05.3175
Umsetzung der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern. Evaluation
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Postulates befanden sich die Vorschläge zur Umsetzung der revidierten 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) im Vernehmlassungsverfahren. Die Schweiz hatte mit diesem sehr raschen, wohl sogar etwas übereilten Vorgehen einen weiten Vorsprung vor anderen Staaten. Sinn des Postulates war und ist es in dieser Situation keineswegs - das möchte ich klar gesagt haben -, die Anstrengungen des Bundes zur Geldwäschereibekämpfung zu unterlaufen. Wir sind klar an griffigen Regeln in diesem Bereich interessiert, wenn wir den guten Ruf unseres Finanzplatzes wahren wollen. Indessen kann es nicht angehen, allein die Rolle des Musterknaben zu spielen, ohne auch die Entwicklungen in anderen Staaten zu kennen und mit zu beeinflussen, und zwar sowohl in regulativer als auch in faktischer Beziehung.
Das Postulat fordert dementsprechend eine umfassende Analyse der Empfehlungsumsetzung in jenen EU-Staaten, welche auch der FATF angehören, inklusive in deren assoziierten Gebieten, insbesondere den britischen Kanalinseln, und auch in bedeutenden Staaten ausserhalb Europas. Es geht also darum, bei der Entwicklung insbesondere im europäischen Umfeld, aber auch darüber hinaus nochmals bezüglich Rechtsetzung die Realitäten aufzuzeigen, unseren eigenen Umsetzungsprozess damit zu koordinieren und gleichzeitig auch die Entwicklung andernorts nicht versanden zu lassen.
Der Bundesrat beantragt nun zwar Annahme des Postulates - ich danke ihm bestens dafür -, gleichzeitig will er aber die geforderten rechts- und praxisvergleichenden Aspekte nicht sogleich an die Hand nehmen, sondern erst in einem entsprechenden Kapitel der kommenden Gesetzesbotschaft darstellen.
Diesem Punkt kann ich selbstverständlich nicht zustimmen. Es ist für mich eine zentrale Sache: Um den Legiferierungsprozess sinnvoll angehen zu können, muss zuerst das heutige Umfeld analysiert und dargestellt werden. Zuerst die Lagebeurteilung, dann der Entschluss, möchte ich sagen, nachdem Herr Bundesrat Merz heute ja die militärische Lagebeurteilung, das Prozedere angesprochen hat. "Dieser Bericht des Bundesrates ist vorzulegen" - das fordert das Postulat klar; ich zitiere hier den letzten Satz der Begründung - "bevor die Vorlage der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung in die parlamentarische Debatte gelangt."
Letzte Woche hat sich aber unser Finanzminister im Rahmen eines Kongresses über Fragen der Geldwäschereibekämpfung für einen Marschhalt ausgesprochen. Die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der FATF, welche die Schweiz mit viel Elan angegangen war, soll nach harscher Kritik in der Vernehmlassung - lese ich in der NZZ - neu überdacht werden. Es soll also eine "Denkpause in der Geldwäschereibekämpfung" geben. Und der Untertitel in dem Artikel, den ich gelesen habe, lautet "Bundesrat Merz plädiert für eine marktnahe Regulierung". Dem stimme ich zu. Der Markt ist hier aber eben international.
Laut Bundesrat Merz geht es bei der angekündigten Marschpause - ich zitiere wieder den Artikel - "allerdings keinesfalls darum, sich gleichsam ins Gras zu legen und auszuruhen; vielmehr sollen die Socken hochgezogen, der Rucksack neu gepackt und allenfalls die Karte nochmals studiert werden." Ich wiederhole: ".... die Karte nochmals studiert werden." Ich danke Herrn Bundesrat Merz dafür. Genau darum geht es auch bei meinem Vorstoss: Die Karte studieren, das Umfeld analysieren. Der mustergültige Alleingang der Schweiz stärkt das gesamte Abwehrdispositiv gegen die Geldwäscherei nicht oder zu wenig. Im internationalen Vergleich tun wir bereits viel; das ist gut und soll so bleiben. Bei aller Umsetzungsarbeit und bei weiterer Regulierung wollen und müssen wir aber sehen, wo wir im Vergleich zu den andern FATF-Mitgliedern stehen.
Das Übel der Geldwäscherei wird nur ausgerottet, wenn wir ein international dichtes System einrichten können. Der "Swiss finish" allein genügt nicht, wenn international die Geschichte löcherig bleibt. Ich danke dem Bundesrat, dass er nun die Karte in diesem Sinne nochmals studiert und erwarte gerne seine Evaluation der Umsetzung der FATF-Empfehlungen in den anderen Ländern - vor einer Gesetzesbotschaft.
Ich danke für die Annahme des Postulates in diesem Sinne.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Ich bin überzeugt, dass wir hier in diesem Saal bereit sind, alle Massnahmen zur Umsetzung der internationalen Standards für einen sauberen Wirtschaftsplatz zu unterstützen. Ohne Zweifel ist es im Interesse der Sicherung des Finanzplatzes Schweiz, laufend die Abwehrmassnahmen gegen die Geldwäscherei zu überprüfen und, falls notwendig, auch anzupassen. Dies hat aber mit der richtigen Schrittlänge und mit einem gewissen Augenmass zu geschehen.
Wichtig scheint mir auch zu sein, immer wieder zu fragen, wie die übrigen 32 Mitgliedländer - wenn ich richtig gezählt habe - der FATF bzw. der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (Gafi) vorgehen und welches in diesen Ländern der Stand der Umsetzung ist. In den letzten Wochen haben wir verschiedene Hinweise erhalten, dass der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlung der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux offensichtlich übers Ziel hinausgeschossen ist und dieser zudem für die Bankenbranche auch eine Vielzahl von nicht praktikablen Vorschriften bringt. Dies haben verschiedene Beispiele aufgezeigt, die selbst einen Nichtbanker aufhorchen lassen. Dies umso mehr, als offensichtlich geplant ist, die Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei u. a. auch auf Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter, Treuhänder, Unternehmensdienstleister, Immobilienmakler usw. auszudehnen. Interpretationsbedürftig scheint mir auch die Definition des Geldwäschereibegriffs und die Ausdehnung des Kreises der Vortaten zu sein, mit denen Geldmittel erworben, geschaffen und anschliessend gewaschen werden.
Wir müssen Sorge tragen zu unserem Finanzplatz, und ich bin dem Finanzminister dankbar, wenn er Regulierungen macht, die markt- und praxisnah sind und die auch nicht das Ergebnis eines vorauseilenden Gehorsams der Schweiz in dieser Frage sind.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich kann mich sehr kurz fassen, denn ich teile die gemachten Ausführungen der beiden Redner hundertprozentig.
Diese Vernehmlassung ist sehr, sehr kritisch ausgefallen. Sie hat gezeigt, dass wir über die Bücher müssen. Sie zeigt auch, dass wir etappiert vorgehen, aber dass wir den Weg nicht verlassen wollen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass die Reputation des Finanzplatzes Schweiz erhalten bleibt. Die Reputation ist dann erhalten, wenn wir dieses heute solide und umfassende Dispositiv gegen die Geldwäscherei, gegen Missbräuche mindestens beibehalten und mit Augenmass auch ausweiten und dabei neue Aspekte, neue Entwicklungen berücksichtigen, z. B. im Bereich der Kosten-Nutzen-Analyse, z. B. in Bezug auf den Einbezug weiterer Branchen, bei der Ausweitung der Kontrollfläche, z. B. unter der Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen usw.
An diesem Vorgang werden wir arbeiten. Der Marschhalt bedeutet keinen Stopp, sondern er bedeutet, dass wir mit Energie an diesem Thema marktnah weiterarbeiten werden. Es wird nicht möglich sein, noch dieses Jahr eine entsprechende Botschaft zu präsentieren, weil wir diese zusätzlichen Abklärungen und Überlegungen machen müssen. Bei Gelegenheit werde ich auf dieses Thema wieder zurückkommen.
Für heute empfiehlt der Bundesrat Ihnen, das Postulat Stähelin anzunehmen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté