25.4621

L'UE adopte un "omnibus numérique" pour décharger l'économie. Que fait la Suisse ?

Crevoisier Crelier Mathilde · 2VP-F · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

La présidente (Crevoisier Crelier Mathilde, deuxième vice-présidente): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et il demande l'ouverture de la discussion. - Personne ne s'y oppose.

Michel Matthias · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe libéral-radical

Ich danke dem Bundesrat für die Stellungnahme in diesem technisch wie auch regulatorisch dynamischen Bereich. Der in der Interpellation angesprochene "Digital Omnibus" der EU steht für einen Kurswechsel in der europäischen Digitalpolitik. Statt auf möglichst umfassende Vorabregulierungen und auf eine dichte Regulierung zu setzen, will die EU dort gezielt entlasten, wo Regeln Unternehmen, insbesondere KMU, unnötig belasten. Für die Schweiz ist das ein wichtiges ordnungspolitisches Signal. Es ist einerseits eine Bestätigung für unseren Schweizer Ansatz, also für unseren traditionell eher pragmatischen und technologieneutralen Ansatz. Insofern könnte man sagen: Alles gut, es besteht kein Handlungsbedarf. Der Bundesrat bekräftigt dies insofern, als er sagt, dass sich die Schweiz eben gerade nicht an die allenfalls dichte KI-Regulierung anlehnen will, weshalb die Omnibus-Vorlage keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz habe. Doch sollten wir uns nicht einfach auf die Schulter klopfen, denn der "Digital Omnibus" fährt ja weiter. Das kann für die Schweiz ein Weckruf sein. Hier bleibt der Bundesrat etwas vage.

Man könnte hier durchaus noch einige Schwerpunkte setzen; dies versuche ich nun im Interesse des Standorts, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit zu tun. Positiv vermerke ich den Hinweis des Bundesrates zu Frage 2, dass sich die künftige KI-Regulierung in der Schweiz vorrangig auf Querschnittthemen wie Transparenz, Nichtdiskriminierung oder Risiko- und Folgenabschätzung konzentrieren will. Ebenso teile ich natürlich das Ziel der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz. Aber man könnte etwas offensiver oder konkreter werden. Ich gebe zwei Beispiele:

Erstens nutzen wir das Potenzial zur Vereinfachung des Austauschs zwischen Unternehmen und Behörden, also das Potenzial für E-Government, aus meiner Sicht noch zu wenig. Die EU kann hier für einmal sogar Vorbild sein, indem sie mit der Omnibus-Vorlage eine zentrale Meldestelle, einen Single Point of Entry, für Cybervorfälle vorsieht. Hier könnte der Bundesrat auf seine Zustimmung zur Motion Cottier 25.4715 hinweisen. In dieser Motion wird nämlich ebenfalls ein Single Point of Entry für Cybersicherheitsmeldungen verlangt. Heute gibt es keinen Single Point of Entry: Heute ist entweder der Datenschutzbeauftragte oder die Finma oder das Bundesamt für Cybersicherheit zuständig. Der Bundesrat stimmt der Forderung nach einem Single Point of Entry also eigentlich zu. Die EU verwirklicht ihn bereits.

Zweitens kann der Innovationsstandort gestärkt werden. Gepaart mit Rechtssicherheit bedeutet "keine Regelung" nicht einfach Innovationsfreiraum, vielmehr bleibt die Rechtssicherheit wichtig.

Meines Erachtens geht die EU beim KI-Training in drei Bereichen in die richtige Richtung. Die EU verfügt über klare Rechtsgrundlagen, erstens für den Einsatz sensibler Daten zur Bias Detection, also zum Schutz gegen Verzerrungen; zweitens für das KI-Training mit öffentlich zugänglichen Daten; drittens, und das ist interessant, für die Nutzung des berechtigten Interesses als tragfähige Rechtsbasis. In der Schweiz herrscht diesbezüglich Rechtsunsicherheit.

Der letztgenannte Ansatz, das berechtigte Interesse, ist interessant. Gemäss den neuen EU-Vorgaben genügt ein klar definiertes berechtigtes Interesse eines datennutzenden Unternehmens für die Nutzung von personenbezogenen Daten, die natürlich anonymisiert sein müssen. Aber es geht nicht nur immer wieder um das lange diskutierte Opting-in oder Opting-out, also um individuelle Entscheidungen, ob meine Daten anonymisiert benutzt werden dürfen oder nicht. Wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, darf ein Unternehmen personenbezogene Daten anonymisiert nutzen. Das gilt nun in der EU für das KI-Training.

Ich glaube, der Ansatz des berechtigten Interesses wäre ein richtungsweisender Ansatz, ein Konzept, das man auch generell bei der Datennutzung einführen könnte; ich denke an den Sekundärnutzen von Daten. Ich glaube, das ist ein Beispiel, an dem man sich orientieren kann. Insofern hoffe ich, dass dieser Omnibus nicht einfach an der Schweiz vorbeifährt, sondern dass auch wir ihn als Fundgrube für die eine oder andere gute Idee nützen.

Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville

Geschätzter Herr Ständerat Michel, vielen Dank für diese Interpellation. Der digitale Omnibus der Europäischen Kommission zielt darauf ab, mehrere europäische Rechtstexte zu vereinfachen und zu straffen. Das Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Europäischen Union ist noch nicht abgeschlossen, und die Texte werden sich noch ändern. Sie haben es gesagt: Der Omnibus fährt, und der Bundesrat verfolgt diese Arbeiten aufmerksam. Eine vertiefte Analyse der geplanten Massnahmen und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Schweiz wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Die Interpellation wirft mehrere Fragen im Zusammenhang mit diesem Omnibus-Paket und seinen Auswirkungen auf die Schweiz auf. Hier sind die Antworten, die der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt geben kann:

Was die künstliche Intelligenz angeht, soll mit den Omnibus-Massnahmen die europäische KI-Verordnung geändert werden. Zum Beispiel sollen bestimmte Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen wegfallen, und die Fristen für die Umsetzung bei KI-Systemen mit hohem Risiko sollen verlängert und flexibler gestaltet werden. Das soll insbesondere den Verwaltungsaufwand für KMU verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. Der Bundesrat hat im Februar letzten Jahres entschieden, sich für die künftige KI-Regulierung in der Schweiz nicht an die europäische KI-Verordnung anzulehnen. Anstelle einer technischen Regelung, die Bedingungen für den Marktzugang festlegt, hat er mein Departement beauftragt, eine allgemeinere Gesetzgebung auszuarbeiten. Diese Gesetzgebung wird sich auf den Schutz der Grundrechte konzentrieren und zentrale Themen wie Transparenz, Datenschutz und Nichtdiskriminierung behandeln. Die Änderungen, die der digitale Omnibus für die KI-Verordnung vorschlägt, werden also keinen bedeutenden Einfluss auf die Rechtsetzungsarbeiten haben, die in der Schweiz gerade laufen. Wir sind da eigentlich schon auf diesem Kurs.

Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen, die im digitalen Bereich tätig sind, schützen und fördern. Er setzt auf eine ausgewogene und innovationsfreundliche Regulierung der KI. Der künftige Rahmen wird gesetzliche Massnahmen mit nicht verbindlichen Massnahmen kombinieren. Dieser Ansatz gewährleistet Rechtssicherheit und berücksichtigt gleichzeitig die rasante technologische Entwicklung und auch das Potenzial der künstlichen Intelligenz für die Schweizer Wirtschaft.

Die internationale Regulierungsfragmentierung im digitalen Bereich ist eine geopolitische Realität. Das bringt natürlich grosse Herausforderungen mit sich. Der Bundesrat setzt sich auf verschiedene Weise für eine bessere globale Regulierungskoordination ein. Zuerst einmal engagiert er sich in der Arbeit vieler internationaler Organisationen wie der UNO und der WTO. Zudem setzt sich der Bundesrat für die Ausarbeitung von internationalen Regeln zum digitalen Handel durch bilaterale und multilaterale Abkommen ein. Die Schweiz hat bereits mit mehreren Handelspartnern, z. B. Japan, Abkommen geschlossen, die Bestimmungen zum digitalen Handel enthalten.

Schliesslich ist zu erwähnen, dass sich die Schweiz stark für die Ausarbeitung der KI-Konvention des Europarates eingesetzt hat. Es ist der erste verbindliche internationale Text zu diesem Thema. Er kann von allen Staaten ratifiziert werden, auch von solchen, die nicht Mitglied des Europarates sind. Er soll also zu einem globalen Referenztext werden.

Die Interpellation wirft schliesslich die Frage nach Vereinfachungen bei der Meldung von Cybersicherheitsvorfällen auf. Firmen, die Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen melden müssen, haben jetzt schon eine Art zentrale Anlaufstelle über ein Formular des Bundesamtes für Cybersicherheit. Dieses Formular sammelt die Infos und leitet sie auf Wunsch der Meldenden an andere Behörden wie den Edöb oder die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht weiter. Die Vorschläge des digitalen Omnibusses folgen derselben Idee.

Übrigens hat Nationalrat Cottier letztes Jahr im Nationalrat die Motion 25.4715 zur Harmonisierung der Meldewege für die digitale Schweiz eingereicht. Der Bundesrat hat die Annahme dieser Motion beantragt. Er wird sich in diesem Rahmen dann auch noch genauer zu diesen Meldefragen äussern.

Crevoisier Crelier Mathilde · 2VP-F · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

La présidente (Crevoisier Crelier Mathilde, deuxième vice-présidente): L'objet est ainsi liquidé.