23.3783
Taxation des combustibles et carburants en fonction de leur teneur énergétique
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Antrag der Mehrheit
Annahme der modifizierten Motion
Antrag der Minderheit
(Ettlin Erich, Bischof, Friedli Esther, Germann, Regazzi)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion modifiée
Proposition de la minorité
(Ettlin Erich, Bischof, Friedli Esther, Germann, Regazzi)
Rejeter la motion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion gemäss ihrem Änderungsantrag in Ziffer 4 des Berichtes anzunehmen.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Conseil des Etats · Zurich · Groupe vert'libéral
Die Motion strebt gleich lange Spiesse bei der Besteuerung von erneuerbaren und fossilen Treibstoffen an. Heute erfolgt die Besteuerung der Energieträger nach Volumen. Methanol und andere Treib- und Brennstoffe, die aus erneuerbaren Quellen hergestellt werden können, weisen typischerweise eine niedrigere Energiedichte als fossile Treib- und Brennstoffe wie Benzin oder Heizöl auf. Im Fall von Methanol ist die Energiedichte rund halb so gross. Das heisst, die Besteuerung des daraus erzielbaren Nutzens ist doppelt so hoch wie bei der Besteuerung der fossilen Alternativen.
Das ist offensichtlich eine grosse Ungleichbehandlung. Allerdings greifen im Moment noch Steuererleichterungen bis 2030, aber nur für erneuerbare Energieträger, die in Pilot- und Demonstrationsanlagen hergestellt werden. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass das Methanol erneuerbar respektive in einer Übergangsphase hergestellt wurde, in der noch nicht genügend erneuerbares Methanol zur Verfügung stand, muss das Methanol normal besteuert werden.
Gerade mit Blick auf die Energiewende ist es schlicht nicht sinnvoll, erneuerbare Energieträger stärker als fossile Energieträger zu besteuern. Methanol ist ein flüssiger Energieträger, der relativ einfach synthetisch hergestellt werden kann, einfach transportier- und lagerbar sowie vielseitig einsetzbar ist. Das macht Methanol potenziell zu einem Schlüsselelement von Power-to-X-Technologien und somit der Energiewende. Mit dem Wechsel vom Volumen zur Energiedichte als Bemessungsgrundlage könnte dieses Problem der Besteuerung angegangen werden.
Der Nationalrat hat die Motion bereits behandelt, und zwar am 13. März 2024, und hat sie mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Ihre Kommission hat die Motion am 22. Mai diskutiert und mit 7 zu 5 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der die Motion in einen Prüfauftrag umwandelt. Damit trägt sie dem Umstand Rechnung, dass der Bundesrat zwar die Problematik der ungleichen Besteuerung anerkannt hat und seinerseits die Relevanz und den Umfang der Ungleichbehandlung vertieft prüfen müsste, er aber der Motion ablehnend gegenübersteht, weil sie ihm angesichts der geplanten Massnahmen zu eng gefasst ist.
Die Mehrheit der Kommission hat die abgeänderte Motion mit 7 zu 5 Stimmen angenommen, dies mit der Überzeugung, dass es gerade angesichts der auslaufenden Steuerbefreiung wichtig ist, einen klaren Willen zur Förderung der erneuerbaren Energieträger zum Ausdruck zu bringen. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion auch in abgeänderter Form ab. Sie möchte die breiter gefassten Arbeiten des Bundesrates nicht vorwegnehmen. Auch teilt sie die Einschätzung des Bundesrates, dass die Motion eng gefasst sei. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Haltung aber noch selbst darlegen wird.
Im Namen der Mehrheit der Kommission möchte ich Sie bitten, die abgeänderte Motion anzunehmen.
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Das Anliegen ist auch von der Minderheit nicht bestritten. Es stellt sich nur die Frage des Weges. Ich kann mich da kurzhalten, weil der Bundesrat schon ausgeführt hat, wieso man die Motion ablehnen soll, auch, denke ich, in der angepassten Version.
Es werden heute bewährte Bemessungsgrundlagen angewendet, und für biogene Treibstoffe wird zudem eine Steuererleichterung gewährt; die Kommissionssprecherin hat es gesagt. Diese wird basierend auf dem Vorschlag des Bundesrates zur Revision des CO2-Gesetzes bis 2030 weitergeführt. Eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach Energiewerten führt zu grossem Aufwand bei Wirtschaft und Verwaltung. Es kommt dazu, dass im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie unter anderem Massnahmen zur Förderung der Entwicklung und Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit Wasserstoff geprüft werden. Also da wird schon quasi ein Prüfauftrag umgesetzt. Auch Derivate des Wasserstoffs, zum Beispiel Methanol, werden mit einbezogen. Deshalb ist die Motion unnötig; es wird schon gehandelt.
Auch das hat die Mehrheitssprecherin gesagt: Dem Bundesrat und der Minderheit geht die Motion zu weit. Sie lässt dem Bundesrat auch in der abgeänderten Version keinen Gestaltungsspielraum, denn der Motionstext erlaubt einzig die Besteuerung nach dem Energiegehalt.
Deshalb bittet Sie die Minderheit, die Motion auch in der abgeänderten Form abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Die Problematik einer potenziellen steuerlichen Ungleichbehandlung von gewissen Brenn- und Treibstoffen aufgrund unterschiedlicher Energiedichten ist bekannt. Eine haushaltsneutrale Anpassung bedarf einer vertieften Prüfung. Wir haben gesagt, wir seien bereit, diese Prüfung im Kontext der Aufhebung der Steuererleichterung zu machen, wenn Sie diese Motion annehmen. Ob Sie jetzt dem Originaltext oder dem abgeänderten Text gemäss dem Antrag der Minderheit Ettlin Erich zustimmen, ändert wohl nicht so viel. Der Bundesrat hat ohnehin den Auftrag, das Ganze zu überarbeiten. Er sieht im Moment aber keinen Bedarf, eine Änderung der Besteuerung von Brenn- und Treibstoffen vorzunehmen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen
(1 Enthaltung)