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Dédommagement pour l'escroquerie concernant les rentes des femmes
Weichelt Manuela · Mit-F · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S
Wir sprechen heute über Vertrauen, Vertrauen in unseren Sozialstaat, Vertrauen in politische Versprechen, und wir sprechen darüber, was passiert, wenn dieses Vertrauen gebrochen wird.
Mit meiner Motion wird verlangt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die Rentenzuschläge, welche mit der Vorlage AHV 21 eingeführt wurden, verdoppelt werden. Ich beantrage eine Entschädigung für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sind, für Frauen, die ihr Leben geplant haben, gearbeitet haben, betreut haben und die sich auf geltende Regeln verlassen haben. Dann wurden die Regeln geändert, nicht für die ferne Zukunft, nicht abstrakt, sondern konkret, kurzfristig und mit realen Konsequenzen für Tausende von Frauen. Man hat ihnen gesagt, sie müssten länger arbeiten, man hat ihnen gesagt, ihre Renten kämen später, man hat ihnen gesagt, das sei zumutbar. Ich frage Sie: Für wen ist das zumutbar? Für Frauen, die oft Teilzeit gearbeitet haben, weil sie Kinder betreut oder Angehörige gepflegt haben? Für Frauen, die tiefere Löhne hatten und haben? Für Frauen, die schon heute deutlich tiefere Renten beziehen als Männer?
Diese Realität ist bekannt. Sie ist seit Jahren dokumentiert, und trotzdem hat man eine Reform beschlossen, die genau diese Ungleichheiten verschärft. Das ist der Kern dieses Geschäfts. Es geht nicht um Ideologie, es geht nicht um Grundsatzdebatten zur AHV, es geht um Fairness. Wenn der Staat Spielregeln ändert, dann muss er die Konsequenzen tragen, insbesondere dann, wenn eine klar definierte Gruppe überproportional belastet wird. Alles andere untergräbt das Vertrauen in unsere Institutionen.
Der Bundesrat argumentiert, die Reform sei demokratisch beschlossen worden. Ja, das stimmt. Aber Demokratie entbindet uns nicht von Verantwortung für die Folgen unseres Entscheids. Gerade in der Sozialpolitik gilt: Mehrheitsentscheide dürfen nicht dazu führen, dass Minderheiten oder spezifische Gruppen systematisch benachteiligt werden, ohne dass wir das korrigieren. Genau hier setzt die Motion an: Sie verlangt eine teilweise Rückabwicklung der Reform. Sie verlangt keine generelle Rückabwicklung, sie verlangt keine pauschalen Sonderrechte; sie verlangt eine gezielte Entschädigung für jene Frauen, die besonders betroffen sind, für jene, die keine Zeit mehr hatten, sich anzupassen, für jene, die die Last tragen, ohne von der Reform zu profitieren. Das ist kein radikaler Vorschlag, das ist eine Frage des Anstands.
Wir haben in anderen Bereichen gezeigt, dass wir Übergangsgenerationen berücksichtigen können, dass wir Härten abfedern können. Warum soll das hier nicht möglich sein? Oder anders gesagt: Warum sind wir bereit, Ungerechtigkeiten zu erkennen, aber nicht, sie zu korrigieren? Wer heute gegen die Motion stimmt, sagt diesen Frauen: Euer Vertrauen war naiv, eure Lebensplanung war zweitrangig, und die Folgen tragen müsst ihr nun selbst. Ich finde, das ist die falsche Antwort. Wenn wir wollen, dass die Menschen unserem Sozialstaat vertrauen, dann müssen wir verlässlich handeln, dann müssen wir zu unseren Entscheidungen stehen und auch bereit sein, diese zu korrigieren, wenn sie zu solchen Ungleichheiten führen. Die Motion gibt uns genau diese Möglichkeit.
Ich bitte Sie deshalb: Sorgen wir für Fairness, sorgen wir für Vertrauen. Nehmen Sie die Motion an.
Sauter Regine · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Frau Kollegin Weichelt, ich war eng an der Ausarbeitung der Rentenreform beteiligt. Sie haben Frauen erwähnt, welche in ihrer Lebensplanung vielleicht etwas anderes erwartet hatten. Ist Ihnen bewusst, dass genau für diese Frauengeneration grosszügige Rentenzuschläge - abgestuft und bedarfsgerecht - vorgesehen sind? Somit ist der Anspruch, fair zu sein, bereits erfüllt.
Weichelt Manuela · Mit-F · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S
Es ist immer die Frage, was "grosszügig" ist. In meinen Augen ist das ein Almosen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. Il est conscient du fait que le relèvement de l'âge de référence des femmes est particulièrement sensible et qu'il a eu un impact considérable sur la vie des personnes concernées. La question des mesures de compensation a été au coeur des débats de la réforme AVS 21. Tant le Conseil fédéral que le Parlement ont cherché une solution qui permette d'atténuer les conséquences du relèvement de l'âge de référence pour les femmes les plus touchées, en l'occurrence celles de la génération transitoire, tout en prenant en considération les capacités financières de l'AVS. Diverses mesures de compensation, ainsi que leur enveloppe budgétaire, ont été longuement discutées. C'est finalement une des variantes les plus généreuses qui a été adoptée, rétrocédant plus d'un tiers des économies faites par le relèvement de l'âge de référence des femmes au titre de mesures de compensation.
Comme l'a relevé le Tribunal fédéral, le but de la réforme AVS 21 était d'assurer le financement de l'AVS à l'horizon 2030, en lien avec le nombre croissant de personnes arrivant à l'âge de référence et avec l'augmentation de l'espérance de vie. Malgré les perspectives financières corrigées début 2024, force est de constater que la tendance de l'évolution financière de l'AVS n'a pas été démentie. Il est bien évident que les erreurs d'appréciation sur les projections ont été malheureuses, malencontreuses, mais le système qui avait été estimé à l'époque pour la compensation était, lui, cohérent.
Dès lors, merci de rejeter la motion.
Vote
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 61 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(0 Enthaltungen)