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Faciliter la naturalisation

Hubmann Vreni · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

In der Schweiz leben etwa 1,5 Million Personen ohne Schweizer Pass. Mehr als 70 Prozent von ihnen leben schon seit über zehn Jahren in der Schweiz. 20 Prozent davon wurden hier geboren und sind hier aufgewachsen. Ich denke, dass ein paar Leute auf der Tribüne auch dazu gehören. Fast 600 000 Niedergelassene erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung - fast 600 000 Niedergelassene!

Trotzdem lassen sich pro Jahr nur etwa 20 000 Personen einbürgern: ein Beweis dafür, dass die Hürden für eine Einbürgerung bei uns viel zu hoch sind. Mit meinem Vorstoss, der von 121 Ratsmitgliedern aller Fraktionen spontan mit unterzeichnet worden ist, möchte ich den Bundesrat dazu auffordern, diese Hürden abzubauen, und zwar durch vier Massnahmen:

Erstens: Ausländerinnen und Ausländern, die bei uns geboren wurden und aufgewachsen sind, sollen auf Gesuch hin das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Zweitens: Erleichtert eingebürgert werden sollen Personen, welche die gesamte obligatorische Schulzeit in der Schweiz absolviert haben. Diese beiden Massnahmen betreffen die so genannte zweite Generation.

Die Massnahmen 3 und 4 vereinfachen die Einbürgerung für die erste Generation durch eine Senkung der geforderten Aufenthaltsdauer auf ein europäisches Niveau und durch eine Harmonisierung und Senkung der Einbürgerungsgebühren.

Ich kenne Leute in der Stadt Zürich, die sich nicht einbürgern lassen, weil die Kosten von zwei vollen Monatslöhnen für eine Einbürgerung ihre materiellen Möglichkeiten übersteigen. Diese Kosten hätten sie zu bestreiten, obwohl sie seit dreissig Jahren bei uns leben, arbeiten und Steuern zahlen.

Meinen Vorstoss habe ich im Dezember 1998 eingereicht, unterstützt von einer grossen Mehrheit des damaligen Parlamentes. Die Antwort des Bundesrates haben Sie gelesen; sie ist enttäuschend. Es ist aber nicht Frau Bundesrätin Metzler, die sie zu verantworten hat. Die Antwort ist ein letztes Zeugnis der mutlosen Ausländerpolitik von Bundesrat Koller.

Ich bin überzeugt, dass Frau Bundesrätin Metzler an einer raschen und guten Lösung interessiert ist, insbesondere auch deshalb, weil mein Vorstoss durch die Ereignisse vom 12. März 2000 in Emmen eine unerwartete Aktualität erhalten hat.

Ich begegne in Zürich immer wieder Leuten, die besser Zürichdeutsch sprechen als ich und welche mir sagen, sie seien leider nicht stimmberechtigt, sie seien Ausländer.

Für mich und die 121 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner meiner Motion ist klar: Ausländerinnen und Ausländer, die bei uns aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, gehören zu uns. Sie sollen ohne grosse Formalitäten die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten. Sie sind Teil der Zukunft unseres Landes. Es ist deshalb von grossem staatspolitischem Interesse, dass sich diese Leute bei uns zu Hause fühlen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.

Metzler Ruth · BR-F · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Int.

Frau Hubmann fordert in ihrer Motion den Bundesrat auf, dem Parlament unverzüglich eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vorzulegen. Sie schlägt vor, dass in der Schweiz geborene und aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer auf Gesuch hin das Schweizer Bürgerrecht erhalten sollen. Sodann sollen Ausländerinnen und Ausländer, welche ihre gesamte obligatorische Schulzeit in der Schweiz verbracht haben, auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden können. Schliesslich verlangt die Motionärin die Herabsetzung der Wohnsitzfristen von zwölf auf sechs Jahre sowie eine Harmonisierung und generelle Reduktion der Einbürgerungsgebühren.

Die Arbeitsgruppe "Bürgerrecht", deren Schlussbericht Ende dieses Jahres vorliegen wird, befasst sich zurzeit unter anderem genau mit den in der Motion formulierten Anliegen. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der Frage der erleichterten Einbürgerung von jungen, in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern sowie mit der Frage der Harmonisierung der Einbürgerungsgebühren. Im Zusammenhang mit der Frage des Beitrittes der Schweiz zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention wird sich die Arbeitsgruppe auch mit dem Thema der Herabsetzung der Wohnsitzfristen beschäftigen. In ihrem Ende dieses Jahres vorliegenden Schlussbericht wird sie einen Vorschlag zur Verbesserung der heutigen Regelung machen. Die Arbeitsgruppe prüft auch, ob für diese Anliegen zwingend eine Verfassungsänderung erforderlich ist oder ob allenfalls Änderungen im Bürgerrechtsgesetz genügen.

Der Bundesrat hat insbesondere seit der Einbürgerungsabstimmung in Emmen wiederholt betont, dass willkürliche Einbürgerungsentscheide vermieden werden sollen und dass das Einbürgerungsverfahren harmonisiert, vereinfacht und beschleunigt werden soll.

Die Anliegen der Motion werden, wie bereits erwähnt, in der Arbeitsgruppe sorgfältig geprüft, weshalb der Bundesrat bereit ist, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Mit unserem Antrag beabsichtigen wir, den Ergebnissen der Arbeitsgruppe nicht vorzugreifen. Der Bundesrat wird nach Vorliegen des Schlussberichtes zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Stellung nehmen. Der Bundesrat möchte aber nochmals betonen, dass die Grundrechte und Verfassungsgrundsätze auch von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern respektiert werden müssen. Sie tragen hier eine grosse Verantwortung. Ich bin, Frau Hubmann, an einer raschen Regelung dieser offenen Fragen interessiert, aber nicht im Rahmen dieser Motion.

Der Bundesrat will den Ergebnissen der Arbeitsgruppe, die jetzt an der Arbeit ist, nicht vorgreifen und beantragt Ihnen deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.

Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Motion .... 77 Stimmen

Dagegen .... 44 Stimmen

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Die Motion ist überwiesen. (Teilweiser Beifall)