25.3585

Base légale pour une aide de la Confédération en cas de catastrophe

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Antrag der Kommission

Annahme der Motion

Antrag Wasserfallen Christian

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung

Es fehlt eine Bundeskompetenz auf Bundes- respektive Verfassungsebene (vergleiche Art. 3 und Art. 42 Bundesverfassung). Die Katastrophenhilfe bei Naturkatastrophen oder anderen Schadensereignissen ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kantone mit Ausnahme der drei nachfolgend klar definierten Bereiche: Zivilschutz bei Katastrophen (Art. 61 Abs. 2 Bundesverfassung), Umweltschutz (Art. 74 Abs. 1 Bundesverfassung) und Hochwasserschutz (Art. 76 Abs. 3 Bundesverfassung).

Das bestehende System hat sich bewährt. Gerade der Bergsturz von Blatten VS vom 28. Mai 2025 hat gezeigt, dass die Evakuation, die Koordination und die (Sofort-)Hilfe schnell und flexibel funktioniert haben. Eine zu hohe Regulierungsdichte wäre zu träge. Die heutige effiziente und flexible Zusammenarbeit privater und staatlicher Aktivitäten soll nicht erstickt und die Eigenverantwortung nicht gemindert werden. Es geht im Ereignisfall einer Naturkatastrophe um einen Einzelfall. Finanziell wird in der Regel eine allgemeine Soforthilfe bereitgestellt. Bei Schadensfällen, zum Beispiel an Infrastrukturen, leistet der Bund direkte Hilfe, und das sehr flexibel und schnell. Beispiel: Die A13 im Misox wurde vom ASTRA und den Unternehmen in Rekordzeit wieder aufgebaut. Dies basierend auf der heutigen Gesetzesgrundlage. Wenn es um die Koordination zwischen den Staatsebenen geht, besteht ebenfalls keine Notwendigkeit einer Regulierung. Die Zuständigkeiten der zivilen Behörden und der Armee zum Beispiel haben immer funktioniert. Mit der Plattform Naturgefahren PLANAT gibt es zudem eine übergeordnete Strategie und ein Koordinationsorgan.

Proposition de la commission

Adopter la motion

Proposition Wasserfallen Christian

Rejeter la motion

Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S

Après l'éboulement catastrophique à Blatten, la Commission des finances du Conseil national a discuté la question suivante : à l'avenir, la Confédération devrait-elle être obligée par la loi à intervenir en cas de catastrophe ? Si oui, comment ? Jusqu'ici, l'aide de la Confédération reposait presque toujours sur des décisions ponctuelles ou sur le droit de nécessité. Il n'existe pas de base légale claire. On a rappelé que la législation en vigueur contient bien certaines règles, par exemple, dans la loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile, dans la loi fédérale sur l'aménagement des cours d'eau ou dans la loi fédérale sur les forêts. Or, il n'existe pas de loi fédérale complète qui fixe clairement les conditions, les responsabilités et les procédures pour un soutien financier et organisationnel de la Confédération lors de catastrophes naturelles ou d'autres événements graves.

Les solutions au cas par cas créent de l'incertitude et mettent les autorités sous forte pression en cas de situation de crise. Un argument central pour une nouvelle loi est également l'augmentation du nombre et de l'intensité des catastrophes naturelles en Suisse. On a rappelé que les éboulements se sont nettement multipliés ces dernières années et que d'autres événements importants se multiplieront probablement aussi à l'avenir. Dans ce contexte, il est essentiel que la Confédération puisse agir rapidement, de manière simple et efficace, pour soutenir les cantons et les communes touchés et pour garantir sa propre capacité d'action.

Durant la discussion, plusieurs intervenants ont insisté sur le fait qu'une telle loi devait respecter le fédéralisme. La responsabilité première, pour la gestion et la prévention des catastrophes, doit rester entre les mains des cantons. La Confédération doit pouvoir intervenir de manière subsidiaire dans des cas exceptionnels et selon des règles bien définies - c'est bien sûr l'opinion de la commission de notre conseil. Une distinction claire est, par contre, nécessaire pour éviter les abus et pour que la Confédération ne devienne pas une assurance générale. Les critères juridiques pour une intervention devraient être précis, par exemple, en limitant l'aide aux événements d'une grande ampleur. Il a aussi été question des instruments existants, comme des interventions parlementaires en faveur d'un fonds national pour des catastrophes ou des projets concernant la gestion différenciée des zones à risques. Ces instruments ne couvrent pas tout et ne proposent pas un système uniforme et transparent, d'où la nécessité d'une nouvelle base légale.

Certains membres de la commission ont critiqué le manque de données sur les aides passées ou sur leur efficacité. Ils souhaitent une analyse plus complète avant de préparer une loi. La commission a toutefois estimé qu'il fallait saisir l'occasion pour lancer la discussion dès maintenant et intégrer l'expérience tirée des catastrophes récentes et anciennes dans le projet. En définitive, la commission a décidé de justesse, grâce à la voix prépondérante de sa présidente, de charger le Conseil fédéral de préparer un projet de loi fédérale sur l'aide en cas de catastrophe. Cette loi doit définir de manière claire les conditions, les responsabilités et les procédures pour un soutien financier et organisationnel de la Confédération lors de catastrophes naturelles ou d'autres événements. Bref, l'objectif de la motion est de renforcer la capacité d'action de la Confédération dans des situations exceptionnelles, de clarifier la coopération des cantons avec les systèmes existants et d'assurer une aide transparente, équitable et efficace.

Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Im Nachgang zur Beratung des Solidaritätsbeitrags im Zusammenhang mit dem Bergsturz in Blatten hat die Finanzkommission des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 10. Juni 2025 eine Kommissionsmotion beraten, mit der eine gesetzliche Grundlage für Katastrophenhilfe des Bundes gefordert wird. In der Finanzkommission wurden folgende Punkte diskutiert: Soll der Bund in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein, im Falle einer Katastrophe einzugreifen, und wenn ja, wie? Bislang beruhte die Hilfe des Bundes fast immer auf Einzelfallentscheidungen oder auf Notrecht. Es gibt keine klare rechtliche Grundlage. Es wurde daran erinnert, dass die geltenden Gesetze tatsächlich einige Regeln enthalten, beispielsweise im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, im Gewässerschutzgesetz oder im Waldgesetz. Es gibt aber kein umfassendes Bundesgesetz, das die Bedingungen und Verantwortlichkeiten und das Verfahren für die finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen beim Bund klar festlegt. Einzelfalllösungen schaffen Unsicherheit und setzen die Behörden in Krisensituationen unter grossen Druck.

Ein zentrales Argument dafür, dass eine neue Gesetzgebung notwendig ist, ist die Zunahme der Anzahl Naturkatastrophen, die in der Schweiz passieren. Es wurde darauf hingewiesen, dass Erdrutsche in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen haben und dass in Zukunft weitere bedeutende Ereignisse wahrscheinlich sind. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass der Bund schnell, einfach und effektiv handeln kann, um die betroffenen Kantone und Gemeinden zu unterstützen, und dass seine eigene Handlungsfähigkeit gewährleistet ist.

In der Diskussion haben mehrere Redner darauf bestanden, dass ein solches Gesetz den Föderalismus respektieren müsse; die Hauptverantwortung für das Management und die Bewältigung von Erdrutschen müsse in den Händen der Kantone bleiben. Der Bund muss in der Lage sein, in Ausnahmefällen und nach klar definierten Regeln zu intervenieren. Eine klare Unterscheidung ist notwendig, um Missbrauch zu verhindern, bei dem der Bund zu einer allgemeinen Versicherung würde. Die rechtlichen Kriterien für die Intervention sollen präzise sein, zum Beispiel, indem die Hilfe auf Ereignisse grossen Ausmasses beschränkt wird. Daher besteht die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Grundlage.

Einige Mitglieder der Kommission kritisierten das Fehlen von Daten über frühere Hilfen und deren Wirksamkeit. Sie wünschten sich eine umfassende Analyse, bevor ein Gesetz vorbereitet wird. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass man die Gelegenheit nutzen sollte, um die Diskussion jetzt zu beginnen und die Erfahrungen aus den jüngsten und aus früheren Katastrophen in diesen Prozess einzubringen.

Schliesslich hat die Kommission knapp, mit Stichentscheid der Präsidentin, entschieden, den Bundesrat mit der Vorbereitung eines Entwurfes für ein Bundesgesetz zu beauftragen. Dieses Gesetz muss die Bedingungen, die Verantwortlichkeit und die Verfahren für die finanzielle und organisatorische Unterstützung des Bundes bei Naturkatastrophen oder schweren Ereignissen klar definieren. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit des Bundes in aussergewöhnlichen Situationen zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den bestehenden Systemen zu klären und eine Unterstützung zu gewährleisten, die transparent, gerecht und effektiv ist.

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, diese Motion abzulehnen. Ich bin mit dem Kommissionssprecher, Nationalrat Kaufmann, den wir soeben gehört haben, natürlich einverstanden, dass wir uns Überlegungen für die Zukunft machen müssen. Es gibt aber das Postulat 25.3669 der FDP-Fraktion, in dessen Rahmen wir das machen wollen. Hingegen bin ich der Meinung, dass es übereilt wäre, jetzt ohne Not und auf Vorrat ein neues Gesetz zu formulieren. Es ist nicht so, dass wir keine gesetzliche Grundlage haben. Wir haben eigentlich für alle Eventualitäten gesetzliche Grundlagen. Wir haben in den letzten, für mich überblickbaren Jahren auch nie Notrecht angewendet. Es gab einzig die Situation in Blatten, in der wir, aufgrund der wirklich einmaligen und ausserordentlichen Situation, hier im Rat eine kurzfristige Hilfe beantragt haben. Und Sie haben ganz ordentlich ein Gesetz verabschiedet.

Deshalb bitte ich Sie, wie gesagt, jetzt nicht voreilig und auf Vorrat ein Gesetz zu verlangen. Denn wir haben sehr wohl eine gute gesetzliche Grundlage im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, im Waldgesetz, im Wasserbaugesetz, im Landwirtschaftsgesetz, im Eisenbahngesetz und im Bundesgesetz über die Nationalstrassen. Ich bin der Auffassung, dass diese Motion eine Revision all dieser Gesetze zur Folge hätte. Lassen Sie den Bundesrat doch einen Postulatsbericht erarbeiten, um dann punktuell aufzuzeigen, wo es Handlungsbedarf gibt. Ich stimme, wie gesagt, der Forderung zu, dass wir das überprüfen müssen, nicht aber dem Vorschlag, jetzt einfach ein Gesetz zu zimmern, das alles über einen Leisten schlägt und die bestehenden guten Gesetze damit infrage stellt. Ich erinnere daran, dass wir das Wasserbaugesetz hier im Rat erst gerade revidiert und eine risikobasierte Grundlage geschaffen haben - eine Grundlage, die sich durchaus an der aktuellen Zeit, auch an den aktuellen Herausforderungen ausrichtet.

Summa summarum: Ich sage nicht, dass wir keinen Handlungsbedarf haben. Wir wollen das über das Postulat überprüfen. Wir haben ja im Übrigen betreffend Blatten auch den Auftrag, Ihnen bis Ende Jahr aufzuzeigen, was es zur Bewältigung dieses Ereignisses alles braucht. Wir werden auch in diesem Rahmen allfällige Lücken aufzeigen. Wir haben dazu also genügend Möglichkeiten. Handlungsbedarf ja, aber jetzt bereits den Auftrag für ein neues Gesetz zu erteilen, neben allen bestehenden Grundlagen, scheint uns nicht zielführend.

Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, diese Motion abzulehnen.

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Christian Wasserfallen und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 93 Stimmen

Dagegen ... 95 Stimmen

(1 Enthaltung)