25.052

Introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux crypto-actifs avec les États partenaires pertinents à partir de 2026. Approbation des arrêtés fédéraux

Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Im Jahr 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen Melderahmen für den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte publiziert. Seither haben sich 66 Staaten, darunter die Schweiz, politisch zu dessen Umsetzung bekannt. 49 Staaten, darunter ebenfalls die Schweiz, haben die entsprechende multilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte haben wir in der Sommersession zugestimmt. Die Rechtsgrundlage für den Melderahmen der Kryptowerte und die Aktivierung des OECD-Standards haben wir also bereits beschlossen.

Mit zwei Vorlagen beraten und beschliessen wir heute über die innerstaatliche Umsetzung: einerseits mit dem Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten und des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte durch die Partnerstaaten und andererseits mit dem Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026, welche die Voraussetzungen des Global Forum erfüllen und diesen tatsächlich auch umsetzen werden.

In der kurzen Eintretensdebatte in der Kommission stand vor allem die Frage im Raum, ob die Schweiz die Bestimmungen überhastet einführt und ob unsere Unternehmen unnötigen zusätzlichen administrativen Auflagen unterworfen werden. Das kann verneint werden. Die Informationspflichten sind nicht neu, es handelt sich um eine Erweiterung eines bestehenden Standards auf Kryptoanbieter. Diese werden die neuen Meldepflichten einführen müssen. Diese Meldepflichten werden extraterritorial und auch national, beispielsweise durch die EU, unabhängig von diesem Standard eingeführt. Die Akteure werden die Meldungen - beispielsweise in die EU - sowieso erheben und absetzen müssen. Der Aufwand wird also unabhängig von einer Einführung in der Schweiz in der EU fällig. Zudem würden sich ohne entsprechende Rechtsgrundlage in der Schweiz schwierige Rechtsfragen bezüglich der Möglichkeit stellen, Daten aus der Schweiz direkt zu liefern. Eine Anpassung des Standards in der Schweiz führt dazu, dass diese Akteure in der EU davon befreit werden, diese Meldungen direkt absetzen zu müssen.

Zu beachten gilt auch, dass viele der Schweizer Kryptoanbieter bereits einen Sitz im EU-Raum haben, weshalb sie die Anforderungen direkt vor Ort auch erfüllen müssen. Gleichzeitig ist der Standard seitens der OECD flächendeckend. 69 Staaten sind betroffen. Die wichtigsten Kryptohandelsplätze weltweit bekennen sich zu diesem Standard. Sicherlich ist es auch ein Standortmerkmal, dass man in der Lage ist, diese Aktivitäten auch grenzüberschreitend anzubieten. Würde man sich diesem Standard auch über die Zeit nicht anschliessen, dann liefe man unter Umständen Gefahr, dass sich die nachhaltigen Anbieter in Jurisdiktionen niederlassen, die diesem Standard angeschlossen sind. Die Unternehmen nehmen den Aufwand in Kauf und können damit das Geschäft "compliant" und global betreiben. Aus diesen Überlegungen heraus wurde ein Nichteintretensantrag mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt.

Jetzt noch zu den einzelnen Beschlüssen:

Der erste Entwurf beinhaltet die Liste der relevanten Partnerstaaten. Der Bundesrat beantragt, den Informationsaustausch ab 1. Januar 2026 für 74 Staaten einzuführen. Mit Annahme dieses Bundesbeschlusses wird der Bundesrat ermächtigt, per 1. Januar 2026 den Informationsaustausch mit den genannten Staaten auf einer reziproken Basis vorzunehmen, sofern die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G-20-Staaten, ohne USA, China und Saudi-Arabien.

Die USA müssen separat behandelt werden. Es gibt bilaterale Verhandlungen dazu. Ende Juni entschieden die USA, diesen Krypto-Informationsaustausch nochmals zu überprüfen. Es ist zurzeit unklar, wann die USA diesen einführen werden. Ebenfalls haben Singapur, Hongkong und die Vereinigten Arabischen Emirate signalisiert, eine Verzögerung in Kauf zu nehmen und den Standard frühestens per 1. Januar 2027 mit einem Austausch ab dem Jahr 2028 einzuführen. Sie wollen aufgrund der internationalen Entwicklungen zuwarten.

Somit stellt sich die Frage, ob die Schweiz den Standard per 1. Januar 2026 mit einem Austausch ab 2027 einführen will. In einem Aufschub der Beratung und der Beschlüsse sah die Kommission keine Option. Somit wäre eine Einführung des Austauschs frühestens per Januar 2027 mit den genannten Staaten und nur auf einer reziproken Basis möglich. Das scheint mir wichtig zu sein.

Der zweite Entwurf sieht eine Anpassung des Prüfmechanismus vor, einerseits um den Informationsaustausch für Kryptowerte mitzuerfassen, andererseits um den Mechanismus zu optimieren. Vorgesehen ist eine jährliche Information zuhanden der Kommissionen sowie ein Bericht zur Konsultation an die Kommissionen alle vier Jahre. Geprüft wird, ob der Partnerstaat die für die Umsetzung des jeweiligen AIA erforderlichen Rechtsvorschriften eingeführt hat. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung des Spezialitätsprinzips, wonach Informationen nur zu dem in den multilateralen Vereinbarungen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Dazu gehören auch der Stand der Vertraulichkeit sowie die Vorkehrungen für den Schutz der ausgetauschten Daten im Partnerstaat. Wenn Zweifel an der standardkonformen Umsetzung des AIA durch einen Partnerstaat bestehen oder die OECD Massnahmen gegen einen Partnerstaat ergriffen hat, muss oder müsste das EFD zusätzliche Abklärungen vornehmen.

Die Kommission beantragt keine Änderungen an den bundesrätlichen Entwürfen und empfiehlt die Beschlüsse mit 10 zu 1 Stimmen zur Annahme. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Sie haben es jetzt gehört, Sie haben ja in der Sommersession die internationalen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen zum Melderahmen für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (MRK) verabschiedet, damit die Schweiz am automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte teilnehmen kann. Der Nationalrat hat die Vorlage am Montag, also vorgestern, verabschiedet.

Die internationalen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen zum MRK dienen nicht dazu, die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA über Kryptowerte umgesetzt wird. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz Informationen über Kryptowerte austauschen wird, muss demnach separat geregelt werden und bildet Gegenstand dieser Vorlage.

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen im Rahmen dieser Vorlage demnach zwei Bundesbeschlüsse: erstens den Bundesbeschluss über die Einführung des AIA über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten und zweitens den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA über Finanzkonten und des AIA über Kryptowerte durch die Partnerstaaten.

Ich komme zum Bundesbeschluss betreffend die relevanten Partnerstaaten. Damit schlägt Ihnen der Bundesrat die Partnerstaaten vor, mit denen die Schweiz den AIA über die Kryptowerte umsetzen soll, sobald die Voraussetzungen in der OECD erfüllt sind. Der Bundesbeschluss nennt 74 Partnerstaaten, die sich zur Umsetzung des MRK verpflichtet haben, die die AIA-Vereinbarung Kryptowerte unterzeichnet haben oder die vom Global Forum für den Kryptobereich als relevant identifiziert worden sind, weil sie wichtige meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen beherbergen oder beispielsweise eine kryptofreundliche Regulierung vorsehen. Sie werden den MRK ab 2026 oder in den Folgejahren umsetzen oder umsetzen müssen.

Mit dem Bundesbeschluss ermächtigt das Parlament den Bundesrat dazu, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung Kryptowerte mitzuteilen, dass die Staaten, die Gegenstand dieser Vorlage bilden, in die Liste der Partnerstaaten aufzunehmen sind, mit denen die Schweiz den AIA über Kryptowerte umsetzen will. Der Prozess der interessierten und geeigneten Partnerstaaten des Global Forum stellt wie beim AIA über Finanzkonten sicher, dass der AIA über Kryptowerte erst aktiviert wird, wenn diese Staaten die Voraussetzungen des Standards erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Vertraulichkeit und die Datensicherheit. Mit Staaten, die sich nicht zur Umsetzung des AIA über Kryptowerte verpflichtet haben, werden keine Daten ausgetauscht. Das gilt auch in Bezug auf Staaten, die die Voraussetzungen des Standards nicht erfüllen. Die USA sind im Bundesbeschluss nicht aufgeführt. Mit ihnen soll der AIA über Kryptowerte auf der Grundlage eines bilateralen Abkommens vereinbart werden. Das wird dann eine separate Vorlage werden.

Noch zum Prüfmechanismus: 2017 hat das Parlament den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA über Finanzkonten durch die Partnerstaaten beschlossen. Damit soll vor dem Austausch von Finanzkonteninformationen nochmals überprüft werden, ob die Partnerstaaten tatsächlich auch die Voraussetzungen des Standards erfüllen. Allenfalls könnte man auch Vorkehrungen treffen, wenn Probleme bei der Umsetzung des AIA bestünden. Dieser Prüfmechanismus hat sich bewährt und schafft mehr Sicherheit im Hinblick auf den Datenaustausch. Es ist kohärent und sinnvoll, die Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte denselben Kontrollmechanismen zu unterstellen wie die Partnerstaaten für den AIA über Finanzkonten.

Da das Konzept des AIA über Kryptowerte mit dem des AIA über Finanzkonten weitgehend identisch ist, können die allgemeinen Prüfkriterien des Bundesbeschlusses auch auf den AIA über Kryptowerte übertragen werden. Der Bundesrat schlägt Ihnen deshalb vor, den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus um den AIA über Kryptowerte zu erweitern und ihn einer Totalrevision zu unterziehen.

Zusätzlich zu den in der Vergangenheit getroffenen Massnahmen ist es dem Bundesrat ein Anliegen, den Prüfmechanismus weiter zu optimieren. Um eine effiziente und verfahrensökonomische Durchführung zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat die Kommissionen jährlich informiert, aber nur noch alle vier Jahre - also einmal in der Legislaturperiode - einen Bericht zur Konsultation vorsieht.

Ihre Kommission - das hat auch der Kommissionssprecher, Herr Ständerat Hegglin, gesagt; er hat darauf hingewiesen - hat auch darüber diskutiert, wann die Inkraftsetzung stattfinden soll. Die Kommission hat die Ausgangslage entsprechend beurteilt und sich für einen international abgestimmten Zeitplan ausgesprochen, das heisst für einen AIA über Kryptowerte ab 2026.

Ich danke Ihnen für Ihre Vorberatung und die Berichterstattung. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026

1. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux crypto-actifs avec les Etats partenaires pertinents à partir de 2026

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen

Dagegen ... 4 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

2. Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten und des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte durch die Partnerstaaten

2. Arrêté fédéral concernant le mécanisme de contrôle permettant de garantir la mise en oeuvre conforme aux normes de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers et de l'échange automatique de renseignements relatifs aux crypto-actifs par les Etats partenaires

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-5

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen

Dagegen ... 3 Stimmen

(1 Enthaltung)

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.