Trede Aline · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S

Ich habe es beim vorherigen Geschäft, bei der Revision des Umweltschutzgesetzes, gesagt: Die UREK-N hatte diesen Punkt, nämlich die Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe, in die Revision hineingepackt. Der Ständerat sah dann doch ein, dass es vielleicht etwas unseriös ist, so zu arbeiten und diesen Punkt einfach, wie der Kommissionssprecher auch gesagt hat, ohne Vernehmlassung und ohne grössere Abklärungen - und nachdem wir hier in diesem Saal bereits vor nicht allzu langer Zeit darüber entschieden hatten - in diese Revision mit hineinzupacken. Aber er hat dann, meiner Ansicht nach mit einem "Buebetrickli", gesagt: Okay, wir machen eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, uns eine weitere Revision des Umweltschutzgesetzes zur Aufhebung der Lenkungsabgabe auf VOC zu unterbreiten. Ein solches Vorgehen ist natürlich in unseren parlamentsdemokratischen Reglementen so vorgesehen. Es ist auch klar, dass die Mehrheit der UREK-S das wollte und nun auch die Mehrheit der UREK-N. Wir sprechen deshalb heute noch einmal spezifisch darüber.

Zuerst vielleicht kurz: Was sind VOC? VOC heissen auf Deutsch flüchtige organische Verbindungen. Das sind die Vorläufer von zum Beispiel gesundheitsschädlichen Schadstoffen wie Feinstaub oder bodennahem Ozon. Ozon, das wissen Sie, ist auch ein Treibhausgas. Das eine sind die gesundheitlichen Auswirkungen, das andere sind die Auswirkungen auf unser Weltklima. Diese VOC sind sehr gut dokumentiert bezüglich der kurzfristigen Auswirkungen. Vor allem in Wohnräumen oder Arbeitsräumen lösen typische Gemische von VOC schon im tiefen Dosisbereich Beschwerden aus, beispielsweise Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit. Es sind also gesundheitsschädigende Gase. Was die Auswirkungen sind, wenn Menschen diesen Belastungen langfristig ausgesetzt sind - da müssen wir auch ehrlich sein -, ist noch nicht so gut erforscht.

Der Bundesrat sagt selbst, dass die Lenkungsabgabe ein bewährtes marktwirtschaftliches Instrument ist und vor allem kleineren und mittleren Unternehmen eine grosse Flexibilität in der Anwendung bietet. Das heisst, sie können entweder die Emissionen vermeiden, oder sie zahlen eine Abgabe. Es ist also beides möglich. Es ist auch ein Fakt, dass die Emissionen dank dieser Lenkungsabgabe in der Schweiz stärker gesunken sind als in der EU. Dort wurden zum Beispiel ganze Produkte pauschal verboten. In der EU gelten auch strengere Emissionsgrenzwerte, als wir sie hier in der Schweiz haben.

Wir haben eine Stabilisierung, wir haben eine Senkung geschafft. Aber es kann ja nicht sein, weil diese Gase eben gesundheitsschädigend und auch klimaschädigend sind, dass wir sagen: Okay, es ist jetzt eine Stabilisierung da, wir haben eigentlich nicht die Ambition, noch weiter hinunterzugehen. Und Sie wissen, viele Dinge, auch wenn sie vielleicht flüchtig sind, werden nicht einfach wieder abgebaut. Wenn sie einmal in der Umwelt sind, sind sie immer in der Umwelt.

Ich denke, wir müssen die Ambition haben, diese Emissionen wirklich weiter zu senken. Die Bürokratie - der Kommissionssprecher hat ja fairerweise auch noch drei Punkte der Minderheit aufgenommen - nimmt eben nicht ab, wenn wir diese Lenkungsabgabe aufheben. Aus der Stellungnahme des Bundesrates, in der er erläutert, warum er den Vorstoss der UREK-S ablehnt, geht es klar hervor: Es ist ein bewährtes Instrument, über das man hier drin vor nicht allzu langer Zeit bereits debattiert hat. Man hat geschaut, was die Auswirkungen sind, und hat sich dafür entschieden, bei der Lenkungsabgabe zu bleiben. Denn gerade für KMU ist damit weniger Bürokratie verbunden, als wenn wir die Lenkungsabgabe abschaffen würden und in der Folge andere Anforderungen an Anlagen oder Verbote einführen würden, was die Mehrheit hier drin ja auch nicht möchte.

Ich bitte Sie also, dieses bewährte Instrument beizubehalten, die Motion der UREK-S abzulehnen und die Ambition hochzuhalten, dass wir diese Emissionen weiter verringern und uns nicht mit einer Stabilisierung zufriedengeben.

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

In der Beratung der Revision des Umweltschutzgesetzes hat sich der Nationalrat für eine Streichung der Artikel 35a und 35c USG ausgesprochen. Damit würde die Lenkungsabgabe auf "volatile organic compounds" (VOC), also flüchtige organische Verbindungen, abgeschafft. Um die eben beratene USG-Revision nicht zu überladen und um zur Abschaffung der Lenkungsabgabe eine Vernehmlassung durchführen zu können, hat der Ständerat diese Streichung abgelehnt. Stattdessen schlägt er vor, dem Parlament zur Aufhebung der Lenkungsabgabe eine separate Revision des Umweltschutzgesetzes zu unterbreiten.

VOC werden in der Industrie als Lösungsmittel verwendet, z. B. in Farben, Lacken oder Reinigungsmitteln. In der Luft tragen VOC auch zur Belastung mit Feinstaub und Ozon bei. Die Lenkungsabgabe auf VOC ist als marktwirtschaftliches Instrument zur Reduktion des VOC-Ausstosses konzipiert. In der Schweiz sind die Emissionen deshalb auch stärker gesunken als in der EU, wo einige Produktkategorien pauschal verboten sind und wo zum Teil strengere Emissionsgrenzwerte gelten. Will man das erreichte Schutzniveau wahren und die internationalen Abkommen einhalten, kann die Lenkungsabgabe nicht ersatzlos abgeschafft werden. Alternative Massnahmen wären notwendig. So müssten etwa Produktvorschriften eingeführt und Grenzwerte verschärft werden. Die Vor- und Nachteile alternativer Massnahmen für Wirtschaft und Umwelt müssten im Vergleich zur Lenkungsabgabe dargestellt werden. Darüber hinaus hat der Zoll im Zusammenhang mit der Motion angekündigt, die bis 2026 vorgesehene Digitalisierung des Vollzuges erst umzusetzen, wenn diesbezüglich Klarheit besteht.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zwar zur Ablehnung, will aber im Falle einer Annahme der Motion Hand bieten, indem er sich bereit erklärt, einen Bericht dazu zu erarbeiten. Dieser Bericht würde die Vor- und Nachteile der Lenkungsabgabe und der möglichen Alternativen aufzeigen. So könnten Sie am Ende in Kenntnis der Fakten darüber entscheiden, ob Sie die Lenkungsabgabe abschaffen und auf ein alternatives Modell umschwenken möchten.

Die Motion, wie sie nun von der Kommission abgeändert wurde, kann ich deshalb unterstützen. Ich bitte Sie, dem abgeänderten Text zuzustimmen und damit dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, einen Bericht zu verfassen.

Nussbaumer Eric · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion gemäss ihrem Änderungsantrag in Ziffer 4 des Berichtes anzunehmen. Eine Minderheit Trede und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen

(0 Enthaltungen)