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Echange de pilotes avec l'Afrique du Sud. Evaluation
Hollenstein Pia · Conseil national · St-Gall · Groupe écologiste
Der Bundesrat sieht offenbar keine Veranlassung, das Vorgehen der Geschäftsprüfungsdelegation zu ergänzen oder zu kritisieren. Unterdessen, seit 1994, ist die Diskussion über die Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz zu Südafrika aber in Gang gebracht worden. Nach wie vor sind besonders die militärischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika sowie die Rolle Israels als Zwischenstaat ungeklärt.
Wie und auf welchem Weg wurde die Mirage-Technologie nach Südafrika weitergeleitet? Herr Bundesrat, ich wäre froh, wenn ich darauf nachher eine Antwort bekommen würde. Die Frage der Rolle Israels in den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika bleibt weiterhin offen. Ungeklärte Anhaltspunkte verdienen Klärung. Wie und auf welchem Weg wurde die Mirage-Technologie nach Südafrika weitergeleitet?
Einerseits ist ein Forschungsauftrag des Schweizerischen Nationalfonds im Gang; der Auftrag kann aber nur erfüllt werden, wenn einerseits genügend Mittel zur Verfügung stehen. Anderseits ist der Bundesrat nach wie vor nicht bereit, den Forschenden auch die Geheimakten zugänglich zu machen.
Was heisst das praktisch? Die Journalisten werden nicht müde werden, Vermutungen in die Welt zu setzen, bis von offizieller Seite Klarheit und Transparenz geschaffen werden. Eigentlich hat der Bundesrat die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Er kann den Journalisten weiterhin die Gelegenheit zu Spekulationen geben, oder er kann zur vollen Wahrheitssuche beitragen. Wenn keine vollumfänglichen Forschungen zugelassen werden, werden die Vermutungen und Gefühle, es werde doch etwas vertuscht, natürlich bestärkt. Wieso, Herr Bundesrat, wird den Forschenden kein Zugang zu den Geheimdienstakten verschafft? Wovor hat der Bundesrat eigentlich Angst?
Der Bundesrat sagt in seiner Antwort auf die dritte Frage selbst, dass aus heutiger Optik die zur Zeit des kalten Krieges nicht immer sehr nachhaltigen Erkundigungen - was immer dies auch heissen mag! - von den vorgesetzten Instanzen durchaus da und dort mit mehr Intensität hätten erfolgen müssen. Wenn dem so ist, gäbe es doch heute Anlass genug, den Zugang zu den Geheimakten zu gewähren.
Noch eine Bemerkung zu den im Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation ausgeklammerten ethischen und moralischen Aspekten: Die Feststellung des Bundesrates, dass beim Entscheid für den Pilotenaustausch in erster Linie der Wille, den Schweizer Piloten zu einer optimalen Vorbereitung des Kriegsfalls zu verhelfen, ausschlaggebend gewesen sei, bestärkt die Vermutung, dass damals nach rein kriegstechnischen Kriterien entschieden wurde; die Delegation verurteilt das Fehlen von ethischen Kriterien nicht. Dass dieses Argument gerechtfertigt ist, das bezweifle ich sehr.
Schlüer Ulrich · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Auch wenn ich den präsidialen Fahrplan zwischen 11.59 und 12.01 Uhr etwas durcheinander bringe - entschuldigen Sie -: Mich stört, wenn uns in der Begründung eines Vorstosses etwas präsentiert wird, das schlicht und einfach nicht stimmt. Ich möchte Sie deshalb über die Tatsachen bezüglich der völkerrechtlichen Umstände zur Besetzung von Namibia ins Bild setzen. Da stimmt die Begründung einfach nicht.
Die Rechtslage war wie folgt: Namibia war früher die deutsche Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Diese Kolonie wurde nach der Niederlage Deutschlands 1918 als Mandatsgebiet vom Völkerbund an Südafrika übertragen.
Der Völkerbund hat zu Beginn des Zweiten Weltkrieges aufgehört zu existieren. Die nach dem Krieg gegründete Uno hat sich später zur Nachfolgerin des Völkerbundes erklärt und dieses Mandat gekündigt. Angerufen durch Südafrika hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag diese Kündigung für unrechtmässig erklärt, weil die von der Uno beanspruchte Rechtsnachfolge nicht rechtsgültig sei. Das hat dazu geführt, dass das Mandat erhalten blieb.
Später hat ein anders zusammengesetzter Gerichtshof in Den Haag ein gegenteiliges Urteil gefällt. Es bestanden damit zum gleichen Sachverhalt zwei Urteile, sodass es schliesslich einer internationalen Konferenz bedurfte, die schliesslich in die Unabhängigkeit Namibias führte, wie sie heute gegeben ist.
Ein Völkerrechtsbruch kann deshalb in dieser Angelegenheit als Begründung nicht angeführt werden.
Ogi Adolf · BPR-M · Conseil fédéral · Berne
Es stimmt, was Herr Schlüer in Bezug auf Namibia gesagt hat und nicht das, was Frau Hollenstein dazu gesagt hat. Es ist auch nicht so, dass der Bundesrat etwas vertuschen will oder Angst hätte; der Bundesrat hat keine Angst.
Diese Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Hollenstein datiert vom 19. Mai 1999. Ich will hier die Sitzung nicht unnötig verlängern. Nur so viel: Es ist im Nachhinein immer leicht, Handlungen und Entscheide zu kritisieren, die unter anderen Zeitumständen gefällt wurden. Strenge moralische Massstäbe anzulegen, ohne die damalige Interessenlage zu berücksichtigen, ist auch nicht ganz fair.
Tatsache ist, dass sich auch die Geschäftsprüfungsdelegation noch mit dieser Frage auseinander gesetzt hat, und die Situation ist so, wie sie in der Antwort des Bundesrates geschildert wurde. Der Pilotenaustausch mit Südafrika hat dazu gedient, das militärische Know-how unserer Piloten zu festigen und damit ihre Überlebensfähigkeit in einem Kriegsfall zu erhöhen. Das war richtig im Interesse der Verteidigungsfähigkeit des Landes, und es war richtig gegenüber den betroffenen Armeeangehörigen.
Tatsache ist auch: Mit dem Pilotenaustausch wurde weder das Völkerrecht im Allgemeinen noch das Neutralitätsrecht im Speziellen verletzt.
Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Erklärung Urheberin/Urheber: nicht befriedigt
Déclaration auteur/auteurs: non satisfait