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Maintenir la distribution à domicile sur l’ensemble du territoire et garantir la qualité de la distribution postale dans le mandat de service universel

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Jauslin, Hurter Thomas, Schaffner, Silberschmidt)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Jauslin, Hurter Thomas, Schaffner, Silberschmidt)

Rejeter la motion

Roth David · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

Unsere Kommission beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Sie stellt sicher, dass die postalische Grundversorgung eine verlässliche, flächendeckende und qualitativ hochwertige Dienstleistung für die ganze Bevölkerung bleibt.

Der Entwurf zur Teilrevision der Postverordnung, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, geht jedoch in eine andere Richtung. Er sieht vor, dass die Hauszustellung auf Siedlungen mit mindestens fünf Häusern pro Hektare oder eine Zustellzeit von maximal zwei Minuten beschränkt wird. Was heisst das konkret? Einzelhöfe, Streusiedlungen, ganze ländliche Regionen würden ihre Hauszustellung verlieren. Ich weiss schon, am günstigsten wäre es für die Post natürlich, wenn wir alle unsere Briefe in Härkingen oder die Pakete in Mülligen abholen würden. Aber das ist nicht die Idee der Grundversorgung. Grundversorgung heisst, dass die Post zur Bevölkerung kommt und nicht umgekehrt. Hinzu kommt die vorgesehene Senkung der Qualitätsvorgaben bei den Laufzeiten. Statt 97 Prozent pünktliche Briefe und 95 Prozent pünktliche Pakete sollen es künftig nur noch 90 Prozent sein. Das ist nichts anderes als ein Leistungsabbau.

Service public bedeutet Verlässlichkeit. Wer für eine Zustellung bezahlt, soll diese auch pünktlich erhalten. Allenfalls kann man über Ausnahmen bei extremen Spitzen wie Black Friday reden, aber das darf kein Grund sein, das Niveau generell zu senken. Hier geht es nicht um Detailfragen, sondern um die Grundsatzfrage, ob wir eine Grundversorgung wollen, die diesen Namen verdient, oder ob wir einen schleichenden Abbau akzeptieren, ohne dass das Parlament überhaupt mitreden kann.

Dass das UVEK auf dem Verordnungsweg weitreichende Veränderungen einleiten und frühere Kompromisse kippen will, sorgte für entsprechende Kritik in unserer Kommission. Natürlich hat der Bundesrat recht: Die Digitalisierung verändert die Post, die Briefmengen nehmen ab, die Finanzierung der Grundversorgung ist eine Herausforderung. Aber genau deshalb brauchen wir eine breit abgestützte Gesetzesrevision. Was wir nicht brauchen, ist ein Vorentscheid auf dem Verordnungsweg, der Fakten schafft und die demokratische Mitsprache umgeht. Die Kommission versperrt sich dem digitalen Wandel keineswegs. Entsprechend hat die Kommission keine Beanstandungen zum digitalen Brief oder der Verpflichtung für Postfinance, einen elektronischen Zahlungsverkehr anzubieten. Im Gegenteil, das wird sogar begrüsst.

In der Beantwortung der Motion lässt der Bundesrat durchschimmern, dass das digitale Angebot nur bei einem Abbau aufgebaut werden könne. Das müssen wir dringend noch klären. In der Sessionsvorschau hat die Post dem Parlament klargemacht, dass sich die Ausgangslage unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über diese Motion diesbezüglich nicht ändert, und hält fest: "So oder so muss mit der Einführung des hybriden Briefes die digitale Zukunft des Service public gestartet werden."

Das erwarten sicher auch wir. Gerade hier wird damit der Post und den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geboten, auf digitale Alternativen umzusteigen und damit Kosten zu reduzieren, ohne dass ganze Regionen gezwungenermassen von der physischen Zustellung abgehängt werden. Die Motion ist deshalb eine notwendige Klarstellung. Das Parlament will, dass Umfang und Qualität der Grundversorgung nicht einseitig durch den Bundesrat reduziert werden.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, der Motion zuzustimmen.

Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Lors de sa séance des 30 juin et 1er juillet derniers, la Commission des transports et télécommunications de notre conseil a entamé les discussions sur la révision partielle de l'ordonnance sur la poste en prenant connaissance du rapport explicatif relatif à l'ouverture de la procédure de consultation.

Deux éléments ont particulièrement occupé nos débats, à savoir la distribution des envois postaux à domicile et les exigences de qualité concernant les délais d'acheminement des lettres, des colis et des quotidiens en abonnement.

Sur le premier élément, le projet de révision partielle de l'ordonnance propose de revenir à la notion de "zones habitées à l'année", alors que la loi sur la poste prévoit actuellement que les envois postaux sont distribués dans toutes les maisons habitées à l'année. Une zone comprendrait au moins cinq maisons habitées à l'année sur une surface maximale d'un hectare. De plus, la Poste est tenue de distribuer les envois postaux à domicile si le temps nécessaire pour desservir cette zone ne dépasse pas deux minutes. Selon la majorité de la commission, la limitation de la distribution à domicile proposée entraînerait de facto un démantèlement du réseau de distribution actuel, en particulier en zone rurale, en présence de fermes isolées et d'habitats dispersés. Un élément essentiel du service postal universel actuel serait ainsi réduit. Bien qu'elle soit d'une grande portée, cette modification intervient sans base légale, uniquement par voie d'ordonnance. Le service universel inscrit dans la loi exige une desserte équivalente de toutes les régions. La distribution physique demeure centrale, notamment au vu de la quantité de colis en constante augmentation. Les solutions numériques ne peuvent pas toujours remplacer la distribution physique de manière équivalente.

Concernant le second élément qui a fait débat en commission, le Conseil fédéral propose de réduire les exigences de qualité concernant les délais d'acheminement actuellement de 97 pour cent pour les lettres et 95 pour cent pour les colis et quotidiens en abonnement à 90 pour cent. Cette réduction marquerait une baisse de la qualité du service public dont on ne mesure pas entièrement les conséquences pour la population, les régions et les processus d'exploitation. Les exigences en matière de délais d'acheminement sont un élément capital du service universel ; les abaisser auraient un impact direct sur la fiabilité de la distribution ainsi que sur la confiance que la population place dans le service public.

Afin de continuer à garantir le maintien de la distribution à domicile sur l'ensemble du territoire et d'assurer la qualité actuelle de ce service, la commission de notre conseil a déposé cette motion qui charge le Conseil fédéral de procéder aux adaptations nécessaires sur le plan de la loi. Le point 1 a été soutenu, par 19 voix contre 6 ; le point 2, par 18 voix contre 7. Concernant le point 2, une proposition défendue par une minorité - 6 voix contre 19 - propose de maintenir les exigences de qualité des délais d'acheminement à 95 pour cent pour tous les envois.

Une minorité de la commission rejette cette motion et souhaite ainsi s'assurer que la flexibilité nécessaire pour adapter la mission de la Poste aux évolutions de la société reste disponible.

Au nom de la majorité de la commission, je vous recommande d'accepter cette motion.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Wir sind nicht ehrlich. Wir haben zwar eine gut funktionierende Post, überallhin Zustellungen, die Einhaltung der Qualitätsmerkmale, aber wir haben das Problem, dass die Gesellschaft und auch die Kommunikation sich geändert haben.

Das Businessmodell der Post hat sich verschoben, und das merkt natürlich auch die Post. Vor allem bei der Briefpost gibt es einen Rückgang, und bei der Paketpost gilt die freie Dienstleister- und Angebotswahl. Das führt dazu, dass auch die Post neue Businessmodelle aufbauen muss. Sie wird tätig in Gebieten, in welchen sie bis heute noch gar nicht tätig gewesen ist. Sie hat Geschäftsmodelle angezogen, die die Privatwirtschaft direkt konkurrenzieren - und das ist doch nicht ganz ehrlich.

Nun hat die Post zusammen mit dem Bundesrat ein Einsparungspotenzial gefunden, um den Leistungsauftrag auch in Zukunft zu erfüllen. Irgendeinmal wird es nämlich nicht mehr viele Möglichkeiten geben, die Kosten im Griff zu haben. Entweder man verlangt mehr von den Konsumenten, oder man baut seine Leistung entsprechend ab - und genau das möchte die Post hier in einem ganz kleinen Mass machen. Es ist nicht verständlich, dass die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat diese Einsparungen nicht zulässt.

Es ist nicht so, dass der Siedlungsbegriff komplett neu wäre. Diesen Siedlungsbegriff mit der Einzelzustellung haben wir vor 2020 gekannt. Schon damals hat die Post gemerkt, dass es irgendeinmal nicht mehr rentabel sein wird, jedes einzelne Gebäude, das weit weg von einem Siedlungsgebiet ist, anzufahren und zu bedienen. Hier braucht es Optimierungen.

Diese Optimierungen hat der Bundesrat in seiner Verordnung jetzt aufgegleist, wobei es die Minderheit als notwendig erachtet, diese Optimierungen vorzunehmen. Sie sind notwendig, um die Post umzuorganisieren, um die Post in eine neue Richtung zu bringen, um die Post wieder fit zu machen für die Zukunft. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorbereitet und eine Teilrevision der Postverordnung in die Vernehmlassung gegeben, in der sich gute Ansatzpunkte finden. Davon bin ich überzeugt, davon ist auch die Minderheit überzeugt.

Es ist jetzt entscheidend, dass wir in der Übergangsphase auch Geld einsparen. Irgendeinmal sind nämlich das Personal der Post und das ganze Unternehmen überfordert; das Unternehmen kann dann diese Kosten schlicht nicht mehr tragen. Möchten wir das?

Die Minderheit möchte das nicht, und daher bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.

Knutti Thomas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Kollege Jauslin, ich möchte Sie schon noch daran erinnern, dass die Post auch einen Versorgungsauftrag hat. Finden Sie es korrekt, dass hier gewisse Regionen abgeschnitten und bei der Postzustellung vernachlässigt werden?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Besten Dank für diese Frage. Selbstverständlich haben wir einen Grundversorgungsauftrag, und dieser Grundversorgungsauftrag wird von der Post auch sehr gut erfüllt. Doch wir müssen uns fragen: Können wir es uns erlauben, 45 Millionen Franken, das ist in etwa das Einsparungspotenzial pro Jahr, so einzusetzen? Oder wäre es nicht geschickter, hier Optimierungsmöglichkeiten zu suchen? Wenn ein einzelner Brief mit diesen Vorgaben in die hinterste Region transportiert werden muss, dann ist das einfach nicht mehr verhältnismässig. Es gibt x Länder, in denen das einwandfrei funktioniert, ohne dass sich irgendjemand diskriminiert vorkommt.

Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Geschätzter Kollege Jauslin, was sagen Sie zur Tatsache, dass ausgerechnet derjenige Artikel, der besagt, dass die Post ganzjährig bewirtschaftete Betriebe oder ganzjährig bewohnte Gebäude versorgen muss, und der bei der letzten Revision neu in die Verordnung aufgenommen worden ist, bei der nächsten Revision schon wieder gestrichen werden soll? Was sagen Sie zu dieser Tatsache und zum politischen Willen, den das Parlament geäussert hat?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Lieber Kollege Kaufmann, man kann auch gescheiter werden, und irgendwann stellt man vielleicht fest, dass eine Änderung, die man vorgenommen hat, gar nicht so geschickt war und nicht zu einem Vorteil führt, sondern zu einem Missverhältnis zwischen Leistung und Angebot. Ich glaube, genau das ist hier der Fall. Ich bin überzeugt, dass die Schweizerbürgerinnen und -bürger, die Schweizer Bevölkerung auch in Zukunft von unserer Post nicht benachteiligt werden.

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Mit der vorliegenden Motion wird vom Bundesrat eine Anpassung des Postgesetzes verlangt, damit die flächendeckende Hauszustellung von Postsendungen in alle ganzjährig bewohnten Häuser, ebenso wie die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen, auch inskünftig auf dem heutigen Niveau gewährleistet bleibt. Die vom Bundesrat beabsichtigte Lockerung der Vorgaben für die Post auf Verordnungsstufe führe faktisch zu einem Rückbau des Zustellnetzes und stelle eine inakzeptable Schwächung des Service public dar. Eine gesetzliche Klarstellung sei daher angezeigt, und der Grundversorgungsauftrag der Post sei deshalb hinsichtlich Umfang und Qualität langfristig zu sichern.

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.

Zur Haltung des Bundesrates: Wir haben schon verschiedentlich über diese Frage gesprochen und auch über eine ähnlich lautende Motion der KVF-N debattiert. Letztlich stellt sich die Frage, wie wir die Zielsetzung realisieren können, dass die Post - trotz halbierter Briefmenge und trotz des Einbruchs von drei Vierteln bei den Bareinzahlungen - eigenwirtschaftlich bleibt. Hier möchte der Bundesrat mit einer im Verhältnis zu diesen Veränderungen moderaten Änderung der Verordnung jährlich grosse Einsparungen von 45 Millionen Franken realisieren, um gleichzeitig, und das ist wichtig, alle anderen Dienstleistungen, das hat er in seinen Eckwerten gesagt, bis 2030 aufrechtzuerhalten.

Aus einem dezentralen Gebiet kommend, in dem ich aufgewachsen bin, habe ich absolut Verständnis für diese Motion, bin aber nicht sicher, ob sie nicht zu einem Bumerang wird. Wir haben eine derart stark rückläufige Briefpost, dass es, wenn wir jetzt nicht kleine Schritte machen, plötzlich einen sehr grossen Schritt braucht und wir plötzlich die Zeitungen auch nicht mehr rechtzeitig zustellen können, weil es sich nicht mehr lohnt, weil die Kosten pro Einheit zu stark wachsen.

Deshalb ist es uns lieber, jetzt erste Einsparungen zu realisieren und das andere Angebot möglichst lange aufrechtzuerhalten. Wir wollen nur dort Einsparungen realisieren, wo die Kosten unverhältnismässig hoch sind. Das heisst, dass die Qualitätsvorgaben an einem Black Friday, wenn es sehr viel Post gibt, nicht mehr ganz erfüllt werden müssen oder dass man für die dezentralen, entlegenen Höfe, bei denen die Leute sowieso irgendwo unterwegs einkaufen müssen oder zur Arbeit gehen, eine spezifische Lösung sucht. Ich versichere Ihnen, dass das die Post macht, damit diese ihre Post auch erhalten.

Gleichzeitig haben wir eine Ersatzlösung für diese Betriebe. Der Bundesrat hat die sogenannte Megabit-Strategie in die Vernehmlassung gegeben. Das heisst, wir möchten aus den Erträgen der Lizenzverkäufe, die 2027 stattfinden, die entlegenen Gebiete mit Breitband ausrüsten, sodass diese elektronisch gleich schnell wie andere Betriebe ausgerüstet werden und damit auch einen Ersatz haben. Das geschieht im Rahmen der laufenden Digitalisierung.

Ich stelle fest, dass eine grosse Mehrheit der Kommission die Motion am Schluss vielleicht entgegen dem Willen des Bundesrates annehmen wird. Das gilt es zu akzeptieren. Das Parlament ist letztlich der Chef, das ist klar. Aber dann möchte ich hier an alle Finanzpolitikerinnen und -politiker appellieren: Wenn Sie die Grundversorgung ohne jegliche Einsparung aufrechterhalten wollen, wird es der Post dereinst nicht mehr möglich sein, eine Dividende zu zahlen. Dann werden wir anstelle einer Dividende der Post im Umfang von jährlich zwischen 50 und 200 Millionen Franken über 200 Millionen Franken für die Grundversorgung bezahlen. Das macht 400 Millionen Franken Differenz, wahrscheinlich am Schluss eine halbe Milliarde Franken. Darüber sprechen wir hier. Wenn wir jetzt nicht kleine Schritte ermöglichen, werden wir die Zeche bezahlen. Sie können das verhindern.

Die Post kann nicht auf der einen Seite keine externen Geschäfte mehr machen, wie es von der WAK gefordert wird, und auf der anderen Seite den Grundversorgungsauftrag auch bei fehlender Nachfrage und bei fehlendem Briefversand weiter aufrechterhalten und dazu noch eine Dividende zahlen. Das geht nicht.

Dann werden wir 2030 wahrscheinlich nicht über die Eckwerte, wie sie der Bundesrat festgelegt hat, nämlich ein Grundversorgungsangebot, das bei entsprechender Nachfrage möglichst aufrechterhalten wird, und gleichzeitig über Eigenwirtschaftlichkeit und Dividendenzahlung diskutieren, sondern dann werden wir darüber diskutieren, wie eine Grundversorgung aussieht, die einfach vom Steuerzahler finanziert wird. Ich glaube nicht, dass das der zukünftigen Entwicklung entspricht. Das sage ich letztlich gerade auch im Interesse des ländlichen Raums, denn am Schluss wird es so sein, dass der Schritt 2030 deutlich stärker und spürbarer wird als jetzt dieser bescheidene Schritt.

Deshalb bitte ich Sie wirklich, hier auch finanzpolitisch und an die aktuelle Verschuldungssituation und Ausgabenproblematik zu denken, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.

Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, ich habe eine Frage. Ich verstehe natürlich beide Seiten. Selbstverständlich müssen wir die Streusiedlungen irgendwie auch in Zukunft entsprechend berücksichtigen. Habe ich richtig gehört, dass der Bundesrat bereit ist, in diesem Bereich nach Möglichkeiten zu suchen, damit die postalischen Bedürfnisse, sage ich einmal, der Streusiedlungen auch in Zukunft entsprechend berücksichtigt werden können?

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Selbstverständlich müssen wir das. Ich habe vollstes Verständnis für diese Leute, und für sie soll eine individuelle, massgeschneiderte Lösung gesucht werden.

Zum ersten Element: Ich denke, die beste Lösung wäre, wenn sie ihre Post auf einem Weg, den sie sowieso gehen, abholen, sei es auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen. Da wird die Post gefordert sein. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass in der Verordnung ein Passus eingefügt wird, dass es eine Übergangsfrist von ganzen zehn Jahren geben soll. In dieser Zeit werden wir noch einmal eine massive Veränderung der Briefpost haben.

Zum zweiten Element: Ich möchte schon sagen, bei etwa 10 Prozent der Haushalte wird sich eine Erschliessung mit Breitband nicht lohnen. Die Telekom-Unternehmen werden das nicht tun, weil es für sie kein Business Case ist. Diesbezüglich ist eine Vernehmlassung in der Auswertung, wir wollen dies mit den Erträgen der Konzessionen gemeinsam mit den Kantonen mitfinanzieren, sodass Leute, die dezentral wohnen, schneller ans digitale Breitbandnetz angeschlossen werden, damit sie auch die Digitalisierung gleich schnell mitmachen können wie die Leute in den Zentren.

Das sind die zwei Arten, wie wir den Betroffenen entgegenkommen.

Vote

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Jauslin und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 151 Stimmen

Dagegen ... 33 Stimmen

(11 Enthaltungen)