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Alléger efficacement la charge financière et administrative des clubs sportifs en matière d'assurance-accidents. Réglementation différenciée pour le bénévolat

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Mühlemann Benjamin · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Sie wissen alle bestens, wie bedeutend Sportvereine für unsere Gesellschaft sind. Sportvereine sind nicht einfach nur Freizeitangebote oder ein Zeitvertreib, sondern Sportvereine sind sehr viel mehr. Sie sind eine Schule fürs Leben, sie stützen die Gesundheitsförderung, sie stehen für Integration, und sie prägen eindeutig auch die Identität in unseren Dörfern und Städten. Das funktioniert alles, weil sich Hunderttausende von Menschen in der Schweiz freiwillig nebenbei engagieren, und zwar als Trainerinnen, Nachwuchsleiter, Platzwarte, Eltern, Vorstandsmitglieder und so weiter und so fort. Diese Leute entwickeln miteinander eine unglaubliche Energie und halten die Gesellschaft zusammen. Dass dieses Gefüge zunehmend unter Druck gerät und loser wird, wissen wir leider auch. Es gibt verschiedene Gründe dafür, zunehmender Individualismus etwa oder vielleicht auch abnehmende Solidarität. Und auch im Sport halten der Formalismus und die Bürokratie Einzug, genau wie in anderen Lebensbereichen auch.

Gerade darum geht es in diesem Vorstoss, nämlich um einen rechtlich-technischen Mechanismus im Bereich der Unfallversicherung, eine Praxis, die in ihrer Wirkung formalistisch und unverhältnismässig ist. Sportvereine müssen gemäss Interpretation des geltenden Rechts und auch gemäss der bundesrätlichen Verordnung sämtliche Mitarbeitende gegen Unfälle versichern, wenn auch nur eine einzige Person im Verein pro Jahr mit mehr als 10 080 Franken entschädigt wird. In der Praxis - und das kommt in unserer Vereinslandschaft x-fach vor - heisst das: Ein Verein, der vielleicht einen halbprofessionellen Trainer für ein paar Stellenprozente entschädigt, muss dann plötzlich auch für all jene Mitglieder eine Unfallversicherung abschliessen, die lediglich einen symbolischen Obolus erhalten, also vielleicht Spesen, ein Sitzungsgeld, eine Leiterentschädigung von "Jugend und Sport" oder was auch immer - also für fleissige Personen, bei denen der Einsatz eigentlich null und nichts mit einer Erwerbstätigkeit zu tun hat, wie man sie sich gemeinhin vorstellt. Auf einen Schlag wären also alle diese Personen UVG-pflichtig.

Die Folgen für die Clubs sind leider einschneidend. Bei der Berechnung der Versicherungsprämien wird logischerweise alles über einen Leisten geschlagen, was dann zur Folge hat, dass sich die Prämien in Sportarten mit höherem Verletzungsrisiko in Grössenordnungen bewegen, die für kleine Vereine echt existenzbedrohend sind. In anderen Branchen müssen die Clubs Prämien im Promillebereich zahlen. Je nachdem gibt es sogar Vereine, die nicht einmal mehr einen Versicherer finden, weil diese das höhere Risiko von Sportunfällen gar nicht tragen wollen und die teuren Folgekosten erst recht nicht. Und jene Vereine müssen dann über die sogenannte Ersatzkasse zwangszugewiesen werden zu nochmals viel höheren Prämiensätzen.

Die Situation war nicht immer so, das muss man wissen. Bis vor einigen Jahren war die Praxis eine andere. Unfälle im Breitensport galten in aller Regel als Nichtberufsunfälle, und das lief dann über die Nichtberufsunfallversicherung des Hauptarbeitgebers. Das war praxisnah, und das hat auch funktioniert. Aber seit die Versicherer jetzt zunehmend darauf insistieren, dass auch Breitensportvereine als Arbeitgeber im Sinne des UVG gelten, wenn sie Personen nur schon minimal entschädigen, sind die Sportvereine so weit belastet, dass ihnen das ein Stück weit die Luft zum Atmen nimmt. Sie können sich umhören, es ist wirklich ein grosses Problem.

Was macht man, wenn man unter Druck ist und Luft braucht? Ja, dann wird man kreativ. Es gibt mittlerweile tatsächlich Vereine, die sich aufgrund dieser Problematik neu strukturieren, vielleicht auch neu strukturieren müssen, um irgendwie aus dieser hohen Kostenbelastung herauszukommen. Man baut komplizierte Konstrukte, vermeintlich clever, und ist dann sogleich wieder mit neuen rechtlichen Fragestellungen und Problemen konfrontiert. Und das, meine ich, kann es nicht sein. Das ist aus meiner Sicht ein klarer Fehlanreiz, den man in seiner Ursache beseitigen muss; man muss das Problem an der Wurzel packen.

Einen halben Schritt hat der Bundesrat zum Glück gemacht. Ich danke ihm ausdrücklich dafür, dass er letztes Jahr eine höhere Freigrenze beschlossen hat. Der Bundesrat anerkennt damit, dass wir hier im Sport, eben weitgehend im Freizeitbereich, eine besondere Situation haben, die nicht einfach gleich behandelt werden kann wie bei klassischen Arbeitgeberstrukturen. Trotzdem spreche ich nur von einem halben Schritt, weil er nicht konsequent ist und das Problem nicht an der Wurzel gepackt wurde. Nach wie vor genügt bereits eine einzige Person, ich habe es gesagt, über dieser Schwelle, damit der ganze Verein unter die Versicherungspflicht mit den hohen Kosten fällt.

Es wäre eine tragfähige Lösung auf dem Tisch gelegen, das muss man auch wissen. Über Jahre hinweg haben Fachleute aus allen relevanten Kreisen - also Versicherungswirtschaft, Suva, Ersatzkasse, Swiss Olympic, Verwaltung - intensiv an Lösungen gearbeitet. Diese Fachgruppe hat dann skizziert, dass man jene Personen ausnehmen könnte, die zwar im Club ein paar Franken erhalten, aber eben nicht im klassischen Sinn eines Nebenerwerbs. Sie würde man ausnehmen, wenn sie über ihren Hauptarbeitgeber durch eine Nichtberufsunfallversicherung abgesichert sind. Oder umgekehrt: Wer keine andere Deckung hat, vielleicht ein Studierender oder eine pensionierte Person, die im Sportverein mitarbeitet, soll selbstverständlich weiterhin über den Club versichert werden müssen.

Mit einer solchen oder einer ähnlichen Lösung, der Fächer ist ja offen, wäre meines Erachtens zweierlei erreicht, nämlich ein gezielter Schutz dort, wo es nötig ist, und eine spürbare Entlastung dort, wo die Pflicht systemfremd ist. Das wäre also ein praxistaugliches, faires System. Nun lässt sich über Fairness natürlich trefflich streiten und auch darüber, wieweit das Äquivalenzprinzip sichergestellt werden kann. Das ist klar, und das ist auch mir wichtig. Das nimmt der Bundesrat dann auch als Argument dafür, dass er sich letztes Jahr eben nur für diesen kleinen, leisen Schritt entschieden hat.

Wenn man es sich aber genau anschaut, dann kann man sehr wohl zum Schluss kommen, dass eine sportspezifische Regelung nicht zu Ungleichbehandlungen führt, dass sie absolut gerechtfertigt ist. Allein schon der Umstand, dass es bei den betroffenen Personen eben zuallerletzt um einen Lebensunterhalt geht, genügt eigentlich schon als Begründung. Es ist kein Erwerbswillen vorhanden, wenn die Mitarbeit im Verein nicht dem Hauptzweck der Einkommenserzielung dient. Auch in allen anderen Sozialversicherungen gibt es Beispiele, bei denen Nebentätigkeiten aus sehr ähnlichen Gründen von der obligatorischen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Hier im Sport eine Analogie zu ziehen, wäre also nichts Einzigartiges.

Die Unterscheidung zwischen den Personenkreisen innerhalb des Clubs, also zwischen denjenigen mit einer Versicherungsdeckung über den Haupterwerb und denjenigen ohne, ist durchaus zulässig. Dies beruht auf einem objektiven Unterscheidungsmerkmal und verletzt damit das Gleichbehandlungsgebot nicht.

Sie haben die Stellungnahme des Bundesrates vor sich. Er verfolgt eine restriktivere Lesart. Er ist der Meinung, es brauche eine Anpassung des UVG, um einen gesicherten Spielraum zu haben. Das hat die damalige Bundespräsidentin schon vor genau einem Jahr hier in Bezug auf eine entsprechende Interpellation gesagt.

Wie auch immer: Mein Vorstoss soll den Anstoss geben. Offenbar liegt es am Parlament, hier den Weg für eine differenzierte Lösung zu öffnen, für eine Lösung, die Rechtssicherheit schafft und unsere Vereine vor einer existenziellen Belastung bewahrt. Unsere Vereine sollen nach wie vor Jugendarbeit, Integrationsarbeit, Gesundheitsförderung leisten, dies als Rückgrat unserer Zivilgesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie wegen der administrativen Belastung aufgeben müssen. Natürlich dürfen wir auch nicht zulassen, dass das bewährte System der Unfallversicherung ausgehebelt wird. Aber wir dürfen punktgenau optimieren: Verpflichtung dort, wo notwendig, Entlastung und Deregulierung dort, wo es sinnvoll und rechtsstaatlich zulässig ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Wir haben heute den ganzen Morgen über die Gesundheit gesprochen, und dabei sind auch die Kosten immer und immer wieder ein Thema gewesen. Wenn wir diese Motion und damit den Breitensport unterstützen, haben wir die Möglichkeit, Kosten zu reduzieren. Der Sport, insbesondere der Breitensport, bei dem jeder und jede die Möglichkeit hat mitzumachen, ist unerlässlich im Kampf für die Gesundheit, wenn es darum geht, gegen Adipositas vorzugehen, wenn die mentale Gesundheit und eben auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Gerade im Breitensport funktioniert Integration hervorragend.

Ich bitte Sie, hier eine sportspezifische Lösung zu finden und die Motion Mühlemann zu unterstützen.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

La problématique mise en relief par l'auteur de la motion n'est pas contestée. En effet, les primes d'assurance-accidents représentent une charge financière qui peut être significative pour certains clubs sportifs, en particulier pour les petits clubs.

Le nouvel article 2 alinéa 1 lettre j de l'ordonnance sur l'assurance-accidents (OLAA) a été rédigé, cela a été mentionné, en étroite collaboration avec Swiss Olympic et les acteurs de la branche de l'assurance-accidents. Il a été introduit au 1er juillet 2024 afin d'alléger la charge des associations de sport populaire. Cette modification, vous l'avez aussi relevé Monsieur le conseiller aux États Mühlemann, est le résultat d'un long travail et de nombreuses discussions qui ont permis d'aboutir à un consensus.

Cet article prévoit que, si une personne réalise un revenu annuel qui dépasse 10 080 francs dans une association sportive, tous les sportifs et les entraîneurs rémunérés par ladite association doivent être assurés au titre de la loi fédérale sur l'assurance-accidents (LAA). Avant cette modification de l'ordonnance sur l'assurance-accidents, les clubs sportifs amateurs étaient considérés comme des employeurs au sens de la LAA et devaient, en conséquence, soumettre à l'assurance obligatoire tous les sportifs et entraîneurs à partir du premier franc s'ils leur versaient une indemnité ou un salaire. C'était une contrainte aussi bien du point de vue financier qu'administratif. Cela étant, concrètement, la plupart des accidents étaient pris en charge en tant qu'accidents non professionnels, et ce, même lorsqu'il s'agissait de sportifs qui percevaient une rémunération. Mais cette manière de faire était, en principe, erronée. Le consensus trouvé avec Swiss Olympic, qui a donné lieu à la modification de l'ordonnance, a donc permis de clarifier cette situation.

Selon l'auteur de la motion, la modification de l'ordonnance sur l'assurance-accidents n'a pas atteint le but d'allègement financier souhaité. Effectivement, beaucoup d'associations - on peut penser aux différents clubs de football, de hockey sur glace, même dans les ligues inférieures - ne comptent souvent qu'une seule personne qui perçoit un salaire supérieur à 10 080 francs. On peut penser à l'entraîneur principal, par exemple. Ainsi, si au sein du même club des bénévoles touchent une rémunération symbolique de quelques centaines de francs, toutes les personnes rémunérées devraient être assurées, alors que la nature de leur engagement est différente.

La modification récente de l'ordonnance sur l'assurance-accidents a, par contre, déjà conduit à un allègement administratif et financier pour certains clubs, également pour les clubs sportifs amateurs qui étaient auparavant soumis à l'obligation de conclure une assurance-accidents pour toutes les personnes rémunérées. Par ailleurs, il est contraire au principe d'équivalence que l'assureur de l'employeur principal doive prendre en charge un accident sans avoir perçu les primes correspondantes. Et finalement, une nouvelle modification de l'assurance-accidents pour les clubs sportifs entraînerait une inégalité de traitement avec les salariés hors club de sport dans des situations similaires - on peut penser à d'autres types d'associations.

En conclusion, si la motion est extrêmement sympathique par rapport à la dimension du bon sens dont on a parlé tout à l'heure, pour prendre en considération la réalité des petits clubs sportifs, elle est néanmoins contraire ou met à mal plusieurs principes fondamentaux de l'assurance-accidents.

Pour ces raisons, le Conseil fédéral vous invite à rejeter cette motion.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 31 Stimmen

Dagegen ... 0 Stimmen

(6 Enthaltungen)