26.027
Loi sur les banques (couverture des participations étrangères au moyen de fonds propres de la banque mère des banques d’importance systémique). Modification
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Kommission
Eintreten
Antrag Caroni
Nichteintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Proposition Caroni
Ne pas entrer en matière
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese Massnahme erachtet er als zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Gleichzeitig hat er die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegung gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Sie sind nicht Bestandteil dieses Geschäfts.
Heute seien die ausländischen Beteiligungen von systemrelevanten Banken ungenügend mit hartem Eigenkapital abgesichert. Das habe sich 2023 im Fall der Credit Suisse gezeigt, und das habe wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Bank nicht aus eigener Kraft stabilisieren konnte. Wörtlich schreibt der Bundesrat in der Botschaft: "Die nur teilweise Eigenmittelunterlegung ihrer ausländischen Beteiligungen führte jedoch dazu, dass die Credit Suisse wichtige Massnahmen zur Krisenbewältigung - wie ein Verkauf ausländischer Geschäftsfelder - nicht umsetzte, da das Schweizer Stammhaus in der Folge die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllt hätte." Systemrelevante Banken sollten in der Stabilisierungsphase einer Krise, in der sie noch eigenverantwortlich handeln können, ausländische Tochtergesellschaften ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise veräussern können. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass sie abgewickelt werden müssen. Ziel des Bundesrates ist, einen allfälligen Schaden für die Steuerzahlenden zu vermindern und gleichzeitig den Schweizer Finanzplatz zu stärken. Er trägt damit auch den Empfehlungen der parlamentarischen Untersuchungskommission Rechnung.
Die Vorlage wurde vernehmlasst, und rund ein Drittel der Teilnehmer haben gemäss Botschaft den Entwurf des Bundesrates unterstützt. Die nun unterbreitete Vorlage sieht vor, dass systemrelevante Banken den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Heute kann rund die Hälfte, also 55 Prozent, durch Fremdkapital finanziert werden, 45 Prozent müssen hartes Eigenkapital sein. Jeder Wertverlust ausländischer Tochtergesellschaften reduziert heute bereits ab dem ersten Franken die Kapitalquoten des Stammhauses. Mit der neuen Lösung soll das verhindert werden. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Abwicklung oder die Notwendigkeit einer Staatsintervention reduziert werden.
Der Bundesrat hat auch weitere Optionen geprüft, zum Beispiel strukturelle Anpassungen wie die Abspaltung des US-Geschäfts, diese aber verworfen. Schliesslich verfolgt der Bundesrat auch die vorgeschlagene Anpassung bei den AT1-Kapitalinstrumenten vorerst nicht weiter. Zuerst sollen die internationalen Entwicklungen abgewartet werden. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass bei der Eigenmittelverordnung in der Vernehmlassung eine Mehrheit der Teilnehmenden die Anträge des Bundesrates bezüglich latenter Steueransprüche und Software abgelehnt hat. Auch beide Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben haben dem Bundesrat empfohlen, diese Massnahmen stärker an internationalen Standards auszurichten. Der Bundesrat verzichtete deshalb darauf, für latente Steueransprüche und Software eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital zu verlangen.
Wie gesagt, diese Gesetzesänderung wirkt sich nur auf die systemrelevanten Banken aus. Das sind die UBS, die ZKB, die Postfinance und die Raiffeisen. Da es um ausländische Tochtergesellschaften geht, ist praktisch nur die UBS betroffen. Bei der UBS würde die Neuregelung gemäss Schätzungen der Behörden und ausgehend vom Status quo insgesamt zu einer gezielten und substanziellen Stärkung der harten Eigenmittel, das sind immer das CET1-Kapital, im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar führen. Wäre die Regelung per 1. Januar 2026 eingeführt worden, hätte die effektive CET1-Kapitallücke rund 9 Milliarden US-Dollar betragen. Die CET1-Quote würde sich auf 15,5 Prozent erhöhen. Die Gesamtfinanzierungskosten, immer gemäss Behörden, erhöhen sich für die UBS um rund 0,8 bis 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Das sind, wie gesagt, die Schätzungen der Behörden. Die Bank zieht die Zahlen teilweise in Zweifel.
Der Ständerat ist Erstrat, und Ihre Kommission hat sich an drei Sitzungen mit dem Geschäft befasst. Sie führte am 4. Mai 2026 breite Anhörungen durch und beriet das Geschäft am 11. und 31. August 2026. An den Anhörungen vertreten waren die Kantone durch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren und die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren, die Schweizerische Nationalbank, die Finma, die UBS, die Schweizerische Bankiervereinigung, Economiesuisse und Swissmem. Ergänzt wurden deren Stellungnahmen durch die Experteneinschätzung von Professorin Corinne Zellweger-Gutknecht und Professor Yvan Lengwiler.
Die Anhörung hat ergeben, dass ein starker, stabiler und gleichzeitig wettbewerbsfähiger Schweizer Finanzplatz unbestritten im gemeinsamen Interesse aller ist. Die Einschätzungen, wie die Eigenmittelanforderung konkret ausgestaltet und welche weiteren Instrumente angepasst werden sollen, um dieses Ziel zu erreichen und auch zu halten, gehen auseinander.
Wesentliche Diskussionspunkte waren die folgenden: Ist die vorgesehene Regulierung im internationalen Umfeld weitgehend? Ein Vergleich mit anderen Ländern ist nicht so einfach, weil man immer das ganze Set der Regulierung betrachten müsste. Aber sicher ist es so, dass die USA von Kapitalerleichterungen sprechen und solche planen.
Ist die CS an zu wenig Eigenkapital gescheitert? Hier eine Aussage dazu, die von mehreren Anhörungsteilnehmern geteilt wurde: Die Vorlage des Bundesrates adressiere zwei Kapitalprobleme, mit denen die CS nicht fertig wurde, die Verteilung des Kapitals und dessen ausreichende Qualität. Die CS hatte zwar genug Kapital, aber nicht am richtigen Ort und nicht in der nötigen Qualität. Besser wäre, dass man für die Gesundungsphase, also die Stabilisierung, besser kapitalisieren würde.
Hat die Too-big-to-fail-Regulierung versagt? Dieser Meinung war man nicht unisono. Im Gegenteil: Es gab Stimmen, die sagten, dass sie eigentlich funktioniert habe und man die CS "ohne Kosten für die Steuerzahler" abgewickelt hat.
Insbesondere die Wirtschaft und die Kantone wünschen sich vom Parlament, dass ein Kompromiss gefunden wird, der eine Balance zwischen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Finanzstabilität schafft. Die deutliche Mehrheit der Kantone spricht sich gegen die vom Bundesrat vorgesehene Verschärfung aus. Finma und SNB sprechen sich für die Variante Bundesrat aus, das ist öffentlich und auch klar festgehalten.
Zu den AT1 herrsche Einigkeit, dass sie in der heutigen Form nicht als Ersatz für die CET1 eingesetzt werden können. Generell waren die AT1 in der CS-Krise wichtig. Ohne die AT1 wäre die getroffene Lösung nicht möglich gewesen. Das Problem war einfach, dass sie viel zu spät ausgelöst wurden, eigentlich erst, als die Bank praktisch eine Sekunde vor dem Konkurs respektive vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Natürlich sollten AT1, wenn sie neu gestaltet werden, mehr Rechtssicherheit haben. Wenn sie richtig gestaltet seien, dann hätten sie die ökonomische Qualität von Eigenkapital.
Eine weitere Frage war: Trifft es die übrige Wirtschaft? Das wird von den Wirtschaftsvertretern befürchtet, also mittels teuren Firmenkredite usw. Der Bundesrat sieht diese Gefahr weniger.
Die Anhörung war äusserst interessant und auch lang. Ich habe schon fast ein schlechtes Gewissen, die vielen wichtige Aussagen in so wenigen Zeilen zusammenzufassen. Immerhin ersehen Sie daraus, in welcher Gemengelage sich Ihre Kommission in diesem Geschäft befand. Es ging hier nicht nur um die Anliegen und Interessen der UBS, denn auch weitere Anhörungsteilnehmer forderten explizit eine Anpassung der Vorlage.
Wir stiegen am 11. August 2026 in die Detailberatung ein. Dass nach dem Untergang der CS Handlungsbedarf besteht und die Eigenkapitalunterlegung bei ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken gestärkt werden soll, war in der Kommission unbestritten. In diesem Sinn ist sie einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates eingetreten. Es ging der Kommission darum, eine Balance zwischen dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und der ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu finden. Es lagen verschiedene Anträge vor, beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln nicht nur hartes Kernkapital, sondern auch zusätzliches Kernkapital, das sind die AT1, zu berücksichtigen und gleichzeitig mittels einer Anpassung der qualitativen Ausgestaltung der AT1-Instrumente sicherzustellen, dass diese frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bank leisten können. Die genaue Ausformulierung war dann Gegenstand der weiteren Beratungen. Die Kommission verlangte einen Bericht der zuständigen Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz zu den bis dahin, also bis zum 11. August, vorliegenden Formulierungsvorschlägen.
Nach Vorliegen von verschiedenen Berichten nahmen wir die Beratung am 31. August 2026 wieder auf. Die Kommission spricht sich mehrheitlich dafür aus, den Entwurf des Bundesrates anzupassen. Beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln, und es geht um den vollständigen Abzug, soll nicht nur hartes, sondern zur Hälfte auch zusätzliches Kernkapital, die AT1, berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll aber das AT1-Kapital gestärkt werden, damit es frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bank leistet. Die Kommissionsmehrheit sieht ihren Antrag als Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates und den Anliegen der Kantone, der Wirtschaft und der hauptsächlich betroffenen Bank, der UBS. Deren Wettbewerbsfähigkeit soll damit gewährleistet bleiben.
Beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln sollen alle verlustabsorbierenden Komponenten des Kernkapitals, also CET1 und zusätzliches Kernkapital, berücksichtigt werden. AT1-Anleihen sollen dabei bis maximal 50 Prozent berücksichtigt werden dürfen. Bei der Festlegung der Anrechenbarkeit von AT1-Anleihen soll sich der Bundesrat nach dem europäischen Marktstandard richten.
Mit weiteren Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass bei Unterschreiten der Mindestanforderungen der Bank, anders als heute, das AT1-Kapital bereits frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bank leistet. Darin waren sich alle Anhörungsteilnehmer einig: Bei der CS wurde zu spät reagiert. Aufgrund verschiedener Möglichkeiten, wie z. B. des regulatorischen Filters, war es der CS möglich, eine Reaktion zu verzögern.
Die Mehrheit beantragt deshalb einen differenzierten, mehrstufigen Mechanismus. Mit der Lösung der AT1-Instrumente ist Folgendes vorgesehen: Wenn eine systemrelevante Bank ihre höhere Anforderung für hartes Kernkapital - CET1-Anforderung - der nach risikogewichteten Positionen auf konsolidierter Ebene der Finanzgruppe unterschreitet, darf sie keine AT1-Anleihen mehr zurückkaufen. Die Zins- und Dividendenzahlungen müssen gestoppt werden. Auch Aktienrückkaufprogramme sind einzustellen. Diese Massnahmen kommen momentan bei einer CET1-Quote von ungefähr 11 Prozent zur Anwendung, was relativ hoch ist.
Die Konzernobergesellschaft muss zudem das Stammhaus angemessen mit Kapital ausstatten; das ist ebenfalls eine Reaktion auf die Probleme in der CS-Krise. Zusätzlich soll bei Unterschreitung dieser Mindestanforderung die variable Vergütung, also die Boni, im laufenden Jahr reduziert werden. Führen diese Massnahmen innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht dazu, dass die Bank die CET1-Anforderungen wieder erfüllt, greifen weitere Massnahmen, die zur Stabilisierung führen sollen. Insbesondere handelt es sich dabei um eine Kapitalerhöhung sowie ein Angebot zum Umtausch oder zur Umwandlung von AT1-Instrumenten. Die Bank muss das dafür notwendige Vorratskapital im Voraus schaffen, sodass dieses mindestens die Ausgabe der im Stabilisierungsplan festgelegten Summe zu tauschenden AT1-Anleihen umfasst. Das geschieht in der Phase der Stabilisierung, in der die Bank noch lebt, über eine hohe CET1-Quote verfügt und noch nicht viel passiert ist.
Schafft die Bank die Stabilisierung auch mit diesen Massnahmen nicht, kann die Finma gemäss Artikel 25 Bankengesetz weiterreichende Massnahmen bis hin zur Abwicklung anordnen.
Dieses Konzept unterstützt Ihre Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die fünf Gegenstimmen entfallen auf die Minderheit I (Hegglin Peter). Wir stellen dann das Mehrheitskonzept dem Antrag der Minderheit I gegenüber. Die fünf Gegenstimmen geben einer Lösung den Vorzug, wonach die UBS ihre ausländischen Beteiligungen künftig zu 90 Prozent mit CET1 unterlegen müsste. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat begründet sie dies damit, dass AT1-Kapital in der Krise nicht verlustabsorbierend sei. Daran ändere auch die neue Ausgestaltung nichts. Im Gegenteil: Sie schaffe neue Rechtsunsicherheiten. Die Minderheit I will jedoch nur den Entwurf des Bundesrates abschwächen, indem die ausländischen Beteiligungen statt mit 100 Prozent nur noch mit 90 Prozent unterlegt würden. Die restlichen 10 Prozent werden nicht näher beschrieben; es ist somit nicht definiert, ob es sich dabei um AT1-Anleihen handelt. Demgegenüber sieht die Lösung der Mehrheit eine Vollunterlegung mit CET1- und AT1-Anleihen vor. Es handelt sich also nicht um eine 90-10-Regelung, sondern um eine 90-0-Regelung, da der Rest offenbleibt.
Die Minderheit II (Maillard Pierre-Yves) beantragt, in dieser Frage dem Bundesrat zu folgen und eine vollständige Unterlegung der ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital vorzusehen. Diese Lösung lehnt die Kommission in der Gegenüberstellung mit einer Eigenmittelunterlegung von 90 Prozent jedoch mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich ab.
Die Kommission lehnte es mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, ganz auf eine Regelung der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Gesetz zu verzichten und diese Frage wie bis anhin dem Bundesrat auf Verordnungsstufe zu überlassen. Der entsprechende Antrag liegt Ihnen als Antrag der Minderheit III (Bischof Pirmin) vor. Die Hauptkritikpunkte der Minderheit III sind die Rechtsunsicherheit mit den AT1-Instrumenten und die Bedenken, ob diese im Krisenfall auch wirklich funktionieren. Eine höhere CET1-Unterlegung sei dagegen einfach, klar und wirksam. Im Sinne eines Kompromisses wurde dann, wie gesagt, auch die 90-Prozent-Unterlegung beantragt.
Die Kommission lehnte es ebenfalls mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, systemrelevante Banken zu verpflichten, ausländische Beteiligungen direkt ihrer Konzernobergesellschaft anzugliedern. Aus Sicht der Mehrheit wäre dies ein zu starker Eingriff in die Organisation der UBS, und auch der Bundesrat hat diese Lösungsmöglichkeit in der Botschaft verworfen. Über entsprechende Minderheitsanträge werden wir befinden. Diese werden noch begründet.
Zwei zusätzliche Elemente fanden noch Eingang in die Vorlage. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der systemrelevanten Banken gegenüber wichtigen Finanzplätzen soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden; das ist Artikel 9 Absatz 1. Systemrelevante Banken sollen ausserdem über einen dauerhaften Sozialplan verfügen müssen, mit dem Ziel, die Arbeitsplätze unabhängig von einer drohenden Insolvenz zu sichern. Eine Minderheit lehnt dies ab.
Die Kommission stimmte dann dem von ihr angepassten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Lassen Sie mich als Kommissionspräsidenten noch etwas sagen: Es gab nun heftige Kritik an der Lösung der Kommissionsmehrheit. In der Mehrheitslösung geht es nicht darum, die Regulation aufzuweichen. Im Gegenteil, sie wird verschärft: Die CET1-Anforderung erhöht sich auf 50 Prozent der ausländischen Beteiligungen, und die restlichen 50 Prozent können, anders als heute, nicht irgendwie finanziert werden, sondern nur mit verschärften AT1-Anleihen. Diese kommen viel früher zur Anwendung, nämlich noch in der Stabilisierungsphase. Genau das, was man bei der CS-Krise kritisiert hatte - dass zu spät reagiert wurde -, wird damit korrigiert. Es hängt bei Unterschreiten einer höheren CET1-Quote nicht vom Gutdünken der Bank ab, ob gehandelt wird. Es besteht ein Automatismus. Wie in der Botschaft festgehalten wurde, musste die CS nicht reagieren, und es wurde zu spät gehandelt.
Wir haben uns in der Beratung eine Präsentation zeigen lassen, in der die Wirkungen von Verlusten auf den ausländischen Beteiligungen verglichen wurden. Bei der Mehrheitslösung mit AT1 wird der sogenannte Trigger relativ schnell ausgelöst, da eine Reduktion der Beteiligungswerte, also Verluste auf den ausländischen Beteiligungen, sofort auch die CET1-Quote senkt und sofort zu Massnahmen führt. Das ist bei der Lösung des Bundesrates nicht der Fall. Da können alle ausländischen Beteiligungen vollständig an Wert verlieren, und es passiert nichts. Es besteht kein Handlungsbedarf, da ja die vollständige Kapitalunterlegung gegeben ist und die CET1-Quote nicht sinkt.
Stellen Sie sich die Situation bei einem Vollverlust oder einem grossen Verlust der ausländischen Beteiligungen vor: Das Vertrauen in die UBS wäre erschüttert, und es käme zu einem Abfluss von Liquidität. Genau dieser Vertrauensverlust ist das Problem. Bei der Mehrheitslösung muss, bevor das passiert, relativ schnell eingegriffen werden, und die Finma erhält auch entsprechende Kompetenzen.
Noch zu den Eigenkapitalanforderungen in der Mehrheitslösung: Es stellt sich immer auch die Frage nach dem Vergleichspunkt. Im Vergleich zur heutigen Regelung liegt mehr Eigenkapital vor: heute 45 Prozent, neu 50 Prozent. Neu ist zudem, unter Berücksichtigung der AT1, eine Vollunterlegung der Beteiligungen. Heute ist nur eine Unterlegung zu 45 Prozent gegeben. Die Lösung ist allerdings gezielter, weil die Bank nicht 100 Prozent als "Rucksack" mittragen muss. Vielmehr steht eine Eventuallösung für den Krisenfall bereit.
Die Minderheiten werden ihre Positionen vertreten. Für die Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, einzutreten und dem Beschluss der Mehrheit zuzustimmen. Es liegt ein Nichteintretensantrag vor, das hatten wir in der Kommission nicht. Dazu kann ich deshalb auch nichts sagen. Der Antragsteller wird ihn begründen.
Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
In Bewältigung der UBS-Krise von 2008 beschloss unser Parlament per 1. März 2012 für systemrelevante Banken sogenannte besondere Anforderungen, insbesondere auch an Eigenmittel. Das Gesetz legte hierzu aber bewusst nur ganz allgemeine Grundsätze fest. Die Ausgestaltung delegierte der Gesetzgeber explizit an den Bundesrat. Allerdings behielt sich das Parlament damals in den Übergangsbestimmungen vor, den erstmaligen Erlass dieser Verordnung zu genehmigen.
Alle seitherigen Revisionen dieser Verordnung, auch zum Thema Beteiligungsabzug, hat der Bundesrat, wie vorgesehen, alleine per Verordnung geregelt. Nach einer weiteren Bankenkrise im Jahr 2023, diesmal wegen der Credit Suisse, beantragt der Bundesrat nun auch mit Blick auf die Erkenntnisse der PUK eine weitere Verschärfung des Beteiligungsabzugs vom harten Kernkapital. Auffallend ist einfach, dass er dies nicht wie bisher auf dem Verordnungsweg selber tut, sondern dass er das Vorhaben als Gesetzentwurf ins Parlament trägt.
An sich sind die Einzelheiten der Eigenmittelunterlegung aber geradezu idealtypische Verordnungsmaterie. Erstens ist das Thema hochtechnisch, wie wir auch in der WAK erfahren mussten, als wir selber Hand anlegten. Das Resultat unserer Arbeit sind verordnungsmässig ausführliche Gesetzesartikel, die nach Beurteilung der Behörden auch weiterhin Fragen aufwerfen. Aber auch Kapitalquoten, wie sie zur Debatte stehen, haben wir bisher nie ins Gesetz geschrieben. Zweitens bedarf das Thema der internationalen Abstimmung, zumindest wenn man überlegt, mit AT1 zu operieren. Drittens, damit verbunden, ist das Thema sehr dynamisch. Der Bundesrat kann auf nationale und internationale Entwicklungen viel rascher als das Parlament oder das Volk reagieren.
Ich kann dennoch gut nachvollziehen, dass der Bundesrat diese Verordnungsmaterie nun dem Parlament vorlegt; denn, wie erwähnt, wollte das Parlament schon damals 2013 bei der Einführung via Genehmigung mitwirken. Zum anderen wäre das Risiko gross gewesen, dass bei direkter Verordnungsgebung dann sofort Vorstösse aus dem Parlament gekommen wären, um eben auf diese Verordnung einzuwirken. Es gab ja auch so schon Vorstösse punkto Eigenmittel. Dass der Bundesrat uns sein Vorhaben also unterbreitet, kann ich vor diesem Hintergrund auch verstehen. Wir als Parlament hätten nun die Möglichkeit, die Vorlage aktiv wieder dort zu platzieren, wo sie nach heutigem Recht und in der Sache eigentlich hingehört, nämlich beim Bundesrat. Damit wäre der Bundesrat gleich doppelt legitimiert, nämlich durch das bestehende Gesetz und durch diesen zusätzlichen Beschluss. Er würde auch voll in der Verantwortung für die Eigenmittelunterlegung stehen. Wir kämen so also rechtssicher, technisch einwandfrei und auch referendumsfrei zum Abschluss dieser Vorlage.
Diese Idee kam übrigens schon in der WAK-S in Form der Minderheit III (Bischof Pirmin) auf, die den entscheidenden Absatz 1bis in Artikel 9 streichen will. Aber besser als ein quasi inhaltsleeres Gesetz wäre eher gar kein Gesetz, sondern eben eine Verordnung. Von dem her ist das Nichteintreten eigentlich die technisch korrekte Übernahme dieser Minderheit III - das Nichteintreten, das Kollege Bischof ursprünglich auch beantragt hat. Seither aber habe ich in vielen Gesprächen zwei Einsichten gewonnen: zum Ersten, dass der Wille des Parlamentes unbändig ist, die Vorlage hier mitzugestalten, jetzt, da sie auf dem Tisch liegt; zum Zweiten, dass auch die Chance besteht, dass in diesem Saal dennoch eine schlanke, klare und auch starke Lösung herauskommen kann. Wenn das am Schluss dann ein Resultat ergibt, das uns nicht gefällt, haben wir die Möglichkeit, die Vorlage abzulehnen. Das kommt auch einem Nichteintreten gleich. Vor diesem Hintergrund gebe ich uns gerne die Möglichkeit, das hier jetzt einmal auszuprobieren, und ziehe meinen Antrag zurück.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Antrag der Minderheit Caroni ist zurückgezogen worden.
Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical
Ich dachte eigentlich, dass ich dann in der Detailberatung zu Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 1bis, Artikel 11 Absatz 5 und 6 sowie Artikel 11a reden werde. Das wird wohl reichen, es braucht kein zusätzliches Votum in der Eintretensdebatte. Ich bin froh, wenn Sie mich in der Detailberatung aufrufen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Entschuldigen Sie, Herr Burkart, ich habe Sie nicht verstanden.
Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical
Ich wollte Sie bitten, mich dann in der Detailberatung bei Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 1bis aufzurufen. Ich verzichte jetzt auf ein Votum in der Eintretensdebatte.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Conseil des Etats · Zurich · Groupe vert'libéral
Ich bin nun schon einige Jahre in der Bundespolitik, und ich kann Ihnen sagen, ich habe noch selten ein Geschäft erlebt, das von so viel Spannung geprägt war. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Die Finanzplatzpolitik und die Bankenregulierung prägen die Bundespolitik seit Jahren - seit Jahren. Das Verhältnis zwischen der Politik und den Spitzen, insbesondere der Grossbanken, wurde stetig anspruchsvoller.
Ich erinnere mich exemplarisch an eine Veranstaltung im Bellevue, die ich besucht habe, kurz nach meiner Wahl in den Nationalrat 2007. Geblieben ist mir ein Appell eines damaligen Chefs einer Grossbank mit der Aussage, die Politik solle sich gefälligst nicht einmischen. Man habe es im Griff, es komme alles gut, wenn man sie nur machen lasse. 2008 kam die Finanzkrise, und die politische Unterstützung war überlebenswichtig für die Banken und für die Eidgenossenschaft. Es resultierte schlussendlich ein Gewinn, dennoch war die Bankenrettung ein nachhaltig prägendes Ereignis für unser Land. Ein Stück Schweizer Selbstverständnis ging dadurch verloren.
Die CS-Krise führte dann zu einem regelrechten Vertrauensverlust. Wer den Bericht der PUK liest, der weiss warum. Er liest sich stellenweise wie ein Krimi. Über die ganze Zeit geblieben ist die Hochlohn- und Bonikultur des Finanzsektors. Sie macht es nicht einfacher, und sie sorgt in breiten Teilen der Bevölkerung für Unmut und teilweise auch für Wut, verständlicherweise.
Dennoch bin ich überzeugt, dass der Kompromiss der Mehrheit, den wir Ihnen hier beantragen, der richtige Weg ist. Denn wir debattieren heute nicht über die Verantwortung für Verhalten und Verfehlungen in der Vergangenheit, sondern über Nutzen und Kosten der Eigenkapitalunterlegung für die Zukunft; insbesondere auch über Nutzen und Kosten dieser Vorlage für unsere Volkswirtschaft. Hier gilt es, eine ausgewogene Lösung zu finden, die verschiedenen zentralen Bedürfnissen unseres Landes Rechnung trägt.
Es steht ausser Frage, dass wir den Finanzplatz krisenresistenter machen und die Wahrscheinlichkeit, dass eine zukünftige Krise die gesamte Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden in Mitleidenschaft zieht, minimieren müssen. Genauso müssen wir aber gewährleisten, dass eine Schweizer Grossbank international wettbewerbsfähig sein kann.
Es geht um viel. Der Finanzplatz hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz. Die Beschäftigung im Finanzsektor in diesem Land beläuft sich auf rund 245 000 Vollzeitäquivalente. Der Finanzsektor erwirtschaftet eine direkte Brutto-Wertschöpfung von 73 Milliarden Franken. Dahinter stehen Menschen und Familien, die weder Millionenboni kassieren noch eine Verantwortung für die grob fahrlässigen Verfehlungen in den Chefetagen der vergangenen Jahre tragen. Allein die UBS beschäftigt rund 33 200 Menschen in der Schweiz. 23 000 davon alleine im Kanton Zürich. Sie ist damit der drittgrösste private Arbeitgeber in diesem Land.
Wir haben alle ein Schreiben des Bankenpersonalverbands erhalten. Er empfiehlt den Kompromiss der Mehrheit der Kommission. Es wird ein substanzieller Stellenabbau von bis zu 10 000 Stellen infolge des Entwurfs des Bundesrates befürchtet. Ich bin der Meinung, dass das Konzept der Mehrheit die Balance gefunden hat. Es verschärft die Kapitalvorschriften, trägt aber der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung. Der Entwurf des Bundesrates, ähnliches gilt abgesehen davon für den Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter), hat demgegenüber erhebliche zusätzliche Kapitalkosten zur Folge. Das im Auftrag des Bundes erstellte Gutachten von Alvarez und Marsal geht von einer Kapitallücke von rund 23 Milliarden US-Dollars und jährlichen Mehrkosten von rund 1,3 Milliarden Franken aus.
In der Kommission konnte schlicht nicht überzeugend aufgezeigt werden, weshalb solche substanziellen Mehrkosten ohne Folgen für unsere Volkswirtschaft bleiben sollen. Die möglichen Folgen liegen auf dem Tisch: höhere Kosten für Unternehmenskredite und Hypotheken - die UBS ist die grösste Kreditgeberin in unserem Land -, weniger Investitionen und noch mehr Druck auf Arbeitsplätze; dies in einer Situation, die ohnehin schon sehr anspruchsvoll ist.
Ich spreche hier nicht nur von den Banken. Der Finanzplatz ist kein isolierter Wirtschaftszweig, er ist Teil der wirtschaftlichen Infrastruktur unseres Landes. Diverse Unternehmen, insbesondere auch KMU, profitieren von einer Grossbank in der Schweiz. Regulierungskosten verschwinden nicht einfach in einer Bankbilanz. Sie werden weitergegeben, sie landen bei den Unternehmen in unserem Land, bei den Hypothekarkreditnehmenden, bei den Arbeitsplätzen und am Ende bei der Allgemeinheit.
Wir sollten das Ziel der Finanzstabilität nicht gegen die Interessen unserer Volkswirtschaft ausspielen. Wir müssen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit zusammenbringen. Das Argument, dass der beste Schutz für die Volkswirtschaft die Verhinderung der Krise sei, greift zu kurz; es ist zu eindimensional. Wir müssen deshalb die verschiedenen Risiken sorgfältig gegeneinander abwägen, und dies - das hat der Kommissionssprecher gut ausgeführt - hat die Kommission gemacht.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit trägt dieser Güterabwägung meines Erachtens am besten Rechnung. Warum? Erstens, der Antrag der Mehrheit bringt - ich möchte noch einmal betonen, was der Kommissionssprecher dargelegt hat - eine deutliche Verschärfung der Kapitalvorschriften gegenüber heute. Es geht nicht einfach um 50 Prozent, sondern es sind 50 plus 50 Prozent, also 50 Prozent hartes Kernkapital und 50 Prozent AT1-Anleihen. Wenn immer gesagt wird, es seien nur 50 Prozent, dann ist das schlicht nicht richtig. Dabei werden die AT1-Anleihen substanziell verschärft; die AT1-Anleihen sind ein international anerkanntes Instrument des regulatorischen Kernkapitals, das Verluste auffängt und zur Stabilisierung der Bank beiträgt. Der Antrag der Mehrheit ist damit eine Verschärfung gegenüber dem Status quo, aber eine Verschärfung mit Augenmass, insbesondere mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten. Sie haben es auch vom Kommissionssprecher gehört, diese sind auch eine Sorge des grossen Teiles der Kantone und der Wirtschaft. Der Antrag soll ein Kompromiss sein. Aber 90 Prozent - nein, 90 Prozent sind kein Kompromiss.
Zweitens, die verschärften AT1-Anleihen wirken im Vergleich zu heute in einer frühen Phase stabilisierend, Rückkäufe werden eingeschränkt, Dividenden gestoppt, Boni gekürzt, und zwar frühzeitig, wenn noch ein Beitrag zur Stabilisierung der Bank geleistet werden kann.
Drittens, wir regulieren nicht im luftleeren Raum. Eine in der Schweiz verankerte internationale Grossbank ist für unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand zentral. Deshalb ist es richtig, eine Regulierung zu wählen, die auch international anschlussfähig ist und die Wettbewerbsfähigkeit sichert. Wenn wir auch in Zukunft eine Grossbank in der Schweiz wollen, müssen wir dem Rechnung tragen und können das nicht ignorieren. Es liegt im Interesse der Schweiz, dass die strategischen Entscheide auch weiterhin in der Schweiz gefällt werden und nicht in den USA, in Singapur oder in London.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und der Mehrheit der WAK-S zuzustimmen. Es ist ein tragbarer Kompromiss zwischen Wettbewerbsfähigkeit, volkswirtschaftlichen Folgekosten und Sicherheiten im Falle der Krise.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Debatte über Eintreten und die Detailberatung lassen sich offenbar nicht auseinanderhalten. Wir führen also eine gemeinsame Debatte über das Eintreten und die Detailberatung.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Erlauben Sie mir eingangs einen Rückblick auf den März 2023. Damals haben wir die CS in einer dramatischen Aktion in die UBS überführen müssen. Wir mussten feststellen, dass keine Schlussfolgerungen aus der Bankenkrise 2008 gezogen wurden und die Regelungen, die wir getroffen hatten, nicht getragen haben. Es war aber das Parlament selbst, welches dauernd Erleichterungen gegenüber den ursprünglichen Vorgaben herbeigeführt hat. Wir mussten Verantwortung übernehmen, um eine von unserem Land ausgehende Finanzkrise abzuwenden. Zulasten des Steuerzahlers sind wir mit 109 Milliarden Franken ins Risiko gegangen. Hier im Ständerat wurde beschlossen, die Verantwortung zu übernehmen, während der Nationalrat sie abgelehnt hat. Das hatte zwar keine rechtlichen Folgen, war aber doch ein politisches Signal. Die Aufregung damals war sehr gross - so gross, dass wir die PUK beauftragt haben, den Ursachen auf den Grund zu gehen.
Ich möchte jetzt nicht den ganzen Bericht zitieren, aber ich glaube, es gibt doch einzelne Punkte, die für die Beratung von heute wichtig sind. So hat die PUK z. B. bemängelt, dass die Finma sich bei ihrer Aufsichtstätigkeit zwar sehr intensiv bemühte, ihre Bemühungen aber nur eine eingeschränkte Wirkung zeigten. So hat die CS trotz der Bemühungen der Finma immer wieder alle Warnungen in den Wind geschlagen und einen Skandal nach dem anderen gebaut. Die PUK bedauerte damals, dass die Finma in dieser Zeit keinen Gewährsentzug ausgesprochen hatte. Besonders hebt sie aber hervor, dass die Finma der CS 2017 eine umfassende Eigenmittelerleichterung in Form eines regulatorischen Filters gewährte. Mit diesem konnte die Bank den Übergang der Rechnungslegungsvorschriften von Sammel- zu Einzelbewertungen ohne sofortigen substanziellen Kapitalaufbau bewältigen. Der Filter war unter damaligen Gesichtspunkten rechtmässig. Ob er aber auch zweckmässig war, steht auf einem anderen Blatt, denn er hatte zur Folge, dass die CS weniger Eigenmittel aufbauen musste. Ohne diesen Filter hätte sie schon 2021 und 2022 deutlich mehr Eigenkapital aufbauen müssen. Die PUK sah diesbezüglich einen grossen Handlungsbedarf, vor allem auch in Richtung der Gewährung von Erleichterungen für systemrelevante Banken.
Die PUK hat mehrere Motionen eingereicht und zwanzig Empfehlungen an den Bundesrat ausgesprochen. Zum Beispiel hat sie auch die Aussage getroffen, es sei wichtig, dass man für die Regulierung international tätiger Banken zwingend auch internationale Verflechtungen berücksichtigen muss. Auch sollen Erleichterungen bezogen auf die Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen in Zukunft beschränkt werden. Das heisst für mich in der Schlussfolgerung, dass man bei den AT1-Anleihen eben nicht in die Richtung einer schweizerischen Prägung gehen soll, also keine schweizerischen Regelungen zum Bezug von Boni, zu Rückkauf und Zinszahlungen definieren soll, weil das nur die Rechtsunsicherheit erhöht. Wir wissen ja aus der CS-Krise, dass die Gerichte in der Schweiz, aber auch Institutionen weltweit immer noch stark mit der Abschreibung von AT1-Anleihen beschäftigt sind.
Ich ziehe zwei Schlussfolgerungen: Erstens sollten wir bei internationalen Finanzinstrumenten, die mit einer schweizerischen Prägung speziell ausgestaltet werden, möglichst zurückhaltend sein. Zweitens sind unsere Institutionen durch klare Regeln zu stärken. Das heisst für mich, dass Ausnahmeregelungen vom bestehenden Recht möglichst eng gefasst sein müssen.
Wir haben den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, die Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften zu regeln. Der Bundesrat hat uns heute die entsprechende Botschaft vorgelegt. Ich bin froh, dass der Nichteintretensantrag zurückgezogen worden ist, weil wir den Bundesrat explizit beauftragt hatten, uns diese Botschaft zu unterbreiten, damit wir darüber befinden können.
Weiter haben wir beschlossen, dass der Bundesrat kein Gesamtpaket schnüren, sondern die Verbesserungen in drei Paketen herbeiführen soll. Eines betrifft das, was heute zur Diskussion steht, ein weiteres den Public Liquidity Backstop, der derzeit in der Kommission beraten wird, und nicht zuletzt gibt es ein Paket mit Regelungen zur Governance und zu Boni, das sich in der Vernehmlassung befindet. Im Parlament haben wir zwei Motionen abgelehnt, welche eine Gesamtschau forderten; stattdessen haben wir beschlossen, dass wir pragmatisch vorgehen. Ich glaube, damit haben wir das Fundament für strengere Regelungen gelegt.
Obwohl wir heute Distanz zur damaligen CS-Krise gewonnen haben, dürfen wir alle Empfehlungen der PUK nicht einfach verwerfen und sagen: Wir gehen zurück und können überall Erleichterungen vornehmen. Wir können feststellen, dass die Integration der CS in die UBS gut voranschreitet. Es ist auch wichtig, der UBS für das damalige Einspringen zu danken, da sie geholfen hat, eine veritable Bankenkrise abzuwenden - eine weltweite Bankenkrise, die wahrscheinlich von der Schweiz ausgegangen wäre.
Die heute gefassten Beschlüsse richten sich nicht gegen das Verhalten der derzeitigen Verantwortlichen in den Institutionen. Die Beschlüsse, die wir heute fassen, müssen vielmehr für die Zukunft tragfähig sein. Es kann personelle Veränderungen geben. Auch nach personellen Veränderungen muss sichergestellt werden, dass unser Bankenplatz stabil und sicher bleibt.
Ich möchte vorausschicken, dass ich im Vorfeld der Diskussion von keiner Seite lobbyiert wurde; ich habe keine Anrufe von Banken bezüglich meiner Minderheit erhalten. Weshalb habe ich meinen Minderheitsantrag eingereicht? Das war primär durch die Diskussionen in der Kommission geprägt. Dort hatte der bundesrätliche Entwurf einen schwierigen Stand, weshalb die Kommission nach Alternativen suchte. Dabei wurde die Variante 50-50 - 50 Prozent CET1 und 50 Prozent AT1 - erarbeitet. Bei den AT1-Anleihen soll dabei eine besonders schweizerische Regelung eingeführt werden. Eine schweizerische Regelung bei einer international tätigen Bank finde ich sehr problematisch. Es ist davon auszugehen, dass Rechtsstreitigkeiten entstehen, wenn gewisse Massnahmen zum Tragen kommen, und die Rechtssicherheit tangiert wird. Dann ist die Ausgestaltung des Rechtsweges ganz speziell. In solchen Fällen soll der Rechtsweg direkt an das Bundesgericht gewährt werden - eine Besonderheit, die wir sonst nicht kennen.
Und wie gesagt, die Erfahrung aus der CS-Krise mit der Abschreibung von AT1 empfiehlt uns eben nicht, entsprechend zu legiferieren. Deshalb habe ich versucht, auf den bundesrätlichen Vorschlag einzugehen. Ich bin nicht so weit gegangen wie der Bundesrat mit einer hundertprozentigen Deckung der Auslandtöchter, sondern ich habe versucht abzustufen. Wir haben dazu von der Verwaltung eine Grafik erhalten, wie sich die entsprechenden Abstufungen finanziell auswirken. Die hundertprozentige Deckung gemäss Bundesrat würde zusätzliches Kernkapital von rund 9 bis 10 Milliarden Franken verlangen. Für das, was die Mehrheit der Kommission möchte, braucht es kein zusätzliches Kernkapital. Meine Variante hätte die Aufstockung um zusätzliches Kernkapital von rund 5 Milliarden Franken zur Folge. Damit würde die CET1-Quote verbessert, diese würde dann ansteigen.
Ich glaube, damit würden wir ein Signal für einen sicheren, einen vertrauenswürdigen Bankenplatz aussenden. Denn schliesslich ist das Vertrauen in das Bankinstitut entscheidend, und wenn das Vertrauen in das Institut gewährt ist, dann, glaube ich, hat es auch einen Fortbestand. Wenn dieses Vertrauen wegfällt, das war ja bei der CS der Fall, dann führt dies zum Bank Run. Das hat ja damals dazu geführt, dass in kurzer Zeit, über das Wochenende, Hunderte von Milliarden Franken von der CS abgezogen wurden, was am Schluss dann zur Zahlungsunfähigkeit geführt hat. Ich meine, mit einer 90-prozentigen Deckung schaffen wir die notwendige Grundlage, damit schweizerische, aber auch internationale Investoren das Vertrauen in unseren Bankenplatz, in unsere Banken behalten und zukünftig auch weitertragen.
Damit empfehle ich Ihnen, dem Antrag meiner Minderheit I zuzustimmen.
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Nach dem Untergang der CS im Jahr 2023 waren die Forderungen nach mehr Sicherheit laut. Es wurde zum Beispiel eine Leverage Ratio von 15 Prozent gefordert. Wir sind heute etwa bei 5,5 Prozent. Eine Erhöhung auf 15 Prozent hätte Mehrkosten von rund 150 Milliarden Franken mit sich gebracht. Es wurde vom Trennbankensystem gesprochen, von einer Temporary Public Ownership und von Clean Holding Strukturen. Es gab eine Vielzahl von Ideen. Alle wollten mehr Sicherheit, und es sollte schnell gehen.
Ich war damals in der FinDel und habe diese schwierige Entscheidfindung in so kurzer Zeit und unter Beteiligung von Bundesrat, Verwaltung, SNB und Finma erlebt. Ich erinnere mich gut an die Schwere der Verantwortung, die auf allen Beteiligten lastete, einen Entscheid zu fällen, der für die schweizerische Volkswirtschaft und auch für die internationalen Märkte tragbar sein würde. Es war eine schwierige Entscheidung, und alle wollten, dass das ganz sicher nicht mehr passiert.
Nun stehen wir drei Jahre später hier. Seit April 2024 liegen uns die Eckwerte vor. Es gibt einen Bericht des Bundesrates, in dem schon alles drin steht, was man machen müsste, um zu einer Stärkung des Systems beizutragen. Nachdem drei Jahre ins Land gezogen sind, hat man jetzt aber das Gefühl, es eile nicht mehr. Man hat den Schrecken etwas vergessen, so, wie wir vielleicht auch die Hitze des vergangenen Sommers vergessen werden.
Wir beraten heute einen Teil der Too-big-to-fail-Regulierung, welche die Banken sicherer machen soll; und es ist ein sehr wichtiger Teil. Die ungenügende Eigenkapitalunterlegung der Auslandtöchter der CS hat eine Rettung der Bank aus eigenen Kräften massgeblich verhindert. Dass die Vorschriften so large waren, hat zuerst bewirkt, dass die CS überhaupt Beteiligungen zu überhöhten Risiken, zu überhöhten Preisen kaufte. In der Krise führte es dann dazu, dass ein Verkauf der abgewerteten Töchter zu einer Unterkapitalisierung des Stammhauses geführt hätte und nicht möglich war. Die daraus abgeleitete Bestimmung, die uns heute vorliegt, wonach Auslandtöchter zu 100 Prozent mit Eigenmitteln unterlegt werden sollen, ist deshalb folgerichtig und klar. Der Bundesrat ist hier auf seiner Linie geblieben. Er hat uns im April 2026 die Botschaft zum Bankengesetz vorgelegt, zusammen mit der bereits genannten Eigenmittelverordnung bezüglich Software- und Steuergutschriften. Hier ist er gewisse Kompromisse eingegangen. Ich habe damals die Pressekonferenz verfolgt und fand, das sei sehr vernünftig, eine gute Sache. Es ist eine klare Linie bei den Töchtern, mit diesen 100 Prozent, und - das ist der wichtige Teil - es ist klar umsetzbar, aber doch noch ein Kompromiss. Nicht überall soll die harte Linie gefahren werden, sondern bei Software- und Steuergutschriften soll ein gewisser Kompromiss zum Tragen kommen, was etwas weniger Kapitalaufbau mit sich bringt. Für mich war die Sache klar, ich hätte einen Haken dahinter gesetzt und gesagt, das kann man so verabschieden. Den Rest der Geschichte kennen Sie, die Vorlage geht heute in eine weitere Runde.
Drei Jahre sind eine lange Zeit, und von den damaligen Leverage-Ratio-Forderungen von bis zu 15 Prozent, die ich bereits genannt habe, sind wir heute weit entfernt. Wir diskutieren eine Massnahme, die eine Erhöhung der Leverage-Ratio von heute 5,5 auf etwa 6 Prozent bringen würde. Also wirklich: Wenn wir hier drin von Kompromissen sprechen, könnte man anerkennen, dass das schon ein Riesenkompromiss ist. Die Forderung kam damals nicht nur von linker Seite.
Dann gibt es die Kapitalquote, die hier auch wesentlich ist. Sie beläuft sich auf etwa 14,4 Prozent. Mit der vorliegenden Regelung würde sie sich auf etwa 15,5 Prozent belaufen. Das ist auch nicht weit weg von anderen Realitäten, das bewegt sich im Rahmen der Kapitalquoten anderer international tätiger Grossbanken.
Worum geht es hier, was sind die Auswirkungen? Es wurde einiges schon gesagt, was die Kosten betrifft, ich komme später noch zu den AT1-Anleihen. Zu den Auswirkungen der vorliegenden Regelung, der 100-Prozent-Unterlegung der Tochtergesellschaften: Wichtig ist, wie viel Kapital die UBS aufbauen müsste. Es wurden in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedenste Zahlen herumgeboten. Die Zahlen des Bundes besagen, dass der Kapitalaufbau der UBS bei einer heutigen Kapitalquote von etwa 14,4 Prozent und bei der Berücksichtigung der Zielkapitalquote von 12,5 Prozent 9 Milliarden Franken betragen müsste. Dieses Kapital ist bereits als Reserve zurückgelegt, und anstatt dass dies zugunsten der Aktionäre ausgeschüttet würde, könnte die Reserve auch für den Kapitalaufbau genutzt werden, was ebenfalls zugunsten der Aktionäre und der Sicherheit der Bank wäre.
Der Mehrheitsantrag der WAK-S mit einer Kapitalausstattung von 50 Prozent CET1 und 50 Prozent AT1 bedeutet keinen Kapitalaufbau, jedenfalls keinen merklichen. Es wird gesagt, heute brauche es 45 Prozent, neu wären es 50 Prozent. Wir haben Berechnungen des SIF erhalten; demnach wäre bei dieser Regelung nicht nur kein Kapitalaufbau notwendig, sondern es würden sogar 10 Milliarden Franken hartes Kernkapital frei. Bei 100 versus 50 Prozent von einem Kompromiss zu sprechen, und immer noch zu sagen, es sei eine Verschärfung der heute geltenden Regeln, scheint mir nicht statthaft. Es ist nicht viel mehr, als am Status Quo festzuhalten.
Die UBS will im Ausland wachsen, vor allem in den USA. Das Geschäft rentiert sich zwar, glaube ich, bisher noch nicht so, aber ich habe trotzdem Verständnis, dass man das will. Die Bank sagt uns, das Land sei interessant, und die Millionäre wollten an diesem Geschäft teilnehmen. Für eine Vermögensverwaltungsbank ist das spannend, da der Schweizer Heimmarkt klein ist, ich sehe das. Wir profitieren schliesslich von einer international tätigen Bank, unser Finanzplatz profitiert davon mit Finanzdienstleistungen und Arbeitsplätzen, das soll hier auch gesagt sein.
Aber die Gewinne der UBS gehen an die Aktionäre und diese sollen auch die Risiken tragen. Da die UBS gleichzeitig für die Schweiz eine systemrelevante Bank ist und systemrelevante Dienstleistungen erbringt, soll dieses Wachstum im Ausland nicht zulasten der Steuerzahlenden in der Schweiz gehen. Die "first line of defense", die erste Verteidigungslinie für das Eingehen von Risiken, soll und muss bei der Bank bleiben. Wenn wir später über einen Public Liquidity Backstop sprechen, über Sicherungen des Staates, bin ich nicht dagegen, aber das kommt viel später. Zuerst müssen wir Sicherheiten schaffen, damit gewährleistet ist, dass die Risiken, die eine Bank eingeht, für sie tragbar sind und dass sie dafür die notwendigen Mittel selbst zur Verfügung stellt.
Zu den AT1-Anleihen: Der Berichterstatter hat gesagt, dass diese in der Krise wichtig gewesen seien. Ja, sie waren wichtig beim Begräbnis, bei der Abwicklung - das letzte Urteil ist da zwar noch nicht gesprochen. Wir haben in der Kommission sehr ausführlich über mehrere Sitzungen hinweg diskutiert, ob die AT1-Anleihen wirklich stabiler gemacht werden können. Wenn wir nun sagen, dass wir eine 100-Prozent-Unterlegung wollen und das 50 Prozent hartes Kernkapital und 50 Prozent zusätzliches Kernkapital sein können, dann müssen wir, um wirklich sagen zu können, ob das eine 100-Prozent-Unterlegung ist, wissen, was diese AT1-Anleihen wirklich können. Es ist uns aber nicht gelungen, die AT1-Anleihen so auszugestalten, dass sie schon in der Stabilisierungsphase und nicht erst in der Abwicklung Verluste absorbieren können; das können sie nicht. Was passiert, wenn der sogenannte Trigger vor 7 Prozent greift, z. B. schon bei 10,5 Prozent? Was passiert, wenn keine Zinsen ausbezahlt werden dürfen oder sie nicht zurückgekauft werden dürfen? Dann werden einfach die Kosten nicht höher, aber die Verluste, die entstehen, werden so nicht absorbiert. Die Verluste können nur durch CET1 absorbiert werden.
Ich glaube, deshalb kann man sagen, dass es Augenwischerei ist zu meinen, das gibt Sicherheit. Man darf sicher nicht behaupten, es ist eine 100-Prozent-Unterlegung. Die AT1-Anleihen können das nicht leisten. Sie können keine Verluste absorbieren, auch in dieser hier abgeänderten Form nicht. Diese jetzt vorliegende Form ist das Resultat vieler, vieler Anträge. Ich will nicht behauptet, dass diese Form zufällig ist, aber es steht wirklich infrage, ob diese AT1-Anleihen international abgesichert sind und ob sie jemand tatsächlich kauft. Denn man weiss gar nicht recht, was das für Instrumente sind.
Deshalb möchte ich Sie bitten, dem Mehrheitsantrag ganz bestimmt nicht zuzustimmen. Dieser gaukelt etwas vor, was nicht richtig ist. Das ist kein Kompromiss. Wenn wir an die Gesamtkrise denken, ist das ein Kompromiss, was uns der Bundesrat vorgelegt hat: die vollständige Unterlegung der Tochtergesellschaften im Ausland mit CET1.
Ich bitte Sie ebenfalls, einzutreten und dann der Minderheit II (Maillard Pierre-Yves) zu folgen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sie kennen den Satz: "Nie wieder Krieg." Nach jedem grösseren Krieg besteht der Wunsch der Menschen, dass es nie wieder einen Krieg gibt und die Politik weltweit dafür sorgt, dass dies verhindert wird. Doch Kriege gibt es immer noch.
Ähnlich verhält es sich bei den Zusammenbrüchen von Grossbanken. Nach jedem Zusammenbruch - ich habe sowohl den ersten UBS- als auch den CS-Zusammenbruch miterlebt - folgt die Äusserung, man wolle nie wieder einen solchen erleben. Nun fordert die Politik Massnahmen. Wir wissen jedoch alle - und das war in den vielen Kommissionssitzungen zum Thema eigentlich das Desillusionierende -, dass sich ein Zusammenbruch mit politischen und gesetzgeberischen Mitteln wahrscheinlich nicht wirklich vermeiden lässt; er bleibt weiterhin möglich.
Was tun wir in dieser Situation? Es gibt eine Reihe von Paketen, die ich hier nicht wiederholen möchte. Heute sprechen wir ausschliesslich über die Kapitalunterlegung ausländischer Töchter international tätiger Grossbanken. Davon gibt es in der Schweiz nur noch eine: die UBS. Diese hat bei der CS-Krise eine wichtige Rolle gespielt; sie war nicht das Problem, sondern ein wichtiger Teil der Lösung, wofür ihr der Dank der Politik und der Bevölkerung gebührt. Betrachtet man die Aktienkurse, hat die UBS mit der Übernahme der CS insgesamt ein gutes Geschäft gemacht. Im Nachhinein lässt sich dies immer sagen, im Moment der Übernahme war dies wahrscheinlich nicht so klar. Die UBS hat hier also etwas geleistet.
Die Frage ist nun, wie wir regulatorisch mit dieser einzigen verbliebenen internationalen Grossbank umgehen. Dies ist eine Abwägung, die wir vornehmen müssen und die nicht einfach ist. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Bank - der grössten Schweizer Bank, des Marktleaders in verschiedenen Bereichen der Schweizer Wirtschaft, der Schweizer Finanztüre zur Welt, wenn man so will, sowie des grössten Vermögensverwalters der Welt. Diese Interessen müssen wir gewichten. Wir wollen diese Bank nicht gefährden. Wir wollen auch nicht, dass sie das Land verlässt. Und eigentlich wollen wir auch nicht, dass sie von anderen übernommen wird. Sie hat heute zwar mehrheitlich ausländische Aktionäre, doch damit fährt die UBS gut.
Auf der anderen Seite - wir sind hier Politikerinnen und Politiker und sitzen weder in der Geschäftsleitung noch im Verwaltungsrat der UBS - haben wir primär nicht die Interessen der UBS-Aktionäre zu verfolgen; dies ist die aktienrechtliche Aufgabe des Managements und des Verwaltungsrates. Vielmehr haben wir die Interessen der Schweizer Steuerzahler sowie der Menschen zu vertreten, die in diesem Land wohnen. Diese Interessen sind jedoch nicht überall gleich, was ein Dilemma darstellt.
Bei dieser Abwägung sind zwei aktuelle Elemente wichtig: Die UBS steht heute gut da; sie ist gewinnträchtig und auch mit dem jetzigen Management stabilisiert. Doch die UBS hat zwei Ankündigungen gemacht. Erstens könne sie die vom Bundesrat bzw. der Minderheit I (Hegglin Peter) geforderte Kapitalaufstockung zwar vornehmen, wolle das Geld jedoch nicht dafür verwenden. Vielmehr möchte die UBS die Erwartungen der Aktionäre erfüllen und ihnen Kapital in etwa der gleichen Grössenordnung zurückzahlen. Dies ist zwar das Recht eines Unternehmens, doch für die Politik ist dies nicht gleich zu gewichten; gleichzeitig stellt es ein Risiko für die Steuerzahlenden dieses Landes dar.
Die zweite Ankündigung ist, dass die UBS den amerikanischen Marktanteil massiv ausweiten möchte, teilweise im Investmentbanking und teilweise in der Vermögensverwaltung. Wenn man zurückschaut, sieht man einerseits, dass das Amerikageschäft bei den beiden vorherigen Grossbanken unter dem Strich eigentlich nie rentabel gewesen ist und sich andererseits die grossen Bankenkrisen in der Regel aus dem Amerikageschäft entwickelt haben. Das müssen wir in der gegenwärtigen Situation auch gewichten. Sie sehen, die Situation ist nicht statisch, sondern in Bewegung.
In dieser Situation wäre eine Zustimmung zum Antrag auf Nichteintreten durchaus vertretbar gewesen. Nichteintreten heisst ja nicht nichts tun, sondern dem Bundesrat die Aufgabe zurückgeben. Der Bundesrat hätte eigentlich die Aufgabe, die Kapitalunterlegung zu regulieren. Das hätte auch den Vorteil gehabt, dass der Bundesrat schneller auf die sich verändernden internationalen Bestimmungen reagieren und entsprechende Änderungen mit einer einfachen Verordnungsänderung hätte vornehmen können. Aber Sie haben wahrscheinlich auch bei der Diskussion der verschiedenen Nichteintretensanträge gesehen, dass dieses Ziel der Bevölkerung schlicht nicht vermittelbar gewesen wäre. Die Bevölkerung würde es nicht begreifen, warum wir während etwa sechs Monaten ein Paket behandeln, um diese wichtige Kapitalfrage zu regeln, und dann am Schluss sagen, wir geben die heissen Kartoffeln nun wieder dem Bundesrat zurück. Dafür gäbe es zwar Gründe, aber ich glaube, sie sind nicht vertretbar, und eigentlich bin ich froh, dass wir heute nun eingetreten sind.
Wie lösen wir dieses Kapitalproblem? Dazu einfach nur ein Aspekt: Wenn wir von Kernkapital sprachen, dann war lange klar, dass es sich dabei um das sogenannte CET1-Kapital, also das harte Kernkapital, handelt. Auf der ganzen Welt weiss man, was das ist, das ist nicht interpretationsbedürftig, es ist einfach klar. In der Diskussion, die wir jetzt in verschiedenen Varianten führen, kommt sogenanntes AT1-Kapital dazu, das heisst, die Möglichkeit, dass eine Bank nicht nur mit relativ teurem hartem Kernkapital, sondern teilweise auch mit dieser alternativen Finanzierungsform, den AT1-Titeln, Kapital aufbauen kann. Das klingt auf den ersten Blick gut, es ist aber hochproblematisch. Das sage nicht ich; vielmehr wissen Sie, wenn Sie die Gutachten gelesen und die Hearings gehört haben, dass die ganz grosse Mehrheit der Experten die Meinung vertritt, AT1 sollten nicht dem Kernkapital beigemischt werden, weil es zu gefährlich sei. Dies aus den folgenden Gründen: Erstens sagen die Experten, AT1-Kapital sei nie gleich verlustabsorbierend wie CET1-Kapital, was es in der Krise aber genau sein müsste. Zweitens schafft AT1-Kapital keine Sicherheit, sondern, spezifisch in der Krise, Rechtsunsicherheit. Warum? Weil AT1-Anleihen nicht definiert sind. Wir versuchen mit der Mehrheitslösung nun eine ganz neue Definition. Schauen Sie sich einmal den hinteren Teil der Fahne an, diese ellenlange neue Definition von AT1-Anleihen - genau das schafft Rechtsunsicherheit. Wenn es kracht, ist nicht klar, was nun passiert. Es gibt Rechtsmittel, Sie können alles anfechten, es kommt zu Verzögerungen, aber genau das mag es in der Krise nicht leiden.
Ich möchte Ihnen zu diesem Thema zwei Sätze der Nationalbank zitieren. Die Nationalbank formuliert in einem Schreiben an die WAK vom 24. August dieses Jahres, ich zitiere: "Eine teilweise Unterlegung mit AT1-Instrumenten mag die Akzeptanz seitens der von der Regulierung betroffenen Bank erhöhen, ist jedoch mit zusätzlichen Risiken für den Staat und die Steuerzahler verbunden. Angesichts der Grösse und Komplexität der betroffenen Bank beurteilen wir das Schadenspotenzial" - das aus einer Beimischung von AT1 resultiert - "im Falle einer Krise als erheblich."
Ein ehemaliger EBK-Direktor bezeichnet das Modell der Mehrheit, diese 50-50-Lösung, sogar als Brandbeschleuniger in der Krise. Das ist vielleicht etwas übertrieben, doch wenn Sie die Argumente hören, ebenso wie jene der Nationalbank und der Finma, ist dies verständlich.
Was heisst das unter dem Strich? Ich bin der Auffassung, dass wir eine Unterlegung von 90 Prozent hartem Kernkapital vorschreiben müssen, wenn wir eine einigermassen sichere Kapitalregelung für ausländische Tochterfirmen wollen.
Ich komme zurück zur Frage des Eintretens: Ich ziehe meine Minderheit III zurück, denn sie kommt einem teilweisen Nichteintreten gleich.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Antrag der Minderheit III (Bischof Pirmin) ist zurückgezogen worden.
Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical
Lassen Sie mich nach diesen Minderheitsvoten das Wort ergreifen, um nochmals etwas Werbung für das Konzept der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu machen. Lassen Sie mich dazu kurz aufzeigen, wie es überhaupt zu dieser Lösung gekommen ist. Dazu erlaube ich mir, auf zwei Ausgangspunkte aufmerksam zu machen.
Der erste Ausgangspunkt, er wurde in der Debatte bereits genannt, ist der PUK-Bericht. Im PUK-Bericht wurde, vereinfacht gesagt, festgestellt - es wurde vieles festgestellt, aber ganz vereinfacht gesagt -, dass der Untergang der Credit Suisse eine Folge von Managementfehlern gewesen sei, daraus resultierenden Skandalen, einem daraus resultierenden Vertrauensverlust, der akzeleriert wurde, einem daraus resultierenden enormen Geldabfluss, einem Liquiditätsabfluss und einem Bankrun. Der PUK-Bericht hat damit das unterstrichen und auch legitimiert, was die Finanzministerin selbst bereits kurz nach dem Untergang der Credit Suisse, aber auch nachher, immer wieder gesagt hat, dass nämlich enorme Geldabflüsse infolge Vertrauensverlustes massgebend für den Untergang der Credit Suisse gewesen seien.
Der PUK-Bericht legt auch ein Augenmerk auf das Eigenkapital. Die PUK betont nämlich, dass der Beteiligungsabzug zwar den Vorteil gehabt hätte, dass eine Kapitalkrise des Stammhauses nicht durch eine Krise der Tochter infolge der Wertschwankungen auf den Beteiligungen verschärft worden wäre, dass aber mehr Eigenmittel die akute Krise nicht zwingend verhindert hätten. Gemäss dem Bericht der Expertengruppe "Bankenstabilität" für die PUK hätten Eigenmittel der Bank zwar "sicherlich mehr Zeit gegeben [...], die eminente Gefahr der Illiquidität aber nicht beseitigen können".
Wir haben den PUK-Bericht im Ständerat am 10. März 2025 behandelt und uns über die Liquiditätsproblematik und den Bankrun unterhalten, aber insbesondere beim Thema Eigenkapital haben wir uns mit dem sogenannten regulatorischen Filter beschäftigt. Der regulatorische Filter war zwar nicht ursächlich, aber er hat lange verschleiert, wie es tatsächlich um die Credit Suisse stand. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates fokussiert jedoch ausschliesslich auf das Eigenkapital.
Zweiter Ausgangspunkt: Es gab eine Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates. An der Vernehmlassung haben sehr viele Organisationen und Kantone teilgenommen. Die Rückmeldungen waren ziemlich eindeutig, es gab eine klare Mehrheit: Man hat die Regulierung abgelehnt. Die Mehrheit war der Auffassung, dass man zu stark auf Sicherheit, auf Stabilität fokussiere und die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes zu wenig berücksichtigen würde. Mehr noch, man hat auch gesagt, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes damit geschwächt würde. Es gibt auch einen Bericht von BAK Economics aus diesem Jahr, der zum Schluss kommt, dass durch diese Regulierung "dauerhafte Folgen für Wachstum, Investitionen, Beschäftigung und Steuereinnahmen in der Schweiz entstehen" können.
Diese Folgen wären für die Bürgerinnen und Bürger, die wir hier vertreten, spürbar; es wäre auch für die KMU in diesem Land spürbar.
Das waren die zwei Ausgangspunkte, und diese beiden Ausgangspunkte haben dazu geführt, dass man auf die Suche nach einem Kompromiss gegangen ist - nach einem Kompromiss, der erstens grundsätzlich auf dem Konzept des Bundesrates beruht, nämlich, dass man sagt, dass die Auslandtöchter mit 100 Prozent Eigenkapital unterlegt werden.
Zweitens basiert dieser Kompromiss aber auch auf der aktuellen Situation. Heute ist es nämlich so, dass die UBS mit 45 Prozent hartem Kernkapital, mit Common Equity Tier 1 (CET1), unterlegt ist - 45 Prozent. 17 Prozent sind mit zusätzlichem Kernkapital, Additional Tier 1 (AT1), unterlegt. Sie ist also mit insgesamt 62 Prozent unterlegt - 45 Prozent CET1 und 17 Prozent AT1. So sieht die Situation heute aus.
Auf der grundsätzlichen Überlegung des Bundesrates - 100 Prozent Unterlegung mit CET1 - und auf der aktuellen Situation basierend, hat man einen Kompromiss kreiert. So ist die WAK vorgegangen. Man hat gesagt, man wolle mehr von beidem: ein Minimum von 50 Prozent CET1 - mindestens, es kann auch mehr sein - und darüber hinaus bis zu 100 Prozent AT1, also zusätzliches Kernkapital. Eine hundertprozentige Kernkapitalunterlegung war also das Prinzip dieses Kompromisses.
Das zeigt, dass es ein Kompromiss ist, und bedeutet aus einer regulatorischen Sicht, also aus einer Soll-Betrachtung, einen Aufbau des Kapitals in der Höhe von 13 Milliarden Franken, also einen erheblichen Aufbau; im Gegensatz zu den 22 oder 23 Milliarden Franken gemäss Entwurf des Bundesrates also klar weniger, aber 13 Milliarden Franken sind doch ein erheblicher Betrag, wobei nicht der Aufbau des Kapitals das grosse Problem ist. Nicht das Packen des Rucksackes, sondern das Mittragen des Rucksackes ist die Herausforderung. Hier gibt es unterschiedliche Schätzungen, aber ich sage jetzt mal: Im Schnitt wird die jährliche zusätzliche Belastung der UBS pro Jahr auf netto etwa 1 Milliarde Franken oder etwas über 1 Milliarde Franken geschätzt.
Es wird nun ins Feld führt, wie dies Frau Kollegin Herzog oder Herr Kollege Bischof getan haben, die UBS habe ja bereits mehr Kernkapital oder mehr entsprechende Reserven aufgebaut und müsse deshalb gar nicht mehr so viel aufbauen. Das ist eine Ist-Soll-Betrachtung und meines Erachtens nicht zulässig. Weshalb? Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen.
Wenn Sie ein Haus kaufen, müssen Sie heute 20 Prozent Eigenkapital unterlegen. Nehmen wir an, das tun Sie. Vielleicht sparen Sie dann aber noch, weil Sie Ihren Kindern eine Ausbildung finanzieren möchten oder weil Sie vielleicht irgendwann einmal eine Ferienwohnung kaufen möchten. Dann haben Sie, etwas untechnisch gesagt, zusätzliche Reserven. Wenn dann die Bank kommt und sagt, ab jetzt müssen Sie 30 Prozent Eigenkapital unterlegen, das sei ja für Sie kein Problem, da Sie genügend Reserven auf dem Sparkonto hätten, würden Sie wahrscheinlich auch sagen, das sei keine zulässige Betrachtung.
Das ist grundsätzlich das Konzept, und so ist es zustande gekommen. Deshalb sprechen wir - und ich meine mit guten Gründen - von einem Kompromiss. Vor zwei Tagen hat der Ständeratspräsident den Pfaffenbrief von 1370 angerufen und uns in Erinnerung gerufen, dass dort eigentlich das Prinzip des guten eidgenössischen Kompromisses geboren sei. An dem haben wir uns orientiert.
Einen Kompromiss kann man natürlich auch schlecht finden, keine Frage. Es ist uns auch nicht verborgen geblieben, dass insbesondere das Finanzdepartement den Kompromiss nicht gerade als zielführend betrachtet. Ich muss aber bei dieser Gelegenheit schon daran erinnern, dass wir uns auch an internationalen Gegebenheiten ausgerichtet haben. Zum Beispiel hat das Financial Stability Board 2024 klar gesagt, dass es die Bemühungen zur Bankenstabilität insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Too-Big-To-Fail-Frameworks unterstütze. Auch das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS), ein sehr massgebendes Gremium für die internationale Finanzmarkt- und Bankenregulierung, hat nicht gesagt, dass es einen Vollabzug mit CET1 brauche. Im Gegenteil, das Basel-Framework kennt die AT1-Instrumente, sie wurden nämlich von diesem Komitee nach der Bankenkrise von 2008 eingeführt mit dem Ziel, ein Instrument mit der Fähigkeit zur Verlusttragung in einem frühen Stadium zu schaffen.
Es handelt sich also um ein internationales Instrument. Es ist auch stark verbreitet. Mittlerweile gibt es etwa 300 Milliarden Schweizerfranken auf dem Markt, die diese AT1 bedienen. Viele Schweizer Banken nutzen sie, also nicht nur die UBS, sondern auch die ZKB, die Raiffeisenbank, die LUKB, die Bank Julius Bär und andere. Es ist also ein Instrument, das man kennt.
Ich stelle allerdings fest, dass sehr viele Missverständnisse vorhanden sind. Erlauben Sie mir, auf das eine oder andere einzugehen. Vielleicht ist es auch zu Missverständnissen gekommen, weil das Finanzdepartement Berichte aus der Kommission publiziert hat. Diese basierten auf vorangegangenen Anträgen in der Kommission und nicht auf dem Antrag, der letztendlich von der WAK angenommen wurde, sowie auf Anträgen aus ganz anderen Richtungen.
Das hat zum Beispiel zum Missverständnis geführt, dass das Instrument international nicht aligniert sei. Wenn man behauptet, es sei international nicht aligniert, muss man das meines Erachtens auch beweisen. Denn die Ratingagentur Moody's hat am 1. September, also einen Tag nach dem Beschluss der WAK-S, kommuniziert, dass sich die Lösung der WAK-S an europäischen Marktstandards orientiere; im Gegensatz übrigens - das hat Moody's nicht gesagt, aber das sage ich jetzt - zur Lösung des Bundesrates. Bei dieser handelt es sich um eine einzigartige Schweizer Lösung. Das kann man wollen, aber man muss das dann auch ehrlich sagen. Auch Blackrock, der grösste Vermögensverwalter der Welt, hat diesen Montag eine Medienmitteilung mit verschiedenen Aussagen herausgegeben, von denen ich eine zitieren möchte: Nach unserer Einschätzung entsprechen die vorgeschlagenen Beschränkungen bei Zahlungen und Ausschüttungen auf AT1-Instrumenten im Wesentlichen den Regelungen, die bereits heute in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich gelten.
Sie sehen also, diese Lösung ist international aligniert. Das hat sich auch daran gezeigt, dass sich der AT1-Preis auf dem Markt nicht wesentlich verändert hat. Die Europäische Zentralbank hat zudem im Dezember 2025 festgehalten, dass die AT1-Instrumente auch in Zukunft ein wesentliches Instrument für die Bankenregulierung und die Bankenstabilität bleiben werden.
Beim Beschluss der WAK-S in seiner jetzigen Fassung handelt es sich also meines Erachtens um ein klares Konzept und eine klare Verschärfung. Und wenn ich sage, es ist ein klares Konzept, dann möchte ich auch in Erinnerung rufen, dass wir das eigentliche AT1-Instrument nicht verändern, sondern es in ein Stabilisierungskonzept einpacken. Das ist ganz wichtig.
Der Mehrheitssprecher hat bereits ausgeführt, dass dieses Stabilisierungskonzept - bestehend aus AT1 - drei Phasen umfasst. Die erste Phase - und das ist der grosse Unterschied zu AT1, wie wir sie heute kennen bzw. zum jetzigen Konzept - kommt viel früher. Heute gibt es nur einen sogenannten Trigger bei 7 Prozent, und das ist wahrscheinlich tatsächlich zu spät. Daher kommt auch die Aussage, das Instrument könnte ein Brandbeschleuniger sein, weil es dann eben zu spät kommt. Das ist nicht auszuschliessen. Übrigens würde mich dann interessieren, wie es ist, wenn die CET1-100-Regel unterschritten würde - ob das nicht auch brandbeschleunigend wirken kann -, aber das ist eine andere Frage.
Aus dem genannten Grund hat man einen zweiten Trigger bei 11,7 Prozent eingebaut. Bei Unterschreitung kommt es zum automatischen Stopp von Zinszahlungen, zum Verbot von Coupon- und Dividendenzahlungen usw. Vor allem kommt es dann auch zu einem Verbot von Bonuszahlungen an die Geschäftsleitung und zu Kürzungen für weitere sogenannte Risk Takers in der Bank. Das führt nicht nur zu einer Stabilisierung, da durch nicht ausgeschüttetes Kapital natürlich die Kapitaldecke wieder ansteigt und man damit wieder in den regulatorischen Bereich zurückkommt. Vielmehr hat das vor allem eine präventive Wirkung, und das muss das Ziel unserer Bankenregulierung sein - dass man gar nicht erst an einen solchen Punkt kommt. Ich glaube, das kann man mit der ersten Phase erreichen.
Sollte die erste Phase nicht reichen - wenn man also nicht wieder zu den regulatorischen Anforderungen zurückkommt -, dann gibt es eine zweite Phase. In dieser werden weitere Massnahmen eingeleitet, wie zum Beispiel das Wandlungsangebot, das heisst AT1 in CET1. Dadurch hätte man noch mehr CET1 oder sogar 100 Prozent.
Für diese Umwandlung - und das wurde bis jetzt nicht gesagt - muss ja ein Stabilisierungsplan gemacht und vor allem Vorratskapital geschaffen werden. Man muss also entsprechend Vorratskapital vorhalten, damit man dann eine zweite Phase einleiten kann. Das gibt Sicherheit, und das gibt - und das muss das Ziel sein - die Möglichkeit zur Stabilisierung, denn das Ziel kann ja nicht die Abwicklung sein, sondern eben die Stabilisierung. Die dritte Phase wäre dann heute bei 7 Prozent, beim zweiten Trigger, wenn automatisch gewandelt wird.
Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Konzept eben verhindern, dass es einen Brandbeschleuniger gibt. Mit diesem Konzept haben wir eine präventive Wirkung, das muss das Ziel sein. Mit diesem Konzept schaffen wir Stabilisierungsmöglichkeiten und damit mehr Sicherheit. Ich glaube also, dass wir mit Annahme dieses Mehrheitsantrages der WAK das erreichen, was wir wollen, nämlich Stabilität auf dem schweizerischen Finanzmarkt, aber auch unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit eines Bankinstituts. Dieses benötigt man für die KMU, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Exportwirtschaft. Wir haben heute über den Mercosur gesprochen. Wenn man investieren möchte, braucht man eine Bank, die mitfinanziert. Es ist mir und wahrscheinlich auch vielen anderen lieber, wenn wir eine Schweizer Bank haben, die das tun kann.
Insofern bitte ich Sie, dem Konzept zuzustimmen, das meines Erachtens optimal verhindern kann, dass es gar nie zu einer Abwicklungsnotwendigkeit kommt. Vielmehr führt es zu mehr Stabilität auf unserem Finanzmarkt, und dies zu akzeptablen Preisen.
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Für mich ist es ein Déjà-vu. Ich war 2008 schon dabei, und jetzt auch wieder. Beide Male hat es sich eigentlich nach demselben Muster abgespielt: Krise, Rettung, dann gesetzgeberischer Aktivismus und Schüsse übers Ziel hinaus oder Fehlschüsse.
Seit unserer PUK-Debatte sind nun ziemlich genau anderthalb Jahre vergangen. Ich stelle fest, der Bundesrat hat zwar ein riesiges Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt, welches die Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht massiv ausweiten und allen Banken - ich betone: allen Banken - viele zusätzliche Regeln und Aufgaben auferlegen möchte. Ein Verwaltungsaktivismus, der niemandem wirklich nützt, der Wirtschaft und den Menschen in diesem Land aber schadet, weil damit Hypothekar- und vor allem Geschäftskredite teurer werden. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, das ist eine Tatsache. Aber ausgerechnet die zentralen Forderungen der PUK verharren als die eigentlichen Kernanliegen am selben Ort wie vor anderthalb Jahren.
Der Bundesrat schlägt nun vor, dass systemrelevante Banken - faktisch ist ja nur die Rede von der UBS - ihre ausländischen Tochtergesellschaften in Zukunft zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen sollen. Der Bundesrat betont, dies sei bereits ein vernünftiger Kompromiss. Ich verweise hier auf die Ausführungen von Kollege Burkart: Seit wann eine Maximalforderung ein Kompromiss ist, ist mir schleierhaft.
Ja, Eigenkapital ist wichtig, und es gibt Sicherheit, aber letzten Endes ist es ja stets die fehlende Liquidität beziehungsweise die Illiquidität, die ein Unternehmen in die Knie zwingt. So war es bei der Finanzkrise 2008, und so war es dann letztlich auch beim CS-Untergang. Wenn plötzlich die Rede von mehreren hundert Milliarden der Fall ist, dann nützt alles andere nichts. Die UBS hat 2023 Hand geboten für die Übernahme der CS und damit einen noch grösseren Reputationsschaden für unser Land verhindert. In den letzten Jahren hat diese UBS, um die es heute einzig und allein geht, mit der vollständigen Integration des verbliebenen CS-Geschäfts einen Kraftakt erster Güte erfolgreich gemeistert. Eigentlich sollten wir alle stolz und dankbar sein, aber statt der einzig verbliebenen globalen Grossbank gegenüber der weltweiten Konkurrenz den Rücken zu stärken, wollen ihr der Bundesrat und die Minderheit II (Maillard Pierre-Yves) - wie letztlich auch die Minderheit I (Hegglin Peter) - die weltweit strengsten Auflagen auferlegen. Sie gehen über Basel III und somit über die global geltenden Vorschriften hinaus.
Ich frage Sie, was soll denn noch schärfer sein als 100 Prozent Unterlegung? 200 Prozent, oder was? Natürlich kann man die Kapitalanforderungen pauschal immer weiter in die Höhe treiben. Die Frage ist einfach, zu welchem Preis. Nimmt man die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Finanzbranche ernst - und das tue ich - , kann dies nicht wirklich eine Alternative sein. Somit handelt es sich aus meiner Sicht um einen übertriebenen Vorschlag, den ich klar ablehne.
Wie gesagt, ich lehne auch die Minderheit I (Hegglin Peter) ab, die eine Unterlegung zu 90 Prozent mit hartem Eigenkapital verlangt. Also mal ganz nüchtern betrachtet: 100 Prozent oder 90 Prozent, was spielt das letztlich für eine Rolle? Es wären dann mit der Variante Bundesrat 94 oder mit der Variante gemäss Minderheit I (Hegglin Peter) 90 Milliarden an hartem Eigenkapital. Bei der CS ging es am Schluss um Hunderte von Milliarden, die fehlten, und da sind doch diese vier Milliarden, die Herr Hegglin da der UBS ersparen möchte, wirklich eigentlich ein Witz.
Es ist gut gemeint, das akzeptiere ich, doch ein Kompromiss ist auch das nicht. Ein Punkt ist hier zentral: Es gibt offenbar Personen im Rat, die glauben, die Kosten einer Vollunterlegung seien beschränkt respektive eine Unterlegung von 90 Prozent sei kostenneutral. Die Annahme, alles andere sei kostenneutral und 90 Prozent wären vertretbar, ist wirklich haltlos.
Die UBS übertrifft heute ihre CET1-Anforderungen. Die Behörden argumentieren daher, dass infolge des Vollabzugs von CET1 nur noch 9 Milliarden Franken und nicht 20 Milliarden Franken aufzubauen seien. Unabhängig vom Aufbau müsste die UBS aufgrund des Entwurfes des Bundesrates längerfristig 20 Milliarden Franken mehr Kapital halten. Diese 20 Milliarden Franken werden auch von den Behörden nicht bestritten. Die UBS müsste diese 20 Milliarden Franken marktkonform mit über 10 Prozent jährlich verzinsen. Die Kosten bestehen daher nicht nur im Aufbau von Kapital - den die Bank, wenn sie auf Erfolgskurs bleibt, ohne Probleme meistern kann -, sondern auch in der Vorhaltung des Kapitals, was hier ausgeblendet wird.
Das zusätzlich gebundene Kapital kann die UBS weder an Eigentümer ausschütten noch anderweitig produktiv einsetzen, beispielsweise um den Finanzierungsbedarf von Kundinnen und Kunden oder das wirtschaftliche Wachstum zu unterstützen. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine Bank Rendite erwirtschaften muss, da die Aktionäre sonst abspringen und damit die Institution schwächen würden. Das ist eine Regel des Marktes, welche sich auf die Bewertung und den Aktienkurs auswirkt.
Statt der politisch verordneten Maximallösung unterstütze ich den Konzeptantrag der Mehrheit unserer WAK-S, der ebenfalls eine hundertprozentige Unterlegung mit Kernkapital verlangt. Dieser bringt weitere Stabilität, ohne allerdings die Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Anschlussfähigkeit zu untergraben. Mit diesem Konzeptantrag wird eine Anrechnung mit AT1-Anleihen bis maximal zur Hälfte zugelassen, also mindestens 50 Prozent müssen durch hartes Eigenkapital abgedeckt werden.
Es ist mir wichtig, dies nochmals zu betonen: Auch der Konzeptantrag verlangt die volle Unterlegung von 100 Prozent, mit der Ausnahme, dass er die international anerkannten und üblichen AT1-Instrumente zulässt. Es handelt sich beim Antrag Ihrer WAK immer noch um eine deutliche Verschärfung mit massiven Folgen für die UBS. Gemäss offiziellen Aussagen der UBS müsste die Bank 13 Milliarden Franken an AT1-Anleihen aufbauen - 13 Milliarden Franken für eine einzige Firma. Dieser Relation müssen wir uns bewusst sein. Falls die UBS dieses Volumen an AT1-Kapital nicht aufnehmen kann, muss sie gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit den fehlenden Betrag mit hartem Kernkapital ausgleichen. Wir wollen und sollten ihr die Chance eröffnen, zumindest diesen Versuch zu unternehmen.
Betreffend Trigger hat Kollege Burkart alles gesagt. Wichtig ist, dass der Trigger künftig über 10 Prozent liegt und nicht erst bei 5 Prozent. Das war zuvor durch den regulatorischen Filter bei der CS verschleiert worden; diesen Fehler werden wir nicht mehr machen.
Unsere WAK hat sich intensiv mit dem Konzeptantrag auseinandergesetzt, und er überzeugt mich aus vier Gründen: Erstens ist es ein gutschweizerischer, echter Kompromiss. Zweitens können wir die negativen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft einigermassen in Grenzen halten. Ich möchte daran erinnern, dass die allermeisten Akteure der Wirtschaft den bundesrätlichen Entwurf in der Vernehmlassung abgelehnt hatten. Das galt übrigens auch für die Mehrheit der Kantone sowie für die Finanzdirektorenkonferenz und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz. Wir haben ein Blatt mit einer Übersicht erhalten. Die Wirtschaftsverbände sind praktisch unisono gegen den Entwurf des Bundesrates.
Drittens ist der Konzeptantrag international abgestimmt, und viertens überzeugt er als Kriseninstrument. Er führt dazu, dass die AT1-Instrumente, indem ein zusätzlicher früherer Trigger für umfassende Stabilisierungsmassnahmen eingeführt wird, künftig eben früher wirken als heute. Der Trigger greift automatisch, er kann von der Bank also nicht umgangen werden. Die stabilisierende Wirkung der AT1-Instrumente wird dadurch ganz klar gestärkt.
Schliesslich kann man noch sagen, dass sich der Public Liquidity Backstop (PLB) derzeit in der WAK in Beratung befindet; das ist die eigentliche Lösung, um in Zukunft einen Bankrun zu verhindern. Denn die Bank wird alles daran setzen, dass sie niemals auf den PLB zurückgreifen muss, und wenn sie es tun muss, dann sind zumindest die Gläubiger abgesichert. Sie werden nicht in Panik geraten; allenfalls die Aktionäre, aber nicht die Kundinnen und Kunden der Bank. Das ist eben etwas ganz Entscheidendes.
Fazit: Ich empfehle Ihnen, den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) mit 90 Prozent Deckung abzulehnen und dem Konzeptantrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Denn der maximale Langschuss des Bundesrates geht nicht nur über das Ziel hinaus, sondern auch noch daneben. Er benachteiligt nicht nur die UBS als einzig verbliebene globale, systemrelevante Schweizer Bank im Wettbewerb, sondern schadet letztlich dem ganzen Bankenplatz Schweiz und auch dem Steuerstandort Schweiz; Frau Moser hat bereits darauf hingewiesen, welches deren Bedeutung ist. Der Entwurf des Bundesrates ist somit eine teure Scheinlösung, die uns eine falsche Sicherheit vorgaukelt. Wenn Sie aber die Risiken für die Steuerzahlenden partout minimieren wollen, sollten Sie meiner Minderheit für Massnahmen im Bereich der Organisation in Artikel 10b folgen. Dazu werde ich später Stellung beziehen.
Nun aber besten Dank für die Zustimmung zur 50-plus-50-Variante der Mehrheit.
Wicki Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Nidwald · Groupe libéral-radical
Ich unterstütze den Antrag der Kommissionsmehrheit, und dies aus Überzeugung. Hier geht es nämlich um einen wichtigen Beitrag, um eine Abwägung zwischen dem Erhalt bzw. der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einer Bank und der Erhöhung der Sicherheit für die Schweiz, aber auch für ihre Steuerzahler. Ich bin überzeugt, dass die WAK-S in dieser Frage einen gangbaren und guten Kompromiss gefunden hat. Sowohl der Entwurf des Bundesrates als auch der Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine Kernkapitalunterlegung von 90 Prozent gehen schlicht zu weit, sind nicht marktauglich und nicht international aligniert. Sie haben es von Kollege Burkart gehört. Eine Unterlegung von 90 Prozent, das muss ich leider sagen, ist auch kein Kompromiss, sondern ein teurer Vorschlag, der dann im Ereignisfall nichts bringt und für den wir am Ende alle bezahlen werden.
Für mich ist entscheidend - das ist sehr wichtig -, dass wir aus dem Fall Credit Suisse die richtigen Lehren ziehen. Eine dieser Lehren lautet: Verantwortung muss dort wahrgenommen werden, wo die Risiken eingegangen werden. Die Bevölkerung hat nämlich wenig Verständnis dafür, wenn im Krisenfall der Staat, die Wirtschaft und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Folgen tragen müssen, während die Verantwortlichen ihre Vergütungen behalten können. Dieses Unverständnis habe auch ich wiederholt zum Ausdruck gebracht, und ich teile es nach wie vor ausdrücklich. Wer Risiken eingeht, muss auch die Folgen dieser Risiken tragen können. Nur so entstehen die richtigen Anreize.
Genau deshalb begrüsse ich den Antrag der Kommissionsmehrheit, die nicht nur strengere, aber wettbewerbsverträgliche Kapitalanforderungen vorsieht, sondern auch die Vergütungsfrage adressiert. Mit dem Antrag zur Einschränkung der Vergütung wird das Management deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Wer eine Bank in Schwierigkeiten führt, soll nicht nur einen Teil seiner variablen Vergütung verlieren. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit soll die variable Vergütung sogar vollständig entfallen. Das ist eine wichtige Massnahme, und sie wird auch schmerzen. Sie stellt sicher, dass das Risiko und die Verantwortung wieder enger zusammengeführt werden. Das ist ja eigentlich genau das Ziel von Kollegin Herzog, welche die Anträge der Minderheiten I(Hegglin Peter), II (Maillard Pierre-Yves) und III (Bischof Primin) unterstützt.
Das Risiko muss wieder mit der Verantwortung zusammengeführt werden, und das macht die Kommissionsmehrheit eigentlich perfekt. Gleichzeitig bekommt das Management aber auch einen starken Anreiz zu reagieren, bevor es überhaupt so weit kommt. Der Antrag entfaltet damit eine starke präventive Wirkung. Genau darin liegt aus meiner Sicht die Stärke des Mehrheitsantrags gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, aber auch gegenüber dem Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine 90-prozentige Kernkapitalunterlegung.
Der Bundesrat und die Minderheiten wollen zwar das Eigenkapital erhöhen, sorgen aber weder für ein frühzeitiges Eingreifen durch die Finma noch für eine Verantwortungsübertragung an das Management. Bei der Mehrheitsvariante muss das Management Verantwortung für die eingegangenen Risiken tragen und Massnahmen frühzeitig ergreifen, nicht erst um fünf vor zwölf, so wie es in der CS-Krise der Fall war.
Gleichzeitig dürfen wir aber die wirtschaftlichen Folgen zusätzlicher Regulierungen nicht ausblenden. Die Schweizer Wirtschaft ist auf einen starken Finanzplatz angewiesen. Auch wenn unsere Banken nicht immer grosse Sympathieträger sind, so sind sie dennoch eine tragende Säule unserer Wirtschaft. Wir müssen daher die Finanzstabilität stärken, ohne ihnen die Wettbewerbsfähigkeit zu entziehen, und gleichzeitig diejenigen in die Verantwortung nehmen, die die Entscheidung treffen und die Risiken eingehen.
Genau diesen ausgewogenen Ansatz verfolgt die Kommissionsmehrheit. Sie gibt den Banken mehr Mittel in die Hand, sich selbst zu stabilisieren, und stärkt die Fähigkeit der Banken, Verluste frühzeitig selbst zu tragen.
Eigentlich könnten Sie sich jetzt zurücklehnen, Frau Bundesrätin, denn die WAK-S hat die 100-Prozent-Unterlegung der Auslandtöchter aus dem Entwurf des Bundesrates aufgenommen. Die Variante der Kommissionsmehrheit verlangt ja genau eine vollständige, aber eben wettbewerbsverträgliche Unterlegung der Auslandtöchter, sie verbessert auch die Instrumente zur Krisenbewältigung und verschärft die Verantwortlichkeit des Managements. Sie sehen also, Frau Bundesrätin, Sie erhalten mit unserer Variante nicht nur den Fünfer und das Weggli, sondern eben auch noch die Bäckerstochter.
Für mich vereint der Antrag der Kommissionsmehrheit genau all diese Elemente, die nach dem Fall Credit Suisse notwendig sind: Wir erhalten mehr Stabilität für das System durch ein frühzeitiges Eingreifen, aber auch durch 100 Prozent Unterlegung. Wir erhalten mehr Verantwortung für die Entscheidungsträger und wirksamere Anreize für das Management durch eine Einschränkung von Bonuszahlungen und Dividendenzahlungen.
Deshalb unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit und bitte Sie, diesem ebenfalls zuzustimmen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
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