25.3261
Exonération de la taxe d'exemption de l'obligation de servir dans l'armée pour les personnes inaptes mais qui exercent une activité déterminante pour la sécurité
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Gesetzesgrundlagen so anzupassen, dass auch untaugliche Dienstleistende, welche in sicherheitsrelevanten Berufen tätig sind, von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Dienstuntaugliche Personen, die in sicherheitsrelevanten Berufen tätig sind, können nämlich nach heutigem Recht nicht von der Ersatzabgabe befreit werden. Diese Ungleichbehandlung will diese Motion beseitigen, denn sie ist nicht gerechtfertigt. Denn beide Personen, die dienstpflichtige, aber vom Militärdienst befreite Person und die dienstuntaugliche Person, können in sicherheitsrelevanten Berufen, wie z. B. als Polizisten, tätig sein. Mit einer Änderung der heutigen Regelung kann dazu beigetragen werden, dass sich wieder vermehrt junge Leute für den Beruf des Polizisten, der Polizistin interessieren, die Ausbildung dazu absolvieren und damit für unsere Sicherheit sorgen.
Sprechen Sie einmal mit dem zuständigen Regierungsrat oder der Regierungsrätin in Ihrem jeweiligen Kanton. Der Mangel an Polizistinnen und Polizisten ist gross, und wir sollten deshalb alles dafür tun, wieder mehr Leute dazu zu motivieren, diesen Beruf zu ergreifen, dies auch im Interesse von uns allen und der Sicherheit in unserem Land. Da sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf einen Bundesgerichtsentscheid bezieht, muss ich entgegnen, dass ich genau deshalb eine Gesetzesanpassung vorschlage.
Ein junger Thurgauer hat mir Folgendes geschrieben: "Ab Juni werde ich in die Polizeischule eintreten. Während meiner Rekrutierung wurde ich aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung als doppelt untauglich eingestuft. Dies bedeutet, dass ich nicht aus eigenem Willen auf den Militärdienst verzichtet habe, sondern mir dieser aus medizinischen Gründen verwehrt wurde. Dennoch unterliege ich der Wehrpflichtersatzabgabe, obwohl mein Wunsch zur Erfüllung der Militärdienstpflicht bestand. Gemäss Artikel 18 des Militärgesetzes werden hauptberuflich tätige Angehörige der Polizeidienste von der Militärdienstpflicht befreit, sofern sie von der Armee nicht zwingend für polizeiliche Aufgaben benötigt werden. Diese Regelung erkennt die sicherheitsrelevante Bedeutung der Polizeiarbeit an und stellt sicher, dass Polizisten nicht gleichzeitig für militärische Dienste herangezogen werden können. Dennoch greift diese Befreiung nicht für Doppel-UT-Personen, die weiterhin ersatzpflichtig bleiben, selbst wenn sie in sicherheitsrelevanten Berufen tätig sind."
Weiter schreibt der Thurgauer: "Mit meinem bevorstehenden Eintritt in die Polizeischule übernehme ich eine sicherheitsrelevante Funktion, die im öffentlichen Interesse liegt und sich unmittelbar mit der Zielsetzung des Militärdienstes deckt. Es ist widersprüchlich, dass eine Person, die Militärdienst leistet, von der Ersatzabgabe befreit wird, während ich trotz meiner sicherheitsrelevanten Tätigkeit weiterhin finanziell belastet werde. Diese Regelung führt zu einer unberechtigten Ungleichbehandlung." Und dann zum Schluss: "Mit einer Lösung in dieser Frage könnten Sie nicht nur mir helfen, sondern auch vielen anderen Menschen in der Schweiz, die sich in der gleichen Situation befinden, die täglich für die Öffentlichkeit im Einsatz stehen und dennoch entschädigungspflichtig bleiben." So weit das Schreiben eines Betroffenen.
Ich danke Ihnen deshalb für Ihre Unterstützung und dafür, die Attraktivität von sicherheitsrelevanten Berufen, in diesem Fall insbesondere der Polizeiberufe, zu erhöhen und sich vermehrt dafür einzusetzen, dass diese jungen Leute motiviert werden, einen solchen Beruf zu ergreifen.
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich kann die Begründungen des Bundesrates eigentlich nachvollziehen. Ich hätte aber auch gerne eine Einschätzung aus Sicht der Sicherheitspolitischen Kommission gehabt, beispielsweise dazu, welche Auswirkungen diese Motion haben könnte.
Frau Häberli-Koller, es ist immer schwierig, aufgrund eines Einzelfalls das Gesetz anzupassen. Das machen wir leider allzu häufig. Zudem müssten wir darüber Gewissheit haben, was die Änderung am Schluss bewirkt. Jeder, der sich rekrutieren lässt, hat am Schluss Pech gehabt - soll dieses Signal ausgesendet werden, oder soll das Signal ausgesendet werden, ja, wenn es für den Militärdienst nicht reicht, dann reicht es ja immer noch für die Polizei? Ich fände das fatal, das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Wenn jemand aus medizinischen Gründen keinen Militärdienst leisten kann, dann weiss ich also auch nicht, warum er zu einem Einsatz bei der Polizei fähig sein sollte. Ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen, denn dann müssen ja irgendwelche physischen, gesundheitlichen Gründe vorliegen, und diese sind für Polizisten mindestens so relevant wie für Küchengehilfen im Militärdienst; ich sage es jetzt einmal etwas banal.
Überhaupt frage ich Sie: Was sind sicherheitsrelevante Berufe? Ist das nur die Polizei, oder sind das alle Securitas-Dienste? Oder meint das auch jeden, der als Rausschmeisser für eine Bar arbeitet? Dieser Beruf ist auch sicherheitsrelevant, er ist vor allem relevant für meine Sicherheit, wenn ich ihm nicht gehorche. Die Aufzählung wäre ohne Ende.
Ich glaube, wir sollten hier nicht auf gut Glück dem Bundesrat den Auftrag geben, ein Gesetz auszuarbeiten, mit dem er sicher nicht glücklich werden würde und mit dem er auch uns nicht glücklich machen würde. Ich bitte Sie, öffnen Sie diese Büchse der Pandora nicht. Ich schätze gerade den Beruf des Polizisten und der Polizistin sehr hoch ein. Zu unserem Schutz braucht es in diesem Beruf Integrität, aber wir brauchen dort auch gute Leute, die auch körperlich gesund und physisch einsatzfähig sind.
Darum bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen und hier keine falschen Signale zu senden.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Die Rechtslage ist heute so, dass ein Polizist, der militärdiensttauglich ist, von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit ist, weil man davon ausgeht, dass er Angehöriger der Armee ist, aber nachher seinen Dienst quasi im Zivilen leistet, also bei der Polizei. Ein Polizist, der dienstuntauglich ist, muss aber die Wehrpflichtersatzabgabe leisten, so wie alle anderen auch, die dienstuntauglich sind. Was Sie hier einführen möchten, ist eine Differenzierung unter den Berufen. Heute ist das Merkmal für die Wehrpflichtersatzabgabe die Untauglichkeit und nicht der Beruf.
Ich habe das jetzt etwas vereinfacht, aber so ist es, und das Bundesgericht sieht das auch so. Die Ungleichbehandlung beruht darauf, dass jemand einen sicherheitsrelevanten Beruf gewählt hat, der andere nicht. Es scheint etwas schwierig zu sein, einfach eine Berufskategorie vom Wehrpflichtersatz auszunehmen. Deshalb möchte der Bundesrat diese Motion ablehnen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 14 Stimmen
Dagegen ... 24 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.05 Uhr
La séance est levée à 12 h 05