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Endiguer les faillites frauduleuses

Reimann Lukas · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der vorliegende Vorstoss, "Betrügerischen Konkurs eindämmen", wurde zusammen mit Leuten aus der Praxis ausgearbeitet, mit Leuten von Konkursämtern, die einfach immer wieder sehen, dass Konkurse, insbesondere bei GmbH, auf Betrug zurückzuführen sind. Dabei entsteht ein Millionenschaden. Vielfach handelt es sich dabei um bargeldintensive Firmen. Deshalb wird gefordert, dass Aktionäre bzw. Stammanteilinhaber, welche an Firmen zu mehr als 10 Prozent beteiligt sind, während zehn Jahren nicht wieder eine Firma gründen können bzw. sich während zehn Jahren nicht mehr im Handelsregister eintragen lassen können. Dies kommt keinem Berufsverbot gleich, da es für diese Personen weiterhin möglich ist, eine Einzelfirma zu betreiben, aber dann haften sie bei einer Einzelfirma auch mit ihrem Privatvermögen.

Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele aus der Praxis geben. Ein guter Kollege von mir hat eine Vermietungsfirma für hochwertige Autos gegründet. Das ist sehr gut gelaufen. Die Autos waren immer ausgebucht. Aber bei einer Mietfirma ist eben auch wichtig, dass man die gebrauchten Autos weiterverkaufen kann. Diese wurden von einem Garagisten gekauft, nur hat er die Rechnung nie bezahlt. Heute gibt es die Firma der Person, die nie bezahlt hat, nicht mehr, aber es gibt auch das Start-up nicht mehr, das Autos vermietet hat. Letztendlich entstehen so Milliardenschäden. Es gibt Tausende Gläubiger in diesem Land, die nicht an das Geld kommen, das ihnen zustände, weil einfach Leute betrügerisch Konkurs machen. Dieser Garagist hat inzwischen viermal neue Eintragungen im Handelsregister gemacht. Er ist viermal wieder drin und macht viermal dasselbe Spiel. Jedes Mal werden Leute mit Schulden zurückgelassen, es werden Firmen und, ja, auch Zukunftsperspektiven der Menschen zerstört, und die Praxis beim Handelsregister lässt das einfach zu.

Ich muss auch sagen, dass mich die Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Was die Verbesserung der Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots, die seit dem 1. Januar in Kraft ist, betrifft, so merkt man einfach, dass die Behörden gar nicht die Mittel haben, das wirklich durchzusetzen. Das ist letztendlich ein Scheinargument, und das Problem ist nicht beseitigt. Das Problem würde nur dann beseitigt, wenn diese Leute sich nicht mehr neu eintragen lassen könnten. Dann hätten sie allenfalls noch die Möglichkeit, Strohmänner einzusetzen, aber sie könnten nicht mehr einfach selber einen Konkurs nach dem anderen produzieren und damit immer auch Gläubiger und Menschen zurücklassen, die nicht an ihr Geld kommen und so betrogen werden.

Setzen wir diesem Betrug der Menschen in diesem Land ein Ende! Stimmen Sie dieser Motion bitte zu, um betrügerischen Konkurs einzudämmen.

Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, weil Sie diese Frage schon entschieden haben. Bei einem betrügerischen Konkurs erlaubt bereits das geltende Recht ein strafrechtliches Tätigkeitsverbot. Das Gericht kann bei einer Verurteilung nach Artikel 67 des Strafgesetzbuches einer Person bestimmte Tätigkeiten verbieten. Dazu gehören auch Funktionen, die im Handelsregister eingetragen sind. Am 1. Januar 2025 ist zudem das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses in Kraft getreten. Es hat dasselbe Ziel wie die vorliegende Motion: die Bekämpfung von Konkursmissbrauch. Mit dem neuen Gesetz kann das strafrechtliche Tätigkeitsverbot auch besser durchgesetzt werden.

Die Motion fordert nun ein zivilrechtliches Tätigkeitsverbot. Das hatte das Parlament bei den Beratungen zum neuen Bundesgesetz bereits als Alternative geprüft und eben verworfen. Ein solches Verbot hätte alle Unternehmer nach einem Konkurs von der Unternehmensgründung und -führung ausgeschlossen. Das widerspricht der Wirtschaftsfreiheit, weil nicht jeder Konkurs betrügerisch ist. Man muss mit einer Geschäftsidee auch scheitern dürfen, ohne automatisch schwerwiegende Nachteile für die Zukunft zu gewärtigen. Es braucht deshalb klare Kriterien für einen missbräuchlichen Konkurs. Eine strafrechtliche Verurteilung ist ein einfaches, objektives Kriterium. Das Parlament entschied deshalb, das strafrechtliche Tätigkeitsverbot zu stärken. Der Bundesrat schliesst sich dieser Einschätzung des Parlamentes an. Eine Frage an Sie: Ist es sinnvoll, die neuen Bestimmungen nach wenigen Monaten bereits wieder infrage zu stellen?

Der Bundesrat glaubt es nicht und lehnt die Motion ab.

Vote

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen

Dagegen ... 127 Stimmen

(1 Enthaltung)