98.3249
Loi sur la protection des eaux. Modification
Kofmel Peter · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral
Ich kann es angesichts der fortgeschrittenen Zeit sehr kurz machen: Es ist einfach so, dass das Gewässerschutzgesetz, wie wir es heute haben, nachweislich dazu beigetragen hat, dass die Zahl der Gewässerverschmutzungen durch auslaufendes Öl vor allem seit den frühen Siebzigerjahren, wie es in der Motion steht, wirklich auf ein Minimum gesenkt werden konnte. Heute will der Bundesrat Obligatorien abschaffen, die eigentlich ganz im Sinne des Umweltschutzes wären. Ich muss hier noch meine Verbindungen zu dieser Branche bekannt geben, wie das üblich ist: Ich bin Präsident der Swissoil-Commerce; das sind die kleinen Händler, die in diesem Lande Erdöl verteilen. Alle diese Leute haben natürlich ein Interesse daran, dass möglichst wenig Unfälle passieren. Es ist nun einfach nicht einzusehen, warum der Bundesrat via Gesetz bzw. vor allem über eine Verordnung etwas abschafft, was uns in diesem Lande in den letzten zehn, zwanzig Jahren sehr viel gebracht hat.
Ich möchte Sie auffordern, diese Motion zu überweisen, damit wir nicht unter dem Deckmäntelchen, es werde etwas dereguliert, einen Rückschritt machen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Bundesrat hat lediglich die Kompetenz, Vorschriften über Standorte, Konstruktionsmaterial, die technische Ausgestaltung und die Revision von Tankanlagen zu erlassen. Das Gewässerschutzgesetz schreibt keine allgemeine Revisionspflicht vor, sondern lediglich, dass Revisionsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden dürfen, welches eine kantonale Bewilligung besitzt. Die seit 25 Jahren durch den Bundesrat erlassenen Verordnungen und Vollzugshilfen differenzieren für die Anforderungen im Bereich der Tankanlagen nach dem Gefährdungspotenzial der verschiedenen Anlagetypen. So wurden Tankanlagen bis 450 Liter stets von der Revisionspflicht ausgenommen. Mit der neuen Verordnung wird diese Limite für bestimmte einfache Anlagen auf 4000 Liter angehoben. Der Bundesrat hat damit dem erheblichen technischen Fortschritt in diesem Bereich Rechnung getragen.
Mit einer allgemeinen Revisionspflicht für alle Anlagen würde die Schweiz weltweit alleine dastehen. Die Motion hat nicht den Gewässerschutz zum Ziel, sondern die Erhaltung geschützter Werkstätten. Ich höre aus diesem Rat immer wieder, wenn eine staatliche Aufgabe überflüssig geworden sei, solle man die entsprechende Vorschrift abschaffen. Genau darum geht es hier: Wegen des technologischen Fortschrittes sind diese Vorschriften und Aufgaben nicht mehr nötig. Deswegen ersuche ich Sie jetzt auch einmal, eine solche Aufgabe zu streichen und Ihren eigenen Wünschen, die sonst immer wieder aus so genannt ordnungspolitischen Gründen vorgetragen werden, zu folgen.
Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion .... 58 Stimmen
Dagegen .... 52 Stimmen