25.4417
Créer un environnement encore plus favorable à l’innovation sans augmenter les subventions
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme des Postulates. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ihre Kommission hat sich im Zuge der Beratungen der Mitberichte zum Entlastungspaket auch mit der Frage befasst, wie allfällige Schäden, die durch Kürzungen im Bereich Klimaschutz und Energie entstehen, minimiert werden können. Sie können sich in diesem Zusammenhang an die ausführlichen Diskussionen zum Programm Sweeter erinnern; Sweeter ist Teil der Ressortforschung, bei der ebenfalls gekürzt wurde. Das Postulat 25.4417 der UREK-S, "Innovationsumfeld verbessern, ohne Subventionen zu erhöhen", entwickelt sich also vor diesem Hintergrund.
Mit dem Postulat wird der Bundesrat gebeten, einen Bericht mit Umsetzungsoptionen zu erarbeiten, um das Innovationsumfeld im Bereich Klimaschutz und Energie zumindest zu erhalten. Neu soll eine grössere Zahl von Unternehmen und Projekten von erweiterten Optionen für Bürgschafts- und Risikoabsicherungslösungen profitieren können. In Zeiten knapper Bundesfinanzen besteht eine Möglichkeit, das Innovationsumfeld zu stärken, darin, sogenannte De-Risking-Instrumente, also Risikoabsicherungsinstrumente, verstärkt zu nutzen. Diese haben den Vorteil, dass das Bundesbudget de facto nicht wesentlich stärker belastet wird. Trotzdem haben sie eine massgebliche Wirkung bei Projekten, die im Innovationszyklus vor der Markteinführung stehen. In dieser Phase sind Unternehmen oft nicht an Subventionen interessiert, insbesondere wenn diese an Bedingungen geknüpft sind, die die Freiheitsgrade einschränken.
Mit dem Technologiefonds steht ein erprobtes Bürgschaftsmodell im Rahmen des CO2-Gesetzes bereits länger im Einsatz. Das Bürgschaftsmodell im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) fokussiert allerdings nur auf öffentliche Infrastrukturen. Es kann sich seit dem 1. Januar 2025 beweisen. Es ist also ein enger Geltungsbereich im Gesetz vorgesehen. Eine Möglichkeit wäre nun, den Technologiefonds oder das Bürgschaftsmodell so auszubauen, dass diese für eine grössere Zahl von Unternehmen und Projekten geöffnet werden können und die Vielfalt an De-Risking-Instrumenten erhöht wird, um die Bedürfnisse besser abzudecken.
Der Bundesrat argumentiert nun, diese Risikoabsicherungsinstrumente eigneten sich nur für Vorhaben, die bereits marktfähig seien. Das ist für mich schwer verständlich. Marktfähige Produkte brauchen weder das eine noch das andere, weder Subventionen noch De-Risking-Instrumente; sie sind ja bereits marktfähig. Weiter sagt der Bundesrat, dass durch den Einsatz solcher Instrumente auch in einer früheren Innovationsphase die Ausfallquote der Bürgschaften und Absicherungen erhöht werden könnte. Das ist meines Erachtens eine relativ steile These. Weder im Postulat noch in der Debatte in der Kommission wurde gefordert, den Innovationszyklus früher anzusetzen.
Tatsache ist, dass gemäss Geschäftsbericht des Technologiefonds die Zahl der Ausfälle überschaubar ist. Das System funktioniert, es hat sich bewährt. Daran kann man sich orientieren, allerdings mit einer Ausweitung des Blickwinkels über öffentliche Infrastrukturen hinaus. Auch private Vorhaben sollen, wenn sie die Bedingungen erfüllen, profitieren können. Das alles wäre in diesem Bericht näher zu erläutern. Wir haben bewusst nicht den Weg der Motion gewählt, sondern wollen zuerst eine Auslegeordnung machen und danach Entscheide fällen. Der Vorteil dieser De-Risking-Instrumente liegt auf der Hand: Sie kommen nur dann zum Zuge, wenn es zu einem Ausfall kommt. Wenn es funktioniert, entsteht im Unterschied zu Subventionen kein Mitnahmeeffekt und keine Belastung für den Haushalt.
Ich komme zum Schluss. Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Eckwerte der Klimapolitik nach 2030 festgelegt und das UVEK beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des CO2-Gesetzes zu erarbeiten. Dabei werden alle Instrumente geprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt. Das Anliegen des Postulates kann in diesem Rahmen bearbeitet werden. Man muss also nicht zwingend einen separaten Bericht erstellen, wie es der Bundesrat befürchtet, sondern mit dieser Gesetzesrevision kann auch der Postulatsauftrag erfüllt werden. Wir sind selbstverständlich dafür, dass man verwaltungs- und prozessökonomisch effizient arbeitet. In diesem Sinne könnte man diese Auslegeordnung wie gefordert machen.
Das Abstimmungsergebnis in der UREK-S lautete 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen für das Kommissionspostulat.
Ich bitte Sie, dem Antrag der UREK-S zu folgen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Bundesrat anerkennt, dass die Unterstützung von innovativen Vorhaben im Bereich Klima und Energie wichtig ist. Instrumente wie die Bürgschaften des Technologiefonds und die Absicherung für thermische Netze und Langzeitspeicher sind bereits heute Teil der Förderlandschaft. Für uns ist wichtig, dass sie gezielt eingesetzt werden. Sie eignen sich gemäss unserer Antwort nur für Vorhaben, die schon marktfähig sind. Sie haben das infrage gestellt. Ich gebe Ihnen recht, das müsste noch etwas präzisiert werden. Ein Produkt, das marktfähig ist, braucht keine Unterstützung mehr. Die Meinung war eher, dass Unterstützung geleistet wird, wenn eine Innovation gestartet wird und an der Schwelle zur Marktfähigkeit steht. Ich glaube, so müsste man es formulieren. Das Produkt tritt in den Markt ein, und es hat ein Potenzial, am Markt erfolgreich zu sein.
Ich glaube, das ist eher eine Frage des Zeitpunkts. Es gibt einen Startzeitpunkt, an dem ein Projekt überhaupt lanciert werden kann. Der Bundesrat ist dort der Auffassung, dass die Erteilung von Bürgschaften dann fast wie Subventionen wirken kann, weil man nicht weiss, ob ein Projekt je marktfähig wird. Wenn es Potenzial gibt und bis zum Markteintritt zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, um es auszuschöpfen, kann man einen grossen Schritt machen. Gerne habe ich das so präzisiert.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass es hierfür kein zusätzliches Postulat braucht. Wie Sie gesagt haben, werden wir im Rahmen der Erarbeitung des CO2-Gesetzes für 2030 bis 2040 die Förderinstrumente prüfen. Wenn das Postulat angenommen wird, werden wir die Arbeiten, wie Sie vorhin auch gesagt haben, in diesem Zusammenhang verwaltungsökonomisch leisten. Dann kann das Postulat nachher umgesetzt oder abgeschrieben werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Er meint, dass wir hier über genügend Grundlagen verfügen. Ich bitte Sie, dem zu folgen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 31 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(2 Enthaltungen)