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Mettre en place un accès standardisé aux données de prévoyance personnelles

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Silberschmidt, Aellen, Gutjahr, Hässig Patrick, Hess Lorenz, Lohr, Porchet, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Weichelt)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Silberschmidt, Aellen, Gutjahr, Hässig Patrick, Hess Lorenz, Lohr, Porchet, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Weichelt)

Adopter la motion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an der Sitzung vom 28. August dieses Jahres die von Ständerat Erich Ettlin am 20. Dezember 2024 eingereichte und vom Ständerat am 6. März angenommene Motion vorberaten. Die Motion fordert den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass alle Anbieter von Versicherungen der drei Vorsorgesäulen ihren Versicherten einen standardisierten digitalen Zugang zu deren Vorsorgedaten ermöglichen.

Verschiedene Gründe führten dazu, dass die Mehrheit der SGK die vorliegende Motion abgelehnt hat:

1. Die Digitalisierung der ersten Säule schreitet schnell voran. Der Bundesrat hat erst vor zwei Wochen die entsprechende Botschaft verabschiedet. Hier rennen wir offene Türen ein. Die Motion ist dafür sicher nicht notwendig.

2. Bereits heute haben über 70 Prozent der Pensionskassen diesen notwendigen Digitalisierungsschritt gemacht. Schätzungen zufolge werden bereits in naher Zukunft rund 93 Prozent der Pensionskassen so weit sein, und in der dritten Säule dürfte der digitale Zugang bei Banken und Versicherungen längst gewährleistet sein.

3. Der vereinfachte Zugang zu den Daten der Versicherten über alle drei Säulen hinweg schafft ein neues Geschäftsfeld, insbesondere für die Beratungsbranche. Die standardisierte Öffnung der Daten für Drittanbieter birgt das Risiko, dass immer mehr Kapital aus der zweiten Säule abgezogen und individuell in Finanzprodukte investiert wird. Statt sichere Renten zu gewährleisten, werden so Altersguthaben in riskante Anlageprodukte gelenkt. Die Folge: Arbeitnehmende werden dazu verleitet, Kapital zu beziehen, und tragen dann das volle Risiko alleine. Das widerspricht der Idee der zweiten Säule als kollektive Versicherung. Beim Kapitalbezug kann der Zweck der beruflichen Vorsorge, der Ersatz für den Wegfall des Einkommens, nicht sichergestellt werden. Sinn und Zweck der zweiten Säule ist schliesslich die Absicherung von Lebensrisiken mithilfe der kollektiven Anlage von Kapital im Sparprozess und im Pensionsalter. Die Vereinzelung dieser Risiken geht zulasten der Versicherten.

Die Minderheit der Kommission erachtet das Anliegen als berechtigt und erhofft sich durch die Digitalisierung eine erhöhte Sensibilität und auch bessere Kenntnisse der Versicherten über ihre eigene Vorsorge.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin, die Motion abzulehnen.

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Stellen Sie sich vor, Sie könnten auf Knopfdruck errechnen, wie viel Sie einmal als Rente erhalten, und zwar nicht nur aus der AHV, sondern auch aus Ihrer Pensionskasse und dazu auch noch aus der dritten Säule. Was einfach oder verlockend klingen mag, ist heute in dieser Form leider nicht möglich. Die Rechnung per se ist je nach Säule unterschiedlich schwierig. Bei der AHV dauert es heute ein bisschen länger, bis man die Leistungen in der Pension mit dem individuellen Kontoauszug errechnen kann. Bei der Pensionskasse erhält man jedes Jahr einen Pensionskassenausweis mit den wichtigen Daten als PDF-Dokument oder per Briefpost nachhause geschickt. In der dritten Säule kann man sich quasi jeden Tag beim Anbieter einloggen und schauen, wie viel Geld man dort hat. Aber man hat selten eine Projektion in die Zukunft, wie sich das Ganze entwickeln wird, bis man in Pension geht.

Mathematisch gesehen ist es nicht ganz so schwierig, das zu projizieren und zu simulieren, wenn man Annahmen trifft, wie jene, wonach man das Arbeitspensum gleichermassen wie bisher aufrechterhält und man den gleichen Lohn erhält wie bisher. Dann kann man aufgrund der heutigen Vorsorgesituation relativ einfach errechnen, wie die Vorsorge aussieht, wenn man in Pension geht.

Momentan hapert es jedoch bei den Zugängen. Wir haben es gehört, bei der ersten Säule ist heute eine digitale Schnittstelle nicht möglich. Der Bundesrat macht mit dem Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen vorwärts, und so sollte der Zugang zur ersten Säule hoffentlich bald einfacher werden. Bei der zweiten Säule haben wir auch gehört, dass viele Pensionskassen dabei sind, sich zu digitalisieren und Zugänge zu den Daten sicherzustellen.

Nun ist es aber so, dass es mir als Versichertem nicht hilft, wenn ich bei jeder Säule individuell einen Zugang habe, sondern es ist wichtig, dass die Daten, die geliefert werden, von einer Maschine gelesen und auch interpretiert werden können. Also anders gesagt: Wenn ich verschiedene PDF-Dokumente zusammenlegen muss, kann ich dadurch nur sehr schwierig erahnen, wie denn meine Rente in Zukunft sein wird.

Der Motionär verlangt nun, dass die Anbieter aller drei Säulen die Daten über die Vorsorgesituation der Versicherten standardisiert den Versicherten zur Verfügung stellen. Dann haben die Versicherten die Möglichkeit, mittels noch zu entwickelnder Systeme oder bereits existierender Systeme zu errechnen, wie ihre zukünftige Rente aussehen wird. Das ist sehr wichtig. Wenn wir wollen, dass die Menschen befähigt werden, Entscheide im Hinblick auf ihr Rentendasein zu treffen, müssen sie etwa folgende Fragen stellen können: Sollen sie ihr Pensum erhöhen? Können sie es sich leisten, das Pensum zu reduzieren? Können sie in Erfahrung bringen, wie ihre Rente dereinst aussieht, wenn sie so weiterarbeiten wie bisher? Aber dafür braucht es Daten. Da es, wenn man erwerbstätig ist, in der Schweiz verpflichtend ist, in die erste Säule und in die zweite Säule einzuzahlen, liegt es meiner Meinung nach auch in der Verantwortung der Politik, hier gewisse Rahmenbedingungen zu setzen.

Nun ist klar, dass wir nicht wollen, dass der Staat irgendein Programm baut und alle Schnittstellen vorgeben muss. Deshalb verlangt der Motionär, dass die Schnittstellen in der zweiten und in der dritten Säule von der Privatwirtschaft gemeinsam definiert werden sollen. Die erste Säule ist Sache des Bundes und der Ausgleichskassen. Nur wenn sich die Akteure nicht einigen können, soll der Bund subsidiär eingreifen und eine Lösung suchen. Das ist korrekt, weil wir in der Schweiz als Versicherte keine freie Wahl der Ausgleichskasse oder der Pensionskasse haben. Wir kennen aber einen Versicherungszwang, und deshalb ist es richtig, wenn wir das Recht erhalten, die Daten über unsere eigene Vorsorge unkompliziert zu erhalten.

Es wurde von der Mehrheitssprecherin erwähnt, dass die Befürchtung besteht, dass mit diesem standardisierten Zugang die Finanzbranche mehr Beratungen anbieten kann. Ich finde Beratungen per se weder gut noch schlecht. Aber was ich sagen kann: Wenn wir den Menschen Transparenz über ihre Vorsorgesituation geben, sind sie über ihre eigene finanzielle Situation besser informiert und wahrscheinlich auch weniger bestechlich gegenüber dem einen oder anderen Angebot, wie das vielleicht heute der Fall ist, wenn Berater kommen und etwas versprechen, was die Person vielleicht gar nicht nötig hat.

Also befähigen Sie doch die Menschen, damit sie genau wissen, wie es um ihre Vorsorge steht. Dann können diese auch besser informiert Entscheide fällen, als das vielleicht heute der Fall ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die starke Minderheit zu unterstützen und den Menschen in der Schweiz bei allen drei Säulen endlich Zugang zu ihren eigenen Vorsorgedaten zu geben.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Par sa motion, M. le conseiller aux États Ettlin demande une interface interopérable et standardisée entre les trois piliers de prévoyance de manière que les assurés puissent lire, traiter et transmettre sur un support électronique leurs données confidentielles de prévoyance.

Zur ersten Säule ist eine Botschaft in Ausarbeitung, die 2025 verabschiedet werden soll und durch die das Ziel künftig erfüllt werden soll. In der zweiten Säule bieten die grössten Vorsorgeeinrichtungen bereits einen digitalen Zugang an. Die mittelgrossen Einrichtungen arbeiten daran, dies rasch zu gewährleisten. So werden in naher Zukunft rund 93 Prozent der Versicherten über einen solchen Zugang verfügen. Die Bedürfnisse der Versicherten sind also gedeckt.

Diese Motion würde jedoch alle rund 1300 Vorsorgeeinrichtungen unseres Landes dazu verpflichten, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit diese Daten nicht nur von den Versicherten gelesen und verarbeitet, sondern auch standardisiert an Drittanbieter übermittelt werden können. Diejenigen Vorsorgeeinrichtungen, die bereits einen digitalen Zugang anbieten, müssten dann ihre IT-Systeme anpassen, wobei die Entwicklungskosten von den Versicherten und den Arbeitgebern zu tragen wären. Für kleinere Vorsorgeeinrichtungen wären die erforderlichen Investitionen, um sich an die Verpflichtung zur Lieferung von Daten - einschliesslich Simulationen - an eine standardisierte Schnittstelle anzupassen, angesichts ihrer Grösse unverhältnismässig hoch. Ihre Zukunft wäre in diesem Fall ungewiss. Es wäre sogar wahrscheinlich, dass viele dieser Einrichtungen gezwungen wären, ihre Tätigkeit aufzugeben.

J'en viens au troisième pilier. Un accès numérique est déjà largement garanti aux assurés qui le souhaitent et une intervention à cet égard n'est pas nécessaire. L'ouverture des données de manière standardisée à des fournisseurs tiers représente par ailleurs un risque que de plus en plus de capitaux sortent du circuit du deuxième pilier pour être placés de manière individuelle dans des produits financiers. En cas de chute des marchés financiers ou de placements que l'on pourrait qualifier de téméraires, de nombreuses personnes qui auraient retiré leurs capitaux de prévoyance pour les placer n'auraient alors plus de revenus de remplacement suffisants et se retrouveraient possiblement dans des situations difficiles ou précaires. Ils devraient alors avoir recours aux prestations complémentaires. Il ne s'agit pas seulement d'être informé, mais également de voir ce que font les personnes au sujet des informations mises à leur disposition.

Si toutefois, contre toute attente, aucun progrès ne devait être réalisé dans un délai convenable dans l'accès numérique des assurés à leurs données de prévoyance professionnelle, le Conseil fédéral chargera mon département de discuter avec les acteurs du deuxième et du troisième pilier des mesures visant à améliorer la situation.

En conclusion, le projet de loi permet l'accès numérique des assurés à leurs données dans le premier pilier. Ce projet vient d'être transmis au Parlement. Dans les deuxième et troisième piliers, la numérisation a déjà fortement et bien avancé. Il n'est donc pas indiqué d'adopter des mesures contraignantes. Ces dernières seraient même contre-productives et mettraient possiblement en difficulté de petites institutions du deuxième pilier, qui seraient confrontées à des coûts relativement élevés.

Vu ces considérations, je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à suivre la majorité de la commission de votre conseil et à rejeter la motion.

Vote

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit Silberschmidt beantragt die Annahme der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 183 Stimmen

Dagegen ... 4 Stimmen

(4 Enthaltungen)